Terrassenüberdachungen sind in Bremen in vielen Fällen genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche bis zu 30 Quadratmeter und die Tiefe bis 3,50 Meter beträgt. Außerdem müssen Sie einen Abstand zum Nachbargrundstück von mindestens 2,50 Metern wahren. Dabei ist es unerheblich, ob die Terrassenüberdachung freistehend oder angebaut ist.
Diese Regelungen können durch öffentlich-rechtliche Vorgaben eingeschränkt werden. Erkundigen Sie sich daher beim zuständigen Bauamt, welche Auflagen der örtliche Bebauungsplan oder die Denkmalpflege enthält. Denn als Bauherr:in haften Sie für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen – egal, ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Bremen benötigen oder nicht.
Für eine Pergola brauchen Sie keine Baugenehmigung laut der Landesbauordnung in Bremen. Wenn Sie sich an alle Auflagen halten, kann in vielen Fällen auch ein Wintergarten ohne Baugenehmigung in Bremen gebaut werden. Auch in diesen Fällen sollten Sie sich jedoch nach möglichen Einschränkungen im Bebauungsplan erkundigen.
Wer für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Bremen braucht, ist in erster Linie im örtlichen Bebauungsplan geregelt. Darüber hinaus legt die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) fest, welche Bauvorhaben genehmigungsfrei sind und welche allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung Sie erfüllen müssen. Im Folgenden sehen Sie eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die sowohl bei genehmigungspflichtigen als auch bei genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen gelten.
Laut der Bremischen Landesbauordnung müssen Sie folgende Aspekte beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung beachten:
Standsicherheit: Terrassenüberdachungen müssen in Bremen so standsicher gebaut werden, dass sie andere bauliche Anlagen oder die Tragfähigkeit des Baugrundes des Nachbargrundstücks nicht gefährden.
Schutz gegen schädliche Einflüsse: Terrassenüberdachungen müssen so gebaut und beschaffen sein, dass keine Gefahren oder Belästigungen durch chemische, physikalische oder biologische Einflüsse aus Wasser, Boden und Luft entstehen.
Bauprodukte: Die Materialien für Terrassenüberdachungen müssen sicherstellen, dass das Terrassendach bei richtiger Pflege den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gebrauchstauglich bleibt.
Hinsichtlich des Brandschutzes für Terrassenüberdachungen gibt es in der Landesbauordnung von Bremen folgende wichtige Vorgaben:
Terrassenüberdachungen müssen Sie so anordnen und instand halten, dass der Entstehung oder Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird.
Bei einem Brand müssen Löscharbeiten sowie die Rettung von Menschen und Tieren möglich sein.
Generell müssen Sie bei einer Terrassenüberdachung in Bremen einen Abstand von 2,5 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Bei einer geplanten Grenzbebauung werden die Eigentümer:innen der benachbarten Grundstücke von der Bauaufsichtsbehörde informiert. Sie können ihr Einverständnis dann der Behörde direkt mitteilen oder Wiederspruch einlegen. Alternativ können Sie Ihre Nachbar:innen vorab um eine schriftliche Zustimmung bitten und diese gemeinsam mit Ihrem Bauantrag einreichen.
Ihre Nachbar:innen können das neue Terrassendach übrigens nicht verbieten, solange Sie alle Auflagen erfüllen und den Grenzabstand wahren.
Bei einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte kann der Mindestabstand oft nicht eingehalten werden. In solchen Fällen kann es Ausnahmeregelungen geben, so dass Sie Ihre Terrassenüberdachung in Bremen ohne Abstand zum Nachbargrundstück bauen dürfen.
Eine Terrassenüberdachung fällt in Bremen häufig unter das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Im Serviceportal der Stadt Bremen finden Sie die zuständigen Stellen, das Bauantragsformular sowie Informationen zu Anlagen zum Bauantrag.
Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen, erfahren Sie beim zuständigen Bauamt. Üblicherweise werden folgende Unterlagen verlangt:
Bauantragsformular: Formular zur Einreichung des Bauvorhabens beim Bauamt, online oder direkt vor Ort erhältlich.
Lageplan: Zeigt die genaue Position der geplanten Überdachung auf dem Grundstück. Beim Kataster- oder Vermessungsamt anzufordern.
Auszug aus dem Bebauungsplan: Gibt vor, welche baulichen Vorschriften in Ihrem Wohngebiet gelten, beim Stadtplanungsamt erhältlich.
Bauzeichnung: Zeigt Maße und Details der geplanten Überdachung, wird von Architekt:innen oder Bauingenieur:innen erstellt.
Baubeschreibung mit Berechnungen: Beschreibt Materialien und Bauweise mit technischen Details, meist als Anhang zur Bauzeichnung erhältlich.
Nachweis der Standsicherheit: Bestätigung eines Statikers oder einer Statikerin zur Stabilität der Überdachung.
Nachweis zum Brandschutz: Zeigt, dass die Überdachung brandschutzkonform ist, wird oft von Fachplaner:innen erstellt.
Anträge für Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen: Falls Ihre Überdachung von den normalen Vorschriften abweicht (z. B. bei besonderen Größen oder Grenzabständen), können Sie eine Ausnahmegenehmigung beim Bauamt beantragen.
Angaben über andere öffentlich-rechtliche Vorschriften: Bei Sonderauflagen, wie Denkmalschutz, müssen Sie Auskunft über die Zulassungsentscheidungen geben.
Nachbarliche Zustimmung: Bei grenznahen Terrassenüberdachungen ist oft eine schriftliche Zustimmung der Nachbar:innen notwendig. Das Formular erhalten Sie online oder bei Ihrer Baubehörde.
Ist Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei, kann dennoch eine Bauanzeige in Bremen erforderlich sein. Dabei informieren Sie die Behörde über Ihr Bauvorhaben und müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen.
Wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung bauen, droht Ihnen in Bremen eine Strafe. Es kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro verhängt werden oder Sie werden dazu gezwungen, die bauliche Anlage zu ändern oder sogar abzureißen.
Eine Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren kostet in Bremen 4,5 vom Tausend (= 0,45 Prozent) der Baukosten, mindestens aber 80 Euro. So steht es in der Bremer Kostenverordnung Bau (BauKostV). Die Gebühren für die Baugenehmigung richten sich also nach den Kosten für die Terrassenüberdachung.
Das bedeutet, dass sich für eine Terrassenüberdachung im Wert von 10.000 Euro eine Baugenehmigungsgebühr von 45 Euro berechnet (10.000 Euro × 0,45 % = 45 Euro). Da die berechnete Gebühr jedoch unter der Mindestgebühr liegt, würde in diesem Beispiel die Mindestgebühr in Höhe von 80 Euro anfallen.
Sind Sie sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrem Zuhause passt? Wir helfen Ihnen, den passenden Fachbetrieb in Bremen zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten beraten und beim Bauantrag helfen kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.
In Bremen darf eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung bis zu 30 Quadratmeter groß und maximal 3,50 Meter tief sein, vorausgesetzt, es wird ein Mindestabstand von 2,50 Metern zum Nachbargrundstück eingehalten. Zudem sollten Sie den örtlichen Bebauungsplan berücksichtigen, da dieser zusätzliche Vorgaben oder Einschränkungen enthalten kann.
In Bremen muss eine Terrassenüberdachung einen Mindestabstand von 2,50 Metern zum Nachbargrundstück einhalten.
In Bremen kann ein Nachbar oder eine Nachbarin eine Terrassenüberdachung nicht direkt verbieten, solange diese den gesetzlichen Vorgaben und Abstandsregeln entspricht. Werden jedoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten oder liegt eine Grenzbebauung vor, muss die Zustimmung der Nachbar:innen eingeholt werden.