Hausbesitzer:innen haben verschiedene Möglichkeiten, eine Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg zu erhalten. Es gibt Programme sowohl auf Bundes-, Landes sowie Kommunalebene. Teilweise lassen sich die Mittel kombinieren. Je nach Programm ist nicht nur die Solaranlage förderfähig, sondern auch der Solarspeicher, Balkonmodule und die Wallbox fürs Elektroauto. Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Photovoltaik-Förderungen für Hausbesitzer:innen.
Region | Art der Förderung | Förderhöhe |
---|---|---|
Landesebene Baden-Württemberg | Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ (Förderkredit) | Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten (Kredithöhe min. 5.000 Euro) |
Freiburg | Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen (Zuschuss) | Pro Antragsteller:in wird eine Förderung von max. 25.000 Euro bewilligt |
Heidelberg | Förderbaustein Photovoltaikanlagen des Förderprogramms Rationelle Energieverwendung (Zuschuss) | PV auf Dachflächen und Fassaden max. 10.000 Euro Zuschuss; Balkonmodul max. 750 Euro Zuschuss |
Karlsruhe | Förderprogramm KlimaBonus Karlsruhe (Zuschuss) | Derzeit ausgeschöpft, aber bald wieder erhältlich |
Mannheim | Förderprogramm SolarBonus (Zuschuss) | Förderhöchstbetrag 1.200 Euro, plus 200 Euro für Stromspeicher und 100 Euro für Steuerberatung |
Stuttgart | Förderprogramm Stuttgarter Solaroffensive (Zuschuss) | Max. 50.000 Euro für PV-Anlagen, max. 20.000 Euro für Stromspeicher, max. 300 Euro für Balkonkraftwerke |
Tübingen | Förderprogramm Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Zuschuss) | Derzeit ausgeschöpft, aber bald wieder erhältlich |
Ulm | Ulmer Energieförderprogramm (Zuschuss) | Zuschuss für gebäudeintegrierte Photovoltaik 400 Euro/kWp; für Dach- und Fassadenphotovoltaik 75 Euro/kWp |
Eine besonders attraktive Förderung in Baden-Württemberg ist das Förderprogramm „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ von der L-Bank. Das zinsverbilligte Darlehen der Staatsbank für Baden-Württemberg gibt es seit Dezember 2022. Es ist für Privatpersonen gedacht, die ihr Wohnhaus mit einer Photovoltaikanlage oder einem Solarspeicher ausrüsten möchten. Folgende Konditionen gelten:
Im Rahmen des Förderprogramms „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ erhalten Sie ein zinsverbilligtes Darlehen für die Planung, Anschaffung, Installation, Erweiterung und Modernisierung von Photovoltaikanlagen an Wohnhäusern mit bis zu drei Wohneinheiten. Die Photovoltaikanlage kann sich auf dem Aufdach, der Fassade, der Garage oder dem Carport befinden.
Unabhängig von der PV-Anlage wird die Anschaffung und Installation von Stromspeichern gefördert.
Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, der Förderkredit sollte mindestens 5.000 Euro hoch sein. Die Laufzeit beträgt 5, 10, 20 oder 30 Jahre bei ein bis fünf tilgungsfreien Jahren. Die Sollzinsbindung beträgt 10 Jahre.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die selbst in einer der Wohneinheiten wohnen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die antragstellende Person die Immobilie selbst bewohnt und selbst investiert. Das Wohngebäude muss sich in Baden-Württemberg befinden und die Anlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden. Das Alter des Gebäudes ist für die Förderung unerheblich. Es spielt auch keine Rolle, ob der erzeugte Strom komplett für den Eigenverbrauch gedacht ist oder eine Voll- oder Teileinspeisung ins öffentlichte Netz erfolgt. Den Förderantrag müssen Sie bei der L-Bank stellen.
Den Förderkredit erhalten Sie nicht für Anlagen auf Ferienhäusern und -wohnungen sowie Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen. Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte sind ebenfalls nicht förderfähig.
Nicht nur auf Landesebene erhalten Sie für Ihre Solaranlage eine Förderung in Baden-Württemberg. Es gibt auch viele Kommunen, die eigene Programme anbieten. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht mit Details zu den kommunalen Fördermitteln, die für Hausbesitzer:innen relevant sind.
Die Stadt Freiburg bietet das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ an. Für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher ist der Baustein 3 „Stromerzeugung erneuerbar“ relevant. Dabei handelt es sich um einen Förderzuschuss mit folgenden Konditionen:
Das Förderprogramm „Klimafreundlich Wohnen“ richtet sich an Hausbesitzer:innen, die in eine möglichst große PV-Anlage auf Dachflächen oder Fassaden investieren. Gefördert werden die Beratung, der Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme einer neuen Anlage. Bonuszahlungen gibt es für Photovoltaik auf Gründächern, kombinierte Anlagen für PV und Solarthermie, Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sowie Mieterstromanlagen. Außerdem werden Batteriespeicher bei der erstmaligen Errichtung einer PV-Anlage gefördert.
Pro Antragsteller:in werden jährlich maximal 25.000 Euro bewilligt. Photovoltaikanlagen werden mit 150 Euro/kWp gefördert. Der Förderbetrag liegt zwischen 200 und 1.500 Euro.
Bei Gründach-Anlagen, Kombianlagen mit PV und Solarthermie, PV an Fassaden sowie an denkmalgeschützten Gebäuden gibt es einen Innovationsbonus von 150 Euro/kWp bis zu maximal 1.500 Euro.
Einen Bonus von 15 Euro/kWp pro Wohneinheit (maximal 3.000 Euro) gibt es für Mieterstromeinheiten.
Der Zuschuss für Speicher beträgt 150 Euro/kWh, ausgezahlt werden maximal 1.500 Euro.
Die Förderung können natürliche und juristische Personen für ihr Wohngebäude im Stadtgebiet von Freiburg erhalten.
Voraussetzung für den Zuschuss ist die Dachvollbelegung durch einen Fachbetrieb. Die Anlagenleistungen muss 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche überschreiten. Das Wohngebäude muss in Freiburg liegen. Die Antragstellung muss spätestens 6 Monate nach Durchführung der Maßnahme erfolgen. Dabei gilt das Datum der Schlussrechnung. Erforderliche Dokumente sind neben dem Antragsformular Rechnungen und Installationsnachweise. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zu erbringen.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Eine weitere Solarförderung in Baden-Württemberg bietet die Stadt Heidelberg. Im Rahmen des Förderprogramms „Rationelle Energieverwendung“ profitieren Hausbesitzer:innen in Heidelberg vom Förderbaustein „Photovoltaikanlagen“. Für die Installation und Inbetriebnahme einer PV-Anlage können Sie unter folgenden Bedingungen einen Zuschuss erhalten:
Zuschüsse des Förderbausteins „Photovoltaikanlagen“ werden für PV-Anlagen auf Dachflächen oder an Fassaden, auf begrünten Dachflächen oder über Parkplätzen sowie für Balkonmodule gewährt. Batteriespeicher oder Wallboxen sind von dieser PV Förderung in Heidelberg ausgeschlossen.
PV-Anlagen auf Dachflächen mit einer Nennleistung bis 100 kWp werden 100 Euro/kWp gefördert, PV-Anlagen an Fassaden mit einer Nennleistung bis 50 kWp mit 200 Euro/kWp. Bei beiden Varianten liegt der Förderhöchstbetrag bei 10.000 Euro.
PV-Anlagen auf begrünten Dachflächen oder über Parkplätzen werden mit 250 Euro/kWp (bei einer Nennleistung bis 30 kWp) oder mit 150 Euro/kWp (bei einer Nennleistung von 30 bis 100 kWp) gefördert. Der Höchstbetrag liegt bei 18.000 Euro.
Installieren Sie ein Balkonmodul, sind 50 Prozent der Kosten förderfähig (Förderhöchstbetrag 750 Euro). Besitzen Sie einen Heidelberg-Pass sind 100 Prozent der Kosten förderfähig, abzüglich eines Eigenanteils von 50 Euro.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, die in eine Phtotovoltaikanlage auf ihrem Wohngebäude in Heidelberg investieren wollen.
Der Zuschuss muss höher als 150 Euro sein. Die geförderte Photovoltaikanlage muss für mindestens 15 Jahre am Standort Heidelberg betrieben und bei Bedarf durch Reparaturmaßnahmen erhalten werden. Bei Balkonmodulen ist pro Wohneinheit nur eine Gesamtanlage erlaubt, bei der die Leistung des Wechselrichters maximal 600 Watt beträgt.
Wichtig: Die Aufträge zur Durchführung der Maßnahmen bzw. Bestellungen der Materialien dürfen erst erteilt werden, nachdem der Zuschuss bewilligt wurde.
Das beliebte Förderprogramm „KlimaBonus“ in Karlsruhe gewährt Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Bonusförderung für innovative PVT-Module (Kombination aus PV und Solarthermie). Der städtische Fördertopf von jährlich zwei Millionen Euro ist allerdings aktuell ausgeschöpft. Es ist vorgesehen, das Programm 2024 wieder zu starten. Bei Interesse sollten Sie sich auf der Webseite über Fördermöglichkeiten der Stadt Karlsruhe auf dem Laufenden halten.
Das Förderprogramm „SolarBonus“ in Mannheim fördert die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen auf Bestandswohngebäuden. Die Mittel werden vom Energieversorgungsunternehmen MVV Energie gewährt, deswegen muss die Anlage über die MVV erworben sein. Folgende Infos sind wichtig:
Im Mannheimer Förderprogramm „SolarBonus“ wird die Installation von neuen Solaranlagen mit und ohne Batteriespeicher gefördert. Der Zuschuss wird einmalig pro Anlage und Haushalt gezahlt. Zudem können Sie einen Bonus für die Steuerberatung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten.
Sie können einen Bonus von 120 Euro pro kWp installierter Leistung erhalten. Der Förderhöchstbetrag ist auf 1.200 Euro begrenzt.
Für eine Anlage mit Stromspeicher erhalten Sie einen Extra-Bonus von 200 Euro.
Zusätzlich können Sie 100 Euro für eine Photovoltaik-Steuerberatung erhalten.
Antragsberechtigt sind ausschließlich private Hauseigentümer:innen in Mannheim.
Die Förderung erhalten Sie nur, wenn die Anlage durch einen Fachbetrieb installiert wurde. Sie müssen den Förderantrag vor der Installation der Solaranlage einreichen. Die Auftragsbestätigung muss spätestens 6 Wochen nach der Antragstellung eingereicht werden. Folgende Dokumente benötigen Sie für den Antrag: das vollständig ausgefüllte Antragsformular, einen Kostenvoranschlag von MVV über die Installation der Solaranlage und eine Simulationsberechnung der geplanten Solaranlage. Den Antrag können Sie nur per Post oder persönlich bei der Klimaschutzagentur Mannheim einreichen. Ab Antragstellung haben Sie 12 Monate Zeit, die Anlage zu installieren, sonst verfällt der Förderanspruch.
Eine weitere attraktive Möglichkeit, für Ihre PV Anlage eine Förderung in Baden-Württemberg zu erhalten, haben Sie in Stuttgart. Das Förderprogramm „Stuttgarter Solaroffensive“ gewährt Zuschüsse für PV-Anlagen, Stromspeicher, Balkonmodule sowie Elektro-Ladeinfrastruktur. Folgendes müssen Sie über die Konditionen wissen:
Die „Stuttgarter Solaroffensive“ fördert begleitende Maßnahmen bei der Installation von PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden, die Errichtung von Stromspeichern und vorgelagerter Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge sowie Balkonmodule. Förderfähig ist auch Photovoltaik in Kombination mit Solarthermie. Die PV-Module sind nicht förderfähig, sondern lediglich die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage.
Der maximale Fördersatz steigt bei jedem Kilowattpeak um 350 Euro. Bei einer PV-Anlage über einer Dachbegrünung oder an der Gebäudefassade erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 450 Euro/kWp. Dabei werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Verpflichten Sie sich 10 Jahre zur Volleinspeisung, steigt der Fördersatz auf maximal 600 Euro/kWp und es werden 100 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Der Förderhöchstbetrag ist auf 50.000 Euro für PV-Anlagen begrenzt.
Für Solarspeicher werden maximal 20.000 Euro bezuschusst bei einem Höchstfördersatz von 300 Euro/kWh.
Für Balkonmodule erhalten Sie einen Zuschuss von 200 Euro bzw. 300 Euro für Inhaber:innen einer Bonuscard + Kultur. Eine E‐Ladeeinrichtung wird bis zu 1.000 Euro gefördert.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengemeinschaften (z. B. Eigentümergemeinschaften) sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, wenn sie Eigentümer:innen des Gebäudes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll. Mieter:innen oder Pächter:innen sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern sie die Zustimmung der Eigentümer:innen schriftlich nachweisen können.
Die baulichen Maßnahmen dürfen vor der Antragstellung noch nicht beauftragt oder begonnen worden sein. Die Installation ist von einer Fachfirma zu übernehmen. Sie benötigen neben dem Förderantrag die Angebote des Fachbetriebs mit Nachweisen der anfallenden förderfähigen Kosten. Sollten Sie eine Förderung für die Volleinspeisung erhalten haben, den Betrieb der Anlage jedoch vor Ablauf der 10 Jahre ändern, müssen Sie dies der Bewilligungsstelle unverzüglich mitteilen. In der Regel müssen Sie dann einen Teil der Förderung zurückerstatten.
Wer in Tübingen in Photovoltaik investieren will, kann grundsätzlich auch von Förderungen profitieren. Das kommunale Förderprogramm ist für das Jahr 2023 jedoch ausgeschöpft. Förderanträge sollen 2024 wieder gestellt werden können. Wann genau der Fördertopf wieder aufgefüllt ist, erfahren Sie auf der Webseite zum Förderprogramm „Photovoltaikanlagen und Stromspeicher“.
Eine gute Chance, für Ihre Solaranlage eine Förderung in Baden-Württemberg zu bekommen, ist das „Ulmer Energieförderprogramm“. Es bietet attraktive Zuschüsse für Photovoltaik-, Solarthermie- sowie Balkonmodule. Folgende Richtlinien müssen Sie beachten:
Das „Ulmer Energieförderprogramm“ fördert gebäudeintegrierte Photovoltaik, Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand und über Parkplätzen, die Prüfung bestehender PV- und Solarthermieanlagen (älter als 19 Jahre) zur Optimierung, Balkonmodule bis zu einer Wechselrichterleistung von 600 Watt sowie das Mieterstrommodell.
Gebäudeintegrierte Photovoltaik wird mit 400 Euro/kWp gefördert, Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand und als Parkplatzüberdachung mit 75 Euro/kWp und das Mieterstrommodell mit 150 EUro/kWp.
Für die Prüfung von bestehenden Anlagen können Sie 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu 500 Euro bezuschusst bekommen und bei Balkonmodulen sind es ebenfalls 50 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 250 Euro je Wohneinheit.
Die Förderung erhalten natürliche und juristische Personen des privaten Rechts in ihrer Rolle als Eigentümer:in oder Mieter:in von Gebäuden im Stadtkreis Ulm.
Sie müssen die Anträge und die erforderlichen Unterlagen spätestens drei Monate nach Umsetzung der Maßnahmen vorlegen, ansonsten erhalten Sie keine Förderung. Bei alle Maßnahmen müssen Sie die Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten. Sie benötigen neben dem Antragsformular entweder den Nachweis einer Netzbetreiberbestätigung oder eine Kopie der Rechnung über die Montage und Installation des ausführenden Fachbetriebs, in der auch die Leistung der PV-Anlage in kWp angegeben wird, eine Kopie des Inbetriebsetzungsprotokolls der PV-Anlage (vom Fachbetrieb unterzeichnet) sowie eine Kopie der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister.
Sie können nicht nur eine Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg beantragen, sondern Ihnen steht auch eine bundesweite Förderung offen. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite für Photovoltaik, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse vergibt. Seit Januar 2023 entfällt außerdem die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik. Wenn Sie eine PV-Anlage bis 30 kWp betreiben, sind Sie zudem von der Einkommensteuer befreit. Schließlich wurden noch die Vergützungssätze für die Einspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Fachfirmen in Baden-Württemberg beraten Sie zur passenden PV-Förderung
Den besten Überblick über die aktuelle Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg haben Fachfirmen für Solaranlagen. Diese beraten Sie zu Ihrer Anlage, finden den besten Förder-Mix und unterstützen Sie häufig sogar bei der Antragstellung.
Diese Seite wurde zuletzt am 30.11.2023 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.