Das müssen Sie beachten:
Für viele Terrassenüberdachungen benötigen Sie keine Baugenehmigung in Bayern, wenn die Fläche max. 30 Quadratmeter und die Tiefe max. 3 Meter beträgt. Außerdem müssen Sie einen Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten.
Wollen Sie eine Pergola bauen, ist keine Baugenehmigung in Bayern erforderlich, ganz ohne Größenbegrenzungen. Es kann allerdings Einschränkungen dieser Vorgaben geben, wenn der örtliche Bebauungsplan spezifische Regelungen für eine Terrassenüberdachung oder Pergola enthält oder Ihre Immobilie unter Denkmalschutz steht.
Erfüllt Ihre Terrassenüberdachung die Anforderungen nicht, ist sie genehmigungspflichtig. Als Bauherr:in haften Sie in jedem Fall bei Verstößen gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften – ob genehmigungspflichtig oder nicht, ob angebaute oder frei stehende Terrassenüberdachung.
Auch in den anderen Bundesländern ist eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung oft erst ab einer bestimmten Größe erforderlich. Wie diese Größen genau aussehen und ob es weitere Einschränkungen gibt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Am besten lassen Sie sich von einer regionalen Fachfirma beraten, welche Terrassenüberdachung den Anforderungen entspricht.
Beim Bau einer Terrassenüberdachung müssen Sie die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, wozu zum Beispiel der örtliche Bebauungsplan oder der Denkmalschutz zählen – das gilt auch für genehmigungsfreie Terrassendächer. Bei Ihrer Gemeinde können Sie den für Sie gültigen Bebauungsplan einsehen, wenn es einen gibt. Online finden Sie Ansprechpartner:innen für Ihren Bauantrag über das Bayerische Bauministerium.
Darüber hinaus regelt die Bayerische Bauordnung (BayBO) die allgemeinen Bauvorgaben. Diese sind gültig, solange das Ortsrecht keine Einschränkungen enthält. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte für Terrassenüberdachungen der BayBO genannt.
Für Terrassenüberdachungen gibt es einige Auflagen, die beim Bau berücksichtigt werden müssen. Bei Nichtbeachtung können Ihnen Bußgelder oder sogar der Abriss des Terrassendaches drohen.
Diese Vorschriften müssen Sie in Bayern einhalten:
Baugestaltung: Bauliche Anlagen wie eine Terrassenüberdachung müssen so gestaltet sein, dass sie weder verunstaltet wirken noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild beeinträchtigen.
Standsicherheit: Jede bauliche Anlage muss stabil und standsicher sein, ohne die Sicherheit anderer Gebäude oder die Tragfähigkeit des Nachbargrundstücks zu gefährden.
Schutz gegen Einwirkungen: Die Terrassenüberdachung muss so geplant, gebaut und instand gehalten werden, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen durch Wasser, Feuchtigkeit, Schädlinge oder andere Einflüsse entstehen.
Bauprodukte: Als Material für Terrassenüberdachungen dürfen in Bayern nur Bauprodukte verwendet werden, die gebrauchstauglich sind und bei richtiger Instandhaltung über eine angemessene Zeit hinweg dafür sorgen, dass die bauliche Anlage die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Neben den Vorschriften an das Bauwerk enthält die Bayerische Bauordnung einige Vorgaben zum Brandschutz. Für Terrassenüberdachungen ist zum Beispiel Folgendes wichtig:
Eine Terrassenüberdachung muss so angeordnet werden, dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Zudem müssen wirksame Löscharbeiten möglich sein.
Lichtdurchlässige Bedachungen müssen so angeordnet werden, dass kein Feuer auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann.
Bedachungen müssen hart genug sein, um bei einem Brand von außen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig zu sein. Diese Vorschrift gilt allerdings nicht bei lichtdurchlässigen Bedachungen aus nicht brennbaren Baustoffen.
Ihre Terrassenüberdachung muss in Bayern einen Abstand von mindestens 3 Metern zum Grundstück des Nachbarn oder der Nachbarin einhalten. Sie müssen die Eigentümer:innen des benachbarten Grundstücks vor dem Bau der Terrassenüberdachung über Ihr Vorhaben informieren.
Die Nachbar:innen können die Terrassenüberdachung nicht verbieten, wenn Sie alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben einhalten. Sie können aber Einwände gegen den Bau erheben und gegen die Genehmigung klagen, wenn sich z. B. unzumutbare Beeinträchtigungen durch das neue Terrassendach für die Nachbar:innen ergeben.
Bei der Terrassenüberdachung einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses ist der Abstand von 3 Metern zum Nachbarn oft nicht einzuhalten. Daher kann es in diesen Fällen Ausnahmeregelungen geben. Ob Sie Ihre Terrassenüberdachung ganz ohne Abstand bauen dürfen, ist vom örtlichen Bebauungsplan abhängig. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Sollte Ihre gewünschte Terrassenüberdachung größer als die genehmigungsfreie Größe sein, müssen Sie eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt in Ihrer Gemeinde beantragen. Je nach Baubehörde und Genehmigungsverfahren sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Häufig müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen:
Bauantragsformular: Das grundlegende Formular zur Beantragung der Baugenehmigung, das alle wichtigen Daten zum Bauvorhaben enthält; online oder direkt beim Bauamt erhältlich.
Aktueller Katasterauszug: Zeigt genaue Grundstücksgrenzen; beim Kataster- oder Vermessungsamt anforderbar.
Grundriss und Baubeschreibung: Enthält Details zur Bauweise, zu Materialien und Maßen der Terrassenüberdachung; oft bereits im Prospekt des Herstellers enthalten.
Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken: Zeigt die genaue Position der Terrassenüberdachung im Verhältnis zu benachbarten Grundstücken; beim Katasteramt erhältlich.
ggf. Brandschutznachweis: Wird von Brandschutzingenieur:innen oder Fachplaner:innen erstellt.
ggf. Standsicherheitsnachweis: Bestätigung, dass die Überdachung sicher ist und den Belastungen standhält; wird von Statiker:innen oder Architekt:innen erstellt.
ggf. Schriftliche Zustimmung der Nachbar: Kann bei Terrassenüberdachungen nahe der Grundstücksgrenze erforderlich sein; Formular online beim Bauamt erhältlich.
Überlegen Sie, ob ein Wintergarten passender für Ihr Zuhause wäre? Auch beim Wintergarten kann eine Baugenehmigung in Bayern erforderlich sein.
Die Gebühren für eine Baugenehmigung sind in Bayern an die Kosten der Terrassenüberdachung gebunden. Die Gebührenhöhe variiert je nach Art des Bauvorhabens und des Genehmigungsverfahrens. Sie kann zwischen 1 und 4 vom Tausend der Baukosten betragen. Das entspricht 0,1 bis 0,4 Prozent der Baukosten.
Beispiel: Angenommen, die Baukosten für die Terrassenüberdachung betragen 10.000 Euro und die Gebühr für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren beträgt 2 vom Tausend (also 0,2 Prozent) der Baukosten. Allerdings gibt es eine Mindestgebühr von 75 Euro. Dann müssten Sie so rechnen:
Berechnung: 10.000 Euro × 0,2 Prozent = 20 Euro.
Da der berechnete Betrag (20 Euro) unter der Mindestgebühr von 75 Euro liegt, beträgt die Gebühr für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung in Bayern in diesem Fall 75 Euro.
Falls Sie Hilfe bei der Beantragung wünschen, bieten viele Fachfirmen für Terrassenüberdachungen einen Bauantrags-Service an. Um den passenden Partner in Ihrer Region zu finden, füllen Sie einfach unseren Online-Fragebogen aus.
Terrassenüberdachung sind generell genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Allerdings dürfen Sie in Bayern viele Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und bis zu einer Tiefe von 3 Metern ohne Baugenehmigung bauen. Einschränkungen kann es im Bebauungsplan geben.
Für Terrassenüberdachungen von Doppelhaushälften oder Reihenhäusern gibt es in Bayern oft Ausnahmeregelungen, da der Abstand von mind. 3 Metern zur Nachbargrenze nicht eingehalten werden kann. Was in Ihrem Fall gilt, erfahren Sie bei Ihrem Bauamt.
Ja, wenn Ihre Terrassenüberdachung in Bayern genehmigungspflichtig ist und Sie vor dem Bau keine Baugenehmigung beim Bauamt einholen, droht Ihnen eine Strafe. Diese reicht von einem Bußgeld bis hin zum Abriss des Terrassendaches.
Der Mindestabstand von Terrassenüberdachungen zu benachbarten Grundstücken beträgt in Bayern 3 Meter.
Nein, der Nachbar oder die Nachbarin kann eine Terrassenüberdachung in Bayern nicht verbieten. Nachbar:innen können jedoch ihre Zustimmung zum Bau verweigern und gegen eine erteilte Baugenehmigung klagen.
Für eine Pergola gibt es in der Bayerischen Landesbauordnung keine Größenbeschränkung.