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Benötigen Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?

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Beim Bau einer Terrassenüberdachung müssen viele Dinge beachtet werden. Dazu zählt auch die Einholung einer Baugenehmigung. Doch nicht immer benötigen Sie für den Bau eine Genehmigung. Wir erklären Ihnen, bei welcher Größe Ihre Terrassenüberdachung als genehmigungsfreies Bauvorhaben gilt und welchen Abstand Sie zu den Nachbargrundstücken einhalten müssen.
Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
29.10.2024, 14:01 Uhr
Terassenüberdachung aus Stahl

Wann ist eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei?

Nicht immer benötigen Sie eine Baugenehmigung für Ihre neue Terrassenüberdachung. Solange diese eine bestimmte Größe nicht überschreitet, ist Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei. Die Größe wird aber von jedem Bundesland selbst festgelegt, weshalb es zwischen den Ländern große Unterschiede gibt. Eine große Ausnahme ist Hessen, wo alle Terrassenüberdachungen als genehmigungsfreie Bauvorhaben gelten.

Terrassenüberdachungen bis zu diesen Größen benötigen keine Baugenehmigung:

Bundesland

Fläche

Tiefe

Volumen

Baden-Württemberg

max. 30 m²

-

-

Bayern

max. 30 m²

max. 3 m

-

Berlin

max. 30 m²

max. 3 m

-

Brandenburg

max. 30 m²

max. 4 m

-

Bremen

max. 30 m²

max. 3,50 m

-

Hamburg

max. 30 m²

max. 3 m

-

Hessen

generell genehmigungsfrei

Mecklenburg-Vorpommern

max. 30 m²

max. 3 m

-

Niedersachsen

max. 30 m²

-

-

Nordrhein-Westfalen

max. 30 m²

max. 4,50 m

-

Rheinland-Pfalz

-

-

max. 50 m³

Saarland

max. 36 m²

max. 3 m

-

Sachsen

max. 30 m²

max. 3 m

-

Sachsen-Anhalt

max. 30 m²

max. 3 m

-

Schleswig-Holstein

max. 30 m²

max. 3 m

-

Thüringen

max. 30 m²

max. 4 m

Wie viel Abstand muss zum Nachbargrundstück eingehalten werden?

Wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung auf der Grundstücksgrenze bauen wollen, müssen Sie die Einverständniserklärung Ihrer Nachbar:innen einholen. Dies können Sie umgehen, indem Sie bei dem Bau einen Grenzabstand einhalten. Auch diese Abstandsfläche wird von jedem Bundesland selbst bestimmt. Generell lässt sich aber sagen, dass Sie mit einem Grenzabstand von mind. 3 Metern auf der sicheren Seite sind.

Bundesland

Grenzabstand

Baden-Württemberg

mind. 2 m

Bayern

mind. 3 m

Berlin

mind. 3 m

Brandenburg

mind. 3 m

Bremen

mind. 2,50 m

Hamburg

mind. 2,50 m

Hessen

mind. 3 m

Mecklenburg-Vorpommern

mind. 3 m

Niedersachsen

mind. 3 m

Nordrhein-Westfalen

mind. 3 m

Rheinland-Pfalz

mind. 3 m

Saarland

mind. 3 m

Sachsen

mind. 3 m

Sachsen-Anhalt

mind. 3 m

Schleswig-Holstein

mind. 3 m

Thüringen

mind. 3 m

Das müssen Sie über den Bauantrag für Ihre Terrassenüberdachung wissen

Wenn für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie diese bei Ihrem zuständigen Bauamt beantragen. Die Kosten hierfür können ebenfalls je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Bauantrag für eine Terrassenüberdachung kostet in der Regel zwischen 60 und 120 Euro.

Für eine Baugenehmigung benötigen Sie diese Unterlagen:

  • Bauantragsformular

  • Grundriss und Baubeschreibung (ist meistens im Prospekt enthalten)

  • Auszug aus der Flurkarte (erhältlich im Katasteramt)

  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt)

Welche Strafe droht bei Missachtung?

Wenn Sie eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen, obwohl sie genehmigungspflichtig ist, kann ein Bußgeld verhängt werden. Im schlimmsten Fall kann aber der Abriss der Terrassenüberdachung angeordnet werden.

Ans Wohnhaus angebaute schwarze Terrassenüberdachung mit Beleuchtung ist über gemütlichen Loungemöbeln platziert.
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Häufig gestellte Fragen
Ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig?

Terrassenüberdachungen sind generell genehmigungspflichtig (ausgenommen im Bundesland Hessen). Bis zu einer bestimmten Größe gelten Terrassenüberdachungen aber als genehmigungsfreie Bauvorhaben. Diese Größe bestimmt jedes Bundesland selbst, welche in der Regel eine Fläche von max. 30 Quadratmetern und einer Tiefe von max. 3 Metern beträgt.

Gibt es eine Strafe für den Bau einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung?

Wenn Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, droht Ihnen beim Bau ohne Baugenehmigung ein Bußgeld. Es kann aber auch der Abriss der Terrassenüberdachung angeordnet werden.

© AdobeStock - Marina Lohrbach | © GettyImages - Ziga Plahutar