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Ist für eine Terrassenüberdachung in Hamburg eine Baugenehmigung nötig?

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In Hamburg ist eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei, wenn sie sich im Erdgeschoss befindet, nicht größer als 30 Quadratmeter ist, eine maximale Tiefe von 3 Metern aufweist und ein Abstand von 2,5 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Erfahren Sie, welche Ausnahmen möglich sind, welche Genehmigungskosten anfallen und was Sie sonst noch beachten sollten, wenn Sie ein Terrassendach in Hamburg bauen möchten.
Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
08.11.2024, 16:32 Uhr
Baugenehmigung Terrassenüberdachung Hamburg Teaser

Welche Terrassenüberdachung braucht eine Baugenehmigung in Hamburg?

In Hamburg können Sie eine Terrassenüberdachung oft ohne Baugenehmigung errichten, solange sie sich im Erdgeschoss befindet, nicht größer als 30 Quadratmeter ist und eine Tiefe von 3 Metern nicht überschreitet. Außerdem muss der Grenzabstand von 2,5 Metern zu benachbarten Grundstücken gewahrt werden.

Wünschen Sie sich eine Pergola, ist in Hamburg keine Baugenehmigung erforderlich, unabhängig wie groß die Pergola sein soll. Hingegen benötigen Sie für den Bau eines Wintergartens generell eine Baugenehmigung in Hamburg.

Abweichende Vorschriften können sich allerdings je nach Wohnsitz aus dem Bebauungsplan ergeben. Ganz gleich, ob Sie eine Pergola, eine angebaute oder eine freistehende Terrassenüberdachung in Hamburg planen – klären Sie vorab beim Bauamt, ob lokale Vorschriften zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen enthalten. Denn als Bauherr:in sind Sie dafür verantwortlich, alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Wichtig

Bei einem Neubau ist keine eigene Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hamburg nötig. Weil sie ein Bestandteil des Gebäudes ist, brauchen Sie nur eine Genehmigung, die für das gesamte Haus gilt.

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Welche Verordnungen und Vorschriften gelten für Terrassendächer in Hamburg?

Wenn Sie eine Terrassenüberdachung in Hamburg bauen möchten, gelten in erster Linie die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans. Falls im Bebauungsplan jedoch keine spezifischen Regelungen für Terrassenüberdachungen festgelegt sind oder Ihr Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, kommt die Hamburgische Bauordnung (HBauO) zur Anwendung.

Die Vorgaben für Baugenehmigungen für Terrassendächer unterscheiden sich in jedem Bundesland. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Regeln der Hamburger Bauordnung vor.

Bauvorschriften für Terrassendächer

Beim Bau einer Terrassenüberdachung sind nicht nur die Abmessungen entscheidend. Die Hamburgische Bauordnung enthält ebenfalls wichtige baurechtliche Anforderungen für Terrassendächer:

  • Gestaltung: Die Form, Größe und Farben einer Terrassenüberdachung sollten stets zum Gesamtbild passen und dürfen das Erscheinungsbild der Straße oder Umgebung in Hamburg nicht beeinträchtigen.

  • Standsicherheit: Die Überdachung muss stabil und sicher gebaut sein und darf die Standsicherheit anderer Gebäude oder die Tragfähigkeit des Baugrundes angrenzender Grundstücke nicht gefährden.

  • Schutz vor schädlichen Einflüssen: Terrassendächer müssen so konstruiert sein, dass sie weder durch Wasser, Feuchtigkeit oder Schädlinge noch durch andere Einflüsse zu Gefahren oder unzumutbaren Beeinträchtigungen führen.

  • Bauprodukte: Die verwendeten Materialien der Terrassenüberdachung müssen gewährleisten, dass die Terrassenüberdachung bei sachgemäßer Pflege den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dauerhaft funktionstüchtig bleibt.

Brandschutz

Die Bauordnung in Hamburg enthält folgende Brandschutzvorgaben, die Sie bei der Planung und dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beachten müssen:

  • Die Terrassenüberdachung muss so ausgeführt und instand gehalten werden, dass die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird.

  • Im Brandfall müssen eine sichere Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein.

Abstand der Terrassenüberdachung zum Nachbarn

In Hamburg müssen Sie beim Bau einer Terrassenüberdachung einen Mindestabstand von 2,5 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Falls dieser Abstand nicht möglich ist, müssen Sie sich eine Baugenehmigung einholen.

Bei einer Grenzbebauung informiert die Baubehörde Ihre Nachbar:innen. Diese können innerhalb einer Frist Widerspruch gegen das geplante Terrassendach einlegen. Achten Sie jedoch auf alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, können Ihre Nachbar:innen die Terrassenüberdachung in Hamburg nicht verbieten.

Tipp

Falls Sie an Ihrem Reihenhaus oder Ihrer Doppelhaushälfte in Hamburg eine Terrassenüberdachung planen, kann es schwierig sein, den Abstand von 2,50 Metern einzuhalten. In solchen Fällen kann es gestattet sein, das Terrassendach direkt an der Grundstücksgrenze zu bauen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Baubehörde.

Das benötigen Sie für einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung

Wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung benötigen, müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrer Baubehörde stellen. Ist Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei, kann dennoch eine Bauanzeige in Hamburg erforderlich sein.

Für Terrassenüberdachung von Ein- oder Zweifamilienhäusern kann in den meisten Fällen das vereinfachte Genehmigungsverfahren beantragt werden. Dafür benötigen Sie in Hamburg in der Regel folgende Unterlagen:

  • Bauantragsformular: Enthält alle wichtigen Informationen zum Bauprojekt und ist beim Bauamt oder online verfügbar.

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte: Zeigt die genauen Grenzen Ihres Grundstücks; erhältlich beim Kataster- oder Vermessungsamt.

  • Lageplan: Er zeigt die Lage des Bauprojekts und angrenzender Grundstücke, erstellt von einem Vermessungsbüro oder beim Katasteramt erhältlich.

  • Baubeschreibung und Bauzeichnungen: Hier werden Maße und Materialien der Überdachung beschrieben; diese Unterlagen erhalten Sie von Architekt:innen oder oft direkt vom Hersteller von Terrassendach-Bausätzen.

  • Ggf. Standsicherheitsnachweis: Dieser Nachweis belegt die Stabilität der Konstruktion und wird von Statiker:innen oder Ingenieur:innen erstellt.

  • Ggf. Brandschutzkonzept: Enthält Angaben zum Brandschutz, falls besondere Anforderungen bestehen; erstellt durch Fachleute für Brandschutz.

  • Ggf. Weitere Bauunterlagen: Je nach Bauprojekt können weitere Dokumente erforderlich sein. Ihre Baubehörde kann Sie dazu beraten.

Das Antragsformular für die Bauaufsichtsbehörde können Sie auf der Internetseite der Stadt Hamburg herunterladen und zu Hause ausfüllen. Außerdem steht Ihnen ein Online-Service zur Antragstellung in Hamburg zur Verfügung.

Wichtig

Errichten Sie in Hamburg eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne die erforderliche Baugenehmigung, kann dies ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert Euro nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall kann die Behörde sogar den Umbau oder Abriss der Überdachung anordnen.

Das kostet die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Hamburg

Eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung kostet in Hamburg mindestens 64,70 Euro. Laut der Baugebührenordnung (BauGebO) von Hamburg werden die Gebühren anhand der Kosten für eine Terrassenüberdachung ermittelt. Für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren müssen Sie in Hamburg 15,63 Euro von je 1.000 Euro der anrechenbaren Kosten zahlen. Der Mindestsatz beträgt aber 64,70 Euro.

Beispiel: Für eine Terrassenüberdachung im Wert von 10.000 Euro müssten Sie in Hamburg für die Baugenehmigung eine Gebühr von 156,30 Euro zahlen.

  • Berechnung: 10.000 Euro ÷ 1.000 × 15,63 Euro = 156,30 Euro

Wenn Sie sich Hilfe bei der Baugenehmigung wünschen, bieten viele Fachfirmen für Terrassenüberdachungen einen Bauantrags-Service an. Die Fachfirmen können Sie auch beraten, welche Terrassenüberdachungen Sie genehmigungsfrei in Hamburg bauen können. Um den passenden Anbieter in Ihrer Nähe zu finden, unterstützen wir Sie gern. Füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus und Sie erhalten bis zu drei Angebote aus Ihrer Region.

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Häufig gestellte Fragen
Wie groß darf eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Hamburg sein?

In Hamburg darf eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bis zu 30 Quadratmeter groß und 3 Meter tief sein, wenn sie im Erdgeschoss liegt und ein Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück eingehalten wird.

Was kostet die Baugenehmigung für ein Terrassendach in Hamburg?

Die Baugenehmigung für ein Terrassendach in Hamburg kostet laut Baugebührenordnung (BauGebO) mindestens 64,70 Euro und beträgt 15,63 Euro pro 1.000 Euro Baukosten im vereinfachten Genehmigungsverfahren.

Wie groß darf eine Pergola ohne Baugenehmigung in Hamburg sein?

In Hamburg gibt es für Pergolen keine festgelegten Größenbeschränkungen in der Bauordnung, jedoch können Einschränkungen im Bebauungsplan oder der Denkmalpflege bestehen.

Kann der Nachbar oder die Nachbarin die Terrassenüberdachung in Hamburg verweigern?

Der Nachbar oder die Nachbarin kann eine Terrassenüberdachung in Hamburg nicht verbieten, wenn alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Abstandsregelungen eingehalten werden.

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