In Sachsen benötigen Sie in vielen Fällen keine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung, wenn die Fläche nicht größer als 30 Quadratmeter und die Tiefe nicht größer als drei Meter ist. Außerdem müssen Sie einen Mindestabstand von 3 Metern zu benachbarten Grundstücken einhalten. Ob es sich dabei um eine freistehende Terrassenüberdachung oder um einen Anbau handelt, spielt keine Rolle.
Für einen Wintergarten ist eine Baugenehmigung in Sachsen immer erforderlich. Dagegen ist eine Pergola in Sachsen ohne Größenbeschränkung genehmigungsfrei.
Diese Regelungen können durch lokale Vorschriften eingeschränkt sein, etwa durch den Bebauungsplan, der zusätzliche Auflagen enthalten kann. Informieren Sie sich vor Baubeginn bei Ihrer Baubehörde über die für Sie geltenden Bestimmungen für Ihre Terrassenüberdachung in Sachsen.
Selbst bei genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen sind die öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Sachsen einzuhalten. Als Bauherr:in tragen Sie die Verantwortung für eventuelle Verstöße. Unsere Empfehlung ist daher: Arbeiten Sie mit einer regionalen Fachfirma für Terrassenüberdachungen zusammen, um alle Bauvorschriften korrekt umzusetzen. Wir helfen Ihnen, den passenden Partner zu finden.
Für Terrassendächer in Sachsen gelten in erster Linie das Ortsrecht wie Bebauungspläne sowie Denkmal- und Naturschutzbestimmungen. Ohne spezifische Regelungen ist die Sächsische Bauordnung (SächsBO) maßgebend. Beachten Sie, dass jedes Bundesland eine eigene Bauordnung mit spezifischen Vorschriften für Terrassenüberdachungen und Baugenehmigungen hat.
Die Sächsische Bauordnung enthält folgende wichtige Bauvorschriften für Terrassenüberdachungen:
Gestaltung: Eine Terrassenüberdachung muss sich in Sachsen harmonisch in das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild einfügen und darf nicht verunstaltend wirken.
Standsicherheit: Die Terrassenüberdachung muss standsicher sein und darf die Standsicherheit anderer Bauten oder den Baugrund der Nachbargrundstücke nicht gefährden.
Schutz gegen schädliche Einflüsse: Terrassendächer müssen so konstruiert und montiert sein, dass sie Wasser, Feuchtigkeit, Schädlingen und anderen Umwelteinflüssen standhalten, ohne Gefahren oder Belästigungen zu verursachen. Der Untergrund muss für die Installation geeignet sein.
Bauprodukte: Die verwendeten Materialien für die Terrassenüberdachung müssen langlebig, zweckentsprechend und gebrauchstauglich sein. Sie müssen bei ordnungsgemäßer Pflege die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Die Sächsische Bauordnung legt Brandschutzbestimmungen fest, die auch für Terrassenüberdachungen gelten. Folgende Vorgaben sollen die Sicherheit gewährleisten und Brandgefahren minimieren:
Die Terrassenüberdachung muss so konstruiert sein, dass sie der Entstehung und Ausbreitung von Bränden vorbeugt.
Die Rettung von Menschen und Tieren muss im Brandfall möglich sein.
Die Konstruktion des Terrassendachs muss im Brandfall einen Zugang für effektive Löscharbeiten gewährleisten.
In Sachsen gilt für Terrassenüberdachungen ein Abstand von mindestens 3 Metern zum Nachbargrundstück. Wenn Sie diesen Abstand sowie alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben einhalten, können die Nachbar:innen den Bau des Terrassendachs in Sachsen nicht verbieten.
Wird der Mindestabstand unterschritten, handelt es sich um eine Grenzbebauung. Die Nachbar:innen erhalten dann vom Amt die Gelegenheit, die Bauvorlagen einzusehen und Einspruch zu erheben. Die Baubehörde entscheidet bei Grenzbebauungen im Einzelfall, ob sie die Baugenehmigung erteilen.
Bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften kann die Einhaltung des Grenzabstandes für Terrassenüberdachungen oft schwierig sein. In diesen Fällen sind in Sachsen häufig Befreiungen möglich. Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre zuständige Baubehörde, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Zudem können Fachfirmen Ihnen dabei helfen, auch bei begrenztem Platz maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die den Vorschriften entsprechen.
Für eine Terrassenüberdachung in Sachsen müssen Sie in der Regel das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen, hängt von der Baubehörde und dem Prüfumfang ab. Folgende Unterlagen müssen häufig eingereicht werden:
Bauantrag: online oder bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde erhältlich.
Lageplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte: Grundstücksübersicht; beim Katasteramt erhältlich.
Bauzeichnungen: Detaillierte Pläne des Terrassendachs; wird von Architekt:innen oder dem Hersteller von Bausätzen bereitgestellt.
Baubeschreibung: Erläuterung des Vorhabens; Formular bei der Baubehörde.
Ggfs. bautechnische Nachweise: z. B. Standsicherheits- oder Brandschutznachweis; erhältlich bei Fachleuten.
Ggfs. ein Auszug aus dem Bebauungsplan: mit Eintragung des Grundstücks und den Bauvorschriften; bei der Baubehörde erhältlich.
Statistischer Erhebungsbogen: Datenerfassung; Formular beim Statistischen Landesamt oder online erhältlich.
Planen Sie eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung, kann es in Sachsen erforderlich sein, dass Sie den Bau anmelden müssen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Baubehörde.
Errichten Sie eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Erlaubnis, müssen Sie in Sachsen mit einer Strafe rechnen. Mögliche Folgen sind Bußgelder oder die behördliche Anordnung zum Rückbau. Informieren Sie sich vor dem Bau über die geltenden Vorschriften.
Die Gebühren einer Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Sachsen beginnen bei mindestens 95 Euro. Nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis beträgt die Gebühr im vereinfachten Genehmigungsverfahren 6,50 Euro je angefangene 1.000 Euro der Kosten der Terrassenüberdachung.
Beispiel: Eine Terrassenüberdachung im Wert von 10.000 Euro würde eine Gebühr von 65 Euro ergeben (Rechnung: 10.000 Euro ÷ 1.000 Euro × 6,50 Euro = 65 Euro). Da dieser Betrag unter dem Mindestbetrag von 95 Euro liegt, werden in diesem Fall 95 Euro fällig.
Benötigen Sie Hilfe bei der Baugenehmigung oder eine Empfehlung, welche Terrassenüberdachungen in Sachsen genehmigungsfrei sind? Viele Fachbetriebe bieten einen Bauantrags-Service an. Füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus und wir finden den passenden Partner in Ihrer Region.
Das Errichten einer Terrassenüberdachung ohne erforderliche Genehmigung oder vor deren Erteilung kann in Sachsen mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem kann das Bauamt den Rückbau oder Abriss der ungenehmigt errichteten Überdachung anordnen.
Eine Terrassenüberdachung in Sachsen ist ab einer Größe von 30 Quadratmetern oder einer Tiefe von mehr als 3 Metern genehmigungspflichtig. Abweichende Vorgaben kann es z. B. im örtlichen Bebauungsplan geben.
Ein Bauantrag für ein Terrassendach in Sachsen kostet mindestens 95 Euro, wobei die genaue Gebühr von der Herstellungssumme der Terrassenüberdachung, dem Aufwand des Genehmigungsverfahrens und der ausführenden Baubehörde abhängt.
In der Sächsischen Landesbauordnung gibt es keine Größenbeschränkungen für genehmigungsfreie Pergolen. Allerdings können lokale Vorschriften abweichende Vorgaben enthalten, weshalb es ratsam ist, sich bei der zuständigen Baubehörde zu informieren.