Für den Einbau oder die Modernisierung von Rollladen gibt es in Deutschland verschiedene Fördermöglichkeiten, die Hausbesitzer:innen nutzen können. So reduzieren Sie die Kosten für Rollläden und verbessern gleichzeitig die Energieeffizienz.
Förderungen* | Details |
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | - Basisförderung: 15 Prozent der anfallenden Kosten - zusätzliche 5 Prozent bei Einbindung in einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) - förderfähige Investitionskosten 30.000 Euro ohne iSFP; 60.000 Euro mit iSFP - maximaler Zuschuss: 12.000 Euro pro Jahr (bei förderfähigen Kosten von bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Programm Wohngebäude (261) - Kredit | - für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus - Kredite bis 150.000 Euro - Tilgungszuschuss zwischen 5 bis 45 Prozent der Kreditsumme, abhängig von der erreichten Effizienzhausstufe - Zinssatz ab 2,19 Prozent effektiver Jahreszins - Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren - Tilgungsfreie Anlaufjahre zwischen 1 und 5 Jahren |
KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (159) - Kredit | - für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung - Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit - effektiver Jahreszins beginnt bei 2,51 Prozent - Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren - Zinsbindungen zwischen 4 und 10 Jahren - tilgungsfreie Anlaufjahre zwischen 1 und 5 Jahren |
KfW- Programm Barrierefreier Umbau (455-B) - Zuschuss | - kann aktuell nicht beantragt werden - 10 Prozent Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Smart Home-Elemente - max. 2.500 Euro Zuschuss - minimale Eigeninvestition: 2.000 Euro |
* Stand: 25.03.2025
In unserer Übersicht finden Sie die aktuellen bundesweiten Förderungen. Darüber hinaus können Sie sich bei Fachfirmen und Ihren Gemeinden über regionale Förderungen für Rollläden informieren. Fachbetriebe kennen die aktuellen Fördermöglichkeiten für Rollläden. Sie beraten Sie über Ihre Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen, den passenden Rollladen für Ihr Haus zu finden.
Manche Rollladen-Typen werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert, wenn sie zur Energieeffizienz beitragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Förderberechtigte sind Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind.
Zu den förderfähigen Maßnahmen in Bezug auf Rollladen zählen:
Außenliegende Rollläden, Raffstoren und Textilscreens
Automatische oder sensorgesteuerte Systeme
Erneuerung oder Nachrüstung von Rollläden und außenliegenden Verschattungselementen
Sowohl Material- als auch Montage- und Installationskosten
Gefördert werden 15 Prozent der Investitionskosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, wie energieeffiziente Rollläden. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro.
Zusätzlich können 5 Prozent gefördert werden, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Maximal können pro Wohneinheit jährlich 30.000 Euro ohne iSFP oder 60.000 Euro mit iSFP geltend gemacht werden. Zusätzlich ist die BEG-Förderung mit regionalen Fördermöglichkeiten kombinierbar.
Beispiel: Bei Kosten von 5.000 Euro können bis zu 1.000 Euro Förderung für energieeffiziente Rollläden erzielt werden.
Die Rollläden müssen außenliegend sein. Innenliegende Systeme wie Jalousien sind nicht förderfähig.
Die Rollläden müssen sensorgesteuert oder zeitgesteuert sein.
Die Maßnahme muss zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
Ein zertifizierter Energieberater muss die Maßnahmen vor Beginn bestätigen.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Das Wohngebäude muss in Deutschland stehen.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist der Antrag online über das BAFA Portal zu stellen. Um eine Förderung zu erhalten, sollten Sie für die Planung und Ausführung Ihrer Rollläden eine Fachfirma beauftragen. Es empfiehlt sich, mehrere Fachfirmen zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für Rollläden an:
Beim KfW-Programm Wohngebäude-Kredit (261) werden Rollläden im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes gefördert.
Gefördert werden Eigentümer:innen von Bestandsgebäuden (Wohngebäude), die mindestens fünf Jahre alt sind. Auch Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen und Kommunen können den Kredit beantragen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen in Bezug auf Rollladen zählen:
Außenliegende Rollläden und Sonnenschutzsysteme, die zur Energieeffizienz beitragen
Automatisierte oder sensorgesteuerte Systeme
Materialkosten bei Eigenleistungen, wenn die Arbeiten von einem Fachunternehmen oder Energieberater abgenommen werden
Die Förderung umfasst einen zinsgünstigen Kreditbetrag von maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Klasse kann ein Tilgungszuschüsse von 5 bis 45 Prozent des Kreditbetrags erreicht werden. Der maximaler Tilgungszuschuss beträgt 37.500 Euro je Wohneinheit.
Die Förderung kann mit anderen Programmen kombiniert werden.
Rollläden müssen Teil einer Sanierung sein, die das Gebäude auf eine KfW-Effizienzhaus-Stufe (z. B. EH 85, EH 40) bringt.
Das sanierte Gebäude muss mindestens die Effizienzhaus-Stufe EH 85 erreichen.
Eine Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater ist erforderlich.
Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
Der Antrag ist über einen Finanzierungspartner oder eine Hausbank einzureichen. Den Antrag können Sie nicht direkt bei der KfW stellen.
Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ bietet zinsgünstige Kredite für den barrierefreien Umbau von Wohngebäuden, einschließlich der Nachrüstung von Rollläden mit elektrischen Antriebssystemen.
Förderfähig sind
Eigentümer:innen von Ein- oder Zweifamilienhäusern (max. zwei Wohneinheiten),
Wohnungseigentümergemeinschaften,
Käufer:innen von bereits umgebauten Immobilien,
Mieter:innen (mit Zustimmung der Vermieter:innen).
Zu den förderfähigen Maßnahmen in Bezug auf Rollläden zählen:
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung z. B. Nachrüstung elektrischer Antriebssysteme für Rollläden
Integration von Smart-Home-Elementen zur Steuerung der Rollläden
Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der effektive Jahreszins beginnt bei 2,51 Prozent. Die Laufzeiten reichen von 4 bis 30 Jahren, mit Zinsbindungen zwischen 4 und 10 Jahren. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind abhängig von der gewählten Laufzeit und können zwischen 1 und 5 Jahren liegen.
Es muss sich um ein bestehendes Gebäude handeln (Alter nicht spezifiziert).
Die Mindestinvestition muss 2.000 Euro betragen.
Ein zertifizierter Energieberater muss die Maßnahmen vor Beginn bestätigen.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Das Wohngebäude muss in Deutschland stehen.
Der Antrag ist über einen Finanzierungspartner oder eine Hausbank einzureichen. Den Antrag können Sie nicht direkt bei der KfW stellen.
Das KfW-Programm 445-B „Barrierereduzierung-Investitionszuschuss“ bietet Förderungen für den barrierefreien Umbau, einschließlich der Nachrüstung von Rollläden mit elektrischen Antriebssystemen.
Hinweis: Das Programm 455-B steht derzeit nicht mehr zur Verfügung (März 2025) und es werden keine neuen Anträge angenommen. Ob und wann die Fördermittel für das Förderprogramm wieder aufgenommen werden, ist derzeit unklar.
Förderfähig sind
Eigentümer:innen von Ein- oder Zweifamilienhäusern (max. zwei Wohneinheiten),
Wohnungseigentümergemeinschaften,
Käufer:innen von bereits umgebauten Immobilien,
Mieter:innen (mit Zustimmung der Vermieter:innen).
Zu den förderfähigen Maßnahmen in Bezug auf Rollläden zählen:
Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, z. B. die Nachrüstung eines elektrischen Antriebssystems für Rollläden
Integration von Smart-Home-Elementen zur Steuerung der Rollläden
Die Förderhöhe beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen. Der Zuschuss ist auf maximal 5.000 Euro je Wohneinheit begrenzt.
Die Investitionskosten müssen mindestens 2.000 Euro betragen.
Die Maßnahme muss zur Barrierereduzierung beitragen, z. B. durch die Nachrüstung eines elektrischen Antriebssystems für Rollläden.
Die Rollläden sollten mit Smart-Home-Elementen ausgestattet sein, um förderfähig zu sein.
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden.
Die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen die durchgeführten Arbeiten im KfW-Zuschussportal anhand der Fachunternehmer-Rechnungen nachgewiesen werden.
Antragsteller müssen Eigentümer, Käufer oder Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) der betreffenden Wohneinheit sein.
Der Antrag ist direkt bei der KfW über das Zuschussportal zu stellen.
Rollläden können im Rahmen der steuerlichen Förderung nach §35c Einkommensteuergesetz (EStG) abgesetzt werden, wenn sie als energetische Sanierungsmaßnahme gelten.
20 Prozent der Kosten für Material und Montage von Rollläden können über 3 Jahre verteilt in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der maximale Steuerabzug beträgt 40.000 Euro über drei Jahre verteilt.
Zum Beispiel:
7 Prozent im ersten Jahr (max. 14.000 Euro)
7 Prozent im zweiten Jahr (max. 14.000 Euro)
6 Prozent im dritten Jahr (max. 12.000 Euro)
Die Kosten werden über die jährliche Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Dazu muss die Anlage „Energetische Maßnahmen“ ausgefüllt und die Bescheinigung des Fachunternehmens eingereicht werden.
Die Immobilie muss von Eigentümer:in selbst genutzt werden. Vermietete oder gewerblich genutzte Gebäude sind ausgeschlossen.
Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein.
Es müssen motorisierte, außenliegende Rollläden sein.
Eine tageslichtoptimierende Steuerung ist erforderlich.
Die Rollläden müssen den sommerlichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108-2 erfüllen.
Die Arbeiten müssen von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden.
Eine Bestätigung des Unternehmens nach amtlichem Muster ist erforderlich.
Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt sein und alle förderfähigen Maßnahmen ausweisen.
Die Zahlung darf nur per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung).
Die Förderung kann nicht mit anderen Zuschüssen (z.B. KfW) kombiniert werden.
Hinweis: Die Steuerermäßigung wird von der Einkommensteuerschuld abgezogen. Bei geringer Steuerlast kann möglicherweise nicht die volle Förderhöhe ausgeschöpft werden. Das bedeutet, sie können die Steuerermäßigung nicht nutzen, um mehr Geld zurückzubekommen, als Sie an Steuern zahlen müssen. Die Ermäßigung kann nur bis zur Höhe Ihrer tatsächlichen Steuerlast angewendet werden. Wenn Ihre Steuerlast niedriger ist als die Ermäßigung, bekommen Sie nicht den überschüssigen Betrag zurück.
Sie können einen Zuschuss vom BAFA für Einzelmaßnahmen mit einem KfW-Kredit kombinieren, wenn die Maßnahmen Teil einer umfassenden Sanierung sind. Bietet Ihr Bundesland eigene Förderprogramme an, können diese in der Regel zusätzlich zur BAFA-Förderung und den KfW-Krediten genutzt werden. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die genauen Kombinationsmöglichkeiten und Bedingungen je nach Region und spezifischem Programm variieren können.
Ein steuerliches Absetzen der Kosten für Rollläden kann nicht mit BAFA- oder KfW-Förderungen kombiniert werden.
Um die Förderung für Rollläden zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:
Vor Beginn der Arbeiten sollten Sie einen Energieberater finden und beauftragen. Dieser Experte wird Ihre Immobilie begutachten und die geplanten Maßnahmen auf ihre Förderfähigkeit prüfen.
War der Energieberater vor Ort und hat Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten, fahren Sie mit Schritt zwei fort.
Stellen Sie den Antrag auf Förderung, bevor Sie mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen. Dies kann online über das BAFA-Portal für Zuschüsse oder die KfW-Bank für Kredite erfolgen.
Tipp: Energieberater:innen helfen Ihnen bei der Auswahl passender Programme und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Sobald Sie die Förderzusage erhalten haben, können Sie mit der Bestellung und dem Einbau der Rollläden durch eine Fachfirma fortfahren.
Bewahren Sie alle Rechnungen, Verträge und Nachweise sorgfältig auf, da diese für die spätere Abrechnung der Förderung benötigt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie die Rechnungen und die Bestätigung des Energieberaters beim BAFA oder der KfW einreichen, um die Förderung abzurufen.
Der Energieberater stellt einen Abschlussbericht aus, der die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen bestätigt und als Teil der Einreichung dient.
Die Kosten von Rollläden lassen sich durch die verschiedenen Förderprogramme von BAFA und KfW sowie durch die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten erheblich reduzieren. Wichtig ist, dass Sie sich vor Beginn der Arbeiten umfassend informieren und die Anträge rechtzeitig stellen. Fachfirmen oder Energieberater:innen helfen Ihnen dabei, die optimale Förderstrategie für Ihr Rollladen-Projekt zu entwickeln und alle Anforderungen zu erfüllen.