Region | Förderprogramm und Art der Förderung | Förderhöhe |
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Landesebene Rheinland-Pfalz | Darlehensprogramm zur Modernisierung selbst genutzten Wohnraums (Förderkredit) |
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Mainz | Förderprogramm „Photovoltaik“ (Zuschuss) |
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Ingelheim am Rhein | Ingelheim am Rhein CO²-neutral - Photovoltaikanlagen (Zuschuss) |
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Koblenz | 500-Dächer-Programm (Zuschuss) |
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Pirmasens | Förderprogramm „Balkonkraftwerke“ (Zuschuss) |
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Landkreis Mayen-Koblenz | Solarspeicher-Förderprogramm (Zuschuss) |
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Das Solar-Speicher-Programm, über das die Landesregierung von Rheinland-Pfalz die Anschaffung von Batteriespeichern in Verbindung mit neuen Photovoltaikanlagen gefördert hat, ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Landesweit können Sie allerdings einen Antrag für ein zinsgünstiges Darlehen bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz stellen und Ihre Solaranlage damit finanzieren.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Für die kommunale Solarförderung in der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz standen 750.000 Euro bereit, die inzwischen aufgebraucht sind. Bezuschusst wurden sowohl Aufdach-Photovoltaikanlagen bis 30 kWp als auch Steckersolargeräte oder Balkon-Anlagen bis 800 Wp Leistung. Ob das Programm in nächster Zeit neu aufgelegt wird, erfahren Sie auf der Internetseite zum Förderprogramm „Photovoltaik“.
Über das Förderprogramm „Ingelheim am Rhein CO²-neutral - Photovoltaikanlagen“ können Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Batteriespeicher und Steckersolargeräte bezuschusst werden. Für 2024 wurde vom Stadtrat ein Fördervolumen von 600.000 Euro beschlossen, das allerdings erst nach Genehmigung des Haushalts 2024 ausgezahlt werden kann. Wann das der Fall ist, erfahren Sie auf der Übersichtsseite zu den Förderprogrammen Umwelt und Klima der Stadt Ingelheim am Rhein.
Mit dem 500-Dächer-Programm gibt es in Koblenz die Möglichkeit, eine Solaranlage bezuschussen zu lassen. Gefördert werden Photovoltaikanlagen und Solarspeicher, die innerhalb des Stadtgebiets betrieben werden.
Das Förderprogramm „Balkonkraftwerke“ kann im Netzgebiet von Pirmasens inklusive der angeschlossenen Vororte Winzeln, Erlenbrunn, Fehrbach, Gersbach, Windsberg, Hengsberg und Niedersimten genutzt werden. Es endet spätestens am 31. Dezember 2024.
Über das Solarspeicher-Förderprogramm unterstützt der Landkreis Mayen-Koblenz die Anschaffung und Installation von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen. Förderfähig sind Solarspeicher, die neue sowie bereits bestehende Anlagen ergänzen. Aktuell sind die Fördersummen allerdings ausgeschöpft. Wann eine Neuauflage möglich ist, wird aktuell vom Landkreis geprüft. Über den aktuellen Stand können Sie sich auf der Internetseite zum Förderprogramm informieren.
Neben den regionalen Photovoltaik Förderungen in Rheinland-Pfalz können Sie über den bundesweiten Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage erhalten. Zu beantragen ist sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden können Dach- und Fassadenanlagen, Anlagen auf Freiflächen und Batteriespeicher. Außerdem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung entfällt zudem rückwirkend seit Januar 2022 die Einkommensteuer. Durch das EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Fachfirmen aus Rheinland-Pfalz können Sie zur passenden Förderung für Photovoltaik informieren, denn sie kennen die Förderlandschaft genau. Sie wissen, welche regionalen und bundesweiten Förderungen miteinander kombinierbar sind, und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Diese Seite wurde zuletzt am 11.01.2024 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.