Förderprogramm | Region | Was wird gefördert? | Art und Höhe der Förderung |
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SolarPLUS | Stadtgebiet Berlin | Photovoltaikanlagen (Sonderanlagen), Batteriespeicher, Steckersolargeräte, Messplätze, Gutachten, Steuerberatung |
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Für Photovoltaik gibt es eine landesweite Förderung in Berlin: das Programm SolarPLUS. Es ersetzt das Förderprogramm „EnergiespeicherPLUS“, das am 31.08.2022 ausgelaufen ist. Unter bestimmten Umständen können Sie über das Programm auch einen Zuschuss zu einer PV-Anlage erhalten.
Die Photovoltaik Förderung des Landes Berlin umfasst mehrere Module: Modul A beinhaltet eine Förderung für Dach-Gutachten und Machbarkeitsstudien zur Umsetzung von Photovoltaik-Projekten, Zähler- und Messkonzepte für Mieterstromprojekte sowie die Steuerberatung zu PV-Anlagen. Über Modul B wird die Hauselektrik gefördert. Dazu zählen Messplätze, beispielsweise Zählerschränke für den Betrieb von PV Anlagen. Im Rahmen von Mieterstromprojekten kann das Zusammenlegen von Hausanschlüssen gefördert werden. Modul C umschließt die Förderung von Stromspeichern. Gefördert werden die Investitionskosten für den Speicher, dazugehörige Energiemanagementsysteme, Batteriewechselrichter und die Installation. Die Photovoltaik-Förderung Berlins ist ebenfalls für die Pacht und das Leasing von Stromspeichern verfügbar. Über Modul D sind PV-Anlagen abgedeckt. Sie können die Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage bezuschussen lassen, wenn Ihre Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude oder im Umfeld eines Denkmals errichtet werden soll. Stimmt die Denkmalschutzbehörde der Installation zu, können Solardachziegel, Indach PV Anlagen, solare Dachbahnen und farblich angepasste PV Anlagen gefördert werden. Mit Modul E können Sie ein Steckersolargerät fördern lassen.
Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte können Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften zu 65 Prozent über die Photovoltaik-Förderung in Berlin bezuschussen lassen. Dachgutachten, Zähler- und Messkonzepte werden höchstens mit 5.000 Euro gefördert, Machbarkeitsstudien mit höchstens 15.000 Euro. Steuerberatungen werden pauschal mit 226,10 Euro bezuschusst. Die Kosten für Messplätze können zu 65 Prozent und höchstens mit 10.000 Euro gefördert werden. Das Zusammenlegen von Hausanschlüssen wird ebenfalls mit 65 Prozent gefördert, höchstens aber mit 5.000 Euro. Für einen Stromspeicher in einem Ein- oder Zweifamilienhaus liegt der Fördersatz bei 300 Euro/kWh und maximal bei 15.000 Euro. Gleiches gilt für die Pacht und das Leasen eines Batteriespeichers. In Mehrfamilienhäusern beträgt der Höchstsatz 30.000 Euro. Bezuschusst werden auch hier 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Fall einer PV-Anlage beträgt die Förderung in Berlin 65 Prozent. Maximal werden 15.000 Euro vergeben, wenn es sich um eine denkmalgerechte Anlage oder um eine mit einem Gründach kombinierte Anlage handelt. Die Mehrkosten einer Fassadenanlage können mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden. Steckersolargeräte werden über die Photovoltaik Förderung des Landes Berlin mit bis zu 500 Euro bezuschusst.
Wer für die Photovoltaik Förderung in Berlin Anträge stellen kann, ist abhängig vom Modul der Förderung. Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie durch Wohnungseigentümergemeinschaften bevollmächtigte Hausverwaltungen können Anträge für die Förderung einer Steuerberatung stellen. Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden können außerdem die Kosten für Messplätze, Stromspeicher, denkmalgerechte PV- und Fassadenanlagen fördern lassen. Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte, das Zusammenlegen von Hausanschlüssen und Gründach-PV können Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden fördern lassen. Steckersolargeräte können Eigentümer:innen selbstgenutzten Wohneigentums und Mieter:innen mit Erstwohnsitz in Berlin bezuschussen lassen. Soll das Gerät im Garten installiert werden, müssen die Antragsteller:innen Pächter:innen eines Gartens in Berlin sein.
Damit Sie die Photovoltaik Förderung in Berlin nutzen können, müssen Sie online einen Antrag bei der IBB Business Team GmbH stellen. Als eingereicht gilt er erst, wenn er vollständig ausgefüllt und abgesandt wurde und wenn alle nötigen Unterlagen beiliegen. Wurde der Antrag übermittelt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. In dieser finden Sie auch den Hinweis, dass Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Projekts beginnen können. Das bedeutet auch, dass Sie den Auftrag an eine Fachfirma erst erteilen dürfen, wenn Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben.
Die Solarförderung in Berlin lässt sich nicht für den Kauf einer herkömmlichen PV-Anlage nutzen. Bei Sonderanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, bei Fassadenanlagen und bei der Kombination mit einer Dachbegrünung können lediglich die Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage gefördert werden.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Bundesweit können Sie eine Förderung für eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher über den Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme erhalten. Beantragen lässt sie sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zudem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV Anlage mehr an. Rückwirkend seit Januar 2022 entfällt außerdem die Einkommensteuer beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung. Schließlich wurden durch das EEG 2023 die Vergützungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Fachfirmen in Berlin beraten Sie zur passenden Solarförderung
Fachfirmen kennen sich mit der Photovoltaik-Förderung in Berlin aus und wissen, welche regionalen und bundesweiten Förderprogramme miteinander kombinierbar sind. Sie können Sie zu Ihren Möglichkeiten beraten und bei der Antragstellung unterstützen.
Diese Seite wurde zuletzt am 18.12.2023 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.