Eine Photovoltaik Förderung in Nordrhein-Westfalen (NRW) können Sie sowohl auf Länder- als auch auf kommunaler Ebene erhalten. Häufig gibt es Zuschüsse für Photovoltaik (PV) pro installierter Leistung Kilowattpeak (kWp). Manche Programme bieten aber auch Fördermittel für Solarspeicher, Solarthermie, Balkonmodule oder eine Wallbox fürs Elektroauto. Sehen Sie in der folgenden Tabelle, welche Solaranlage Förderung in NRW 2024 für Eigentümer:innen relevant sein kann.
Region | Name und Art der Förderung | Förderdetails |
---|---|---|
Landesebene Nordrhein-Westfalen | Förderprogramm „progres.NRW – Klimaschutztechnik: Photovoltaikanlagen“ (Zuschuss) | Antragsmöglichkeiten pausieren, ein angepasstes Förderangebot soll ab 01. Februar 2024 kommen |
Landesebene Nordrhein-Westfalen | Förderprogramm „Eigentumsförderung - Modernisierung“ (Kredit) | Darlehen bis 200.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil bis zu 100 Prozent |
Bonn | Förderprogramm „Solares Bonn“ (Zuschuss) | für PV bis zu 300 Euro/kWp und für Solarthermie 150 Euro/m² Absorberfläche |
Düsseldorf | Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ (Zuschuss) | Bis zu 300 Euro/kWp für PV, 250 Euro/kWp für Speicher und 200 Euro/m² Kollektorfläche |
Dortmund | Förderangebot „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“ (Zuschuss) | PV-Förderung derzeit nur für Steckersolargeräte, weitere Angebote in Planung |
Essen | Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen (Zuschuss) | Bis zu 1.000 Euro für 10-kWp-Anlagen; 200 Euro für Steckersolar und 1.000 Euro für Solarthermie |
Köln | „Köln-spezifische Maßnahmenförderung – Klimafreundliches Wohnen“ (Zuschuss) | 250 Euro/kWp für PV, 150 Euro/kWh für Batteriespeicher und 200 Euro für Steckersolargeräte |
Krefeld | Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld“ (Zuschuss) | Derzeit ausgeschöpft, voraussichtlich 2024 wieder erhältlich |
Wuppertal | Förderprogramm „Energieeffizientes Zuhause“ (Zuschuss) | 100 Euro/kWp, max. 1.000 Euro pro Projekt |
Fördermittel sind nicht unterschöpflich und jederzeit verfügbar. Sobald ein Fördertopf leer ist, können keine weiteren Anträge gestellt werden und das Programm pausiert. Auf Länderebene stehen Eigentümer:innen derzeit folgende Optionen offen, um für ihre PV-Anlage eine Förderung in NRW zu erhalten (Stand 18.12.2023).
Das Förderprogramm „progres.NRW – Klimaschutztechnik: Photovoltaikanlagen“ kann derzeit nicht beantragt werden. Das Angebot wird überarbeitet, allerdings soll es aufgrund der angespannten Haushaltslage 2024 eingeschränkt werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.
Um Ihre PV-Anlage zu finanzieren, können Anwohner:innen von Nordrhein-Westfalen ein zinsgünstiges Darlehen der NRW.Bank erhalten. Folgende Konditionen gelten beim Förderprogramm „Eigentumsförderung - Modernisierung“:
Im Rahmen des Förderprogramms „Eigentumsförderung - Modernisierung“ erhalten Sie ein zinsverbilligtes Darlehen für die Installation einer Photovoltaikanlage, mit der sie mindestens anteilig Ihren Eigenbedarf im selbstgenutzten Wohneigentum decken. Förderfähig sind außerdem die Mess- und Zählertechnik, stationäre Batteriespeicher, ein Batteriemanagementsystem sowie erforderliche Energiegutachten.
Das Förderprogramm umfasst ein zinsgünstiges Darlehen bis 200.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Dabei gibt es feste Zinsen für 20, 25 oder 30 Jahre sowie Tilgungsnachlässe in Höhe von bis zu 50 Prozent des Darlehens.
Antragsberechtigt sind Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen liegt, seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig ist und Sie es zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Ihr Haushalt darf die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Sie sollten zudem vor der Antragstellung nicht mit der förderfähigen Maßnahme begonnen haben.
Eigentümer:innen erhalten auch auf kommunaler Ebene für ihre Solaranlage eine Förderung in NRW. Die Angebote variieren je nach Stadt oder Gemeinde und sind teilweise attraktiver als die überregionalen Förderprogramme.
Derzeit können Sie keine Anträge für eine Solarförderung in Aachen stellen. Im Jahr 2023 war der Fördertopf in Höhe von 1,6 Mio. Euro schnell ausgeschöpft. Wann Sie 2024 den attraktiven Zuschuss für Photovoltaikanlagen, solarthermische Anlagen, Solarspeicher und sogenannte Steckersolargeräte wieder beantragen können, erfahren Sie auf der offiziellen Seite der Stadt in Aachen.
Bonn will bis 2035 Klimaneutralität erreichen. Dafür bietet die Stadt eine der attraktivsten Photovoltaik Förderungen in NRW. Im Rahmen des Förderprogramms „Solares Bonn“ können Sie unter folgenden Bedingungen einen Zuschuss erhalten:
Einen Investitions-Zuschuss erhalten Sie für Photovoltaikanlagen, Solarthermie-Anlagen, PVT-Anlagen (kombinierte Solarstrom- und Wärmeproduktion) sowie Steckersolargeräte. Förderfähig ist ebenfall ein Dachgutachten, mit dem Sie prüfen lassen, ob Ihr Dach für eine Solaranlage geeignet ist oder zunächst modernisiert werden muss. Zusätzlich können Sie einen Bonus für kombinierte Dachbegrünung und eine Wärmepumpe erhalten.
Die Obergrenze für die Summe aller Zuschüsse liegt bei 25.000 Euro je Objekt. 100 Euro pro kWp gibt es für Photovoltaik auf Dächern von Wohngebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten (Bestand), wenn das Dach möglichst voll belegt wird. 300 Euro pro kWp erhalten Sie für PV ab 4 Wohneinheiten (Bestand), für Fassaden-PV, PVT-Anlagen oder im geförderten Wohnungsbau. 150 Euro pro kWp pro Quadratmeter Absorberfläche sind für Solarthermie-Anlagen erhältlich. 300 Euro pro Kilowatt Einspeiseleistung (max. 30 Prozent des Rechnungspreises) gibt es pauschal für Balkonkraftwerke. Mit gültigem Bonn-Ausweis erhöht sich die Förderung auf 800 Euro pro Kilowatt Einspeiseleistung (max. 90 Prozent des Rechnungspreises). + 100 Euro pro kWp Bonus erhalten Sie für kombinierte extensive Dachbegrünung. + 1.000 Euro Bonus gibt es bei PVT-Kombination mit Wärmepumpe. 80 Prozent bis max. 1.000 Euro Zuschuss werden für Dach-Gutachten „PV-ready“ vergeben (möglich für Dächer, deren Bau bis 31. Dezember 2012 abgeschlossen wurde).
Die Förderung können Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Pächter:innen von Dach- oder Fassadenflächen mit PV sowie Mieter:innen (für Steckersolargeräte) erhalten.
Die Stadt Bonn vergibt ihre Solarförderung nicht für Neubauten, sondern nur für Bestandsgebäude mit Baufertigstellung bis 31. Dezember 2021. Eine Photovoltaik Förderung für Wohnhäuser bis drei Wohneinheiten können Sie nur erhalten, wenn Ihr Installationsbetrieb die Dachvollbelegung schriftlich bestätigt. Wollen Sie eine Solaranlage im Denkmalbereich errichten, müssen Sie sich die Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde einholen. Spätestens drei Monate nach Schlussrechnung müssen Sie den Förderantrag stellen.
Anwohner:innen in Düsseldorf können vom Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ profitieren. Bei ca. 55.000 sanierungsbedürftigen Wohngebäuden fördert die Stadt verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und dem Ausbau von erneuerbaren Energien. Das Programm lässt sich oft mit anderen Förderangeboten auf Bundes- oder Länderebene kombinieren. Folgendes müssen Sie als Eigentümer:in beachten:
Im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ werden PV-Anlagen für Bestand und Neubau, Steckersolargeräte, Batteriespeicher, intelligente Messtechnik, Solarthermie-Anlagen, PVT-Kollektoren und Wandladestationen für E-Fahrzeuge gefördert. Zusätzlich können Sie einen Bonus erhalten, wenn Sie Ihre PV-Anlage mit einer Wärmepumpe kombinieren.
Bis zu 300 Euro pro kWp erhalten Sie für PV-Anlagen (Bestand und Neubau). 50 Prozent (max. 600 Euro) der Kosten sind bei Steckersolaranlagen förderfähig. 250 Euro pro kWp gibt es für Batteriespeicher. 200 Euro pro m² Kollektorfläche erhalten Sie bei Solarthermie für Heizungsunterstützung und einen 1.000-Euro-Zuschuss für Warmwasserbereitung. 50 Prozent Zuschuss (max. 2.000 Euro) gibt es für Wallboxen. 30 Prozent Zuschuss können Sie für PV in Kombination mit einem Speicher und einer Wärmepumpe erhalten. Zudem ist es als Einzelfallentscheidung möglich, PVT-Kollektoren fördern zu lassen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, deren Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes von Düsseldorf liegen.
Sie dürfen mit den Maßnahmen erst nach Bekanntgabe der Fördernummer in Auftrag geben. Andernfalls können Sie keine Photovoltaik Förderung in Düsseldorf erhalten. Weitere, zum Beispiel technische Voraussetzung können Sie der Richtlinie zum Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ entnehmen.
In Dortmund ist derzeit lediglich die Förderung von Solarsteckergeräten möglich. Allerdings hat die Stadt 2023 beschlossen, diverse neue Förderprogramme für den Klimaschutz zu erarbeiten. Wann die neuen Angebote starten, erfahren Sie auf der Webseite des Dortmunder Förderangebots „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“.
Im Dortmunder Förderangebot „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“ ist für Eigenheimbestizer:innen bisher lediglich die Förderung für Steckersolargeräte interessant. Gefördert werden auch Wechselrichter, Anschlusskabel und Montagehalterung der Mini-Solaranlage.
Sie können einen Zuschuss von 50 Prozent (max. 500 Euro) beim Kauf eines Steckersolargeräts erhalten. Mit einem Sozialbonus können sogar bis zu 95 Prozent der Kosten (max. 950 Euro) erstattet werden.
Einen Förderantrag können Privatpersonen stellen, die Mieter:innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümer:innen von Wohnungen oder Gebäuden in Dortmund sind.
Beim Gerät muss es sich um ein Einzelmodul (bis 400 Watt) oder Doppelmodul (bis 800 Watt) mit CE-Kennzeichnung handeln. Der Betrieb des Wechselrichters erfolgt mit Konformitätsnachweis gem. VDE-AR-N 4105. Mieter:innen benötigen zudem eine Erlaubnis der Vermieter:innen.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Auch Essen bietet eine attraktive Option für Hausbesitzer:innen, um für ihre PV Anlage eine Förderung in Nordrhein-Westfalen zu bekommen. Die Stadt stellt einen Fördertopf von 2.385.000 Euro für den Solarausbau zur Verfügung. Folgendes gilt für das Förderprogramm für Photovoltaik- und Solaranlagen in Essen:
Im Rahmen des Essener Förderprogramms für Photovoltaik- und Solaranlagen können Sie Zuschüsse für Ihre PV-Anlage, Solarthermie-Anlage sowie Steckersolargeräte erhalten. Zusätzliche Boni gibt es für eine Fassaden-PV-Anlage oder ein Mieterstromkonzept im Mehrfamilienhaus.
Die Förderung für Ihre PV-Anlage erhalten sie gestaffelt nach der Leistung: 500 Euro gibt es für 1 bis 2 kWp; 750 Euro für 2 bis 5 kWp; 1.000 Euro für 5 bis 10 kWp und 100 Euro je angefangenem kWp bei einer Anlage über 10 kWp. Für PV-Anlagen auf einem Gründach oder an einer Fassade gibt es zusätzlich 100 Euro pro kWp. Für Steckersolargeräte ab 300 Watt erhalten Sie 200 Euro.<br>Einen pauschalen Zuschuss von 1.000 Euro wird Ihnen bei einer Solarthermie-Anlage gewährt. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten erhalten Sie für ein Mieterstromkonzept pro versorgbarer Wohneinheit 100 Euro im Neubau und 400 Euro im Bestand.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in eine Solaranlage in Essen investieren wollen.
Es ist wichtig, dass die Maßnahmen bei der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Sie dürfen den Auftrag also noch nicht erteilt und noch keine Anzahlung geleistet haben. Reichen Sie für den Antrag ein Angebot Ihres gewählten Fachunternehmens ein. Bei Steckersolargeräten reicht ein Dokument, das das Angebot Ihrer Wahl verdeutlicht, zum Beispiel ein Bildschirmfoto oder Prospekt mit der Anzeige des Angebots.
Eine weitere Photovoltaik Förderung in NRW ist die „Köln-spezifische Maßnahmenförderung – Klimafreundliches Wohnen“. Besonders für Eigentümer:innen, die keinen Anspruch auf die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) haben, ist dieses Programm interessant. Folgende Konditionen gelten:
Gefördert wird die Neuinstallation von PV-Anlagen bis 50 kWp. Förderfähig sind Solardachziegel, Dach- und Fassadenanlagen. Außerdem werden stationäre Batteriespeicher (bis 50 kWp) sowie Steckersolargeräte gefördert. Auch gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen in Eigentümergemeinschaften, Mieterstromanlagen sowie Wärmelieferung und Wärmenetze können als innovative Energiekonzepte bezuschusst werden.
250 Euro pro kWp installierte Leistung gibt es für Photovoltaikanlagen. 150 Euro pro kWh Bruttospeicherkapazität erhalten Sie für Batteriespeicher. 200 Euro pro Wohneinheit werden für Steckersolargeräte pauschal bezuschusst. Einen Bonus von 50 Euro pro kWp erhalten Sie bei gleichzeitiger Begrünung der Dachfläche im Rahmen des Förderprogramms „GRÜN hoch 3“.
Einen Antrag auf Förderung können Eigentümer:innen von Gebäuden und Wohnungen sowie gemeinnützige Organisationen stellen. Antragsberechtigt für Steckersolargeräte sind außerdem Mieter:innen.
Voraussetzung ist, dass Sie das Fachunternehmen erst beauftragen, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid für die Förderung erhalten haben. Zudem sind die Mittel nur für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bestimmt, die nicht durch die BEG gefördert werden. Steckersolargeräte werden nur bezuschusst, wenn sie als Komplettpaket gekauft werden und die Ausgangsleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht übersteigt. Weitere Informationen zu technischen Voraussetzungen erhalten Sie auf der Webseite der „Köln-spezifische Maßnahmenförderung – Klimafreundliches Wohnen“.
Eine weitere sehr beliebte Solarförderung in NRW bietet die Stadt Krefeld: Der bereitgestellte Fördertopf hatte 2023 ein Gesamtvolumen von 500.000 Euro – war aber binnen kürzester Zeit leer. Auf der Webseite des Förderprogramms „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld“ können Sie sich informieren, wann wieder neue Fördergelder vergeben werden.
Auch die Stadt Wuppertal setzt sich aktiv für die Wärmewende ein, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Mit dem Förderprogramm „Energieeffizientes Zuhause“ können Eigentümer:innen finanzielle Unterstützung für energieeffiziente Maßnahmen wie die Installation einer Solaranlage beantragen. Folgendes müssen Sie dabei beachten:
Im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizientes Zuhause“ können Sie Zuschüsse für Dach- oder Fassadenphotovoltaik sowie für Solardachziegel erhalten. Steckersolargeräte werden bisher nicht gefördert.
Sie erhalten 100 Euro pro kWp installierter Leistung. Pro Projekt werden maximal 1.000 Euro ausgezahlt.
Antragsberechtigt sind Bürger:innen mit Erstwohnsitz in Wuppertal und Eigentümer:innen von Immobilien in Wuppertal, die selbst in der Immobilie wohnen.
Die Maßnahme muss nach dem 05.04.2023 umgesetzt worden sein. Die PV-Anlage muss außerdem mindestens 2 kWp installierte Leistung aufweisen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden benötigen Sie die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Wuppertal. Als Nachweis benötigen Sie die Rechnung Ihres Fachbetriebs sowie einen Auszug aus dem Marktstammdatenregister. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Förderprogramms „Energieeffizientes Zuhause“.
Eigentümer:innen sind nicht darauf beschränkt, eine Photovoltaik Förderung in NRW zu beantragen. Prüfen Sie auch Ihre Möglichkeit, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu nutzen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Sie zinsgünstige Darlehen für Solaranlagen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt dagegen Zuschüsse. Seit Januar 2023 profitieren Sie darüber hinaus von der gestrichenen Mehrwertsteuer für Photovoltaik. Bei PV-Anlagen bis 30 kWp müssen Sie auch keine Einkommensteuer zahlen. Als weiteren Anreiz, in PV zu investieren, hat der Staat die Vergützungssätze für die Einspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Fachfirmen für Solaranlagen beraten Sie gern zu Photovoltaik Förderungen in Nordrhein-Westfalen und helfen oft sogar bei der Antragstellung.
Diese Seite wurde zuletzt am 14.06.2024 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.