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Sie können Ihre Terrassenüberdachung in Brandenburg ohne Baugenehmigung bauen, wenn die Fläche bis zu 30 Quadratmeter und die Tiefe bis zu vier Meter misst und die geltenden Grenzabstände zu Nachbargrundstücken von mindestens drei Metern eingehalten werden. Das gilt sowohl für angebaute als auch frei stehende Terrassenüberdachungen, die nicht im Außenbereich gebaut werden.
Terrassenüberdachungen im Außenbereich, also außerhalb von zusammenhängenden Bebauungen und von Geltungsbereichen eines qualifizierten Bebauungsplans, sind in Brandenburg immer genehmigungspflichtig.
Für eine Pergola brauchen Sie dagegen keine Baugenehmigung in Brandenburg.
Auch wenn nicht für jede Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Brandenburg benötigt wird, sollten Sie Ihr Bauvorhaben beim zuständigen Bauamt vorstellen. In einigen Regionen kann es durch bestimmte Bebauungspläne zu Einschränkungen kommen, die Ihnen ohne Informationen der zuständigen Behörde unbekannt sind. Als Bauherr:in haften Sie jedoch für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorgaben.
Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie sich von regionalen Fachfirmen beraten lassen. Unser Fragebogen leitet Sie unkompliziert zu passenden Partnern.
Wann Sie eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung benötigen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Brandenburg müssen Sie in erster Linie den örtlichen Bebauungsplan sowie gegebenenfalls Auflagen des Denkmalschutzes beachten. Darüber hinaus enthält die Brandenburgische Bauordnung wichtige Vorgaben für Terrassenüberdachungen in Hinblick auf den Bau, den Brandschutz und den Grenzabstand.
Folgende Auflagen der Brandenburgischen Bauordnung sind für Terrassenüberdachungen relevant:
Gestaltung: Eine Terrassenüberdachung in Brandenburg darf in Form, Maßstab, Material und Farbe nicht verunstaltet wirken. Sie darf das Erscheinungsbild der Straße, des Ortes oder der Landschaft nicht beeinträchtigen.
Standsicherheit: Die Terrassenüberdachung muss sowohl im Ganzen als auch in ihren einzelnen Teilen standsicher sein. Die Standsicherheit anderer Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrunds benachbarter Grundstücke dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Bauprodukte: Das Material der Terrassenüberdachung muss so gewählt werden, dass es gebrauchstauglich ist und dass die baulichen Anlagen bei richtiger Pflege über eine angemessene Zeit den baurechtlichen Vorgaben entsprechen.
Schutz gegen schädliche Einflüsse: Terrassenüberdachungen müssen so gebaut werden, dass Wasser, Feuchtigkeit, Schädlinge oder andere Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen verursachen.
Die Brandenburgische Bauordnung enthält einige Vorgaben zum Brandschutz. Bei Ihrer Terrassenüberdachung sollten Sie Folgendes beachten:
Bauliche Anlagen wie Terrassenüberdachungen sind so anzuordnen und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.
Bei einem Brand müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie eine Entrauchung von Räumen und wirksame Löscharbeiten möglich sein.
Bei einer Terrassenüberdachung ist außerdem wichtig, dass die Stützen im Brandfall ausreichend lang standsicher sind.
Der Abstand zwischen Ihrer Terrassenüberdachung und den Nachbargrundstücken muss mindestens drei Meter betragen. Wenn Sie näher zur Grenze bauen wollen, können Sie Ihre Nachbar:innen um eine schriftliche Zustimmung bitten.
Der Nachbar oder die Nachbarin kann Ihnen die Terrassenüberdachung nicht verbieten, wenn Sie alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Brandenburg einhalten. Allerdings müssen die Eigentümer:innen des benachbarten Grundstücks über Ihr Bauvorhaben informiert werden. Sind sie gegen den Bau, können sie ihre Zustimmung verweigern und gegen eine erteilte Baugenehmigung klagen.
Bei einer Terrassenüberdachung einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses kann der erforderliche Abstand zum Nachbargrundstück oft nicht eingehalten werden. In Brandenburg kann es für solche Fälle Ausnahmeregelungen geben. Ob Sie Ihr Terrassendach ohne Grenzabstand bauen dürfen, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Für manche Terrassenüberdachungen kann es Ausnahmen für den Grenzabstand in Brandenburg geben.
Die Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung müssen Sie in Brandenburg noch vor Baubeginn einholen. Wenden Sie sich dazu an Ihr zuständiges Bauamt. Das Land bietet dafür online eine Übersicht der Unteren Bauaufsichtsbehörden in Brandenburg.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Fall ab. Häufig sind mindestens die folgenden Bauvorlagen einzureichen:
Antragsformular: Das offizielle Formular zur Baugenehmigung; online beim zuständigen Bauamt verfügbar.
Auszug aus der Liegenschaftskarte: Zeigt die Grundstücksgrenzen und benachbarte Parzellen und ist beim Katasteramt oder Vermessungsamt erhältlich.
Bebauungsplan und Lageplan Ihres Grundstückes: Gibt vor, welche baulichen Vorschriften in Ihrem Wohngebiet gelten und zeigt die Lage des Grundstücks; einsehbar beim Stadtplanungsamt.
Bauzeichnung und Baubeschreibung der Terrassenüberdachung: Zeigt Maße, Materialien und technische Details der Überdachung; in der Regel von Architekt:innen, Bauingenieur:innen oder auch vom Hersteller erhältlich.
ggfs. Standsicherheitsnachweis: Ein Nachweis zur Tragfähigkeit der Konstruktion, den Statiker:innen oder Bauingenieur:innen erstellen.
ggfs. Brandschutznachweis: Bescheinigt, dass die Überdachung brandschutzkonform ist, insbesondere relevant bei bestimmten Materialen und engen Bebauungen; von Brandschutzexpert:innen oder Ingenieur:innen ausgestellt.
ggfs. Nachbarschaftliche Zustimmung: Eine schriftliche Einwilligung der Nachbar:innen bei grenznahen Bauten, um Einwände zu vermeiden; als Online-Formular erhältlich.
Ist Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei, kann es sein, dass Sie in Brandenburg dennoch eine Bauanzeige stellen müssen. Dafür müssen Sie Ihr Bauvorhaben beim Bauamt anmelden und die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen.
Die Kosten für eine Baugenehmigung richten sich nach den Kosten für die Terrassenüberdachung. Laut der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) liegen die Kosten eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens bei 1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, betragen aber mindestens 100 Euro.
Beispiel: Wenn der Bau Ihrer Terrassenüberdachung insgesamt 11.000 Euro kostet, würde die Gebühr für die Baugenehmigung in Brandenburg 121 Euro kosten (1,1 Prozent von 11.000 Euro).
Viele Fachfirmen für Terrassenüberdachungen bieten auch einen Bauantragsservice für ca. 200 bis 800 Euro an. Bei der Suche nach dem passenden Anbieter aus Ihrer Region, helfen wir Ihnen gern.
Bei einer Fläche von max. 30 m², einer Tiefe von max. 4 Metern und einem Grenzabstand von mind. 3 Metern können Sie Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei in Brandenburg bauen, außer im Außenbereich, also außerhalb eines ausgewiesenen Bebauungsbereichs. Dort sind Terrassenüberdachungen generell genehmigungspflichtig.
Für eine Pergola benötigen Sie häufig auch im Außenbereich keine Baugenehmigung in Brandenburg.
Bei einer Terrassenüberdachung müssen Sie einen Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Für Doppelhaushälften und Reihenhäuser kann es Ausnahmeregeln beim Grenzabstand von Terrassendächern geben.
Ja, der Nachbar oder die Nachbarin kann die Zustimmung zu einer Terrassenüberdachung verweigern. Halten Sie alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben ein, kann Ihnen der Bau jedoch nicht verboten werden.
In Brandenburg gibt es für eine genehmigungsfreie Pergola keine Größeneinschränkungen.
Bei einer Pergola müssen Sie den Abstand von mindestens 3 Metern zum Nachbargrundstück in Brandenburg einhalten.