Wann ist keine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung nötig?
Keine Baugenehmigung brauchen Sie in Thüringen für Ihre Terrassenüberdachung, wenn sie eine Fläche von 30 Quadratmetern und eine Tiefe von vier Metern nicht überschreitet. Liegt das Bauvorhaben im Außenbereich, ist laut Thüringer Bauordnung (ThürBO) hingegen immer eine Baugenehmigung nötig.
Überschreiten Sie die Höchstmaße der Landesbauordnung auch nur geringfügig, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung einholen. Nicht nur die Antragstellung, sondern auch die Genehmigung ist zwingend erforderlich, bevor Sie mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen.
Was brauchen Sie für einen Bauantrag?
Sind Sie sich nicht sicher, an wen Sie sich wenden müssen, wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen, können Sie den Zuständigkeitsfinder auf der Internetseite des Freistaats Thüringen nutzen. Haben Sie das zuständige Amt ausgmacht, müssen Sie für die Genehmigung einer Terrassenüberdachung in der Regel nur ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Die Antragsformulare stehen online bereit, an der Möglichkeit der elektronischen Antragstellung wird gegenwärtig noch gearbeitet. Folgende Unterlagen benötigen Sie außerdem:
Baubeschreibung
Grundrisszeichnung der Überdachung
Kostenkalkulation für das Bauvorhaben
Statische Berechnungen
Lageplan des Baugrundstücks
Flurkarte
Terrassenüberdachung gesucht?
Wir finden regionale Fachfirmen für Sie!
Was ist außerdem zu beachten?
Auch wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung die genehmigungsfreien Maße nicht überschreitet, lohnt sich der Gang zum zuständigen Amt, bevor Sie mit der Ausführung beginnen. Hier erhalten Sie zum Beispiel Informationen zum örtlichen Bebauungsplan, gegen den Ihr Bauvorhaben nicht verstoßen darf. Das Amt kann außerdem Auskunft zu folgenden Punkten geben:
Gestaltungssatzung
Denkmalschutz
Brandschutz
Belüftung
Statik
Schneelastgrenzen
Vor dem Bau einer Terrassenüberdachung sollten Sie alle Auflagen in Erfahrung bringen.
Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken
In der Regel dürfen Sie einen Abstand von mindestens drei Metern zu den Nachbargrundstücken nicht unterschreiten. Andernfalls brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Nachbar:innen, damit Sie problemlos mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen können. Die Zustimmungserklärung sollten Sie unbedingt schriftlich festhalten, denn mündliche Zusagen haben im Zweifel keinen Bestand. Verweigern die Nachbar:innen ihr Einverständnis, können Sie in den meisten Fällen nichts unternehmen.
Fachfirmen für Terrassenüberdachungen finden
Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu den Bauvorschriften beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus.