Über Nutzen, Vorgehen und Kosten
Nahezu jedes Gebäude lässt sich auch nachträglich mit einem Aufzugssystem ausstatten. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein Einfamilienhaus , Mehrfamilienhaus oder Bürogebäude handelt. Auch das Alter und die Höhe der Häuser spielen dabei keine Rolle. Verfügt Ihr Gebäude bereits über einen Fahrstuhl, könnte eine Modernisierung verschiedene Vorteile mit sich bringen. In den letzten Jahren kamen einige Neuerungen in den Bereichen Energieeffizienz und Steuerungsoptimierung auf den Markt.
Ein Aufzug ist nicht nur von Vorteil, wenn in Ihrem Gebäude gehbehinderte Menschen wohnen. Gemäß DIN 18040-1 ist die Einrichtung schwellen- und stufenloser Zugänge in öffentlichen Gebäuden sogar gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Gründe für die Nachrüstung eines Personenaufzugs sind:
So qualitativ hochwertig die ursprünglich verbaute Aufzugstechnik auch ist, irgendwann gibt es immer Verschleißerscheinungen. Vor der Behebung ist es ratsam, sich über Modernisierungsmöglichkeiten zu informieren. Auch wenn der Einbau erst zehn Jahre zurückliegt, kann die Technik bereits überholt sein.
Ist in Ihrem Haus noch kein Fahrstuhl vorhanden, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zum Nachrüsten zur Verfügung. Ein Fachmann kommt gern zu Ihnen nach Hause und berät Sie bezüglich Ihrer individuellen Möglichkeiten. Folgende Aufzuglösungen gibt es:
Ob in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern oder in Foyers von Bürokomplexen – nicht immer ist innerhalb des Gebäudes ausreichend Platz für einen Aufzug. Daher ist es auch möglich, Schachtgerüste in Form von Außenaufzügen an der Außenwand des Gebäudes zu montieren. Bei dieser Lösung entfallen die Treppenhausdurchbrüche. Optisch lassen sich die Gerüste in jedes Gebäudekonzept integrieren.
Schachtgerüste bekommen Sie mit oder ohne Verkleidung. Der Einbau hat keinen Einfluss auf die Statik des Gebäudes, da die Schachtgerüste selbsttragend konstruiert sind. Die Variante ohne Verkleidung ist preiswert und nutzt jeden zur Verfügung stehenden Millimeter. Verkleidungen bekommen Sie in den gängigen Aufzugsmaterialien: pulverbeschichteter Stahl, Edelstahl mit Spiegel- oder Ornamenteffekten, Kupfer, Messing, Aluminium oder Glas.
Da die meisten Gebäude, die ohne einen Fahrstuhl geplant und gebaut wurden, nicht auf einen nachträglichen Einbau eines Aufzugssystems ausgerichtet sind, stellen sich die Aufzughersteller auf individuelle Maße ein. So sind die Grundrisse der Personenaufzüge flexibel gestaltbar und finden auch für den kleinsten Raum eine Liftlösung. Der kleinste heute hergestellte Aufzug hat eine Grundfläche von unter einem Quadratmeter und schafft immerhin noch ein Gesamtgewicht von 130 Kilogramm.
Aufzüge für Rollstuhlfahrer müssen eine bestimmte Größe haben und auch die Fläche vor dem Aufzug darf gewisse Maße nicht unterschreiten. Geregelt werden diese Vorgaben durch die DIN 18025-1/2. Die angegebenen Maße des Fahrkorbs bezeichnen die tatsächliche Nutzfläche. Daneben sind auch die Maße für die Planung von Haltestangen, Steuerung und Bedienvorrichtungen geregelt.
Die Einbauzeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. Meistens werden Schachtgerüst und Kabine parallel montiert. Das ist zeitsparend und kommt vor allem den Mietern oder Angestellten zugute. Für einen nachträglichen Einbau eignen sich besonders maschinenraumlose Aufzüge, denn hierbei befindet sich der Antrieb direkt an der Kabine oder ist in dem Gegengewicht integriert. Dadurch haben Sie auf kleinstem Raum flexible Gestaltungsmöglichkeiten.
Planen Sie mit einem Aufzug nachzurüsten, sollten Sie folgende Fragen beantworten:
Beim nachträglichen Einbau eines Aufzuges müssen Sie auch die baurechtlichen und gebäudestrukturellen Faktoren berücksichtigen. Beispielsweise müssen Sie klären, ob der Fahrstuhlbau ein nebenstehendes Grundstück berühren würde, ob Sie noch ausreichend Bauland zur Verfügung haben oder das Gebäude unter Umständen sogar unter Denkmalschutz steht.
Bei der Modernisierung haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erneuern nur einzelne Komponenten oder Sie entscheiden sich für einen Komplettaustausch. Dieser ist ratsam, wenn die Komponentenerneuerung teurer ausfallen würde als der Neubau. Für folgende Bauteile lohnt meist eine Modernisierung:
Überprüfen Sie Bremsen, Tragseile, Gegengewicht, Schacht und Maschinenraum. Auch die Antriebsart sollten Sie überdenken. Bewegt sich Ihr Personenaufzug mit einem Seilantrieb, kann ein alter Trommelaufzug durch einen moderneren Treibscheibenaufzug ersetzt werden.
Sind der Schalter, die Verkabelung und Überwachungselektronik auf dem neuesten Stand? Beispielsweise kann ein Gurt aus mehreren dünnen Stahlseilen direkt über die Antriebswelle gelegt werden, wodurch verlustreiche Reibung zwischen Motor und Antriebswelle wegfällt und Energiekosten eingespart werden.
Für einen Lift im öffentlichen Gebäude sind schwellen- und stufenlose Zugänge gesetzlich vorgeschrieben. Möchten Sie den Lift außerdem behindertengerecht gestalten, sind die Vorgaben der DIN EN 81-70 „Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen“ zu beachten.
Beachten Sie, dass eine Sicherheit durch Lichtschranken gewährleistet werden muss.
Um die effizienteste Lösung für Ihr Aufzugssystem zu finden, sollten Sie eine Bedarfsanalyse durchführen. Dabei überprüfen Sie, wenn möglich mit einem Sachverständigen, Ihre Aufzugsanlage und entscheiden, ob eine Modernisierung oder ein Neubau besser geeignet wäre. Folgende Aspekte sollten überprüft werden:
Mit der Bestandsanalyse durch eine Aufzugsfirma erhalten Sie einen Überblick über wirklich notwendige Maßnahmen. Außerdem können Ausfallzeiten und entstehende Kosten durch einen Fachmann besser einkalkuliert werden.
Die Kosten für Aufzugsanlagen sind stark von der Anlagengröße, der Antriebsart und der zu überwindenden Höhe abhängig. Rechnen Sie je nach Ausstattung mit Kosten ab 20.000 Euro, inklusive der Montagekosten.
Soll der Einbau aufgrund pflegebedürftiger Personen stattfinden, fördert die Pflegekasse einen Fahrstuhl mit einer Summe von bis zu 4.000 Euro. Voraussetzung ist die Pflegestufe zwei oder höher. Für andere Liftprojekte bietet auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderprogramme an, die Sie je nach Fokus Ihres Bauprojekts in Anspruch nehmen können. Mit dem KfW-Kredit 159 sichern Sie sich bis zu 50.000 Euro für alle Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren. Dazu zählen auch der Einbau, die Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen.
Lassen Sie sich beraten, welche Modernisierungsmaßnahmen sich für Sie lohnen. Denken Sie über den nachträglichen Einbau einer Aufzugsanlage nach, dann planen Sie diese mit einem Fachmann. Aroundhome hilft Ihnen bei der Vorauswahl verschiedener Aufzugsfirmen. Füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus und fordern Sie kostenlos und unverbindlich bis zu drei Angebote verschiedener Anbieter an. Sie entscheiden, welches Angebot das richtige für Sie ist