Für eine Terrassenüberdachung brauchen Sie in vielen Fällen keine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt, wenn sie nicht größer als 30 Quadratmeter und tiefer als 3 Meter ist und der Mindestabstand von 3 Metern gewahrt wird. Können Sie diese Vorgaben nicht einhalten, müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Eine Pergola ist in Sachsen-Anhalt ohne Größenbeschränkung genehmigungsfrei. Dagegen ist eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Sachsen-Anhalt immer erforderlich.
Diese Regelungen können jedoch durch das Ortsrecht eingeschränkt werden. So kann es zum Beispiel im Bebauungsplan weitere Auflagen geben, die bindend sind. Sie sollten sich daher vor Baubeginn bei Ihrer Baubehörde in Sachsen-Anhalt erkundigen, welche Auflagen für Terrassenüberdachungen in Ihrem Fall gelten.
Auch bei einer genehmigungsfreien Terrassenüberdachung müssen Sie sich in Sachsen-Anhalt an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben halten. Als Bauherr:in haften Sie bei Verstößen. Planen Sie den Bau am besten mit einer regionalen Fachfirma für Terrassenüberdachungen, die Ihnen hilft, alle Bauvorgaben korrekt umzusetzen.
In Sachsen-Anhalt ist in erster Linie das Ortsrecht Ihrer Gemeinde oder Stadt entscheidend für die baulichen Anforderungen eines Terrassendaches. Zum Ortsrecht gehören zum Beispiel der Bebauungsplan oder die Denkmalschutzsatzung.
Gibt es im Ortsrecht keine speziellen Regelungen für Terrassenüberdachungen, gilt die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung und damit unterschiedliche Freigrenzen, bis wann keine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen erforderlich ist. Die baulichen Anforderungen und die Anforderungen an den Brandschutz sind jedoch sehr ähnlich.
In Sachsen-Anhalt finden Sie in der Landesbauordnung wichtige Bauvorschriften, die auch für Terrassendächer gelten:
Gestaltung: Bauliche Anlagen wie Terrassenüberdachungen sollen in Form, Maßstab, Material und Farbe so gestaltet sein, dass sie das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht beeinträchtigen, sondern harmonisch wirken.
Standsicherheit: Ein Terrassendach muss in Sachsen-Anhalt in sich stabil und standsicher sein, ohne dabei die Sicherheit benachbarter Anlagen oder die Tragfähigkeit des Baugrundes von Nachbargrundstücken zu beeinträchtigen.
Schutz gegen schädliche Einflüsse: Terrassenüberdachungen müssen so gestaltet und gebaut werden, dass sie keine Gefahren oder Belästigungen durch Wasser, Feuchtigkeit, Schädlinge oder andere Einflüsse verursachen.
Bauprodukte: Als Material für Terrassenüberdachungen dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die bei ordnungsgemäßer Instandhaltung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Landesbauordnung in Sachsen-Anhalt enthält folgende Brandschutzvorgaben, die auch für eine Terrassenüberdachung relevant sind:
Terrassenüberdachungen müssen so gebaut und instand gehalten werden, dass sowohl Bränden als auch der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.
Wenn es brennt, darf die Rettung von Menschen und Tieren sowie der Zugang für wirksame Löscharbeiten nicht beeinträchtigt werden.
In Sachsen-Anhalt muss der Abstand von Terrassenüberdachungen zu Nachbargrundstücken mindestens 3 Meter betragen. Wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihr Terrassendach haben, können Ihre Nachbar:innen den Bau nicht verhindern. Anders sieht es aus, wenn der Grenzabstand der Überdachung zum Nachbargrundstück weniger als drei Meter beträgt. Dann handelt es sich um eine Grenzbebauung und Sie benötigen die schriftliche Zustimmung der betroffenen Eigentümer:innen.
Wenn Sie eine Terrassenüberdachung für Ihr Reihenhaus oder Ihre Doppelhaushälfte in Sachsen-Anhalt planen, kann es schwierig sein, den erforderlichen Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. In solchen Fällen sind oft Ausnahmen möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Baubehörde.
Für eine Terrassenüberdachung müssen Sie bei der für Sie zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt einen Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren stellen.
Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde über die Unterlagen, die Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen. In der Regel sind folgende Bauanlagen nötig:
Bauantrag: Formular für die Baugenehmigung; erhältlich beim Bauamt oder online.
Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Angaben zu Lage und Größe des Grundstücks; erhältlich beim Katasteramt.
Lageplan: Zeigt das Grundstück und umliegende Flächen; erstellt von Vermessungsingenieur:innen oder einem Vermessungsamt.
Bauzeichnungen: Detaillierte Zeichnungen des Bauvorhabens; von Architekt:innen oder dem Hersteller Ihrer Terrassenüberdachung bereitgestellt.
Baubeschreibung: Details zur geplanten Überdachung, Materialien und Nutzung; bei Architekt:innen oder Herstellern erhältlich.
Ggfs. Nachweis der Standsicherheit: Belegt die Stabilität des Baus; erstellt von Statiker:innen.
Ggfs. Brandschutznachweis: Bestätigt die Einhaltung von Brandschutzvorgaben; erstellt von Brandschutzexpert:innen.
Um die für Sie zuständige Baubehörde zu finden, können Sie den Bürgerservice Sachsen-Anhalt nutzen. Auf dem Online-Portal erhalten Sie Informationen rund um das Genehmigungsverfahren und können Ihren Bauantrag, je nach Gemeinde, digital einreichen.
Ihre Baubehörde kann Sie auch darüber informieren, wie Sie den Bau einer genehmigungsfreien Terrassenüberdachung anzeigen können.
In Sachsen-Anhalt kann der Bau einer Terrassenüberdachung ohne die erforderliche Baugenehmigung mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Behörde kann auch den Rückbau oder sogar den Abriss der Überdachung verlangen.
Die Gebühren für eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung beginnen in Sachsen-Anhalt bei mindestens 50 Euro. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Kosten der Terrassenüberdachung und dem Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung. Nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) von Sachsen-Anhalt beträgt die Gebühr 5 Euro je angefangene 500 Euro Bauwert.
Beispiel: Für eine Terrassenüberdachung im Wert von 8.500 Euro würden sich die Gebühren auf 85 Euro belaufen.
Rechnung: 8.500 Euro ÷ 500 Euro × 5 Euro = 85 Euro
Benötigen Sie Hilfe bei der Baugenehmigung oder eine Beratung zu genehmigungsfreien Terrassenüberdachungen in Sachsen-Anhalt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb aus Ihrer Region zu finden, der Sie über Ihre Möglichkeiten und die Bauvorschriften berät. Füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus.
Wollen Sie in Sachsen-Anhalt eine Terrassenüberdachung genehmigen lassen, sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig. Dabei handelt es sich um die Bauordnungsämter der kreisfreien Städte und der Landkreise. Köthen, Naumburg, Stendal, Weißenfels und Zeitz haben eigene Bauordnungsämter.
Wenn Ihre Terrassenüberdachung die für Sie gültigen Freigrenzen einhält, ist keine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt nötig. Ohne Genehmigung drohen bei einem genehmigungspflichtigen Bau Bußgelder oder sogar der Rückbau auf eigene Kosten.
In Sachsen-Anhalt darf eine Terrassenüberdachung nach der Landesbauordnung eine Fläche von bis zu 30 m² und eine Tiefe von bis zu 3 m haben, wobei ein Grenzabstand von 3 m einzuhalten ist. Ausnahmen können sich aus örtlichen Vorschriften ergeben.
Die Kosten für einen Bauantrag für ein Terrassendach in Sachsen-Anhalt beginnen bei mindestens 50 Euro. Die genaue Gebühr hängt von den anrechenbaren Bauwerten und dem Aufwand für die Prüfung ab.
In Sachsen-Anhalt gibt es in der Landesbauordnung keine Größenbeschränkung für genehmigungsfreie Pergolen. Informationen zu möglichen örtlichen Begrenzungen erhalten Sie bei Ihrer Baubehörde.