Die Risiken im Blick
Mit einem gebrauchten Modell sparen Sie unter Umständen bis zu 50 Prozent der Kosten bei einem Neukauf. Neue Personenaufzüge ab einer Traglast von 300 Kilogramm kosten ab 17.000 Euro, gebrauchte Aufzüge bekommen Sie schon für unter 9.000 Euro. Die genauen Kosten hängen in erster Linie mit dem Alter des gebrauchten Aufzugs zusammen.
Der Preis eines Personenaufzugs hängt unter anderem von der gewünschten Größe sowie der Tragkraft ab. Dabei gilt, je größer die Tragkraft ist, desto höher ist der Preis.
Bei Personenaufzügen ist der Preis zusätzlich auch von der Konstruktionsweise des Aufzugs abhängig: Verglaste Aufzüge sind in der Regel wesentlich teurer.
Die Preisspanne beginnt bei 10.000 Euro für einfache Modelle und kann 100.000 Euro weit übersteigen. Die Durchschnittskosten für gebrauchte Aufzüge für ein Wohnhaus mit zwei bis drei Etagen liegen bei 20.000 bis 50.000 Euro.
Bei gebrauchten Aufzügen gibt es einige Risikofaktoren, die vor Erwerb genau überprüft werden müssen. Neben Kompatibilität mit Ihrer Immobilie sind Verschleiß und Ersatzteilbeschaffung nur einige Parameter, die Sie einkalkulieren müssen.
Personenaufzüge sind oft Spezialanfertigungen, die nicht in jede neue Immobilie problemlos integriert werden können. Eine genaue Begutachtung seitens eines Fachmanns ist dringend erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Aufzug auch in Ihr Objekt eingebaut werden kann.
Wer sich für einen gebrauchten Aufzug entscheidet, muss bedenken, dass das Objekt mehrere Jahre in Betrieb war und damit auch störanfällig ist. Vor allem Verschleißteile sollten fachmännisch geprüft und grobe Qualitätsmängel ausgeschlossen werden.
Gerade bei älteren Modellen empfiehlt sich vorab zu prüfen, ob der Hersteller diese noch produziert. So sparen Sie sich später große Umstände bei der Beschaffung von Ersatzteilen.
Alle Sicherheitssysteme müssen fehlerfrei arbeiten und den aktuellen Standards entsprechen. Lassen Sie sich vom Händler genau belegen, dass der Aufzug in der Vergangenheit regelmäßig gewartet wurde.
Laut Aufzugsverordnung muss jeder Aufzugbetreiber alle zwei Jahre die Funktionsfähigkeit überprüfen lassen (z. B. vom TÜV). Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen droht dem Betreiber ein hohes Bußgeld.
Zusätzlich zu den reinen Baukosten müssen Sie insbesondere bei gebrauchten Aufzügen die laufenden Kosten für die Zukunft kalkulieren. Neben dem Energieverbrauch müssen Kosten für die Wartung und regelmäßige Überprüfungen des TÜV in den Kostenplan mit aufgenommen werden. Wenn Sie sich für die Anschaffung eines Personenaufzugs interessieren und mehrere Anbieter miteinander vergleichen möchten, vermittelt Aroundhome Ihnen unverbindlich und kostenlos bis zu drei zertifizierte Fachhändler in Ihrer Nähe.