Das Prinzip der Miete eines Daches für Photovoltaik ist ganz simpel: Besitzer:innen einer geeigneten Dachfläche bieten ihr Dach zur Miete für die Installation eine Solaranlage an. Interessent:innen mieten die Fläche, errichten dort eine Solaranlage und speisen den erzeugten Strom ins öffentliche Netz ein. Beide Parteien handeln dazu einen Miet- bzw. Pachtvertrag aus. Die Vermieter:innen erhalten die Miete für die Dachfläche. Die Anlagenbesitzer:innen bekommen die staatliche Vergütung für den eingespeisten Solarstrom.
Ein Dach zu mieten für eine Solaranlage war vor allem in den Anfängen der Solarenergie für Investor:innen spannend. Durch sinkende Einspeisevergütungen und Anschaffungskosten für Solaranlagen ist eine Dachflächenmiete heute nur noch unter bestimmten Voraussetzungen ein ertragreiches Geschäft. Bei einer Einspeisevergütung für Photovoltaik von nur noch 8,03 Ct/kWh (Stand: August 2024) ist es für viele Eigenheimbesitzer:innen rentabler, eine eigene Photovoltaikanlage zu installieren und den produzierten Solarstrom selbst zu nutzen statt zu verkaufen. Bei einer Volleinspeisung hingegen liegt die Einspeisevergütung derzeit bei 12,73 Cent pro Kilowattstunde. Die Dachenflächenmiete für PV lohnt sich daher in vielen Fällen erst mit einer großflächigen Solaranlage von mehreren Hundert Quadratmetern. In Frage kommen zum Beispiel Dächer von
großen Mehrfamilienhäusern,
landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebsstätten,
Produktions- und Lagerhallen oder
öffentlichen Einrichtungen wie Hallenbäder oder Schulen.
Investor:innen haben zudem die Möglichkeit, den selbst produzierten Strom zu verkaufen: an die Vermieter:innen des Dachs oder an unmittelbare Nachbar:innen. In solchen Fällen versorgen die Anlageneigentümer:innen die Gebäudeeigentümer:innen also mit Strom. Je mehr Strom dabei verkauft wird, desto höher ist die Eigenkapitalrendite für Anlagenbesitzer:innen. Überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet. Doch auch die Dachbesitzer:innen profitieren auf diese Weise: Sie können den Strom zu einem viel günstigeren Preis beziehen als vom Stromversorger.
Nicht jedes Dach ist gleich gut geeignet, um darauf eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ausrichtung, Neigung und vor allem die regionale Lage des Gebäudes bestimmen den Ertrag des Solardaches. Überprüfen Sie vor der Vertragsunterschrift daher, ob die Dachausrichtung und Neigung für Photovoltaik geeignet ist.
Folgende Kriterien für angemietete Dächer sind wichtig:
Südausrichtung
Dachneigung ca. 20–35°
möglichst wenig Verschattung
gute Einstrahlungswerte
gute Statik
Die Miet- oder Pachtkosten für eine Dachfläche können auf unterschiedliche Weise geregelt werden. Mieter:innen und Vermieter:innen einigen sich darauf, in welchem Rahmen die Leistungen zu erbringen sind. Die Preise hängen bei einigen Varianten stark von der Qualität des Standorts und dem dadurch resultierenden Ertrag ab.
Miete je installiertem kWp (zum Beispiel 20 bis 30 Euro je kWp und Jahr)
Miete basierend auf verbauter Fläche (zum Beispiel 2 Euro pro Quadratmeter)
Miete als Anteil am Jahresertrag (zum Beispiel 5 bis 10 Prozent Gewinnbeteiligung)
einmalige Vorabzahlung (zum Beispiel 10.000 Euro)
Übernahme von Sanierungskosten (Wert von etwa 15.000 bis 30.000 Euro)
Dünnschichtmodule haben im Vergleich zu kristallinen Modulen bei gleicher Leistung einen größeren Flächenbedarf. Wer mieten will, sollte hier also besser nach installierten Kilowatt Peak abrechnen.
Bei der Installation einer Solaranlage auf einem fremden Dach muss zusätzlich mit Kosten für den Betrieb der Anlage gerechnet werden, da Mieter:innen für alle Materialien sowie für die Montage der Solaranlage und Wartung selbst zahlen. Dazu kommen die festgelegten Beträge für die Miete. Wer handwerklich geschickt ist, kann die Solaranlage eigenständig montieren und so Kosten sparen. Dennoch muss die Anlage am Ende von einem Fachbetrieb abgenommen werden.
Ein Solardach zu mieten ist eine gute Alternative, wenn Sie trotz fehlender Fläche in eine eigene Solaranlage investieren möchten. Durch die Miete einer Dachfläche behalten Sie weiterhin die Kontrolle über Ihre Anlage und müssen lediglich Miet- oder Pachtgebühren für den Standort bezahlen. Manche bieten aber auch die Dachfläche und eine darauf bereits vorhandene Solaranlage zur Miete an. In solchen Fällen sollten Sie die Kosten genau durchrechnen. Haben Sie die nötigen finanziellen Mittel, ist meist der eigene Kauf lohnenswerter.
Die Pachtverträge für Dachflächen werden oft für 20 bis 25 Jahre abgeschlossen. In dieser Zeit kann natürlich viel passieren. Viele befürchten, beim Hausverkauf oder Eigentümerwechsel, Schwierigkeiten mit den neuen Besitzer:innen zu bekommen. Ein Eintrag ins Grundbuch schützt Sie vor Problemen dieser Art. Eine sogenannte dingliche Sicherung legt fest, dass die Anlage weiter betrieben werden darf und Besitzer:innen im Fall von technischen Problemen oder Reparaturbedarf auch das Recht haben, das Dach zu betreten. Probleme kann es jedoch geben, wenn bei einer Zwangsversteigerung im ersten Rang des Grundbuchs die finanzierende Bank eingetragen ist.
Gerade Landwirt:innen können mit ungenutzten Dächern von Scheunen und Hallen das Prinzip der Dachvermietung gewinnbringend nutzen. Diese Gebäude sind jedoch meist etwas älter und sollten deswegen auf Bauzustand und Statik überprüft werden.
Im Internet gibt es verschiedene Dachbörsen, die bei der Vermittlung passender Dachflächen helfen. Die Dachbörse übernimmt dabei auch die Pachtverhandlungen und überprüft im Vorfeld, ob sich die Dachfläche auch eignet, um gute Erträge zu erzielen. Zusammen mit einer Solarfachfirma können Sie dann das passende Konzept ausarbeiten, um mit Ihrer Anlage möglichst effizient und ökologisch zu wirtschaften.
Für Investor:innen lohnt sich die Dachmiete für eine PV-Anlage in Zeiten geringer Einspeisevergütungen oft nur, wenn die Fläche groß genug ist (zum Beispiel ab 750 Quadratmetern) oder der erzeugte Solarstrom gewinnbringend verkauft werden kann, zum Beispiel an die Vermieter:innen selbst oder an Nachbar:innen. Für Eigentümer:innen ist die Vermietung lohnenswert, wenn sie zum Beispiel eine große, ungenutzte Dachfläche zur Verfügung haben, aber selbst keine Solaranlage betreiben möchten. Dann hätten sie über mehrere Jahre eine sichere, passive Einkommenquelle und würden von einem günstigeren Strompreis profitieren.
Wie die Vergütung für die Dachflächenmiete erfolgt, wird in einem individuellen Miet- oder Pachtvertrag festgelegt. Die Gewinnbeteiligung ist eine mögliche Vergütungsform. Die Beteiligungshöhe kann zum Beispiel bei 5 bis 10 Prozent liegen.
Es sollte ein Miet- oder Pachtvertrag erstellt werden, in dem das Mietmodell individuell vereinbart wird. Die Abrechnung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, zum Beispiel mit einer Miete je installiertem kWp, nach verbauter Fläche, als Anteil am Jahresertrag oder als einmalige Vorabzahlung. Es gibt auch die Variante, dass die Kosten einer Dachsanierung im Gegenzug zur Bereitstellung komplett übernommen werden.