In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Solarförderungen in Brandenburg, wie das „1.000-Speicher-Programm“, das seit der Corona-Pandemie gestoppt ist, oder das Kleinspeicherprogramm, das mittlerweile ausgelaufen ist. Auf kommunaler Ebene gibt es derzeit zwei Kommunen, die Fördermittel für Photovoltaik (PV), Solarspeicher oder Balkonmodule anbieten; auf Landesebene gibt es einen Förderkredit. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Möglichkeiten für Eigentümer:innen, für ihre Solaranlage eine Förderung in Brandenburg zu erhalten.
Region | Name und Art der Förderung | Förderdetails |
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Landesebene Brandenburg | Förderprogramm „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ (Darlehen und Zuschuss) | Grundförderung ist ein zinsfreies Darlehen bis zu 60.000 Euro. Zudem sind diverse Zusatzförderungen erhältlich. |
Kleinmachnow | Förderprogramm „Solarförderung Kleinmachnow“ (Zuschuss) | Für PV-Anlagen, Balkonkraftwerke und Stromspeicher gibt es Zuschüsse zwischen 110 und 900 Euro. |
Potsdam | Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam (Zuschuss) | Zuschuss von 250 Euro für Balkonmodule, 1.000 Euro für Speicher und bis zu 1.200 Euro für Dach- oder Fassadenphotovoltaik. |
Falls Ihnen in Ihrer Gemeinde keine attraktive Solarförderung in Brandenburg zur Verfügung steht, erkundigen Sie sich nach Förderungen von lokalen Energieversorgern. Zum Beispiel gewährt das Unternehmen Energie Mark Brandenburg (EMB) Fördermittel für moderne Energielösungen, wie Solarthermie oder Wallboxen für Elektrofahrzeuge.
Derzeit gibt es nur eine Solarförderung in Brandenburg auf Landesebene: das Förderprogramm „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Im Rahmen der Förderung können Eigentümer:innen ein zinsfreies Darlehen für nachhaltige Moderniesierungsmaßnahmen, zu denen auch Photovoltaik gehört, erhalten. Zusätzlich können unter Umständen Zuschüsse gewährt werden.
Im Rahmen des Förderprogramms „Wohneigentum – Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung“ wird Photovoltaik als nachhaltige und energetische Modernisierungsmaßnahme gefördert.
Bei der Grundförderung für nachhaltige Modernisierungsmaßnahmen erhalten Sie ein zinsfreies Darlehen in Höhe von 60.000 Euro. Darüber hinaus sind Zusatzleistungen als Zuschuss möglich: Einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro gibt es je Kind, 10.000 Euro gibt es bei geringem Einkommen. Wird die Effizienzhausstufe 85 erreicht, sind zusätzlich 30.000 Euro erhältlich. Außerdem ist eine Zusatzförderung in Form eines zinsfreien Darlehens erhältlich: 5.000 Euro gibt es zusätzlich je Kind, bei Schwerbehinderungen oder denkmalpflegerischem Mehraufwand bis zu 10.000 Euro und bis zu 150.000 Euro, wenn die Effizienzhausstufe 85 erreicht wird. Wichtig: Die Eigenleistung muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, die selbst in der Immobilie wohnen.
Die Immobilie muss vor dem 2. Oktober 2009 errichtet worden sein und sich auf einer so genannten Gebietskulisse befinden (z. B. innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete). Die Eigentümer:innen müssen die Wohnung selbst nutzen und sie auch noch 20 Jahre nach der Modernisierungsmaßnahme nutzen. Die Kosten müssen sich auf mindestens 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche belaufen. Die Eigentümer:innen müssen mindestens 15 Prozent der Kosten selbst tragen. Weitere Details der Fördervoraussetzungen bei den Zusatzförderungen erfahren Sie auf der Webseite des ILB-Förderprogramms. Wichtig: Die Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem die Förderzusage vorliegt. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
Als Eigentümer:in können Sie auch auf kommunaler Ebene für ihre Solaranlage eine Förderung in Brandenburg erhalten. Momentan sind in zwei Regionen Förderangebote verfügbar.
Seit 2022 können Eigentümer:innen aus Kleinmachnow für Ihre Solaranlage eine Förderung erhalten. Für zwei Jahre hat die Gemeinde je 100.000 Euro für den Zubau von Photovoltaik zur Verfügung gestellt. Bisher sind noch keine Details für das Förderprogramm im Jahr 2024 bekannt. Aktuelles erfahren sie auf der Webseite der Solarförderung Kleinmachnow.
Förderfähig sind festinstallierte Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher sowie Balkonkraftwerke (sogenannte Steckersolargeräte) mit und ohne Speicher.
Die Förderung erhalten Sie in Form eines einmaligen Zuschusses: 110 Euro bis max. 550 Euro je installiertem Kilowattpeak erhalten Sie für festinstallierte Photovoltaikanlagen. 70 Euro bis max. 350 Euro je installierter Kilowattstunde gibt es für Batteriespeicher. Eine Pauschale von 150 Euro wird für Balkonkraftwerke ausgezahlt. Die Pauschale steigt auf 300 Euro, wenn das Balkonkraftwerk inklusive Speicher ist. Wichtig: Die Zuschüsse lassen sich miteinander kombinieren, wenn unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen oder Mieter:innen, die in eine Solaranlage investieren wollen.
Die Fördermaßnahme muss an einem überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäude im Gemeindegebiet von Kleinmachnow durchgeführt werden. Voraussetzung für die Förderung von Steckersolargeräten ist, dass eine maximale Nennleistung von 600 W nicht überschritten wird. Für PV-Anlagen müssen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Dazu legen Sie Fotos der vorgesehenen Dachfläche, einen Eigentumsnachweis bzw. bei Mietobjekten eine Einverständniserklärung der Eigentümer:innen sowie einen Kostenvoranschlag der ausführenden Fachfirma bei. Sobald Sie die Förderzusage erhalten haben, können Sie mit der Installation der PV-Anlage beginnen, spätestens aber neun Monate danach. Spätestens drei Monate nachdem die Anlage installiert wurde, müssen Sie eine Schlussrechnung, Fotos der montierten Anlage sowie einen Nachweis der Anlagenanmeldung beim Netzbetreiber einreichen. Erst dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Eine zweite attraktive Solarförderung in Brandenburg ist die Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam. Mit dem sogenannten „Masterplan 100 % Klimaschutz“ sollen insbesondere Eigenheimbesitzer:innen dazu ermuntert werden, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten. Die Stadt Potsdam stellt dafür ein Förderbudget in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
Sie finden keine passende Solarförderung in Brandenburg? Dann können Sie als Eigentümer:innen auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Zinsgünstige Darlehen für PV-Anlagen und Zuschüsse für Solarthermie können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten. Bei Solaranlagen bis 30 Kilowatpeak müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Außerdem hat die Bundesregierung 2023 die Mehrwertsteuer für Photovoltaik gestrichen und die Vergützungssätze für die Einspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Fachfirmen in Brandenburg beraten Sie zur passenden PV-Förderung
Den besten Überblick über die aktuelle Photovoltaik Förderung in Brandenburg haben Fachfirmen für Solaranlagen. Diese beraten Sie zu Ihrer Anlage, finden den besten Förder-Mix und unterstützen Sie häufig sogar bei der Antragstellung.
Diese Seite wurde zuletzt am 21.12.2023 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.