Photovoltaik (PV) gehört zu den wichtigsten regenerativen Energiequellen im Saarland. In den letzten 10 Jahren stieg die Zahl der Solaranlagen im Saarland laut Daten des Markstammdatenregisters um 40 Prozent, während sich die PV-Leistung sogar mehr als verdoppelt hat. Um den Solarzubau voranzutreiben, stellte die Landesregierung in der Vergangenheit eine Stromspeicher-Förderung zur Verfügung. Diese lief 2019 jedoch aus. Seitdem gibt es keine spezifische Solarförderung im Saarland, weder für Solaranlagen noch für Balkonkraftwerke oder Wallboxen. Eigentümer:innen haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen einer Modernisierung oder Neubaus ihre Solaranlage fördern zu lassen.
Region | Name und Art der Förderung | Förderdetails |
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Landesebene Saarland | Förderprogramm „Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum“ (Kredit) | Förderkredit für einkommensschwache Haushalte. Solaranlagen werden als Sanierungsmaßnahme gefördert. Mindestinvestition 12.500 Euro. |
Landesebene Saarland | Förderprogramm „Saarländische Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum“ (Kredit) | Förderkredit für einkommensschwache Haushalte. Solaranlagen werden im Rahmen einer Errichtung oder einem Ersterwerb eines Neubaus (max 2.000 Euro je m²) oder eines wesentlichen Bauaufwands (max. 1.500 Euro je m²) gefördert. |
Eigentümer:innen haben keine Möglichkeit, eigens für ihre PV-Anlage eine Förderung im Saarland zu erhalten. Allerdings gibt es zwei Kredite der Saarländischen Investitionskreditbank AG – Förderbank (SIKB), mit denen Sie den Einbau einer Solaranlage als Teilmaßnahme fördern lassen können. In beiden Fällen ist die Voraussetzung, dass die Solaranlage Heizenergie oder Wasser einspart. Heizen können Sie entweder mit einer Solarthermieanlage oder mit einer PV-Anlage in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Elektroheizung.
Eigentümer:innen können für ihre Solaranlage eine Förderung im Saarland erhalten, wenn sie dies als Teil einer Modernisierung kenntlich machen. Die „Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum“ der SIKB beinhaltet folgende Konditionen:
Gefördert werden u. a. Modernisierungsmaßnahmen, die nachhaltig zu einer Einsparungen von Energie oder Wasser beitragen, wie zum Beispiel Solaranlagen.
Im Rahmen des Saarländischen Förderkredits werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Modernisierungskosten gefördert, allerdings max. 70.000 Euro. Der Zinssatz beträgt 1,0 Prozent p.a. über die gesamte Laufzeit (maximal 30 Jahre). Sie profitieren von einer tilgungsfreien Zeit von einem Jahr. Familien mit Kindern können einen Tilgungszuschuss erhalten. Bei einem Kind beträgt der Tilgungszuschuss 5 Prozent, bei zwei Kindern 10 Prozent, bei drei Kindern 15 Prozent und bei vier oder mehr Kindern 20 Prozent.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihr Wohneigentum im Saarland selbst nutzen. Gefördert werden ausschließlich Haushalte, die die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Einpersonenhaushalt 22.500 Euro, Zweipersonenhaushalt 34.500 Euro; zuzüglich 9.000 Euro für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, und zuzüglich 1.500 Euro für jedes Kind.
Die förderbare Modernisierungsmaßnahme muss sich auf mindestens 12.500 Euro je Wohneinheit belaufen. Dabei müssen mindestens 20 Prozent der Modernisierungskosten in Eigenleistung erbracht werden. Der zu fördernde Wohnraum darf nicht größer als 180 Quadratmeter sein. Das gilt auch jeweils für Wohnungen in Zweifamilienhäusern, wobei die Gesamtwohnfläche 260 Quadratmeter nicht überschreiten darf. Bei Haushalten mit mehr als vier Personen erhöht sich die Wohnraumgrenze um je 15 Quadratmeter pro Person. Nach der Förderzusage haben Sie ein Jahr Zeit, um die Modernisierungsarbeiten fertigzustellen. Danach sollen Sie die Wohnung noch mindestens 10 Jahren selbst bewohnen.
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Falls Sie im Begriff sind, ein Haus zu bauen oder einen Neubau zu erwerben, haben Sie eine weitere Option, für Ihre PV-Anlage eine Förderung im Saarland zu beantragen. Im Rahmen der „Saarländischen Wohnraumförderung – Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum“ werden auch Solaranlagen gefördert. Folgendes sollten Sie über das Förderprogramm wissen:
Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum sowie wesentliche Baumaßnahmen an selbstgenutzten Gebäuden, um angemessenen Wohnraum wiederherzustellen oder zu schaffen. Darunter fällt auch die Errichtung einer Solaranlage, wenn diese die Heizung oder Warmwasserbereitung unterstützt.
Die Förderung beträgt bei der Errichtung und beim Ersterwerb max. 2.000 Euro je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche. Bei der Durchführung von Baumaßnahmen unter wesentlichem Bauaufwand beträgt die Förderhöhe max. 1.500 Euro je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche. Die förderbare Wohnfläche umfasst 90 Quadratmeter bei einem Vier-Personen-Haushalt. Sie erhöht sich um jeweils 10 Quadratmeter mit jeder weiteren Person und verringert sich um 10 Quadratmeter, wenn weniger als vier Personen zum Haushalt gehören. Der Kreditbetrag kann sich für behinderungsspezifische Baumaßnahmen um bis zu 15.000 Euro erhöhen. Die Kreditlaufzeit beläuft sich auf höchstens 30 Jahre bei einem festen Zinssatz von 1,0 Prozent p.a. und einer tilgungsfreien Zeit von einem Jahr. Familien mit einem Kind bekommen einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent, Familien mit zwei Kindern 10 Prozent, Familien mit drei Kindern 15 Prozent und Familien mit vier oder mehr Kindern 20 Prozent.
Die Förderung können Privatpersonen erhalten, wenn sie Wohneigentum im Saarland bauen, umbauen oder kaufen (nur beim Ersterwerb) und selbst in der Immobilie wohnen werden. Folgende Einkommensgrenzen darf bei der antragstellenden Person nicht überschritten werden: Einpersonenhaushalt 22.500 Euro; Zweipersonenhaushalt 34.500 Euro. Die Grenze wird um 9.000 Euro für jede weitere zum Haushalt angehörige Person erweitert. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um je 9.000 Euro.
Sie müssen mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten als Eigenleistung erbringen. Der zu fördernde Wohnraum darf 180 Quadratmeter bei Einfamilienhäusern und 260 Quadratmeter bei Zweifamilienhäusern nicht übersteigen. Diese Grenze wird bei Haushalten mit mehr als vier Personen um jeweils 15 Quadratmeter pro Person angehoben. Nach der Förderzusage haben Sie 6 Monate Zeit, um mit dem Bauvorhaben zu beginnen. Innerhalb von drei Jahren sollen die Wohneinheiten bezugsfertig sein. Sie müssen mindestens 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit selbst in der geförderten Immobilie wohnen.
Neben der regionalen Photovoltaik Förderung im Saarland können Sie als Eigentümer:in auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es spezifische Förderprogramme für Photovoltaik und Solarthermie. Als weitere Fördermaßnahme hat die Bundesregierung 2023 die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen und -zubehör erlassen. Außerdem sind Sie von der Einkommensteuer befreit, sofern die Leistung Ihrer Solaranlagen 30 Kilowatpeak nicht übersteigt. Als letzte Fördermöglichkeit können Anlagenbetreiber:innen von erhöhten Vergützungssätzen bei der Einspeisung ins öffentliche Netz profitieren.
Den besten Überblick über die aktuelle Photovoltaik Förderung im Saarland haben Fachfirmen für Solaranlagen. Diese beraten Sie zu Ihrer Anlage, finden den besten Förder-Mix und unterstützen Sie häufig sogar bei der Antragstellung.
Diese Seite wurde zuletzt am 04.01.2024 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.