Region | Förderprogramm und Art der Förderung | Förderhöhe |
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Landesebene Hessen | Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen (Förderkredit) |
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Darmstadt | Förderprogramm Photovoltaik (Zuschuss) |
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Wiesbaden | Förderprogramm „Solaranlagen“ der Landeshauptstadt Wiesbaden (Zuschuss) |
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PV-Anlagen können über eine Förderung des Landes Hessen durch einen zinsgünstigen Kredit finanziert werden. Beim "Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für selbst genutzte Wohngebäude" handelt es sich um eine Kooperation des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Die Photovoltaik-Förderung Hessens umfasst den Kauf und die Installation einer PV-Anlage bis 20 kWp Leistung sowie den Anschluss an das Stromnetz. Daneben gilt das Förderprogramm im Zusammenhang mit der Installation einer neuen Solaranlage auch für Batteriespeicher und entsprechende Steuer- und Regeltechnik zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
Antragsteller:innen können pro Vorhaben ein Darlehen von mindestens 10.000 und höchstens 50.000 Euro erhalten. Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung betragen zehn Jahre. Pro Jahr erhalten Sie eine Zinsverbilligung von 1,00 Prozent auf den zum Zeitpunkt der Förderzusage ermittelten Zinssatz der WIBank. Es gibt ein tilgungsfreies Anlaufjahr.
Antragsberechtigt sind private Bauverantwortliche und private Eigentümer:innen selbst genutzter Wohngebäude in Hessen. Um das Darlehen nutzen zu können, muss die Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch genutzt werden.
Um eine Solaranlage über die Förderung des Landes Hessen finanzieren zu können, muss der Förderantrag vor Beginn der Installation gestellt werden. Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie 12 Monate Zeit, den Darlehensbetrag abzurufen. Das Darlehen darf 90 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten - 10 Prozent der Summe müssen Sie als Eigenkapital nachweisen. Die Installation der Anlage muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.
Nicht gefördert werden Steckersolargeräte. Eine nachträgliche Förderung von bereits begonnenen Maßnahmen ist nicht möglich. Gesellschaften können das Förderprogramm nicht nutzen.
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Mit dem Förderprogramm Photovoltaik gibt es in Darmstadt die Möglichkeit, eine Solaranlage bezuschussen zu lassen. Gefördert werden der Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage, die innerhalb des Stadtgebiets betrieben wird.
Anträge für das Förderprogramm Photovoltaik können für den Kauf und die Installation von Aufdach- und Fassadenanlagen gestellt werden. Daneben sind auch Steckersolargeräte förderfähig.
Aufdach- und Fassadenanlagen werden mit 200 Euro/kWp und höchstens mit 6.000 Euro bezuschusst. Bei innovativen Projekten wie Solarfassaden, PV-Gründächern oder der Kombination von PV und Solarthermie durch PVT-Module kann ein Bonus von bis zu 10 Prozent vergeben werden. Steckersolargeräte mit einem Standardmodul und einer Leistung von 200 bis 450 Wp werden pauschal mit 200 Euro gefördert. Bei zwei Standardmodulen und einer Leistung über 450 Wp liegt der Fördersatz bei 400 Euro. Höchstens werden Steckersolargeräte zu 50 Prozent bezuschusst.
Förderanträge können durch Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Vereine und andere Organisationen gestellt werden. Um die Förderung nutzen zu können, muss die antragstellende Person Eigentümer:in oder von einer Wohneigentümergemeinschaft beauftragte Hausverwaltung sein. Mieter:innen und Pächter:innen können Anträge stellen, wenn eine Einwilligungserklärung der Eigentümer:innen vorliegt.
Den Förderantrag reichen Sie erst ein, nachdem die PV-Anlage errichtet und angemeldet ist. Die Förderung kann für Anlagen mit einem Rechnungsdatum ab dem 29.06.2022 gewährt werden. Aufdach- und Fassadenanlagen müssen 15 Jahre in Betrieb bleiben, Steckersolargeräte fünf Jahre lang.
Das Förderprogramm „Solaranlagen“ kann im Stadtgebiet Wiesbaden, Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim genutzt werden. Es umfasst Photovoltaikanlagen mit und ohne Solarspeicher.
Die Photovoltaik-Förderung in Hessens Landeshauptstadt kann für die Errichtung von PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden beantragt werden. Möglich ist die Installation auf Dächern, an Außenwänden, auf Carports, Garagen und Terrassenüberdachungen. Daneben sind Batteriespeicher, Steckersolargeräte und die Kosten für einen Zählerplatzumbau, die Anlagenüberwachung und das Einspeisemanagement förderfähig.
Die Fördersätze für PV-Anlagen sind gestaffelt. Bis zu einer Anlagengröße von 3 kWp beträgt die Förderung pauschal 300 Euro. Anlagen bis 6 kWp werden mit 400 Euro bezuschusst, größere Anlagen mit 500 Euro. Für Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität bis 3 kWh sind Zuschüsse in Höhe von 300 Euro vorgesehen. Speicher bis 6 kWh werden pauschal mit 400 Euro gefördert, größere Speicher mit 500 Euro. Muss aufgrund der Installation einer PV-Anlage eine Zählerplatzanlage neu errichtet oder modernisiert werden, werden die Kosten hierfür mit 250 Euro bezuschusst. Ist der Einsatz zusätzlicher Bestandteile zur Anlagenoptimierung, zur Anlagenüberwachung und zum Einspeisemanagement nötig, erhalten Sie hierfür zusätzlich 100 Euro. Steckersolargeräte werden pauschal mit 300 Euro bezuschusst.
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen und mit Einverständnis der Eigentümer:innen auch Mieter:innen.
Photovoltaik kann über die Förderung in Hessens Landeshauptstadt nur dann bezuschusst werden, wenn Sie eine neue Anlage errichten. Bei Verwendung gebrauchter Anlagenteile entfällt die Möglichkeit zur Förderung. Spätestens neun Monate nach Erhalt der Förderzusage muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Eine Anlage, für die eine Förderung gewährt wurde, muss zehn Jahre lang in Betrieb bleiben.
Neben den regionalen Photovoltaik Förderungen in Hessen können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Beantragen lässt sie sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig sind Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung entfällt außerdem rückwirkend seit Januar 2022 die Einkommensteuer. Durch das EEG 2023 wurden die Vergützungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Fachfirmen aus Hessen können Sie zur passenden Förderung für Photovoltaik informieren, denn sie kennen die Förderlandschaft genau. Sie wissen, welche regionalen und bundesweiten Förderungen miteinander kombinierbar sind, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Diese Seite wurde zuletzt am 21.12.2023 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.