Gut informiert bauen
Eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung dürfen Sie in Schleswig-Holstein in vielen Fällen bauen, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Die Terrassenüberdachung hat eine Fläche von maximal 30 Quadratmeter.
Die Terrassenüberdachung hat eine Tiefe von maximal 3 Metern.
Die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken betragen mindestens 3 Meter.
Für eine Pergola brauchen Sie dagegen keine Baugenehmigung in Schleswig-Holstein, egal wie groß diese sein soll. Speziellere Regelungen gibt es für die Baugenehmigung eines Wintergartens in Schleswig-Holstein.
Es kann Einschränkungen aufgrund des örtlichen Bebauungsplans geben. Ob für eine freistehende Terrassenüberdachung oder Pergola, ob mit oder ohne erforderlicher Baugenehmigung – als Bauherr:in haften Sie in jedem Fall für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Lassen Sie sich daher am besten von Ihrer Baubehörde oder einer regionalen Fachfirma zur Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung beraten.
In erster Linie müssen Sie sich beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung an das Ortsrecht in Schleswig-Holstein halten, wie dem örtlichen Bebauungsplan, sowie gegebenenfalls an den Denkmalschutz. Darüber hinaus regelt die Landesbauordnung (LBO) Schleswig Holsteins die allgemeinen Anforderungen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Aspekte für Terrassenüberdachungen aus der LBO.
Folgende Aspekte müssen Sie beim Bau Ihres Terrassendachs laut der Landesbauordnung in Schleswig-Holstein beachten:
Standsicherheit: Die Terrassenüberdachung muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein.
Schutz gegen schädliche Einflüsse: Die Terrassenüberdachung muss so gestaltet sein, dass sie nicht durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge gefährdet wird.
Bauprodukte: Als Terrassenüberdachungs-Material dürfen nur Bauprodukte eingesetzt werden, die gebrauchstauglich sind und bei richtiger Pflege die vorgeschriebenen Anforderungen für eine angemessene Zeit erfüllen und funktionsfähig bleiben.
Für den Brandschutz muss die Terrassenüberdachung so errichtet und instandgehalten werden, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Bei einem Brand müssen Löscharbeiten sowie Rettungsaktionen möglich sein.
Bei einer Terrassenüberdachung müssen Sie in Schleswig-Holstein einen Abstand zum Nachbargrundstück von mindestens 3 Metern einhalten. Doch es gibt Ausnahmen. Die Terrassenüberdachung einer Doppelhaushälfte oder eines Reihenhauses kann ohne Grenzabstand gebaut werden.
Die schriftliche Einwilligung Ihrer Nachbar:innen benötigen Sie, wenn Sie den erforderlichen Grenzabstand nicht einhalten können. In Schleswig-Holstein können die Nachbar:innen ansonsten Widerspruch gegen den Bau der Terrassenüberdachung einlegen, welcher beim Genehmigungsverfahren geprüft wird. Verbieten können sie den Bau jedoch nicht.
Wenn Sie die rechtlichen Vorschriften einhalten, können Ihre Nachbar:innen die Terrassenüberdachung nicht verbieten.
Suchen Sie statt einer Terrassenüberdachung doch lieber einen Wintergarten? Je nach Bundesland ist nicht für jeden Wintergarten eine Baugenehmigung erforderlich.
Wenn für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie diese bei Ihrem zuständigen Bauamt in Schleswig-Holstein beantragen. Benötigen Sie keine Baugenehmigung, müssen Sie eine Bauanzeige stellen. Wer konkret zuständig ist, erfahren Sie beim Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holsteins.
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist vom zuständigen Bauamt abhängig. Meistens werden folgende Dokumente benötigt:
Bauantragsformular: Formular zur Beantragung der Baugenehmigung, das Informationen zum Bauvorhaben, Bauherr:innen und Bauort enthält; online oder direkt beim Bauamt erhältlich.
Auszug aus der Liegenschaftskarte: Zeigt Grundstücksgrenzen verortet das Bauprojekt; beim Katasteramt erhältlich.
Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken: Zeigt die genaue Position der Überdachung im Verhältnis zu angrenzenden Grundstücken, um die Einhaltung von Grenzabständen zu dokumentieren; ebenfalls im Katasteramt erhältlich.
Bauzeichnung: Zeichnung der geplanten Überdachung mit Maßen und technischen Angaben; von Ingenieur:innen oder Hersteller erstellt.
Baubeschreibung: Erläutert das Bauvorhaben und die vorgesehene Nutzung der Überdachung, meist inklusive Materialien und Konstruktionsweise; häufig beim Hersteller oder bei Architekt:innen erhältlich.
ggf. Standsicherheitsnachweis: Enthält Angaben zur Stabilität tragender Bauteile und statische Berechnungen, die die Sicherheit der Konstruktion garantieren; von Statiker:innen oder Bauingenieur:innen erstellt.
ggf. Brandschutznachweis: Dokumentiert z. B. das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe, die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen und Flächen für die Löschwasserversorgung; bei Brandschutzexpert:innen oder Ingenieur:innen erhältlich.
Wenn Sie eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Schleswig-Holstein bauen, droht eine Strafe bis zu mehreren Tausend Euro. Unter Umständen könnten Sie die Chance erhalten, die Baugenehmigung nachträglich zu beantragen. Die Geldstrafe müssen Sie dennoch begleichen. Wurden baurechtliche Vorschriften oder Abstandsregeln nicht eingehalten, kann es auch passieren, dass Sie die Überdachung wieder abreißen lassen müssen.
Die Kosten für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung betragen in Schleswig-Holstein mindestens 100 Euro. Die genauen Kosten variieren je nach Bauwert und Arbeitsaufwand. Beim vereinfachten Genehmigungsverfahren fallen ca. 7 Euro je angefangene 1.000 Euro der anrechenbaren Bauwerte an.
Beispiel: Liegen die Kosten der Terrassenüberdachung inklusive Erstellung eines Fundaments, der Lieferung und Montage durch einen Fachbetrieb bei 10.000 Euro, müssten Sie theoretisch 70 Euro für die Baugenehmigung zahlen (7 Euro je angefangene 1.000 Euro). Da die Mindestgebühr für Baugenehmigungen in Schleswig-Holstein jedoch 100 Euro beträgt, werden für Ihre Terrassenüberdachung 100 Euro Verwaltungsgebühren fällig.
Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung der Baugenehmigung, bieten viele Fachfirmen einen Bauantragsservice für ca. 200 bis 800 Euro an.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern
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Übersteigt Ihre Terrassenüberdachung nicht die Fläche von 30 Quadratmetern und eine Tiefe von 3 Metern, können Sie genehmigungsfrei bauen.
In der Landesbauordnung Schleswig-Holsteins gibt es keine Einschränkungen bei der Größe einer genehmigungsfreien Pergola.
Eine Pergola muss einen Grenzabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Bei einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus gibt es keine Abstandsgrenzen.
In Schleswig-Holstein dürfen Terrassenüberdachungen oder ähnliche Bauprojekte bis zu 30 Quadratmeter ohne Baugenehmigung errichtet werden, jedoch sind örtliche Bebauungspläne und Abstandsflächen zu beachten.