Frist | Was brauchen Sie? | |
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Netzverträglichkeitsprüfung beim Netzbetreiber | 8 Wochen vor Installationsbeginn | Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung |
Registrierung bei der Bundesnetzagentur | 30 Tage nach Inbetriebnahme | Marktstammdatenregister (MaStr) |
Anmeldung beim Netzbetreiber | 30 Tage nach Inbetriebnahme | Bestätigung der Bundesnetzagentur und Inbetriebnahmeprotokoll |
Anmeldung beim Finanzamt | 30 Tage nach Inbetriebnahme | Fragebogen zur steuerlichen Erfassung |
Anmeldung beim Gewerbeamt* | 30 Tage nach Inbetriebnahme | Antragsformular des Gewerbeamts |
Noch vor dem Installationsbeginn müssen Sie bzw. der ausführende Fachbetrieb beim örtlichen Netzbetreiber einen Antrag auf Netzverträglichkeitsprüfung stellen. Der Netzbetreiber hat acht Wochen Zeit, um diese abzuschließen. Dementsprechend sollten Sie den Antrag acht Wochen vor dem geplanten Installationsbeginn stellen. Erst wenn Sie die Freigabe erhalten, ist die Installation der Solaranlage möglich.
Das Solarpaket der Bundesregierung sieht vor, dass das vereinfachte Netzanschlussverfahren künftig für Anlagen bis 30 kWp Leistung gelten soll. Das bedeutet: Haben Sie nach einem Monat keine Rückmeldung vom Netzbetreiber erhalten, gilt die Solaranlage als genehmigt und kann angeschlossen werden.
Um Ihre PV-Anlage anzumelden, benötigt der Netzbetreiber mehrere Formulare und Dokumente:
Melden Sie zusätzlich einen Stromspeicher für die Solaranlage an, müssen Sie außerdem ein Datenblatt für den Speicher einreichen. Darauf werden zum Beispiel Daten zum Anschluss des Speichersystems und zum Anschlusskonzept eingetragen. Daneben benötigen Sie eine Herstellererklärung des Speicherherstellers zur Energieflussrichtung.
Bei der Bundesnetzagentur können Sie Ihre PV-Anlage anmelden, indem Sie sie im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Solaranlagen und Stromspeicher sind getrennt anzumelden. Dafür haben Sie jeweils einen Monat nach der Inbetriebnahme Zeit. Diese Frist gilt auch, wenn Sie einen Speicher bei einer bestehenden Anlage nachrüsten.
Um sich im Marktstammdatenregister anzumelden und Ihre PV-Anlage anzumelden, müssen Sie ein Benutzerkonto im MaStR-Portal anlegen. Dort geben Sie Ihren Namen, die Adresse des Anlagenbetreibers, Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort ein. Im Anschluss erhalten Sie einen Bestätigungslink per Mail und können darüber die Daten für Ihre PV-Anlage eingeben.
Zum Anmelden bei der Bundesnetzagentur benötigen Sie folgende Daten:
Anschließend erhalten Sie per Post ein Schreiben der Bundesnetzagentur, das Sie Ihrem Netzbetreiber schicken müssen. Erst dadurch erhalten Sie die Einspeisevergütung.
Eine Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber ist - ebenso wie bei der Bundesnetzagentur - immer dann nötig, wenn sie an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird. Das ist also immer dann der Fall, wenn es sich nicht um eine Inselanlage handelt. Die Anmeldung selbst haben Sie schon mit der Beantragung der Netzverträglichkeitsprüfung erledigt. Allerdings muss die Anlage innerhalb des ersten Monats nach der Inbetriebnahme noch beim Netzbetreiber registriert werden. Das kann ebenfalls der ausführende Fachbetrieb für Sie übernehmen. Eingereicht werden müssen dafür das Inbetriebnahmeprotokoll und die Bestätigung der Bundesnetzagentur.
Wie finden Sie Ihren Netzbetreiber?
Um die PV-Anlage anzumelden, müssen Sie Ihren Netzbetreiber kennen. Sie finden ihn zum Beispiel auf der Internetseite des örtlichen Grundversorgers oder durch die Nachfrage bei Ihrem Stromanbieter. Daneben gibt es verschiedene Informationsportale, in denen Sie eine Online-Suche mit Ihrer Adresse oder Postleitzahl durchführen können.
Ebenfalls innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage beim Finanzamt anmelden. Vorgeschrieben ist das, weil Sie durch die Stromeinspeisung ins Netz und den Erhalt der Einspeisevergütung steuerlich betrachtet als Unternehmer:in gelten. Obwohl auf Anlagen bis 30 kWp Leistung keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden muss, ist es dennoch weiterhin nötig, die PV-Anlage anzumelden.
Dem Finanzamt senden Sie dazu eine formlose Meldung und bekommen dann einen Fragebogen zur steuerlichen Registrierung, den Sie ausfüllen. Alternativ ist er auch im Elster-Portal zu finden. Darin wird festgehalten, ob Sie umsatzsteuerpflichtig oder als Kleinunternehmer:in von der Umsatzsteuer befreit sind. Müssen Sie Umsatzsteuer zahlen, wählen Sie außerdem zwischen der Soll- und der Ist-Versteuerung. Empfehlenswert ist letzteres, da die Umsatzsteuer in diesem Fall erst bei Eingang der Vorauszahlung des Netzbetreibers zu zahlen ist.
Nachdem das Finanzamt den Fragebogen bearbeitet hat, erhalten Sie eine Betriebs-Steuernummer. Diese benötigt der Netzbetreiber für die Vorauszahlungen.
Ausführlichere Informationen:
Betreiben Sie eine PV-Inselanlage, die nicht an das öffentliche Netz angeschlossen ist, oder eine Nulleinspeiseanlage, entfällt auch die Anmeldepflicht beim Finanzamt.
Seit 2023 müssen Sie für eine private PV-Anlage auf dem eigenen Dach kein Gewerbe mehr anmelden. Nötig ist das allerdings bei Anlagen auf fremd genutzten Gebäuden. Daneben müssen Anlagen mit einer Leistung ab 30 kWp beim Gewerbeamt angemeldet werden, bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohneinheit. Dafür gilt eine Frist von vier Wochen.
Die Anmeldepflicht für Photovoltaikanlagen schreibt vor, dass die Betreiber:innen ihre Anlagen bei den entsprechenden Behörden registrieren müssen. Die Anmeldung ist notwendig, um verschiedene Aspekte zu regeln: Sie ermöglicht den Netzbetreibern einen Überblick über die dezentrale Energieerzeugung und gewährleistet somit die Stabilität des Stromnetzes. Daneben unterstützt sie die Behörden dabei, die Entwicklung erneuerbarer Energien zu überwachen und die erzeugte Energie sowie ihre Einspeisung ins Stromnetz klar zuzuordnen. Das ist für die Abrechnung und die Vergütung des erzeugten Solarstroms relevant. Insgesamt trägt die Anmeldepflicht dazu bei, eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Solarenergie zu gewährleisten.
Die Anmeldepflicht entfällt nur bei Inselanlagen, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Diese Art von Solaranlage deckt den gesamten Strombedarf vor Ort und wird häufig in Ferienhäusern in entlegenen Gegenden eingesetzt, wo der Anschluss an das Stromnetz zu teuer oder aufwendig wäre.
Für Nulleinspeiseanlagen gelten andere Regeln. Es handelt sich dabei um Photovoltaikanlagen, die zwar an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, aber keinen Strom ins Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird ausschließlich vor Ort verbraucht. Aufgrund des Netzanschlusses ist eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur vorgeschrieben.
Vor Installationsbeginn müssen Sie Ihre PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Nach der Inbetriebnahme haben Sie einen Monat Zeit, die Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur und beim Netzbetreiber sowie die Anmeldung beim Finanzamt durchzuführen. Gleiches gilt für Einspeiseanlagen über 30 kWp, die zusätzlich beim Gewerbeamt angemeldet werden müssen.
Die Anmeldung einer PV-Anlage ist unabhängig von ihrer Größe verpflichtend. Eine Ausnahme sollen künftig Balkonkraftwerke bis 800 Watt Leistung sein: Das Solarpaket der Bundesregierung sieht vor, dass sie nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen sie dennoch registriert werden.
Es ist möglich, eine PV-Anlage zum Eigenverbrauch und ohne Anschluss an das Versorgungsnetz ohne Anmeldung zu betreiben. Das ist bei Insel-Solaranlagen der Fall. Andere PV-Anlagen müssen Sie anmelden.
Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Solaranlagen-Projekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Photovoltaik in Ihrer Nähe zu finden!