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Sie haben keine Lust, Ihre Einkäufe mehrere Stockwerke hochzutragen, sich mit dem Kinderwagen zu quälen oder sind nicht mehr so gut zu Fuß unterwegs? Ein Personenaufzug kann dabei Abhilfe schaffen. Den Bewohnern bietet er viel Komfort und macht die oberen Etagen leicht zugänglich. Davon profitieren alle – besonders Senioren, Menschen mit Behinderung und Eltern kleiner Kinder wissen die Vorteile zu schätzen. Kleine Liftsysteme mit geringer Förderhöhe sind sogar für Einfamilienhäuser geeignet.
Welcher Lift für Ihre Zwecke am besten geeignet ist, richtet sich nach der geplanten Nutzung. In Wohnhäusern ist ein Personenaufzug die passende Wahl. In Krankenhäusern, Hotels und Gewerbeimmobilien sind zusätzlich Lastenaufzüge nötig, die mit einer großen Kabine und viel Hubkraft punkten. Wir zeigen Ihnen, welche Modelle zur Wahl stehen.
Der klassische Personenaufzug bietet Ihnen die Möglichkeit, das beschwerliche Treppensteigen von Etage zu Etage zu umgehen. Die Tragkraft für die Personenbeförderung berechnen Fachleute anhand der gewünschten Fahrgastzahl. Für jede Person werden 75 Kilogramm Körpergewicht gerechnet. Die Aufzugsanlage kann individuell nach Ihren gestaltet werden – von zwei Personen bis zu über 50 Nutzer (zum Beispiel in großen Kliniken) ist alles möglich. Je höher die Tragkraft des Personenaufzugs ist, desto größer und teurer wird er.
Überlegen Sie genau, wie groß Ihre Aufzugsanlage für Ihr Gebäude sein muss, und lassen Sie sich von einem Fachbetrieb beraten. Zu große Modelle werden unnötig teuer.
Ein Lastenaufzug unterscheidet sich in erster Linie durch die größere Kabine von einem Personenaufzug. Bei der Planung der Aufzugsanlage sollten Sie die Ausmaße der zu transportierenden Gegenstände ebenso beachten wie deren Gewicht. Wie bei einem Personenaufzug sind hier Förderhöhen von mehreren Hundert Metern möglich, wie sie in Wolkenkratzern benötigt werden.
Ein Außenaufzug ist immer dann ideal, wenn ein Lift nachgerüstet werden soll, aber der Raum für einen Aufzugschacht im Gebäudeinneren fehlt. Der Schacht des Aufzugs wird in diesem Fall an einer geeigneten Stelle (beispielsweise an der Außenwand des Hausflurs) an die Fassade angesetzt. Durchbrüche auf den einzelnen Etagen ermöglichen den Zugang zum Haus. Der Außenaufzug kann so geplant werden, dass die Fahrgäste erst das Haus betreten und im Erdgeschoss in den Lift steigen. Auch ein separater Zugang von außen ist denkbar, auch bei einem Privathaus. In diesem Fall wird die Kabine mit zwei Türen ausgestattet.
Ein teilweise oder ganz verglaster Personenaufzug mit tragenden Elementen aus Aluminium oder Edelstahl wirkt äußerst repräsentativ. Oftmals wird bei der Planung auch darafu geachtet, dass die Nutzer auf der Fahrt imposante Ausblicke genießen können. Doch auch für Besitzer eines Einfamilienhauses mit ein oder zwei Stockwerken oder Wohnhäusern ist ein Glasaufzug interessant. Ein Personenaufzug aus Glas wirkt im Wohnraum transparent und verkleinert den Raum optisch weniger als ein blickdichter Schacht. Zudem fügt sich das Design harmonisch in eine moderne Architektur ein. Sogar der schachtlose Aufbau an einer Schiene ist realisierbar.
Ein behindertengerechter und barrierefreier Personenaufzug zeichnet sich durch eine gewisse Mindestgröße aus, zudem sind die Bedienelemente auch für Sehbehinderte lesbar beschriftet. Akustische Signale zeigen das Öffnen und Schließen der Türen sowie die erreichte Etage an. Rechtlich gelten für einen behindertengerechten und barrierefreien Fahrstuhl einige Besonderheiten. So fällt ein solcher Lift mit einer Förderhöhe von maximal drei Metern und einer maximalen Geschwindigkeit von 0,15 Metern pro Sekunde nicht unter die strengere Aufzugsvorschrift EN81. Hier gelten die Regeln der Verordnung MRL 2006/42. Die Mindestgröße, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, regelt die DIN 18040, die eine Kabinenmindestgröße von 100 x 145 Zentimetern (Breite x Tiefe) vorsieht.
Ein behindertengerechter Aufzug in einem Privathaus ohne Vermietung unterliegt nicht der jährlichen Prüfpflicht durch eine anerkannte technische Prüforganisation. Trotzdem sollten Sie einen Fachbetrieb beauftragen, um den Lift einmal pro Jahr prüfen und warten zu lassen.
Je nach gewünschter Nutzung haben Sie die Wahl zwischen vielen verschiedenen Anlagentypen. So bieten sich für ein Einfamilienhaus oder Wohnhäuser folgende Lösungen an:
Unser Tipp:
Überlegen Sie sich genau, welche Anforderungen Sie an einen Fahrstuhl stellen, und lassen Sie sich vom Fachmann beraten. Er kann genau abschätzen, welche Lösungen zu Ihren Bedürfnissen – auch in der Zukunft – und Ihrer Immobilie passen.
Ein Personenaufzug unterscheidet sich nicht nur durch die Größe und die Gestaltung der Kabine. Gut verborgen im Aufzugsschacht und im Maschinenraum versteckt sich der Antrieb. Wir zeigen Ihnen die am weitesten verbreiteten Lösungen, wie Aufzüge bewegt werden können.
Bei einem Hydraulikaufzug sorgt ein Kolben für den Antrieb. Bei einem direkten Hydraulikaufzug ist der Kolben unmittelbar unter dem Boden installiert. Wird der Hydraulikaufzug indirekt angetrieben, wird die Kraft des Kolbens auf Seile mit Umlenkrollen geleitet. Beide Varianten sind für einen Personenaufzug mit geringer Förderhöhe geeignet. Die Höchstgeschwindigkeit beim Hydraulikaufzug liegt bei einem Meter pro Sekunde. Spätestens ab 25 Metern Höhenunterschied wird der Kolbenantrieb unwirtschaftlich.
Ein moderner Seilaufzug arbeitet mit Gegengewichten. Diese Variante ist für große Förderhöhen und einen schnellen Betrieb geeignet. In der Anschaffung sind Seilaufzüge teurer als Hydrauliklösungen. Dafür ist der Energieverbrauch im Betrieb geringer. Die Seilenden sind meist im Schachtkopf des Aufzugs befestigt, der als oberer Sicherheitsraum dient.
Bei einem Aufzug mit Zahnstangenantrieb sitzt der Motor an der Kabine. Ein Elektromotor setzt ein Zahnrad in Gang, das in die Zahnstange greift und so die Kabine an der Stange entlang auf- und abwärts bewegt.
Sehr selten sind Fahrstühle mit Vakuumbetrieb. Eigentlich wird hier aber kein Vakuum erzeugt, die Bewegung erfolgt ähnlich wie bei der Rohrpost durch Druckluft.
Wir finden die passenden Fachfirmen für Sie.
Einen Personenaufzug im Inneren eines Gebäudes, der eine maximale Förderhöhe von drei Metern überwinden soll, dürfen Sie ohne Baugenehmigung nachträglich einbauen. Es ist allerdings empfehlenswert, freiwillig einen Prüfstatiker zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Statik des Gebäudes den Umbau verträgt.
Soll der Fahrstuhl im Außenbereich installiert werden oder liegt die Höhe über drei Meter, ist immer eine Baugenehmigung erforderlich. Dann gehen Sie folgendermaßen vor:
Lassen Sie das Aufmaß für Ihren Aufzug vom beauftragten Fachbetrieb vornehmen. So vermeiden Sie Streit zwischen den involvierten Handwerkern, wenn etwas nicht passen sollte.
Ist der Personenaufzug eingebaut, sind Sie als Eigentümer dazu verpflichtet, verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Ausnahmen bestehen nur für behindertengerechte Aufzüge im selbst genutzten Eigenheim. In vermieteten Objekten oder Mehrfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken gelten folgende Regeln:
Smarte Aufzüge, die in ein Konzept zum intelligenten Wohnen eingebunden werden, sind bereits heute Wirklichkeit. So ist die Hol- und Sendeoption für einen Treppenlift über ein Smart-Home-Angebot bereits Standard. Auch für Aufzüge sind intelligente Lösungen geplant oder bereits im Einsatz. Manche Personenaufzüge melden ihren Status permanent an die Techniker und zeigen – anhand der Nutzung – den Wartungsbedarf an. Bald werden Fahrstühle bereits auf Sie warten, wenn Sie daheim ankommen und aus dem Auto steigen.
Die Anschaffungskosten für einen Lift hängen von der Größe der Kabine, der zu überwindenden Höhe, der gewünschten Geschwindigkeit und der Antriebsart ab. Genaue Aussagen können hier nur die Anbieter treffen, nachdem sie Ihre Wünsche und Ihre Immobilie und damit die Einbaubedingungen kennen. Rechnen Sie für einen Personenaufzug als selbsttragende Lösung im Innenbereich eines Einfamilienhauses mit Kosten von rund 20.000 Euro. Ein Hublift zur Überwindung einer Etage im Außenbereich ist ab etwa 8.000 Euro realisierbar.
Ist der Personenaufzug eingebaut, fallen weitere Kosten für die Wartung und den Betrieb an. In einem Einfamilienhaus steht der Aufzug die meiste Zeit still, trotzdem zieht die Anlage im Stand-by-Betrieb Strom. Rechnen Sie mit einem Stromverbrauch von etwa 1.200 Kilowattstunden pro Jahr. Je nach Art des Lifts sind etwa alle zehn Jahre größere Wartungsarbeiten nötig.
Unser Tipp:
Schließen Sie mit Ihrem Aufzugsunternehmen einen Vollwartungsvertrag ab. Dann sind alle Einstellarbeiten, die Schachtreinigung und die Wartung im Pauschalpreis enthalten. Oftmals erhalten Sie sogar einen Rabatt und die jährlichen Kosten sind gut kalkulierbar.
Da ein Personenaufzug eine große Ausgabe bedeutet, ist es sinnvoll, alle Fördermittel zu nutzen, um die eigenen Investitionskosten zu senken. Dafür haben Sie vielfältige Optionen:
Unser Tipp:
Lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb beraten. Die Aufzugsbauer wissen genau, welche Fördermittel zur Verfügung stehen und welche Programme Sie kombinieren können.