Region | Förderprogramm und Art der Förderung | Förderhöhe |
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Augsburg | Augsburger Solarförderprogramm - Zuschuss |
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Erlangen | Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen - Zuschuss |
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München | Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) - Zuschuss |
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Regensburg | Regensburg effizient - Zuschuss |
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Petershausen | Förderprogramm für Solarstrom - Zuschuss |
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Über das Augsburger Solarförderprogramm bezuschusst die Stadt Augsburg seit dem 29. September 2023 Photovoltaikanlagen und Anlagenerweiterungen sowie Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Damit eine Anlage gefördert werden kann, muss sie auf oder an einem Gebäude oder Carport im Stadtgebiet Augsburg installiert werden. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von Gebäuden, Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie Mieter:innen, die die Zustimmung der Eigentümer:innen haben.
Photovoltaikanlagen ab 1 kWp und Anlagenerweiterungen ab 3 kWp werden mit 500 Euro gefördert. Einen Bonus für die nachhaltige Flächennutzung gibt es für eine PV-Vollbelegung, für Kombinationen aus PV und Dachbegrünung, PV an der Außenwand und die Kombination von PV und Solarthermie (PVT-Module). Dafür liegt die zusätzliche Förderung bei 100 Euro/kWp bzw. bei 100 Euro/qm, höchstens bei 500 Euro. Steckersolargeräte mit einer Leistung von 250 bis 450 Wp werden mit 100 Euro bezuschusst, bei einer Leistung über 450 Wp mit 200 Euro.
Das Förderbudget für 2023 ist bereits ausgeschöpft, das Programm wird 2024 aber weitergeführt. Die Förderrichtlinie soll überarbeitet werden. Neue Anträge können ab Januar 2024 gestellt werden.
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Eine der höchsten Förderungen für Solaranlagen in Bayern bietet die Stadt Erlangen mit der Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen („CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude und Nachhaltig Bauen“) an. Über dieses Programm können Hausbesitzer:innen Zuschüsse über bis zu 5.250 Euro gewährt bekommen.
Die Stadt Erlangen fördert die energetische Modernisierung von Gebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Heizungstechnik und die Erhöhung der Nachhaltigkeit. Auf eine Solaranlage kann die Förderung angewendet werden, wenn Sie eine Photovoltaik Anlage bis 100 kWp neu errichten oder eine bestehende Anlage erweitern wollen. Außerdem werden Steckersolargeräte und Batteriespeicher von dieser Photovoltaik Förderung abgedeckt.
PV Anlagen bis 30 kWp Leistung werden mit 150 Euro/kWp gefördert. Höchstens ergibt sich daraus ein Fördersatz von 4.500 Euro. Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 31 und 100 kWp erhalten Sie 75 Euro/kWp, maximal 5.250 Euro. Steckersolargeräte bis 600 Wp Leistung werden mit 50 Euro/100Wp und höchstens mit 300 Euro bezuschusst. Für Batteriespeicher liegt der Fördersatz bei 150 Euro/kWh nutzbarer Speicherkapazität. Maximal werden 1.050 Euro bezuschusst.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen. Die Photovoltaik-Förderung kann nur innerhalb des Stadtgebiets Erlangen in Anspruch genommen werden.
Die Fördergelder werden für Neu- und Bestandsgebäude gewährt. Damit die Förderung genutzt werden kann, müssen die notwendigen Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Solarmodule, die verbaut werden, müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 20 Prozent haben.
Ziel des Förderprogramms Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Stadt München ist die Reduzierung von Treibhausgasen durch bauliche und energietechnische Maßnahmen. Die Photovoltaik-Förderung in Bayerns Hauptstadt ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar.
Über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) lassen sich die Neuerrichtung und die Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie Steckersolargeräte bezuschussen. Auch Beratungs- und Planungsleistungen zum Thema Photovoltaik umfasst das Programm.
Die Förderung für Solaranlagen setzt sich aus der Förderung der Anlagenleistung und einer Förderung der Fixkosten zusammen. Letztere beläuft sich pauschal auf 1.500 Euro. Wie hoch die Förderung der Anlagenleistung ist, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Anlagen auf Wohngebäuden, die von Januar bis Juni 2024 in Betrieb gehen, werden mit 265 Euro/kWp bezuschusst. Dachintegrierte Anlagen und solche auf denkmalgeschützten Gebäuden bekommen einen Zuschlag von 353 Euro/kWp. Wird die PV Anlage mit einem Gründach kombiniert, beträgt der Zuschlag 88 Euro/kWp, bei Verwendung von Glas-Glas-Modulen 44 Euro/kWp. Der Fördersatz bei Steckersolargeräten liegt bei 0,4 Euro/Wp. Bei einer maximalen Leistung von 600 Wp entspricht das einer Fördersumme von 240 Euro. Höchstens werden 50 Prozent der Investitionskosten gefördert. Für die Photovoltaikberatung können 60 Prozent des Beratungshonorars bezuschusst werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt die Obergrenze bei 3.000 Euro, für Gebäude mit mehreren Wohneinheiten und Nichtwohngebäude bei 9.000 Euro.
Eine Solaranlage kann durch diese Förderung bezuschusst werden, wenn Sie eine Privatperson sind – auch freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ist möglich. Antragsberechtigt sind zudem Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen. Wer sich in einem Insolvenz- oder Pfändungsverfahren befindet, kann die Förderung nicht beantragen.
Für eine PV-Anlage kann die Förderung genutzt werden, wenn sie auf einem Wohngebäude oder einem Nichtwohngebäude installiert wird. Auch Anlagen auf Terrassenüberdachungen und Carports sind förderfähig. Wurde Ihr Förderantrag bewilligt, muss die Anlage innerhalb von drei Jahren ab dem Einreichungsdatum fertiggestellt werden. Steckersolargeräte können nur für Wohneinheiten bezuschusst werden, in denen die Antragsteller:innen ihren Wohnsitz haben. Die Fertigstellungsfrist beträgt ein Jahr ab dem erfolgreich eingereichten Förderantrag. Photovoltaikberatungen müssen von qualifizierten Ingenieur:innen oder Elektrotechniker:innen durchgeführt werden, die einschlägige berufliche Erfahrung im Bereich Photovoltaik, eine berufliche Fortbildung zur Photovoltaik oder zur Fachkraft für Solartechnik vorweisen können.
Im Rahmen des Förderprogramms „Regensburg effizient“ lassen sich fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte fördern, die im Stadtgebiet Regensburg installiert und genutzt werden.
Über das Programm „Regensburg effizient“ können fest installierte, netzgekoppelte Photovoltaikanlagen gefördert werden. Förderfähig sind außerdem Anlagen, die unter besonderen Bedingungen installiert werden, etwa auf einem denkmalgeschützten Gebäude, in Kombination mit einem Gründach oder als Fassadenanlage. Weiterhin können Steckersolargeräte, die den Anforderungen der Bundesnetzagentur entsprechen, gefördert werden.
Photovoltaik wird über diese Förderung mit 100 Euro/kWp bezuschusst. Höchstens werden 1.500 Euro pro Gebäude vergeben. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, wird die Anlage mit einem Gründach kombiniert oder handelt es sich um eine Fassadenanlage, erhalten Sie zusätzlich 200 Euro. Steckersolargeräte werden mit 150 Euro gefördert.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Hausverwaltungen von Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet Regensburg. Auch kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich tätige Personen können ihre Solaranlage bezuschussen lassen. Die Förderung von Steckersolargeräten kann nur von Privatpersonen beantragt werden.
Die Förderung einer PV Anlage kann nur gewährt werden, wenn der Beginn der Bauausführung nicht vor der Förderzusage liegt. Schon begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden. Die Bestellung, der Kauf oder eine Anzahlung eines Steckersolargeräts vor Erhalt der Förderzusage ist nicht zulässig. Wer eine Zusage erhält, muss die PV Anlage innerhalb von 18 Monaten installieren bzw. das Steckersolargerät kaufen. Eine geförderte PV Anlage muss mindestens fünf Jahre im Stadtgebiet Regensburg genutzt werden, ein Steckersolargerät mindestens drei Jahre.
Die Gemeinde Petershausen im Kreis Dachau hat im Oktober 2022 das Förderprogramm für Solarstrom aufgelegt. Maximal stehen 30.000 Euro zur Verfügung. Das Programm endet, wenn diese Mittel aufgebraucht sind.
Über das Förderprogramm für Solarstrom wird die Neuerrichtung von fest installierten Photovoltaikanlagen bezuschusst. Bei der Erweiterung einer bestehenden Anlage kann der hinzukommende Anlagenteil gefördert werden. Die Anlage kann sich auch auf einer Terrassenüberdachung oder einem Carport befinden. Daneben sind Steckersolargeräte förderfähig.
PV Anlagen werden mit 100 Euro/kWp bezuschusst. Je Gebäude ist ein Höchstbetrag von 1.000 Euro möglich. Steckersolargeräte werden pauschal mit 60 Euro gefördert.
Einen Antrag auf Förderung können Sie als Hauseigentümer:in oder als vertretende Person stellen. Die Förderung eines Steckersolargeräts können Sie als Mieter:in beantragen.
Das Gebäude, das für die Installation vorgesehen ist, muss sich im Gemeindegebiet Petershausen befinden. Damit eine Photovoltaikanlage gefördert werden kann, muss sie neu sein. Sie darf sie kein Prototyp oder Eigenbau sein. Steckersolargeräte dürfen je Haushalt höchstens eine Leistung von 600 Wp haben. Gibt es bereits eine PV Anlage zum Eigenverbrauch, darf kein Steckersolargerät angeschlossen werden.
Neben den Photovoltaik Förderungen in Bayern, können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Zu beantragen ist sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV Anlage mehr an. Rückwirkend seit Januar 2022 entfällt außerdem die Einkommensteuer beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung. Durch das EEG 2023 wurden die Vergützungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Fachfirmen in Bayern beraten Sie zur passenden Solarförderung
Fachfirmen aus Bayern können Sie zur passenden Förderung für Photovoltaik informieren, denn sie kennen die Förderlandschaft genau. Sie wissen, welche regionalen und bundesweiten Förderungen miteinander kombinierbar sind, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Diese Seite wurde zuletzt am 14.12.2023 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.