Sie können eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Fällen ohne Baugenehmigung bauen, wenn sie eine Grundfläche von 30 Quadratmetern und Tiefe von drei Metern nicht überschreitet. Darüber hinaus muss das Terrassendach einen Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten.
Für eine Pergola brauchen Sie keine Baugenehmigung in MV, egal wie groß sie diese planen. Dagegen ist für einen Wintergarten in Mecklenburg-Vorpommern immer eine Baugenehmigung erforderlich.
Ob Sie eine Pergola, eine angebaute oder eine freistehende Terrassenüberdachung planen – es kann immer Einschränkungen im Ortsrecht geben. Sie sollten sich daher vor Baubeginn in jedem Fall beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob es zum Beispiel andere Auflagen im örtlichen Bebauungsplan gibt. Denn als Bauherr:in haften Sie für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Wollen Sie eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern bauen, müssen Sie sich in erster Linie an Ihren örtlichen Bebauungsplan und gegebenenfalls den Denkmalschutz halten. Darüber hinaus gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns (LBauO M-V), denn die Vorschriften zu Baugenehmigungen von Terrassendächern sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Vorgaben für Terrassenüberdachungen der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns vor. Diese müssen Sie auch einhalten, wenn Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist.
Bei der Errichtung einer Terrassenüberdachung sind nicht nur die Maße zu beachten. Die Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern enthält auch baurechtliche Vorgaben, die für Terrassendächer relevant sind:
Gestaltung: Form, Größe, Materialien und Farben der Terrassenüberdachung sollten generell harmonisch wirken und dürfen das Gesamterscheinungsbild der Straße oder Landschaft nicht stören.
Standsicherheit: Die Terrassenüberdachung muss standfest gebaut werden und darf die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen oder die Tragfähigkeit des Baugrunds benachbarter Grundstücke nicht gefährden.
Schutz gegen schädliche Einflüsse: Terrassendächer müssen so beschaffen sein, dass sie weder durch Wasser, Feuchtigkeit, Schädlinge noch durch andere Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen hervorbringen.
Bauprodukte: Das Material von Terrassenüberdachungen muss gewährleisten, dass die bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Instandhaltung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und gebrauchstauglich bleibt.
Terrassenüberdachungen in MV müssen die öffentlich-rechtlichen Bauvorgaben erfüllen.
In der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch einige Vorgaben zum Brandschutz, die Sie bei der Planung und dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung berücksichtigen müssen:
Terrassenüberdachungen müssen so gebaut und instand gehalten werden, dass die Ausbreitung von Feuer und Rauch vermieden werden.
Im Brandfall müssen eine sichere Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein.
Wer ein Terrassendach plant, muss in Mecklenburg-Vorpommern einen Abstand von mindestens drei Metern zu den Nachbargrundstücken einhalten. Ist das nicht möglich, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Eigentümer:innen des benachbarten Grundstücks werden bei einer Grenzbebauung informiert und erhalten eine Frist, um gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Halten Sie alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein, können die Nachbar:innen die Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht verbieten.
Möchten Sie eine Terrassenüberdachung an Ihrem Reihenhaus oder Ihrer Doppelhaushälfte in Mecklenburg-Vorpommern bauen, ist der Abstand zum Nachbarn oft schwer einzuhalten. In solchen Fällen werden dürfen Sie häufig Ihr Terrassendach ohne Grenzabstand in MV bauen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Baubehörde.
Wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern benötigen, müssen Sie bei Ihrer Baubehörde einen Bauantrag stellen. Meistens genügt hierfür das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Im Serviceportal für Baugenehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie die für Ihren Wohnsitz zuständige Stelle.
Folgende Unterlagen müssen Sie bei einem vereinfachten Genehmigungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern einreichen:
Bauantragsformular: Das Formular enthält die Grundinformationen zum Bauvorhaben und ist beim Bauamt oder oft online erhältlich.
Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte: Zeigt die genauen Grundstücksgrenzen und kann beim Kataster- oder Vermessungsamt angefordert werden.
Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros: Zeigt die genaue Lage des Bauvorhabens und benachbarter Grundstücke, erstellt von einem Vermessungsbüro.
Baubeschreibung und Bauzeichnungen: Beschreiben das Bauprojekt und enthalten Maße und Materialien; werden von Architekt:innen oder bei Bausätzen oft vom Hersteller zur Verfügung gestellt.
Ggf. Standsicherheitsnachweis: Belegt die Stabilität der Konstruktion und wird von Statiker:innen oder Ingenieur:innen erstellt.
Ggf. Brandschutzkonzept: Dokumentiert Brandschutzmaßnahmen, besonders bei speziellen Anforderungen; erstellt von Brandschutzexpert:innen.
Ggf. Weitere Bauvorlagen: Abhängig vom Projekt können zusätzliche Unterlagen wie Umweltgutachten nötig sein; das zuständige Bauamt informiert Sie dazu.
Erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Zuständigkeitsbereich, welche Unterlagen Sie für Ihr Vorhaben konkret einreichen müssen.
Bauen Sie eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Genehmigung in MV, kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert bis Tausend Euro verhängt werden. Schlimmstenfalls kann die Behörde den Rückbau bzw. den Abriss der Überdachung verlangen.
Die Kosten für eine Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung liegen in Mecklenburg-Vorpommern bei mindestens 60 Euro. Laut der Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V) des Bundeslandes beträgt die Gebühr für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 0,8 Prozent der Baukosten, der Mindestsatz liegt aber bei 60 Euro. Die Gebühren berechnen sich also nach den Kosten für eine Terrassenüberdachung in MV.
Beispiel: Für einen Bauantrag einer Terrassenüberdachung im Wert von 8.000 Euro müssten Sie eine Gebühr von 64 Euro zahlen.
Rechnung: 8.000 Euro × 0,8 Prozent = 64 Euro
Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den passenden Fachbetrieb in Ihrer Region zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und den Bauvorschriften in Mecklenburg-Vorpommern beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.
Wollen Sie eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern beantragen, wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde, die in Ihrem Landkreis zuständig ist. Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar haben jeweils eigene Untere Bauaufsichtsbehörden.
Die Kosten für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern betragen mindestens 60 Euro, berechnen sich jedoch prozentual nach den Baukosten der Überdachung im vereinfachten Genehmigungsverfahren.
In Mecklenburg-Vorpommern darf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung bis zu 30 Quadratmeter groß und drei Meter tief sein, solange ein Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten wird.
Nein, der Nachbar kann die Zustimmung für die Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern nicht verweigern, wenn alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.