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Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen im Saarland – Das müssen Sie beachten

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Im Saarland sind Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 36 Quadratmetern und einer Tiefe von 3 Metern genehmigungsfrei, wenn der Grenzabstand von 3 Metern eingehalten wird. Wir zeigen Ihnen, welche Ausnahmen es geben kann, was Sie beim Bau eines Terrassendachs beachten müssen und was die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung im Saarland kostet.
Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
13.11.2024, 13:05 Uhr
Terrassenüberdachung Baugenehmigung Saarland

Wann kann man Im Saarland eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen?

Für eine Terrassenüberdachung brauchen Sie keine Baugenehmigung im Saarland, wenn sie nicht größer als 36 Quadratmeter und nicht tiefer als drei Meter ist. Außerdem müssen Sie einen Mindestabstand von drei Metern zu Nachbargrundstücken wahren. Diese Regelungen gelten sowohl für angebaute als auch für freistehende Terrassenüberdachungen im Saarland.

Wenn Sie eine Pergola im Saarland errichten wollen, benötigen Sie in der Regel keine Baugenehmigung. Für einen Wintergarten ist eine Baugenehmigung im Saarland dagegen immer erforderlich.

Ausnahmen kann es geben, wenn das Ortsrecht, zum Beispiel der örtliche Bebauungsplan, Einschränkungen enthält. Sie sollten sich daher vor dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung im Saarland immer bei Ihrer Baubehörde erkundigen, was genau für Ihr Grundstück gilt. Als Bauherr:in haften Sie nämlich bei Verstößen gegen die öffentlich-rechtlichen Vorgaben.

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Welche Verordnungen und Vorschriften gelten für Terrassendächer Im Saarland?

Wann Sie eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung brauchen, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Im Saarland enthält die Saarländische Landesbauordnung (LBO) Vorgaben für bauliche Anlagen und den Grenzabstand. In erster Linie ist allerdings das Ortsrecht jeder Gemeinde oder Stadt entscheidend. Zum Ortsrecht gehören zum Beispiel Bebauungspläne oder Satzungen zum Denkmal- oder Naturschutz.

Bauvorschriften für Terrassendächer

Die Landesbauordnung des Saarlands enthält die folgenden Bauvorschriften für Terrassendächer:

  • Standsicherheit: Eine Terrassenüberdachung im Saarland muss in allen Teilen standsicher sein und darf weder die Stabilität anderer Gebäude noch die Tragfähigkeit des Bodens auf Nachbargrundstücken gefährden.

  • Schutz gegen schädliche Einwirkungen: Terrassenüberdachungen müssen so gebaut sein, dass durch Wasser, Witterung, Schädlinge oder andere schädliche Einflüsse keine Gefahren oder Belästigungen entstehen.

  • Bauprodukte: Materialien für Terrassenüberdachungen dürfen im Saarland nur verwendet werden, wenn sie bei ordnungsgemäßer Instandhaltung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und funktionstauglich bleiben.

Brandschutz

In der LBO vom Saarland gibt es Brandschutzvorgaben, die auch für eine Terrassenüberdachung gelten:

  • Terrassenüberdachungen müssen so gestaltet und instand gehalten werden, dass Feuer und Rauch sich nicht ausbreiten können.

  • Im Brandfall müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie effektive Löscharbeiten möglich sein.

Abstand der Terrassenüberdachung zum Nachbarn

Eine Terrassenüberdachung muss im Saarland einen Abstand von mindestens drei Metern zu den Nachbargrundstücken einhalten – andernfalls handelt es sich um eine Grenzbebauung. Dann brauchen Sie das Einverständnis der Nachbar:innen, um mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen zu können.

Bevor die Baubehörde einem Antrag zur Grenzbebauung zustimmt, benachrichtigt sie die Eigentümer:innen der benachbarten Grundstücke. Dieser Punkt entfällt, wenn Sie mit dem Bauantrag eine schriftliche Zustimmungserklärung der Nachbar:innen zu Ihrem Bauvorhaben einreichen.

Halten Sie den Grenzabstand sowie alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben jedoch ein, können die Nachbar:innen die Terrassenüberdachung im Saarland nicht verbieten.

Ausnahmen

Wenn Sie bei Ihrem Reihenhaus oder Ihrer Doppelhaushälfte im Saarland eine Terrassenüberdachung planen, ist der Abstand zur Grundstücksgrenze schwer einzuhalten. Daher werden in solchen Fällen oft Ausnahmen gewährt. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Baubehörde nach.

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Das benötigen Sie für einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung

Eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung kann im Saarland über das vereinfachte Genehmigungsverfahren erfolgen. Die Unterlagen, die Sie für den Bauantrag einreichen müssen, können sich je nach zuständiger Stelle unterscheiden. Informieren Sie sich daher bei Ihrer Behörde.

In der Regel sind folgende Anlagen nötig:

  • Bauantrag: Formular zur Beantragung der Baugenehmigung; erhältlich beim Bauamt oder online.

  • Beschreibung des Baugrundstücks: Angaben zu Lage, Größe und Bodenbeschaffenheit; erhältlich beim Liegenschaftskataster.

  • Beschreibung der baulichen Anlage: Details zur geplanten Terrassenüberdachung wie Nutzung und Materialien; meist von Architekt:innen oder dem Hersteller eines Terrassendach-Bausatzes bereitgestellt.

  • Bauzeichnung: Zeichnungen des Vorhabens mit Maßen und Details; erstellt von Architekt:innen oder dem Hersteller.

  • Lageplan: Zeigt Ihr Grundstück und die umliegenden Flächen; erhältlich beim Katasteramt.

  • Auszug aus dem Bebauungsplan oder einer anderen städtebaulichen Satzung: Gibt geltende Bauvorschriften an; einsehbar beim Bauamt.

  • Auszug der Örtlichen Bauvorschriften: Enthält spezifische Vorgaben der Gemeinde; erhältlich beim Bauamt.

  • Ggfs. Brandschutznachweis: Bestätigt Brandschutzkonformität; erstellt von Brandschutzexpert:innen.

  • Ggfs. Standsicherheitsnachweis: Nachweis der Stabilität und Sicherheit, erstellt von Statiker:innen oder Ingenieur:innen.

  • Erhebungsbogen für die Statistik: Formular zur statistischen Erfassung von Bauprojekten; erhältlich beim Bauamt oder online.

In den meisten Behörden kann der Bauantrag online eingereicht werden. Zuständig für Bauanträge sind im Saarland die Gemeinden bzw. die Unteren Bauaufsichtsbehörden. Auf der Website des Landes finden sie ein Verzeichnis der Unteren Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes.

Wenn Sie keine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung im Saarland brauchen, sollten Sie dennoch Ihre Behörde vor dem Bau kontaktieren. So erfahren Sie, ob Sie Ihr genehmigungsfreies Bauvorhaben anmelden müssen und welche Auflagen Sie in Ihrem konkreten Fall beachten müssen.

Achtung

Wenn Sie eine Terrassenüberdachung ohne erforderliche Baugenehmigung im Saarland bauen, kann das ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Außerdem kann die Behörde den Rückbau bzw. den Abriss der neuen Überdachung anordnen.

Das kostet die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung im Saarland

Die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung kostet im Saarland mindestens 40 Euro. Sie richtet sich nach den Kosten der Terrassenüberdachung und den tatsächlichen Gebührentatbeständen. Nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes beträgt die Gebühr für die Bearbeitung eines Bauantrags und die Erteilung der Baugenehmigung bei 3 Euro je angefangene 500 Euro der Herstellungskosten.

Beispiel: Die Gebühr für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung im Wert von 10.000 Euro würde im Saarland 60 Euro betragen.

  • Rechnung: 10.000 Euro ÷ 500 Euro x 3 Euro = 60 Euro

Wünschen Sie sich Unterstützung beim Bauantrag oder der Planung? Fachfirmen aus Ihrer Region beraten Sie, welche Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei im Saarland sind und bieten häufig auch einen Bauantrags-Service an. Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.

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Häufig gestellte Fragen
Wie lange gilt eine Baugenehmigung im Saarland?

Eine Baugenehmigung im Saarland ist drei Jahre gültig; bei späterem Baubeginn oder einer Bauunterbrechung von über einem Jahr muss rechtzeitig eine Verlängerung beantragt werden.

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung sein im Saarland?

Im Saarland darf eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung laut der Landesbauordnung bis zu 36 Quadratmeter groß und drei Meter tief sein, sofern ein Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten wird. Einschränkungen können sich aus dem Ortsrecht ergeben.

Wie weit muss eine Terrassenüberdachung im Saarland vom Nachbargrundstück entfernt sein?

Der Grenzabstand beträgt im Saarland 3 Meter. Ausnahmen kann es bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften geben.

Kann der Nachbar oder die Nachbarin eine Terrassenüberdachung im Saarland verbieten?

Wenn Sie alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben beim Bau einhalten, können Nachbar:innen ein Terrassendach im Saarland nicht verbieten.

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