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Sind Terrassenüberdachungen in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig?

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Planen Sie für Ihre Terrasse eine Überdachung, benötigen Sie dafür unter Umständen eine Baugenehmigung. Eine Terrassenüberdachung ist in Baden-Württemberg genehmigungsfrei, wenn sie bis zu 30 Quadratmeter groß ist und einen Grenzabstand von 2,5 Metern einhält. Erfahren Sie jetzt mehr zu den aktuellen Bauvorschriften.
Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
01.11.2024, 20:42 Uhr
Terrassenüberdachung aus Aluminium und Glas mit Markise

Wann kann man in BaWü eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen?

Eine Terrassenüberdachung kann laut der Landesbauordnung von Baden-Württemberg ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn sie

  • eine Fläche von maximal 30 Quadratmetern aufweist,

  • sich im Innenbereich befindet, also innerhalb eines im Zusammenhang gebauten Ortsteils liegt,

  • und einen Mindestabstand von 2,5 Metern zu angrenzenden Nachbargrundstücken einhält.

Liegt Ihr Grundstück innerhalb eines Bebauungsplans oder unterliegt dem Denkmalschutz, kann es andere Vorgaben für Terrassenüberdachungen in Baden-Württemberg geben. Ansonsten spielt es baurechtlich keine Rolle, ob Sie sich für eine angebaute oder frei stehende Terrassenüberdachung entscheiden.

Um alle Vorgaben einzuhalten, ist es wichtig, sich vor Baubeginn bei der örtlichen Baubehörde zu informieren. Denn ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg benötigen oder nicht – als Bauherr:in haften Sie bei Verstößen gegen die baurechtliche Ordnung.

Baugenehmigung für Pergolen in BW

Für eine Pergola brauchen Sie im Innenbereich keine Baugenehmigung laut der Landesbauordnung von Baden-Württemberg. Im Außenbereich ist eine Pergola ab 10 Quadratmeter Grundfläche genehmigungspflichtig. Mit Außenbereich sind Gebiete gemeint, die außerhalb von im Zusammenhang gebauter Ortsteile sowie außerhalb des Geltungsbereichs eines qualifizierten Bebauungsplans liegen. Im Außenbereich sind die Bauvorschriften strenger.

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Welche Verordnungen und Vorschriften gelten für Terrassendächer in Baden-Württemberg?

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Terrassenüberdachung mit oder ohne Baugenehmigung errichten dürfen, müssen Sie sich an den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde sowie ggfs. an Vorschriften zum Denkmalschutz halten. Bei Ihrer örtlichen Baubehörde erfahren Sie, welche Auflagen Ihr Terrassendach oder Ihre Pergola erfüllen muss.

Darüber hinaus enthält die Landesbauordnung (LBO) von Baden-Württemberg die „Allgemeinen Anforderungen an Bauausführungen“. Alle Informationen diesbezüglich finden Sie online. Wir stellen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Vorschriften daraus vor.

Bauvorschriften für Terrassendächer

Für eine Terrassenüberdachungen oder Pergola sind folgende allgemeine Bauvorschriften der LBO Baden-Württembergs relevant:

  • Gestaltung: Alle baulichen Anlagen müssen dem Ortsbild entsprechen bzw. im Einklang mit dem Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild sein. Sie dürfen in Hinblick auf Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe und Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander nicht verunstaltet wirken.

  • Standsicherheit: Terrassenüberdachung oder Pergola müssen sowohl im ganzen als auch in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Andere bauliche Anlagen, auch auf Nachbargrundstücken, dürfen nicht gefährdet werden.

  • Schutz baulicher Anlagen: Die Überdachung muss so beschaffen sein, dass keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen durch Wasser, Feuchtigkeit oder anderer schädlicher Einflüsse entstehen.

  • Bauprodukte: Als Material der Terrassenüberdachung dürfen Sie nur Baustoffe einsetzen, wenn diese bei richtiger Pflege über eine angemessene Zeit hinweg die baulichen Anforderungen erfüllen und gebrauchstauglich bleiben.

  • Baustelle: Handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung, müssen Sie während der Bauphase an der Baustelle den von der Baurechtsbehörde nach § 59 Abs. 1 erteilten Baufreigabeschein anbringen.

Brandschutz

Die Landesbauordnung Baden-Württembergs enthält auch Auflagen zum Brandschutz. Demnach müssen Sie Ihre Pergola oder Terrassenüberdachung so errichten, dass im Falle eines Brandes die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. Außerdem sollten erforderliche Löscharbeiten durch den Anbau nicht behindert werden.

Abstand der Terrassenüberdachung zum Nachbarn

In Baden-Württemberg beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand für eine Terrassenüberdachung zum Nachbargrundstück 2,5 Meter. Nur 2 Meter Mindestabstand müssen Sie einhalten, wenn die Außenwände unter 5 Meter lang sind oder die Terrassenüberdachung nicht mehr als 1,5 Meter vor die Außenwand vortritt.

Bei einer Terrassenüberdachung an einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus müssen Sie keinen Abstand zum Nachbarn einhalten.

Können Sie den erforderlichen Grenzabstand nicht einhalten, müssen Sie um eine schriftliche Zustimmung der Nachbar:innen bitten. Wenn die Nachbar:innen dies verweigern und gegen den Bau sind, können sie Widerspruch einlegen. Halten Sie den Mindestabstand und alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben ein, kann der Nachbar oder die Nachbarin Ihre Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg jedoch nicht verbieten.

Das benötigen Sie für einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung

Die Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung beantragen Sie noch vor Baubeginn bei Ihrem zuständigen Bauamt in Baden-Württemberg. Die Kosten hierfür fallen je nach Baubehörde unterschiedlich aus. Damit beim Bauamt alles reibungslos abläuft, rufen Sie am besten vorher dort an und erkundigen sich, welche Unterlagen benötigt werden. In der Regel sind das folgende Unterlagen:

  • Ein Bauantragsformular (finden Sie meist online bei Ihrer Behörde)

  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt)

  • Den Grundriss und eine Baubeschreibung Ihres Vorhabens (ist meistens im Prospekt enthalten)

  • Bauzeichnungen (vom Hersteller erhältlich)

  • Eventuell bautechnische Nachweise (bei Statiker:innen oder Bauingenieur:innen erhältlich)

  • Eventuell Zustimmung Ihrer Nachbar:innen (Formular online oder bei Baubehörde erhältlich)

Benötigen Sie für Ihre Terrassenüberdachung oder Pergola keine Genehmigung, sollten Sie sich dennoch mit Ihrer zuständigen Baubehörde in Baden-Württemberg in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie, ob eine Bauanzeige notwendig ist und welche Unterlagen Sie für diese Anmeldung des Bauvorhabens einreichen müssen.

Vermeiden Sie ein Bußgeld

Bauen Sie Ihre Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung, müssen Sie mit einer Strafe in Baden-Württemberg rechnen. So kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro verhängt werden oder Sie werden im schlimmsten Fall zum Um- oder Abbau der Terrassenüberdachung gezwungen.

Sicherheitsglas eines Wintergartendaches

Was kostet die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in BW?

In den meisten Baubehörden Baden-Württembergs gibt es einen Mindestsatz für die Kosten von Baugenehmigungen, der zwischen 120 und 250 Euro liegt. Die Genehmigungsgebühren werden nach den Baukosten berechnet.

Beispiel: Sie müssen 0,75 Promille der Baukosten für Ihre Terrassenüberdachung in Ihrer Behörde in Baden-Württemberg zahlen. Bei Kosten für die Terrassenüberdachung von insgesamt 10.000 Euro wären das 75 Euro. Da dieser Betrag jedoch unter der Mindestgebühr der Behörde von 200 Euro liegt, müssen Sie 200 Euro für die Baugenehmigung zahlen.

Die tatsächlichen Kosten für die Baugenehmigung eines Terrassendachs variieren je nach der zuständigen Baubehörde, dem Aufwand und der Zahl der Gebührentatbestände.

Sie wünschen sich Hilfe bei der Baugenehmigung? Einige regionale Fachfirmen für Terrassenüberdachungen bieten einen Bauantragsservice an. Füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus, um den für Sie passenden Anbieter zu finden.

Ans Wohnhaus angebaute schwarze Terrassenüberdachung mit Beleuchtung ist über gemütlichen Loungemöbeln platziert.
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Häufig gestellte Fragen
Wie groß darf eine Überdachung ohne Baugenehmigung in BW sein?

Bis zu einer Fläche von 30 m² ist Ihre Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg genehmigungsfrei, wenn sie im Innenbereich, also innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile errichtet werden soll.

Wie weit muss eine Terrassenüberdachung vom Nachbarn in Baden-Württemberg entfernt sein?

Beim Bau einer Terrassenüberdachung muss in Baden-Württemberg ein Mindestabstand von 2,50 Metern zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. In einigen Ausnahmefällen ist ein Mindestabstand von 2 Metern gestattet. Bei einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus muss die Terrassenüberdachung keinen Abstand zum Nachbarn wahren.

Kann der Nachbar die Terrassenüberdachung in BW verweigern?

Wenn Sie den Mindestabstand sowie alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, kann Ihr Nachbar oder Ihre Nachbarin eine Terrassenüberdachung nicht verbieten. Ihre Nachbar:innen können allerdings Widerspruch einlegen, wenn es zum Beispiel zu Störungen oder Verschattungen durch den Bau der Terrassenüberdachung kommt. Entschieden wird dann im Einzelfall.

Ist eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig?

Eine Terrassenüberdachung im Innenbereich ist bis zu einer Größe von 30 Quadratmetern in Baden-Württemberg häufig genehmigungsfrei. Bei größeren Terrassendächern oder wenn es Einschränkungen im örtlichen Bebauungsplan gibt, ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Wie groß darf eine Pergola ohne Genehmigung in BW sein?

Eine Pergola ist im Innenbereich, also innerhalb im Zusammenhang gebauter Ortsteile, in Baden-Württemberg genehmigungsfrei. Nur im Außenbereich, also in dem Bereich, der außerhalb eines zusammenhängenden Ortsteils liegt, ist die genehmigungsfreie Größe der Pergola auf max. 10 Quadratmeter Grundfläche beschränkt.

Ist eine Pergola genehmigungspflichtig in Baden-Württemberg?

Eine Pergola ist in BW nur genehmigungspflichtig, wenn sie im Außenbereich größer als 10 Quadratmeter gebaut werden soll. Der Außenbereich liegt außerhalb von festgelegten Bebauungsgebieten, wo strengere Bauvorschriften gelten. Im Innenbereich, also innerhalb von Bebauungsplänen und Siedlungsbereichen, ist eine Pergola in Baden-Württemberg häufig genehmigungsfrei.

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