Optimal für den privaten Einsatz
Senkrechtaufzüge, auch Homelifte oder Vertikalaufzüge genannt, kommen in privaten Häusern zum Einsatz. Häufig dienen sie der Beförderung von Rollstuhlfahrern und gegebenenfalls einer Begleitperson über mehrere Etagen.
Der Antrieb ist hierbei meist hydraulisch oder seil- bzw. spindelbetrieben. Senkrechtaufzüge können sowohl im Innen- als auch im Außenbereich nachträglich eingebaut werden. Voraussetzung ist eine freie Grundfläche von etwa 150 x 150 cm sowie eine entsprechende Fläche vor dem Fahrstuhl zum Rangieren von Rollstühlen.
Mit einem Senkrechtaufzug lässt sich ein barrierefreier Zugang ohne umfangreiche Umbaumaßnahmen innerhalb weniger Tage verwirklichen. Zur ebenerdigen Einfahrt ist lediglich eine Schachtgrube von 5, 9 oder 11 cm erforderlich. Alternativ kann der Zugang über eine Rampe erfolgen. Zudem ist die Schachtkopfhöhe bei Homeliften so gering, dass ein Einbau in Räume mit normaler Deckenhöhe problemlos möglich ist.
Die Mindestmaße für Senkrechtaufzüge werden per DIN-Norm festgelegt
Gemäß der Norm DIN 18040-2 müssen Senkrechtaufzüge mindestens dem Typ 2 entsprechen, um für Rollstuhlfahrer geeignet zu sein. Für diesen Aufzugstyp gilt eine Tragkraft von 630 Kilogramm, eine Türbreite von mindestens 90 Zentimetern, eine Fahrkorbbreite von 110 Zentimetern sowie eine Fahrkorbtiefe von 140 Zentimetern. So können auch schwere, elektrische Rollstühle befördert werden. Im Neubau müssen Fahrkorb- und Schachttüren als waagerecht bewegte Schiebetüren ausgeführt sein. Zudem sind Senkrechtaufzüge platzsparend, da sie selten einen Maschinenraum benötigen. Der Betrieb erfolgt meist über eine 230-Volt-Steckdose.
Senkrechtaufzug-Komplettanlagen werden in einem Schachtgerüst installiert.
Der selbsttragende Schacht ist variabel gestaltbar und mit Sandwich-Elementen aus Stahlblech, Polyacrylglas oder Sicherheitsglas verkleidet. Hierbei kann der Schacht bei gleichen Fahrgastraumabmessungen gegenüber herkömmlichen Aufzügen kleiner gehalten werden, sodass eine größere Nutzfläche zur Verfügung steht.
Komfortabel und anpassbar Senkrechtaufzüge sind geräuscharm im Betrieb und lassen sich einfach bedienen. Größe und Ausstattung können an individuelle bauliche Gegebenheiten und Nutzungsanforderungen angepasst werden. Folgende Elemente können gewählt werden, um damit zur Gestaltung beizutragen: Kabine Schachtgerüst Türen Lackierung
Beim Senkrechtlift sind bis zu drei Türen möglich
Die Türen können beim Senkrechtaufzug an jeder beliebigen Seite, außer an der Antriebsseite, angebracht werden. Im Regelfall reicht eine Tür je Etage aus, es sind jedoch auch zwei oder drei Türen möglich. So lässt sich der Aufzug optimal an die jeweilige bauliche Situation anpassen.
Damit der Senkrechtaufzug bei einem Stromausfall jederzeit sicher verlassen werden kann, ist er mit einem Notablass ausgestattet, der eine Fahrt des Lifts bis zur nächst niedrigeren Haltestelle ermöglicht. Zudem sind zahlreiche optionale Sicherheitsausstattungen, wie z. B. ein Telefon, verfügbar.
Häufig sind für die Montage eines Senkrechtlifts geringere Um- beziehungsweise Einbaukosten als für einen Personenaufzug nötig. Zudem ist kein Fundament für den Einbau erforderlich, was die Kosten ebenfalls senkt.
Die Kosten für Senkrechtaufzüge hängen allgemein von folgenden Faktoren ab:
Generell beginnen die Preise für Senkrechtlifte bei circa 10.000 Euro. Bei einem Einfamilienhaus mit 2–3 Etagen können Sie mit einem Preis zwischen 40.000 und 50.000 Euro rechnen.
Die individuellen Kosten für den Umbau sollten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Fachmann ermitteln. Folgende Faktoren spielen dabei eine Rolle:
Da Senkrechtaufzüge weder einen speziellen Maschinenraum benötigen noch durch Starkstrom betrieben werden, sind die jährlichen Folgekosten gering. Je nach Hersteller und Modell belaufen sich diese auf rund 150 Euro.
Sofern die Betriebssicherheit nicht gefährdet wird, können kleinere Reparaturen im Einzelfall auch selbst vorgenommen werden, um Kosten zu sparen:
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen Teil- oder Vollwartungsvertrag mit Ihrem Lifthersteller abzuschließen.
Informieren Sie sich vor dem Kauf eines Senkrechtlifts über finanzielle Fördermöglichkeiten. Es lohnt sich, diese gründlich zu prüfen. Für Personen mit einer Pflegestufe sind Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro durch die Pflegekasse möglich. Zudem fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Umbaumaßnahmen zur Reduktion von Barrieren mit bis zu 50.000 Euro.
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