Im April 2024 hat die Bundesregierung das „Solarpaket I“ beschlossen, das Mitte Mai 2024 in Kraft trat. Die neuen Regelungen für Photovoltaik gelten für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen und berücksichtigen das EEG 2023.
Für PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern gilt demnach:
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen PV-Module oft durch anerkannte Prüfstellen zertifiziert sein und entsprechende Kennzeichnungen (wie CE-Kennzeichnung in Europa) tragen. Wenn Sie eine Solaranlage planen und mit Ihrer Photovoltaikanlage Strom für den Eigengebrauch erzeugen oder überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen, müssen Sie zudem verschiedene Anmeldungen für die PV-Anlage vornehmen:
Bevor Ihre PV-Anlage in Betrieb genommen wird, muss sie beim Netzbetreiber registriert werden, da überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird und der Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen muss. Die Auszahlung der Einspeisevergütung hängt von der korrekten Anmeldung ab. In der Regel übernimmt der Installationsbetrieb die Anmeldung. Nach der Prüfung und Freigabe durch den Netzbetreiber kann der Aufbau beginnen. Nach der Montage erhalten Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll, das an den Netzbetreiber gesendet wird.
Ihre Photovoltaikanlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) angemeldet werden. Dazu legen Sie ein Benutzerkonto an, registrieren sich als Anlagenbetreiber und geben Informationen zur Anlage an (Art, Anzeigename, Inbetriebnahmedatum, Standort, technische Daten, Anschluss-Netzbetreiber). Dies muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen, auch für Stromspeicher.
Die Einkommensteuerpflicht für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden mit maximal 30 kWp Leistung entfällt seit dem 1. Januar 2022. Für die meisten neuen Anlagen entfällt auch die Umsatzsteuer. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, zahlt ebenfalls keine Umsatzsteuer auf den eingespeisten Solarstrom. Eine Anmeldung der Anlage beim Finanzamt bleibt dennoch erforderlich.
In Deutschland sind Photovoltaikanlagen für Privatpersonen in der Regel genehmigungsfrei, wenn sie auf oder an Gebäuden installiert werden. Die spezifischen Anforderungen und Ausnahmen können jedoch je nach Bundesland variieren.
Die allgemeinen Bedingungen, unter denen eine PV-Anlage keine Baugenehmigung benötigt, sind:
Laut Bauordnung der einzelnen Bundesländer brauchen Sie aktuell in folgenden Fällen eine Baugenehmigung:
Bundesland | Genehmigungspflicht |
---|---|
Baden-Württemberg | gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Bayern | gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Berlin | gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Brandenburg | Flachdachanlagen über 10 m² oder Bauhöhe über 60 cm und Freiflächenanlagen |
Bremen | Anlagen in der Nähe von Kulturdenkmälern, Freianlagen |
Hamburg | gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Hessen | Freianlagen über 10 m² |
Mecklenburg-Vorpommern | gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Niedersachsen | Freianlagen |
Nordrhein-Westfalen | Anlagen auf Gebäuden bei Nutzungsänderung des Gebäudes, Freianlagen |
Rheinland-Pfalz | Freianlagen, Anlagen auf oder in der Nähe von Denkmälern |
Saarland | gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 10 m Länge |
Sachsen | gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Sachsen-Anhalt | gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Schleswig-Holstein | gebäudeunabhängige Anlagen über 2,75 m Höhe und 9 m Länge sowie Anlagen an, auf und in der Nähe von Denkmälern |
Thüringen | gebäudeunabhängige Anlagen über 3 m Höhe und 9 m Länge |
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie bestimmte Gestaltungsgrundsätze des Bebauungsplans einhalten müssen. Dazu kann auch zählen, dass eine gewisse Gebäudehöhe durch eine aufgeständerte Anlage nicht überschritten werden darf. Grundsätzlich muss außerdem sichergestellt sein, dass die Statik des Dachs das Gewicht einer Solaranlage problemlos aushält. All das gilt auch bei den gesetzlichen Regelungen für Solarthermieanlagen.
Benötigt ein denkmalgeschütztes Gebäude eine Baugenehmigung für eine PV-Anlage?
Ob ein denkmalgeschütztes Gebäude mit einer Solaranlage ausgestattet werden darf, entscheidet das zuständige Denkmalamt. Oft ist die Installation erlaubt, wenn das Gebäude dadurch nicht beschädigt wird. Erkundigen Sie sich vorab allerdings unbedingt bei Ihrem Amt.
Bauvorschriften für die Montage von Photovoltaik umfassen eine Vielzahl von Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass die Solarmodule sicher und zuverlässig funktionieren. Zu den wichtigsten Aspekten zählen:
Wind- und Schneelasten resistent: PV-Module müssen gegen Winddruck und Schneelast resistent sein. Normen wie IEC 61215 spezifizieren Testverfahren zur Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Belastungen.
Statische und dynamische Belastungen: PV-Module müssen statische Belastungen (z. B Schnee) und dynamische Belastungen (z. B Windböen, Hagel) aushalten. Tests wie IEC 61215 simulieren diese Einwirkungen.
Montage und Befestigung: Befestigungssysteme müssen mechanische Belastungen ohne Schäden an Modul oder Struktur aufnehmen. Normen wie DIN EN 1991-1-3 (Schneelasten) und DIN EN 1991-1-4 (Windlasten) bieten dazu Richtlinien.
Brandschutzklassen: PV-Module müssen Brandschutzklassen erfüllen, die je nach Einsatzort und Bauweise variieren. Normen wie UL 1703 und IEC 61730 legen Anforderungen und Testmethoden fest. In Deutschland und Europa gelten nationale Baubestimmungen, die spezifische Brandschutzanforderungen für Gebäude und deren Komponenten vorschreiben. Die Bauproduktenverordnung (CPR) stellt sicher, dass Bauprodukte, einschließlich PV-Module, Mindestanforderungen hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz erfüllen.
Installations- und Brandschutzkonzepte: Installationsanleitungen müssen das Brandverhalten der Module berücksichtigen und das Brandrisiko minimieren. Dazu gehören Mindestabstände, der Einsatz nichtbrennbarer Materialien und die Integration in bestehende Brandschutzkonzepte des Gebäudes.
Elektrische Sicherheit: Normen wie IEC 61730 und IEC 61215 legen Testmethoden für die elektrische Sicherheit fest, einschließlich der Isolationsfestigkeit und der Beständigkeit gegenüber Feuchtigkeit und Temperaturwechseln.
Umweltbeständigkeit: PV-Module müssen auch Umweltbedingungen wie UV-Strahlung, Temperaturzyklen und Feuchtigkeit standhalten. Dies wird durch Tests gemäß den entsprechenden IEC-Normen sichergestellt.
Zertifizierung und Kennzeichnung: PV-Module müssen durch anerkannte Prüfstellen zertifiziert sein und entsprechende Kennzeichnungen tragen.
Wollen Sie eine Förderung für Photovoltaikanlagen in Anspruch nehmen, muss der Förderantrag unbedingt gestellt und bewilligt werden, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben und die Fachfirma mit der Installation beginnt. Außerdem sind Förderungen immer an bestimmte Bedingungen geknüpft, die sich je nach Programm unterscheiden. Möglich ist zum Beispiel, dass eine Mindestleistung der PV-Anlage oder eine bestimmte Kapazität des Batteriespeichers vorgeschrieben ist. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde, Ihrer Bank oder direkt bei der KfW.
Die Steuerregelungen für PV-Anlagen waren lange ein kompliziertes Thema, weswegen verschiedene Vereinfachungen durch das EEG 2023 durchgesetzt wurden:
Private Photovoltaikanlagen in Deutschland sind auf oder in der Nähe von Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden von der Umsatzsteuer befreit. Auch für die Lieferung und Installation fällt keine Mehrwertsteuer für PV-Anlagen an. Die Befreiung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens der Betreiber:innen der Anlage.
Kleinere PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp sind von der Gewerbesteuer befreit. Diese Befreiung gilt, sofern die Anlage ausschließlich auf privaten Wohngebäuden betrieben wird und der erzeugte Strom überwiegend selbst verbraucht wird. Betreiber:innen größerer PV-Anlagen oder Anlagen, die nicht auf Wohngebäuden installiert sind, müssen ihre gewerblichen Einkünfte versteuern, wobei es hier spezifische Regelungen und Freibeträge gibt, die je nach Kommune variieren können.
Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind seit dem 01. Januar 2022 rückwirkend von der Einkommensteuer befreit, und diese Regelung gilt weiterhin auch im Jahr 2024. Die Steuerbefreiung betrifft Anlagen auf Einfamilienhäusern, Nebengebäuden oder Nichtwohngebäuden. Für Mehrfamilienhäuser liegt die Grenze bei 15 kWp je Wohneinheit, wobei die Gesamtleistung 100 kWp nicht überschreiten darf. Ein Antrag für die Steuerbefreiung ist nicht erforderlich.
Ein Nachteil dieser Befreiung ist, dass die Anschaffungskosten der Anlage nicht steuerlich geltend gemacht werden können, keine Abschreibungen möglich sind und kein Investitionsabzugsbetrag vor der Anschaffung genutzt werden kann.
Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp bzw. über 100 kWp bei Mehrfamilienhäusern sind steuerpflichtig. In diesen Fällen werden sowohl die Erlöse aus dem Verkauf des Solarstroms als auch der selbst genutzte Solarstrom besteuert und müssen in der Einkommensteuererklärung sowie in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) angegeben werden.
Was passiert, wenn ich meine Solaranlage nicht anmelde?
Wenn Sie Ihre Solaranlage nicht anmelden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Zudem kann die Einspeisevergütung zurückgehalten werden und die Anlage darf möglicherweise nicht betrieben werden.
Fachfirmen für Solaranlagen finden
Ergänzend zur Checkliste für PV-Anlagen unterstützt Sie Aroundhome bei der Planung und Umsetzung Ihrer Solaranlage und Solar Speichers mit Fachwissen und vermittelt passende Fachfirmen.
Das hängt von der Art der Anlage und vom Bundesland ab. In vielen Fällen sind nur gebäudeunabhängige Anlagen, also beispielsweise Freiflächenanlagen im Garten, ab einer bestimmten Höhe und Länge genehmigungspflichtig. Welche Regelungen für Sie gelten, erfahren Sie in der Bauordnung Ihres Bundeslandes oder direkt bei Ihrer Gemeinde.
Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen im Onlineportal des Marktstammdatenregisters an, sehen Sie eine Liste mit allen Einheiten, die Sie erfolgreich registriert haben. Hier können Sie auch eine Registrierungsbestätigung für Ihre Solaranlage bzw. Ihren Batteriespeicher herunterladen.
Kommen Sie der Registrierungspflicht nicht nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem kann in diesem Fall die Einspeisevergütung zurückgehalten werden.
Eine Photovoltaikanlage kann in Deutschland bis zu einer Größe von 10 kWp ohne Genehmigung installiert werden, vorausgesetzt, sie wird auf dem Dach installiert und beeinflusst die Statik des Gebäudes nicht erheblich. In einigen Bundesländern und Gemeinden können die Regeln variieren, daher ist es ratsam, sich vorab bei der örtlichen Baubehörde zu begeben.
Eine PV-Anlage muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Auch wenn die PV-Anlage steuerfrei ist und nur zum Eigenverbrauch genutzt wird, müssen sie beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Dies dient der Netzsicherheit und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Ja, Sie können Ihre PV-Anlage selbst beim Netzbetreiber anmelden. Dazu müssen Sie ein Anmeldeformular des Netzbetreibers ausfüllen und einreichen, einschließlich technischer Daten der Anlage. Es ist jedoch oft sinnvoll, einen Elektriker oder Fachbetrieb hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.