Wer aktuell einen neuen Stromliefervertrag abschließt, muss im Schnitt 26,2 Cent/kWh zahlen (Stand: 19.04.2024). Neukundenverträge sind damit wieder deutlich günstiger geworden: Zu Spitzenzeiten der Energiekrise im Herbst 2022 lag der Durchschnitt bei etwa 70 Cent/kWh. Bestehende Verträge mit eingerechnet, lag der durchschnittliche Strompreis im Januar 2024 bei etwa 37,37 Cent/kWh. Einen bedeutenden Anteil am Strompreis haben die Umlagen und Abgaben, die auf diesen aufgeschlagen werden. Im Vergleich zum Jahr 2021 haben sie sich um etwa 62 Prozent verringert. Allein die EEG-Umlage, die 2024 nicht mehr anfällt, hatte noch vor wenigen Jahren etwa ein Viertel des Strompreises ausgemacht.
Insgesamt machen die Umlagen, Abgaben und Steuern auf Strom in diesem Jahr 3,624 Cent/kWh aus. Die EEG-Umlage fällt 2024 nicht mehr an. Die wichtigsten staatlichen Strompreisbestandteile sind aktuell folgende:
Daneben fällt die sogenannte Konzessionsabgabe an, die von den Energieversorgungsunternehmen für die Nutzung öffentlicher Straßen und Wege zur Verlegung von Leitungen erhoben wird. Sie unterscheidet sich je nach Ort.
Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie sollte dazu dienen, die Differenz zwischen den Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien und den Einnahmen aus dem Verkauf des erzeugten Stroms auszugleichen. Ziel war die Finanzierung für den stetigen Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken.
Ursprünglich war die EEG-Umlage ein fester Betrag, den Verbraucher:innen pro Kilowattstunde Strom zahlen mussten. Etwa zehn Prozent des Strompreises entfielen auf die EEG-Umlage. Ihre Höhe wurde jährlich neu festgelegt und hing von verschiedenen Faktoren wie den Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien und den Marktpreisen für Strom ab.
Die Höhe der EEG-Umlage wurde jährlich im Oktober von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW für das Folgejahr ermittelt und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Damit war sie ein Teil der staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen und wurde nicht direkt durch die Stromanbieter beeinflusst.
Seit Juli 2022 müssen Stromkund:innen die EEG-Umlage nicht mehr zahlen. Der Wegfall der Umlage war als Teil des sogenannten „Osterpakets“ von der Bundesregierung auf den Weg gebracht und im April 2022 vom Bundestag beschlossen worden. Verbraucher:innen sollten aufgrund der stark gestiegenen Strompreise in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine entlastet werden. Möglichen Versorgungsengpässen und weiter steigenden Energiepreisen durch die Weltmarktsituation sollte so vorgebeugt werden.
Gesetzlich abgeschafft wurde die EEG-Umlage zum 1. Januar 2023. Die Förderung erneuerbarer Energien wird seither über den Bundeshaushalt finanziert.
Bevor die EEG-Umlage auf Null gesenkt wurde, hatte sie eine Höhe von 3,723 Cent/kWh. Im Vergleich zum Vorjahr war sie damit bereits um 43 Prozent auf einen Zehnjahrestiefstand gefallen. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh spart demnach durch den Wegfall der EEG-Umlage im Jahr 2024 etwa 93 Euro. Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus hat etwa einen jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh und spart durch die entfallene Umlage jedes Jahr etwa 150 Euro ein.
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Die wichtigsten staatlichen Strompreisbestandteile sind aktuell die KWKG-Umlage, die §19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage und die Stromsteuer. Zusammen machen Sie 3,624 Cent/kWh des Preises aus. Daneben gibt es die Konzessionsabgabe der Energieversorgungsunternehmen, die je nach Ort variiert.
Die EEG-Umlage war eine Abgabe, die bis Juli 2022 von Stromverbraucher:innen gezahlt wurde, um die Förderung von erneuerbaren Energien zu finanzieren. Sie diente dazu, die Differenz zwischen den Kosten für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien und den Einnahmen aus dem Verkauf dieses Stroms auszugleichen.
Die EEG-Umlage muss 2024 nicht mehr von Stromkund:innen gezahlt werden. Gesetzlich abgeschafft wurde sie im Januar 2023, auf Null gesenkt wurde sie schon im Juli 2022.