Für den gemütlichen Aufenthalt auf der Terrasse ist auch der passende Sonnenschutz ein wichtiger Faktor. Wer ein Terrassendach anbringen will, nimmt eine bauliche Veränderung vor und muss daher einige Auflagen beachten. Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung brauchen und was in Hamburg dabei beachtet werden muss.
Welche Terrassenüberdachung braucht eine Baugenehmigung?
In Hamburg können Sie beispielsweise ein Sonnensegel oder eine einfache Markise an Ihrer Terrasse anbringen, ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen. Solcher Sonnenschutz gilt nicht als bauliche Veränderung am Gebäude. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine feste Überdachung handelt, die Sie an der Hauswand anbringen wollen. Auch für freistehende Terrassenüberdachungen, die direkt am Haus oder im Garten aufgestellt werden können, gelten bestimmte Regeln. Eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung müssen Sie in Hamburg einholen, sobald sie eine Fläche von mehr als 30 Quadratmetern und eine Tiefe von über drei Metern hat. Kleinere Überdachungen sind genehmigungsfrei. Für Vordächer, die sich zum Beispiel über einem Hauseingang befinden, benötigen Sie ebenfalls keine Genehmigung. Geregelt ist das in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO).
Wichtig:
Bei einem Neubau ist keine eigene Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung nötig. Weil sie ein Bestandteil des Gebäudes ist, brauchen Sie nur eine Genehmigung, die für das gesamte Haus gilt.
Was gibt es zu beachten?
Vorstellung beim Bauamt
Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Fall ein Bauantrag für die Terrassenüberdachung nötig ist? Das in Hamburg zuständige Bauamt kann Ihnen bei offenen Fragen behilflich sein. Auch bei genehmigungsfreien Überdachungen gibt es einige Vorschriften, die Sie einhalten müssen. Die nötigen Informationen erhalten Sie beim Amt. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall selbiges vor dem Bau aufzusuchen. Beispielsweise gibt es Regelungen zu:
dem örtlichen Bebauungsplan
der Gestaltungssatzung
dem Denkmalschutz
dem Brandschutz
Statik und Schneelastgrenzen
Belüftung und Belichtung dahinterliegender Gebäuderäume
Halten Sie die geltenden Vorgaben nicht ein, müssen Sie Ihre neu gebaute Terrassenüberdachung schlimmstenfalls wieder abreißen.
Vor dem Bau der Überdachung lohnt sich ein Gespräch mit dem zuständigen Bauamt.
Grenzabstände
Im Regelfall dürfen Sie einen Mindestabstand von 2,5 Metern zu den Nachbargrundstücken nicht unterschreiten. Sollte das doch nötig sein, müssen Sie das Bauvorhaben allerdings nicht aufgeben. Sie benötigen dann aber die Zustimmung Ihrer Nachbarn zum Bau Ihrer Terrassenüberdachung. Diese müssen Sie auf jeden Fall in schriftlicher Form einholen. Mündliche Zusagen haben keinen Bestand. In einigen Fällen kann es nötig sein, eine Baulast in das Grundbuch des Nachbargrundstücks einzutragen.
Nötige Unterlagen für den Bauantrag
Ist die Größe Ihres Terrassendachs genehmigungspflichtig, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Für den Bauantrag einer Terrassenüberdachung sind in Hamburg folgende Unterlagen nötig:
Bauantragsformular
Beschreibung des Bauvorhabens
statische Berechnungen
Auszug aus der Flurkarte
Lageplan des Baugrundstücks
ggf. weitere örtlich notwendige Unterlagen
Das Antragsformular für die Bauaufsichtsbehörde können Sie auf der Internetseite der Stadt Hamburg herunterladen und zu Hause ausfüllen. Auch steht Ihnen ein Online-Service zur Verfügung, mit dem Sie Ihren Bauantrag auf digitalem Weg stellen können.
Für welche Terrassenüberdachung ist in Hamburg keine Genehmigung nötig?
Überdachungen unter 30 Quadratmeter Fläche und 3 Meter Tiefe sowie solche, die nicht fest verbaut sind, benötigen keine Baugenehmigung. Zu letzteren zählen etwa Sonnensegel und einfache Markisen.
Spielt das Material der Überdachung bei der Baugenehmigung eine Rolle?
Nein. Das Material, aus dem Ihre Terrassenüberdachung besteht, hat keinen Einfluss darauf, ob Sie eine Genehmigung brauchen.
Was kostet die Baugenehmigung für ein Terrassendach?
Die Kosten richten sich nach der Baugebührenordnung (BauGebO) und können je nach Fall unterschiedlich hoch ausfallen. Rechnen Sie in jedem Fall mit 60 Euro.