Bereits seit dem 08. November 2022 unterstützt Mecklenburg-Vorpommern den Kauf und die Installation von Mini-PV-Anlagen. Für Eigentümer:innen sind die Fördergelder allerdings seit Ende Februar 2023 ausgeschöpft. Mieter:innen von Wohnräumen können für steckfertige PV-Anlagen sowie Balkon-PV-Anlagen weiterhin eine Solarförderung in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Die folgende Tabelle enthält die wichtigsten Fakten rund um das Förderprogramm:
Region | Name und Art der Förderung | Förderdetails |
---|---|---|
Landesebene Mecklenburg-Vorpommen | Mini Solaranlagen - Zuwendung für steckfertige PV-Anlagen (Balkon-PV-Anlagen); Zuschuss | Für Mieter:innen von Wohnraum gilt ein Festbetrag von max. 500 Euro pro steckfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit, max. in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. |
Bereits seit dem 08. November 2022 gewährt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung in Form eines Zuschusses für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Anlagen).
Wichtig ist zu beachten, dass die Mittel des Programms für Eigentümer:innen einer Wohneinheit bereits ausgeschöpft sind und keine weiteren Anträge berücksichtigt werden.
Gefördert wird ausschließlich der Kauf und die fachliche Installation steckerfertiger PV-Anlagen (auch bekannt als Mini-PV-Anlagen, Plug-and-Play-Anlagen, Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Anlagen).
Es ist ein Festbetrag von max. 500 Euro pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit für Anschaffung und Installation der PV-Anlage vorgesehen. Liegen die Anschaffungs- und Installationskosten unter 500 Euro, beträgt der Zuschuss maximal die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Mieter:innen in Wohngebäuden sind. Eigentümer:innen von selbstgenutzem Wohneigentum können keine Anträge mehr stellen, da die Fördergelder hierfür bereits ausgeschöpft sind.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die antragstellende Person die Mietimmobilie bzw. den Mietwohnraum selbst bewohnt und ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat. Die steckfertige PV-Anlage muss von einem Fachunternehmen installiert werden. Zudem müssen die individuellen mietrechtlichen Gegebenheiten vor der Antragstellung berücksichtigt werden. Insbesondere muss eine Zustimmung der Vermieter:innen zur Veränderung an der Fassade etc. vorliegen.
Ausgeschlossen von dem Förderzuschuss sind jegliche PV-Anlagen, die nicht steckerfertig sind. Auch Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften sind nicht antragsberechtigt. Den Förderkredit erhalten Sie nicht für Anlagen auf Ferienhäusern und -wohnungen sowie Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Sind Sie Eigentümer:in eines selbstgenutzen Wohngebäudes, können Sie für eine Solarförderung in Mecklenburg-Vorpommern die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nutzen. Für Photovoltaikanlagen können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Interessieren Sie sich für Förderungen von Solarthermieanlagen, vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse. Seit Januar 2023 gibt es außerdem steuerliche Änderungen für Photovoltaik. So entfällt komplett die Mehrwertsteuer für Photovoltaik sowie die Einkommenssteuer für Solaranlagen bis 30 Kilowatpeak. Zudem haben sich die Vergützungssätze für die Einspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Lassen Sie sich über aktuelle Photovoltaik Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern von Fachfirmen für Solaranlagen beraten. Diese haben den Überblick über aktuelle Förderungen, beraten Sie zu Ihrer Anlage und unterstützen Sie häufig sogar bei der Antragstellung.
Diese Seite wurde zuletzt am 12.01.2024 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.