Hessen ist das einzige Bundesland Deutschlands, bei dem Sie keine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung einholen müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine erdgeschossige Terrasse handelt, was bei Privatpersonen häufig der Fall ist.
Diese ähnlichen Bauvorhaben sind ebenfalls genehmigungsfrei in Hessen:
eine freistehende Terrassenüberdachung
eine Pergola
eine Balkonüberdachung bis 30 m²
eine Überdachung des Hauseingangsbereiches
Diese Regelungen können eingeschränkt sein, wenn der örtliche Bebauungsplan andere Auflagen enthält oder wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht. In dem Fall kann eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen auch in Hessen erforderlich sein.
Bei einem Wintergarten sind die Regelungen für eine Baugenehmigung in Hessen strenger als bei einem Terrassendach. In dem Fall sind Wintergärten an Größenvorgaben gebunden.
Stehen keine Auflagen für Terrassendächer im örtlichen Bebauungsplan oder der Denkmalpflege, gilt die Hessische Bauordnung. Die enthaltenen Vorschriften müssen Sie beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung einhalten, auch wenn diese genehmigungsfrei ist.
Beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung in Hessen müssen Sie Folgendes beachten:
Gestaltung: Terrassenüberdachungen müssen so gestaltet sein, dass sie nicht das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild beeinträchtigen oder verunstaltet wirken.
Standsicherheit: Eine Terrassenüberdachung muss unter Berücksichtigung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse standsicher sein, ohne die Stabilität anderer baulicher Anlagen oder die Tragfähigkeit des Nachbargrundstücks zu gefährden.
Schutz gegen schädliche Einflüsse: Terrassenüberdachungen müssen so gebaut und beschaffen sein, dass keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen durch Wasser, Witterungseinflüsse, Schädlinge oder andere schädliche Einflüsse entstehen.
Baustoffe: Als Material für Terrassenüberdachungen dürfen nur Baustoffe dienen, die bei richtiger Pflege über eine angemessene Zeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, damit das Terrassendach gebrauchstauglich bleibt.
Neben den Bauvorschriften müssen Sie auch weitere Verordnungen bzgl. des Brandschutzes beachten:
Eine Terrassenüberdachung müssen Sie laut der Bauordnung in Hessen so errichten und instand halten, dass der Entstehung eines Brandes und deren Ausbreitung vorgebeugt wird.
Wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren müssen möglich sein.
Zwischen Ihrer Terrassenüberdachung und der Grenze zum Nachbargrundstück müssen Sie einen Abstand von mindestens 3 Metern einhalten.
Bei Grenzbebauungen werden Ihre Nachbar:innen informiert und es kann eine schriftliche Zustimmung erforderlich sein. Diese können Ihre Nachbar:innen verweigern. Legen Sie Widerspruch gegen das geplante Terrassendach ein, prüft die Bauaufsichtsbehörde den individuellen Fall. Wenn Sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten, können die Nachbar:innen die Terrassenüberdachung in Hessen jedoch nicht verbieten.
Manchmal kann der Grenzabstand baulich nicht eingehalten werden. In Hessen kann es für Terrassenüberdachungen von Reihenhäusern oder Doppelhaushälften daher eine Ausnahmeregelung beim Abstand zum Nachbargrundstück geben. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem zuständigen Bauamt.
Möchten Sie eine nicht erdgeschossige Terrasse überdachen lassen, benötigen Sie eine Baugenehmigung in Hessen. Dafür müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen. Im Verwaltungsportal Hessen finden Sie die zuständige Behörde für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren.
Für die Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung benötigen Sie in Hessen diese Unterlagen:
Antrag auf Baugenehmigung: Der Hauptantrag für die Genehmigung im vereinfachten Verfahren; erhältlich beim Bauamt oder online.
Lageplan: Zeigt das Grundstück und die genaue Position der Überdachung. Kann beim Kataster- oder Vermessungsamt angefordert werden.
Bauzeichnungen: Skizzen mit Maßen und Details der Überdachung, meist von Architekt:innen erstellt.
Baubeschreibung: Baubeschreibung und Berechnung des umbauten Raumes erhalten Sie vom Anbieter für Terrassenüberdachungen.
Eventuell bautechnische Nachweise: Falls erforderlich, können Sie statische oder brandschutztechnische Gutachten bei Ihrer Fachfirma beantragen.
Erkundigen Sie sich bei genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen, ob eine Bauanzeige in Hessen erforderlich ist. In dem Fall müssen Sie Ihr Bauvorhaben nicht nur anmelden, sondern ebenfalls die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen.
Wenn Sie eine Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung in Hessen bauen, droht eine Strafe. Es kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro verhängt werden. Außerdem können Sie dazu gezwungen werden, das Terrassendach umzubauen oder wieder abzubauen.
Die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung kostet in Hessen mindestens 100 Euro, die Anmeldung einer genehmigungsfreien Überdachung mindestens 55 Euro. Die Gebühren errechnen sich anhand der Kosten für die Terrassenüberdachung. Laut der hessischen Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) liegt die Gebühr eines Bauantrags bei 0,7 Prozent der Rohbausumme.
Beispiel: Angenommen, Sie wollen eine Terrassenüberdachung im Wert von 9.000 Euro bauen lassen. Dann würde sich die errechnete Gebühr auf 63 Euro belaufen (9.000 Euro x 0,7 Prozent = 63 Euro). Da der errechnete Betrag unter der Mindestgebühr liegt, müssten Sie für die Baugenehmigung 100 Euro Gebühr zahlen.
Viele Fachfirmen für Terrassenüberdachungen in Hessen bieten einen Bauantragsservice an. Dieser kostet zwischen 200 und 800 Euro. Um den für Sie passenden Partner zu finden, können Sie einfach unseren Fragebogen ausfüllen. Wir finden dann bis zu drei Anbieter für Terrassenüberdachungen aus Ihrer Region.
Es kommt auf den Fall an: Bei Grenzbebauungen kann die Unterschrift Ihrer Nachbar:innen für den Bau einer Terrassenüberdachung erforderlich sein. Bleibt genügend Abstand zum benachbarten Grundstück, ist meistens keine Unterschrift erforderlich.
Nein, Terrassenüberdachungen sind in Hessen generell genehmigungsfrei, sofern es sich um eine erdgeschossige Terrasse handelt und der Grenzabstand von 3 Metern eingehalten wird. Die Größe des Terrassendaches spielt dabei keine Rolle. Einschränkungen können sich jedoch durch den Bebauungsplan oder Denkmalschutz ergeben. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Baubehörde.
In Hessen ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig, wenn sie nicht im Erdgeschoss gebaut wird oder den Grenzabstand von 3 Metern nicht einhalten kann.
Für eine Pergola benötigen Sie keine Baugenehmigung in Hessen, egal wie groß sie sein soll. Einschränkungen kann es durch öffentlich-rechtliche Vorschriften geben.