Für eine Terrassenüberdachung brauchen Sie keine Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen, wenn sie eine Fläche bis 30 Quadratmeter, eine Tiefe bis 4,50 Meter und einen Mindestabstand von 3 Metern zur Nachbargrenze hat. Für größere Terrassenüberdachungen müssen Sie eine Baugenehmigung bei Ihrem zuständigen Bauamt einholen.
Für eine Pergola ist keine Baugenehmigung in NRW nötig, unabhängig von der Größe. Dagegen benötigen Sie für Wintergärten in Nordrhein-Westfalen in vielen Fällen eine Baugenehmigung.
Es kann allerdings Einschränkungen oder Abweichungen von diesen Vorgaben geben. Je nach Ihrem Wohnort in NRW können unterschiedliche öffentlich-rechtliche Vorgaben gelten, wie etwa Bestimmungen im Bebauungsplan oder im Denkmalschutz.
Ganz gleich, ob Sie eine Pergola, eine angebaute oder freistehende Terrassenüberdachung in NRW planen – informieren Sie sich beim Bauamt über Ihre konkreten Auflagen. Denn auch wenn Sie keine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung benötigen, sind Sie als Bauherr:in dafür verantwortlich, alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Möchten Sie in NRW eine Terrassenüberdachung bauen, müssen Sie sich in erster Linie an die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans halten. Gibt es darin keine speziellen Regelungen für Terrassendächer oder liegt Ihr Grundstück außerhalb eines Bebauungsplans, greift die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Diese müssen Sie auch einhalten, wenn Ihre Überdachung genehmigungsfrei ist. Zudem können weitere Vorschriften relevant sein, etwa wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht oder sich in einem Naturschutzgebiet befindet.
Da Terrassenüberdachungen nicht zu den komplexen Bauvorhaben zählen, enthält die Bauordnung von NRW nur wenige Bauvorschriften, die Sie berücksichtigen müssen:
Gestaltung: Terrassenüberdachungen sollten in Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile so gestaltet sein, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht beeinträchtigen und sich harmonisch in die Umgebung einfügen.
Standsicherheit: Eine Terrassenüberdachung muss insgesamt und in allen Teilen stabil sein. Dabei darf die Stabilität anderer Gebäude und die Tragfähigkeit des Bodens auf Nachbargrundstücken nicht gefährdet werden.
Schutz vor schädlichen Einflüssen: Eine Terrassenüberdachung muss so gebaut sein, dass Wasser, Schnee, Eis, Feuchtigkeit oder Schädlinge keine Schäden oder Belästigungen verursachen.
Die Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen enthält relevante Brandschutzvorgaben für Terrassendächer:
Terrassenüberdachungen müssen so gebaut und instand gehalten werden, dass sich Feuer und Rauch nicht ausbreiten können.
Im Brandfall müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie effektive Löscharbeiten möglich sein.
Beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung müssen Sie in NRW einen Abstand von mind. 3 Metern zu den Nachbargrenzen einhalten.
Bei Grenzbebauungen müssen die Eigentümer:innen der benachbarten Grundstücke informiert werden. Sie erhalten die Gelegenheit, gegen den Bau des Terrassendachs Einwände zu erheben. Wenn Sie den Grenzabstand sowie alle gesetzlichen Vorgaben jedoch einhalten, kann Ihnen der Nachbar oder die Nachbarin die Terrassenüberdachung nicht verbieten.
Für Terrassenüberdachungen bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern gibt es in Nordrhein-Westfalen häufig Ausnahmeregelungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde, ob Sie in dem Fall Ihr Terrassendach ohne Abstand zu Nachbar:innen bauen dürfen.
Wenn Ihre gewünschte Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen benötigt, müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen.
Diese Unterlagen müssen Sie beim Bauamt einreichen:
Bauantragsformular: Enthält alle wichtigen Daten zum Bauvorhaben; erhältlich beim Bauamt oder online.
Lageplan: Zeigt das Grundstück und angrenzende Flächen; vom Kataster- oder Vermessungsamt.
Bauzeichnungen: Detaillierte Zeichnungen des Projekts, meist von Architekt:innen oder dem Hersteller von Terrassendach-Bausätzen.
Baubeschreibung: Beschreibt Materialien und Bauweise; oft vom Architekt:innen oder dem Hersteller bereitgestellt.
Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung: Einschätzung der Baukosten und Gebühren; erstellt vom Planungsbüro oder einer Fachfirma für Terrassenüberdachungen.
Erhebungsbogen für Baustatistik: Formular zur statistischen Erfassung; online oder beim Bauamt erhältlich.
Ggfs. Brandschutznachweis: Zeigt, dass die Überdachung brandschutzkonform ist; bei bestimmten Konstruktionen erforderlich.
Ggfs. Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag: Notwendig bei Abweichungen, z. B. geringeren Grenzabständen; vom Bauamt erhältlich.
Ggfs. Zustimmungserklärung: Bei Grenzbauten kann eine schriftliche Zustimmung der betroffenen Nachbar:innen nötig sein.
Ggfs. Weitere Bauvorlagen: Je nach Bauprojekt zusätzliche Nachweise wie Umweltgutachten oder Denkmalschutz; Ihr Bauamt gibt dazu Auskunft.
Mehr Informationen und die Möglichkeit, Ihre zuständige Baubehörde zu finden, erhalten Sie auf dem NRW Serviceportal für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
Sie sollten erst mit dem Bau beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung schriftlich vorliegt. Bauen Sie eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in NRW, können Ihnen Bußgelder und sogar der Abriss des Terrassendachs drohen.
Eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in NRW kostet mindestens 50 Euro. Die Gebühr kann je nach Bauvorhaben und Baubehörde variieren, orientiert sich aber grundsätzlich an den Kosten für die Terrassenüberdachung. Laut der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW beträgt die Gebühr bei einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren 0,6 Prozent der Rohbausumme.
Beispiel: Die Gebühr für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung im Wert von 9.000 Euro würde in NRW 54 Euro betragen, wenn keine weiteren Verfahrenstatbestände hinzukommen.
Berechnung: Die Gebühr beträgt 0,6 % der Rohbausumme, also 9.000 Euro × 0,006 = 54 Euro.
Regionale Fachfirmen unterstützen Sie sowohl beim Bauantrag als auch bei der Beratung zu genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen in Nordrhein-Westfalen. Viele bieten zudem einen Bauantragsservice, der bei der Erstellung und Einreichung der nötigen Unterlagen hilft. Um die passenden Partner aus Ihrer Region zu finden, füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus.
Kleine Terrassenüberdachungen mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern und einer Tiefer von max. 4,50 Metern können Sie in Nordrhein-Westfalen können Sie ohne Baugenehmigung bauen. Größere Terrassenüberdachungen sind genehmigungspflichtig.
Eine Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen muss mind. 3 Meter von den Nachbargrenzen entfernt sein. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie Ihre Nachbarn vor dem Bau um Erlaubnis bitten.
Für die Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung müssen Sie einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt stellen. Dieser kostet mindestens 50 Euro im vereinfachten Genehmigungsverfahren.
Für Pergolen brauchen Sie laut der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen keine Baugenehmigung, egal wie groß die Pergola ist.