In vielen Fällen brauchen Sie für Ihre Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung in Niedersachsen, wenn sie eine Grundfläche von max. 30 Quadratmetern hat. Das gilt auch für freistehende Terrassenüberdachungen. Wenn Ihr gewünschtes Terrassendach eine größere Fläche hat, müssen Sie eine Genehmigung beim Bauamt Ihrer Gemeinde einholen.
Möchten Sie eine Pergola bauen, ist keine Baugenehmigung in Niedersachsen erforderlich, unabhängig von ihrer Größe. Dagegen ist für den Bau eines Wintergartens in Niedersachsen stets eine Baugenehmigung erforderlich.
Beachten Sie, dass örtliche Vorschriften, wie der Bebauungsplan, Einschränkungen oder besondere Auflagen für die Baugenehmigung von Terrassenüberdachungen enthalten können. Es ist daher ratsam, vor dem Bau die zuständige Baubehörde in Niedersachsen zu kontaktieren. So stellen Sie sicher, dass Sie alle geltenden Regelungen für Ihren konkreten Fall einhalten. Denn als Bauherr:in haften Sie bei Verstößen.
Regionale Fachfirmen können Sie kompetent beraten, welche Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei in Niedersachsen sind. Viele bieten zudem einen Bauantragsservice an, der Sie bei der Antragstellung unterstützt, falls eine Baugenehmigung erforderlich ist. Um die passenden Partner aus Ihrer Region zu finden, können Sie einfach unseren Fragebogen ausfüllen.
Bevor Sie mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen, sollten Sie die örtlichen Bauvorschriften kennen. Falls sich Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befindet oder Ihr Haus denkmalgeschützt ist, können die Regeln strenger sein. Ansonsten enthält die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) allgemeine Vorgaben für bauliche Anlagen. Diese müssen Sie in Niedersachsen auch einhalten, wenn Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist.
Die NBauO enthält wichtige Bauvorschriften, die Sie bei der Planung und Errichtung Ihrer Terrassenüberdachung in Niedersachsen beachten müssen:
Gestaltung: Eine Terrassenüberdachung muss in Form, Größe, Materialien und Farbe so gestaltet sein, dass sie das Erscheinungsbild der Umgebung nicht stört oder verunstaltet.
Standsicherheit: Eine Terrassenüberdachung muss standsicher gebaut sein. Dabei darf weder die Stabilität anderer Gebäude noch die Tragfähigkeit des Bodens auf Nachbargrundstücken gefährdet werden
Schutz gegen schädliche Einflüsse: Terrassenüberdachungen in Niedersachsen müssen so gestaltet und nutzbar sein, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen durch Einflüsse wie Wasser, Feuchtigkeit oder Schädlinge entstehen.
Die Niedersächsische Landesbauordnung gibt wichtige Brandschutzvorgaben vor, die auch für Terrassenüberdachungen gelten:
Terrassenüberdachungen müssen so gestaltet und instand gehalten werden, dass Feuer und Rauch sich nicht unkontrolliert ausbreiten können.
Die Konstruktion muss im Brandfall eine sichere Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
In Niedersachsen müssen Sie zudem einen Abstand von mindestens 3 Metern zwischen Ihrer Terrassenüberdachung und den Nachbargrenzen einhalten.
Können Sie den Abstand nicht wahren, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Allerdings gibt es für eine Terrassenüberdachung an einem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte in Niedersachsen oft eine Ausnahmeerlaubnis, wenn der Grenzabstand nicht eingehalten werden kann.
Bei einer Grenzbebauung werden Ihre Nachbar:innen von der Baubehörde informiert und können innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Halten Sie jedoch alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben ein, können sie den Bau Ihrer Terrassenüberdachung in Niedersachsen nicht verbieten.
Wenn Ihre Terrassenüberdachung nicht genehmigungsfrei ist, müssen Sie einen Bauantrag in Niedersachsen stellen. Diesen können Sie beim zuständigen Bauamt in Ihrer Gemeinde beantragen. Um die richtige Stelle zu finden, können Sie das Serviceportal Niedersachsen für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nutzen.
Für den Bauantrag eines Terrassendachs müssen häufig folgende Unterlagen eingereicht werden:
Bauantragsformular: enthält die Grundinformationen zum Bauvorhaben und ist online oder beim zuständigen Bauamt erhältlich.
Auszug aus der Flurkarte: zeigt die Grundstücksgrenzen und Parzellennummern, erhältlich im Katasteramt.
Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken: dokumentiert die genaue Lage des Bauvorhabens im Verhältnis zu benachbarten Grundstücken, erhältlich im Katasteramt.
Grundriss und Baubeschreibung: zeigt Maße und Details der Überdachung; meistens vom Hersteller oder von Architekt:innen erhältlich.
Ggfs. Nachweise der Standsicherheit: belegt die Stabilität der Konstruktion, wird von Statiker:innen oder Ingenieur:innen erstellt.
Ggfs. Brandschutznachweis: bestätigt, dass die Konstruktion den Brandschutzanforderungen entspricht; erstellt von Brandschutzexpert:innen.
Ggfs. weitere erforderliche Bauvorlagen: je nach Bauvorhaben können zusätzliche Dokumente wie Naturschutzgutachten oder spezielle Genehmigungen erforderlich sein; Ihre Baubehörde gibt darüber Auskunft.
Wenn Sie Ihre genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Niedersachsen bauen, droht Ihnen eine Strafe in Höhe von mehreren Hundert oder Tausend Euro. Neben dem Bußgeld können Sie auch dazu aufgefordert werden, Ihr Terrassendach umzubauen oder wieder abreißen zu lassen.
Die Baugenehmigung für ein Terrassendach kostet in Niedersachsen mindestens 90 Euro. Die genauen Gebühren werden anhand der Kosten für die Terrassenüberdachung berechnet. Laut der Baugebührenordnung (BauGO) in Niedersachsen werden in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren 4,30 Euro je angefangene 500 Euro des Rohbauwertes berechnet.
Beispiel: Die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung im Wert von 8.000 Euro lässt sich wie folgt berechnen:
Rechnung: 8.000 Euro ÷ 500 Euro x 4,30 Euro = 68,80 Euro
Die Baugenehmigung würde 90 Euro kosten, da die errechnete Gebühr (68,80 Euro) unter dem Mindestbetrag von 90 Euro liegt.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Baugenehmigung? Viele Fachfirmen für Terrassenüberdachungen in Niedersachsen bieten einen Bauantragsservice und beraten Sie, welche Überdachungen genehmigungsfrei sind. Füllen Sie unseren Fragebogen aus, und wir vermitteln Ihnen bis zu drei passende Anbieter aus Ihrer Region.
Terrassenüberdachungen mit einer Grundfläche von höchstens 30 Quadratmetern sind in Niedersachsen genehmigungsfrei. Für größere Flächen müssen Sie eine Baugenehmigung einholen.
In Niedersachsen muss ein Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden. Wenn Sie diesen Abstand nicht einhalten können, wie z. B. bei einer Doppelhaushälfte, kann es Ausnahmeregelungen geben.
Wenn Sie für eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung einholen, kann das Bauamt eine Strafe verhängen. Das Strafmaß liegt in Niedersachsen bei einem Bußgeld bis hin zum Abriss der Terrassenüberdachung.