Das am 31. Januar 2025 beschlossene Solarspitzengesetz bringt wesentliche Änderungen für die Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen:
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen (Inbetriebnahme ab 1. Februar 2025) erhalten keine staatliche Einspeisevergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen; also zu Zeiten, wenn es auf dem Markt ein Überangebot an Strom gibt. Dies soll Netzüberlastungen reduzieren und den Bundeshaushalt entlasten.
Kompensation durch längeren EEG-Bezugszeitraum: Um finanzielle Nachteile abzumildern, wird die Förderdauer über die bisherigen 20 Jahre hinaus verlängert. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sind die Auswirkungen für Anlagenbetreiber:innen daher gering.
Freiwilliger Wechsel für bestehende Anlagen: Betreiber:innen älterer PV-Anlagen können zur neuen Regelung wechseln und erhalten eine um 0,6 Cent pro Kilowattstunde erhöhte EEG-Vergütung.
Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, kann überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Dafür erhalten Sie vom Staat eine Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Das ist nicht nur relevant, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren selbsterzeugten Strom vollständig einzuspeisen, denn die meisten Betreiber:innen nutzen ihren Strom zumindest anteilig selbst.
Der Vergütungssatz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und gilt anschließend für 20 Jahre. Danach entfällt die EEG-Förderung.
Seit dem 1. Februar 2024 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen halbjährlich um 1 Prozent gesenkt. Die niedrigere Einspeisevergütung in Folgejahren gilt immer nur für Neuanlagen, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen werden.
Für Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 kWp gelten bis Ende Juli 2025 Vergütungssätze von 7,9 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,6 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. (Quelle: Förderinfoseite der Bundesnetzagentur)
Im Rahmen der EEG-Novelle 2023 wurde die 70 Prozent-Regel abgeschafft. Somit dürfen seit dem 1. Januar 2023 private Bestandsanlagen bis 7 kWp und neu installierte Anlagen bis 25 kWp 100 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen.
Aktuell liegt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp bei 7,9 ct./kWh bei einer Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) und bei 12,6 ct./kWh bei einer Volleinspeisung.
Die Einspeisevergütung ist für Sie ebenfalls wichtig, wenn Sie einen Solarspeicher haben. Damit können Sie tagsüber erzeugten Strom zwar vorhalten, aber eine hundertprozentige Eigennutzung kann in der Regel nicht erreicht werden – der überschüssige Solarstrom muss deshalb ins öffentlich Netz eingespeist werden (Überschusseinspeisung). Für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage ist es wichtig zu berücksichtigen, dass der zum Anmeldezeitpunkt festgelegte Förderungssatz 20 Jahre gleich bleibt.
Die Einspeisevergütung für Teileinspeisung 2025 können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Inbetriebnahme | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp |
---|---|---|---|
01. August 2024 bis 31. Januar 2025 | 8,0 Cent/kWh | 6,9 Cent/kWh | 5,6 Cent/kWh |
01. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 | 7,9 Cent/kWh | 6,8 Cent/kWh | 5,6 Cent/kWh |
01. August 2025 bis 31. Januar 2026 | voraussichtlich 7,8 Cent/kWh | voraussichtlich 6,8 Cent/kWh | voraussichtlich 6,8 Cent/kWh |
Hat Ihre Anlage mehr als 10 kWp Leistung, gilt der niedrigere Vergütungssatz nur für den Teil der Leistung, der über 10 kWp liegt.
Durch die Novellierung des EEG 2023 wird die Volleinspeisung wieder stärker gefördert, indem die Einspeisevergütung für den vollständig ins Netz eingespeisten Solarstrom erhöht wurde. Wer sich also dazu entschließt, den gesamten Solarstrom einzuspeisen, wird höher vergütet als bei einer bloßen Überschusseinspeisung. Die Vergütungssätze sehen dann folgendermaßen aus:
Inbetriebnahme | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp |
---|---|---|---|
01. August 2024 bis 31. Januar 2025 | 12,8 Cent/kWh | 10,7 Cent/kWh | 10,7 Cent/kWh |
01. Februar 2025 bis 31. Juli 2025 | 12,6 Cent/kWh | 10,5 Cent/kWh | 10,5 Cent/kWh |
01. August 2025 bis 31. Januar 2026 | voraussichtlich 12,4 Cent/kWh | voraussichtlich 10,4 Cent/kWh | voraussichtlich 10,4 Cent/kWh |
Hat Ihre Anlage mehr als 10 kWp Leistung, gilt der niedrigere Vergütungssatz nur für den Teil der Leistung, der über 10 kWp liegt.
Die Steuer für Solaranlagen hat sich im letzten Jahr stark vereinfacht. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und wesentliche Komponenten für Anlagen auf, an oder in der Nähe eines Wohnhauses. Wenn Sie jährlich weniger als 22.000 Euro mit Ihrem Solarstrom erwirtschaften, müssen Sie als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer auf eingespeisten oder selbst verbrauchten Strom zahlen. Darüber hinaus sind private PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp seit 2022 von der Einkommensteuer befreit, egal ob Sie Ihren Solarstrom selbst nutzen oder ins Netz einspeisen. In diesem Fall entspricht die Vergütung sowohl brutto als auch netto den erwirtschafteten Beträgen aus der Einspeisevergütung.
Angenommen, Sie betreiben eine Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus mit einer Leistung von 10 kWp und erzeugen jährlich 10.000 kWh Strom. Davon nutzen Sie 3.500 kWh selbst (Ø Stromverbrauch bei 3 Personen), sodass 6.500 kWh ins Netz eingespeist werden.
Bei Teileinspeisung erhalten Sie eine Vergütung von 7,9 Cent pro kWh. Dies ergibt jährliche Einnahmen von 513,50 Euro (6.500 kWh x 0,079 Euro/kWh).
Bei Volleinspeisung erhalten Sie eine Vergütung von 12,6 Cent pro kWh, was jährliche Einnahmen von 819 Euro ergibt (6.500 kWh x 0,126 Euro/kWh).
Da Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zahlen müssen und die Einnahmen von der Einkommensteuer befreit sind, entspricht die Vergütung sowohl brutto als auch netto den genannten Beträgen.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird in Abhängigkeit vom Zubau der Photovoltaikanlagen berechnet. Bis 2012 waren die Vergütungssätze vergleichsweise hoch, um den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zu fördern. Danach begannen sie schrittweise zu sinken. Im Jahr 2012 lag die Vergütung für kleinere Anlagen bis 10 kWp bei etwa 24,43 Cent pro kWh. Mit dem EEG 2014 wurden die Degressionsschritte angepasst und die Vergütung fiel bis 2014 auf etwa 13,15 Cent pro kWh und bis 2017 auf etwa 12 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp.
Mit dem EEG 2021 wurden die Degressionsmechanismen erneut überarbeitet und die Einspeisevergütung weniger stark reduziert. Anfang 2021 lag die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp bei etwa 8,16 Cent pro kWh. Das EEG 2023 machte die Volleinspeisung wieder attraktiver, indem es die Einspeisevergütung für vollständig ins Netz eingespeisten Solarstrom erhöhte.
Entwicklung der Einspeisevergütung für Teileinspeisung in den letzten Jahren
Nach 20 Jahren läuft die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ab und es gibt keine festgelegte Vergütung mehr. Im Idealfall haben Sie Ihre Anlage bereits abbezahlt, womit Sie eine gute Rendite erhalten.
Als Betreiber:in haben Sie zudem noch weitere Wege, den erzeugten Strom wirtschaftlich zu nutzen. Mögliche Optionen sind der direkte Eigenverbrauch vom Solarstrom, der Verkauf an Direktvermarkter oder die Teilnahme am Strommarkt zu aktuellen Marktpreisen.
Direkter Eigenverbrauch: Hierbei wird der erzeugte Solarstrom direkt im eigenen Haushalt oder Betrieb genutzt, wodurch Kosten für den Bezug von Netzstrom gespart werden. Durch den Einsatz eines Solarspeichers können Sie Ihren Eigenverbrauch zusätzlich erhöhen. So wird der überschüssigen Solarstrom gespeichert und ist bei Bedarf verfügbar, wodurch die Abhängigkeit vom Netzstrom weiter reduziert wird.
Verkauf an Direktvermarkter: Hierbei schließen Sie einen Vertrag mit einem spezialisierten Unternehmen ab, das Ihren Strom bündelt und an der Strombörse oder direkt an Endkund:innen verkauft. Der Direktvermarkter übernimmt die Vermarktung, Prognosen und Abrechnung. Sie erhalten regelmäßige Zahlungen basierend auf den erzielten Marktpreisen, während der Direktvermarkter für die Abwicklung und Abrechnung sorgt. Zusätzlich kann der Direktvermarkter Dienstleistungen wie Prognosen und Optimierung der Stromproduktion anbieten, um die Einnahmen zu maximieren.
Teilnahme am Strommarkt: Hierbei verkaufen Sie den Strom direkt an der Strombörse, oft über einen Direktvermarkter, zu aktuellen Marktpreisen. Dabei profitieren Sie von Marktschwankungen, tragen aber auch das Risiko variabler Preise (im Gegensatz zum Verkauf an Direktvermarkter).
Einspeisung von Solarstrom bedeutet, Solarstrom, der mit einer privaten Solaranlage produziert wird, ins öffentliche Stromnetz zu leiten. Der Strom wird über einen Einspeisezähler gemessen und an den Netzbetreiber verkauft, der ihn dann an andere Verbraucher weiterleitet. Im Gegenzug erhalten Sie eine Vergütung.
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist. Dies kann sich lohnen, wenn die Einspeisevergütung hoch genug ist oder der Eigenverbrauch gering ist. Betreiber:innen profitieren von der festen Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) gemäß den aktuellen Einspeisetarifen.
Wann lohnt sich Volleinspeisung?
Hohe Einspeisevergütung im Vergleich zu den Stromkosten.
Geringer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms.
Einnahmen durch die Einspeisevergütung sind planbar und stabil.
Bei der Überschusseinspeisung wird nur der nicht selbst verbrauchte überschüssige Solarstrom ins Netz eingespeist. Die Betreiber:innen nutzen einen Teil des erzeugten Stroms direkt und sparen dadurch Kosten für den Netzstrom. Der überschüssige Strom wird vergütet.
Wann lohnt sich Überschusseinspeisung?
Hoher Eigenverbrauch des erzeugten Stroms.
Einsparung bei den Stromkosten durch Nutzung des eigenen Solarstroms.
Einspeisevergütung für den überschüssigen Strom als zusätzliches Einkommen.
Damit beide Modelle der Einspeisung für Photovoltaik nutzbar sind, ist es möglich, jeweils eine Anlage zum Eigenverbrauch des Solarstroms und eine zur Volleinspeisung auf dem Dach zu installieren. Dafür brauchen Sie zwei gesonderte Messeinrichtungen. Außerdem können Sie mit Ihrer Anlage vom einen ins andere Modell wechseln, wenn Sie die dafür nötigen Zähler haben.
Wann lohnt sich eine Kombination?
Maximierung der Einsparungen und Einnahmen.
Flexibilität je nach individuellem Verbrauchsprofil.
Anpassung an wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Was ist für die Stromeinspeisung nötig?
Wollen Sie eine Solaranlage installieren und Ihren gewonnenen Solarstrom vollständig oder teilweise ins öffentliche Netz einspeisen, müssen Sie einige Registrierungen und Meldungen Ihrer PV-Anlage vornehmen, um die Einspeisevergütung zu erhalten:
Anmeldung beim Netzbetreiber: Bevor Sie Ihre Solaranlage anschließen, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zukünftig müssen die Netzbetreiber dafür Webportale anbieten, über die Sie die nötigen Unterlagen einreichen können. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Anschlusszusage.
Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Ist Ihre Anlage in Betrieb, haben Sie einen Monat Zeit, sie über das MaStR bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Für Solarspeicher ist eine eigene Registrierung nötig.
Meldung bei der Bundesnetzagentur: Einmal im Jahr müssen Sie der Bundesnetzagentur mitteilen, wie viel Solarstrom Sie erzeugt haben und wie hoch Ihr Eigenverbrauch war.
Die Einspeisevergütung macht die Investition in eine Solaranlage wirtschaftlich attraktiv, insbesondere mit den aktuellen Regelungen für Photovoltaik, die es erlauben, bis zu 100 Prozent der erzeugten Leistung einzuspeisen.
Zudem bietet der Eigenverbrauch von Solarstrom erhebliche Kosteneinsparungen, da weniger Strom aus dem Netz bezogen werden muss. Die gesetzlichen Regelungen im Rahmen des EEG unterstützen sowohl die Einspeisung als auch den Eigenverbrauch, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern.
Preise von Netzstrom versus Solarstrom
Mit dem EEG 2023 endet die Einspeisebegrenzung. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien schneller und effektiver voranzutreiben.
Früher durften Betreiber:innen von Solaranlagen nur 70 Prozent der maximalen Nennleistung ins Netz einspeisen, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen private Bestandsanlagen bis 7 kWp und neu installierte Anlagen bis 25 kWp 100 Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Dies soll die Investition in Solaranlagen attraktiver machen und wird durch höhere Vergütungssätze für Anlagen mit Volleinspeisung unterstützt.
Auch bei sinkender Einspeisevergütung lohnt sich die Installation einer Solaranlage für Eigenheimbesitzer:innen nach wie vor. Besonders lohnt sich die Einspeisung, wenn der Eigenverbrauch gering ist oder die Einspeisevergütung hoch genug ist. Zudem bietet die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung finanzielle Vorteile und trägt zur Nachhaltigkeit bei. Die Möglichkeit, selbst erzeugten Solarstrom zu nutzen, senkt nicht nur die Stromkosten erheblich, sondern ermöglicht auch innovative Anwendungen wie das Laden eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe. Für diejenigen, die keine hohe Anfangsinvestition tätigen möchten, kann das Mieten einer Solaranlage eine attraktive Alternative sein.
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Die Vergütungssätze werden im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dynamisch an den Ausbau der Solaranlagen anpasst. Das bedeutet, dass die Einspeisevergütung abhängig vom Zubau der PV-Anlagen in bestimmten Zeiträumen gesenkt werden. Wenn der Zubau die festgelegten Zielwerte überschreitet, sinkt die Einspeisevergütung stärker, um den Ausbau zu bremsen und die Kosten zu senken. Liegt der Zubau unter den Zielwerten, fällt die Reduzierung der Vergütung geringer aus oder bleibt ganz aus, um den Ausbau zu fördern. Dieses System wurde eingeführt, um die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien zu kontrollieren und die Marktentwicklung zu stabilisieren.
Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen bis 10 kWp beträgt bei Teileinspeisung 7,9 Cent/KWh und 12,6 Cent/kWh für Volleinspeisung. Ab August 2025 werden die Preise voraussichtlich wieder um ein Prozent gesenkt.
Eine 10 kWp Photovoltaikanlage produziert im Durchschnitt etwa 30 bis 40 kWh Strom pro Tag. Der tatsächliche Photovoltaik-Ertrag kann je nach Standort, Jahreszeit und Wetterbedingungen variieren. In sonnigen Regionen kann die Produktion höher sein, während sie in weniger sonnigen Gegenden geringer ausfallen kann