Hausnotruf Kostenübernahme - Das zahlt die Pflegekasse
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Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf ab Pflegegrad 1. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt sie einen monatlichen Zuschuss bis zu 25,50 Euro. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Hausnotrufs erfüllt sein müssen und nutzen Sie unsere Vorlage für die Antragstellung bei der Pflegekasse.
Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem monatlichen Zuschuss von bis zu 25,50 Euro an den laufenden Kosten des Hausnotrufs. Zusätzlich kann ein einmaliger Zuschuss von ca. 10 Euro für die Anschlussgebühr gewährt werden. Die Hausnotruf-Kostenübernahme erleichtert vielen Betroffenen den Zugang zu diesem wichtigen Sicherheitssystem und entlastet sie bei den monatlichen Kosten.
Wann hat man Anspruch auf einen Hausnotruf?
Wenn eine Person nachweislich pflegebedürftig ist, kann eine Kostenübernahme für den Hausnotruf über die Pflegekasse beantragt werden.
Voraussetzungenfür die Kostenübernahme des Hausnotrufs:
Es wurde ein Pflegegrad anerkannt – egal ob Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.
Die Person lebt überwiegend allein oder mit einer Person zusammen, die im Notfall nicht zuverlässig Hilfe holen könnte.
Aufgrund des Gesundheitszustandes kann jederzeit eine Notsituation eintreten (z. B. Herzinfarkt, Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen).
In der Notsituation wäre es nicht möglich, mit einem handelsüblichen Telefon einen Notruf abzusetzen.
Der ausgewählte Anbieter des Notrufsystems ist bei der Pflegekasse gelistet.
Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie sich für einen Hausnotruf-Anbieter und ein Modell entscheiden, z. B. eine Halskette mit Notrufknopf oder ein Notfallarmband. Der Anbieter kann Sie beraten und ist Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.
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Notfallarmband über Krankenkasse oder Pflegekasse?
Den Hausnotruf-Zuschuss zahlt die Pflegekasse und nicht die Krankenkasse. Umgangssprachlich wird zwischen den beiden Kassen oft nicht differenziert, dabei unterscheiden sie sich in ihren Leistungen:
Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für medizinische Behandlung, um Beschwerden zu lindern, Krankheiten zu verhüten oder zu heilen.
Die Pflegekasse übernimmt dagegen die Kosten für pflegerische Leistungen. Wer pflegebedürftig ist und eine Pflegestufe hat, erhält Unterstützung in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.
Wie kann ich die Kostenübernahme für den Hausnotruf beantragen?
In wenigen Schritten beantragen Sie für den Hausnotruf die Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
Sie stellen sicher, dass Sie einen Pflegegrad haben.
Sie oder der von Ihnen ausgewählte Anbieter stellen einen schriftlichen Antrag auf Hausnotruf-Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse.
Ihre Pflegekasse prüft den Antrag anhand der ihr vorliegenden Daten. Reichen diese nicht aus, kann noch ein Gutachten des medizinischen Dienstes erforderlich sein.
Die Pflegekasse erteilt Ihnen oder Ihrem Hausnotruf-Anbieter schriftlich eine Kostenübernahmeerklärung oder eine Ablehnung.
Wurde die Kostenübernahme bewilligt, prüft Ihr Notrufanbieter die technischen Voraussetzungen, installiert Ihr Hausnotrufsystem und weist Sie in die Bedienung des Gerätes ein.
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Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt?
Bei Ablehnung des Hausnotruf-Antrags durch die Pflegekasse:
Prüfen Sie den Grund der Ablehnung.
Kontrollieren Sie Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Legen Sie fristgerecht schriftlichen Widerspruch ein.
Begründen Sie Ihr Anliegen ausführlich.
Was enthält die Kostenübernahme des Hausnotrufs?
Die Kosten für die monatliche Grundgebühr eines Hausnotrufs wird von der Pflegekasse übernommen. Mit dem Zuschuss bis zu 25,50 Euro pro Monat ist der Basistarif fast aller Anbieter abgedeckt. Kostet Ihr Tarif mehr, müssen Sie für den Restbetrag selbst zahlen. Außerdem kann die Pflegekasse die Installationskosten in Höhe von ca. 10 Euro übernehmen.
Nicht enthalten im Hausnotruf-Zuschuss sind Kosten für Zusatzleistungen wie Sturzsensoren oder die Schlüsselhinterlegung. Auch mögliche Notfalleinsätze werden von der Pflegekasse nicht übernommen.
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Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Hausnotruf bei Pflegestufe 2 oder 3?
Im Rahmen der Pflegereform 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Pflegekasse zahlt für alle Pflegegrade gleich viel für einen Hausnotruf, nämlich 25,50 Euro im Monat.
Ist der Hausnotruf von der Steuer absetzbar?
Ja, der Hausnotruf kann unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Wenn er aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist und nicht nur als Vorsorgemaßnahme dient, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.