Verschiedene Behörden, staatliche Einrichtungen sowie einzelne Bundesländer, Förderbanken und Stiftungen haben eigene Programme, mit denen sie barrierefreies Wohnen und behindertengerechte sowie altersgerechte Umbaumaßnahmen finanziell unterstützen. Gefördert werden in der Regel die anfallenden Einbau- und Umbaumaßnahmen, die mit dem Kauf oder der Miete eines neuen oder eines gebrauchten Treppenlifts einhergehen.Welches Förderprogramm für Sie infrage kommt, hängt davon ab, warum Sie einen Treppenlift benötigen und wie die persönlichen Voraussetzungen aussehen. Ob die Anschaffungskosten anteilig oder sogar vollständig übernommen werden, bestimmen die einzelnen Träger.
Grundsätzlich lassen sich die Förderungen in folgende Kategorien unterteilen:
Zuschüsse von staatlichen Trägern und Behörden
regionale Förderprogramme einzelner Bundesländer und Städte
Förderungen und Zuschüsse von Versicherungen
Unterstützung privater Institutionen
Einige der Förderungen lassen sich miteinander kombinieren, andere können nur einzeln in Anspruch genommen werden. Zudem prüft jeder Träger separat, ob er oder doch eine andere Stelle die Kosten übernimmt.
In der Regel können Sie Zuschüsse und Kostenübernahmen für Treppenlifte nur im Voraus beantragen und nicht rückwirkend. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf bei der jeweiligen Stelle. Fragen Sie gern auch die Fachfirmen nach passenden Förderungen in der Region oder vom Bund. Die Anbieter haben bereits Erfahrung mit den Anträgen und können Sie bei dem Prozess unterstützen.
Die bekannteste Treppenlift-Förderung ist der Zuschuss der Pflegekasse. Diesen Zuschuss kann nutzen, wer in einen Pflegegrad eingestuft ist. Die Förderung beträgt bis zu 4.000 Euro für eine Person und wird für bis zu vier zuschussberechtigte Personen in einem Haushalt gewährt, sodass sich die maximale Förderungshöhe auf 16.000 Euro erhöht.Gefördert wird der Einbau eines Treppenlifts, wenn er als wohnumfeldverbessernde Maßnahme erklärt wird. Der Zuschuss wird sowohl für den Einbau eines neuen als auch eines gebrauchten Treppenlifts gewährt und ebenso für die Mietvariante. Antragsberechtigt sind private Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter:innen.
ARTIKEL: Bezuschusst die Krankenkasse einen Treppenlift?
Folgende Voraussetzung müssen Sie oder die angehörige Person für den Zuschuss der Pflegekasse erfüllen:
Die Person muss einen Pflegegrad besitzen, egal welche Stufe.
Die betreffende Person ist während der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang bei der Pflegekasse versichert gewesen.
Die häusliche Pflege wird durch den Umbau erleichtert oder erst ermöglicht oder die persönliche Lebensführung wird wiederhergestellt.
Ein Kostenvoranschlag liegt vor.
Den Antrag stellen Sie entweder telefonisch bei der Pflegekasse oder in einem formlosen Schreiben. Erklären Sie darin Ihre Situation und erläutern Sie, dass der Einbau eines Treppenlifts als wohnumfeldverbessernde Maßnahme Ihre Mobilität wiederherstellen oder verbessern würde.
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbau eines Treppenlifts auf zwei Arten: Sie können entweder einen Investitionszuschuss bekommen oder einen Förderkredit aufnehmen.
Mit dem „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“ sollen der Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort im privaten Wohnumfeld gefördert werden. Die KfW-Förderung kann unter anderem für Treppenlifte, Hebelifte, Plattformlifte und den Einbau von Rampen gewährt werden - unabhängig vom Alter.Beantragen können Sie den Zuschuss als Eigentümer:in und als Mieter:in. Die Konditionen sehen dabei wie folgt aus:
10 Prozent Zuschuss für einzelne Maßnahme wie beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts, maximal 2.500 Euro
12,5 Prozent der Kosten, wenn der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, maximal 6.250 Euro
Beim Kauf müssen barrierereduzierende Maßnahmen im Vertrag aufgeführt werden
Förderung muss vor dem Kauf und vor den Umbaumaßnahmen beantragt werden
So funktioniert die Antragsstellung
Alternativ zum Zuschuss können Sie zur Finanzierung des Treppenliftes den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nehmen. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zum Abbau von Barrieren. Dazu zählen etwa der Einbau und das Nachrüsten von Aufzugsanlagen sowie die Installation von Treppenliften, Senkrecht-, Hebe- oder Plattformliften.Beantragen können den Förderkredit Eigentümer:innen und Mieter:innen - unabhängig vom Alter. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt. Für Ferienhäuser und -wohnungen und gewerblich genutzte Flächen und Gebäude lässt sich der Kredit allerdings nicht nutzen. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und genehmigt werden und ist bei der Hausbank einzureichen.
Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
Auszahlung der Kreditsumme als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen
effektiver Jahreszins zwischen 2,85 und 3,60 Prozent (Annuitätendarlehen) bzw. 3,64 Prozent (endfälliges Darlehen)
Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren
maximale Zinsbindung bis zu 5 oder 10 Jahren (Annuitätendarlehen) bzw. zwischen 4 und 10 Jahren (endfälliges Darlehen)
12 Monate Zeit für die Auszahlung ab Kreditzusage (Verlängerung auf maximal 36 Monate möglich)
ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat fällig
Einige Bundesländer und Kommunen fördern ebenfalls barrierereduzierende und behindertengerechte sowie altersgerechte Bau- und Umbaumaßnahmen wie den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts in privaten Wohnhäusern. Die Angebote richten sich je nach Bundesland an Eigentümer:innen einer selbst genutzten Immobilie und/oder an Mieter:innen. In der Regel müssen auch diese Förderungen und Zuschüsse vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden, wobei Planungs- und Beratungsleistungen nicht dazu zählen. Einige der Fördermittel lassen sich mit der Förderung der KfW kombinieren. Hier lohnt es sich, vorab bei den zuständigen Trägern nachzufragen.In der Tabelle finden Sie einen Überblick über bestehende Förderprogramme einzelner Bundesländer und Städte:
Träger | Wer und was wird gefördert? | Höhe der Förderung | Voraussetzungen* |
---|---|---|---|
Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst bewohnen Personen mit Schwerbehinderung | Kredit bis zu 50.000 € Zuschuss bis zu 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 € | maximale Einkommensgrenze Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW wird in Anspruch genommen | |
Eigentümer:innen | leistungsfreies und tilgungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 € | ggf. Schwerbehindertennachweis Unterschreitung der Einkommensgrenze Einhaltung der Normen zum barrierefreien Bauen | |
Eigentümer:innen | bis zu 6.000 € für Lift- und Aufzugseinbau | Bauvorhaben darf noch nicht begonnen haben Wohnraum muss selbst genutzt werden | |
Eigentümer:innen Erbbauberechtigte einer selbst genutzten Wohnimmobilie | Einzelmaßnahmen zwischen 3.000 € und 15.000 € | maximale Einkommensgrenze je nach Personen im Haushalt | |
Eigentümer:innen Mieter:innen Wohnungseigentümergemeinschaften | 10 % der förderfähigen Kosten von mindestens 2.500 € | Antrag muss vor Baubeginn bewilligt werden Wohnobjekt befindet sich im Stadtkreis Mannheim | |
Eigentümer:innen | bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aber maximal bis zu 4.500 € | Beantragung vor Baubeginn | |
Eigentümer:innen eines selbst genutzten Wohnraums Mieter:innen | Zuschuss für Bau- und Einbaukosten bis zu 80 % der entstandenen Ausgaben, maximal 8.000 € 80 % Zuschuss der entstandenen Kosten bis maximal 20.000 € für barrierefreien Wohnraum für Rollstuhlfahrer:innen | Höchstmaß für Wohnfläche Nachweis über eingeschränkte Mobilität |
* Neben den hier aufgeführten gibt es weitere Voraussetzungen und Bestimmungen der Länder. Informieren Sie sich für Details gern bei den jeweiligen Trägern.
Auch Personen, die zur Miete wohnen, haben einen Anspruch auf Barrierefreiheit in ihrem Mietshaus, die beispielsweise durch den Einbau eines Treppenlifts erreicht werden kann. Daher können auch sie entsprechende Fördergelder erhalten.
Viele Bundesämter sowie Versicherungen bezuschussen die Anschaffung eines Treppenlifts, wenn dieser der Wiedereingliederung in das Berufsleben und der Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes dient. Voraussetzung ist, dass die Person aufgrund einer Behinderung, einer Krankheit oder Verletzung in ihrer Mobilität eingeschränkt ist und ihr ein Treppenlift hilft, weiterhin am beruflichen Leben teilzunehmen.
Erste Anlaufstelle für einen Treppenlift für Berufstätige sind die Deutsche Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit. Wird der Treppenlift aufgrund eines Unfalls benötigt, können Sie sich an Ihre Unfallversicherung oder die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
Auch für barrierereduzierende Maßnahmen am Arbeitsplatz gibt es Förderungen.
Mit den sogenannten „Leistungen zur Teilhabe“ fördert die Deutsche Rentenversicherung Programme zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes. Zuschüsse für behinderungsgerechte Arbeitshilfen und Einrichtungen im Betrieb - wie etwa einen Treppenlift - können gewährt werden, wenn Sie keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen nach anderen Vorschriften haben.Zur beruflichen Rehabilitation können außerdem Wohnungshilfen für den behindertengerechten Um- und Ausbau des Wohnbereichs beantragt werden. Dieser muss dazu beitragen, den Arbeitsplatz barrierefrei erreichen zu können. Beantragen kann die Förderung nur, wer den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Einige der Voraussetzungen für die erfolgreiche Antragstellung sind folgende:
Ihre Erwerbsfähigkeit ist aus gesundheitlichen Gründen gemindert oder gefährdet.
Eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren muss erfüllt sein.
Sie sind nicht verbeamtet oder selbstständig.
Personen in einem Beamtenverhältnis und Selbstständige müssen sich für die Förderung barrierefreier Umbaumaßnahmen an das Integrationsamt oder eine Fürsorgestelle wenden.
Alternativ können sich berufstätige Rollstuhlfahrer:innen oder mobileingeschränkte Personen für eine Förderung auch an die Agentur für Arbeit wenden. Diese bezuschusst mit dem Programm „Teilhabe am Arbeitsleben“ Maßnahmen, damit Betroffene weiterhin sicher am Arbeitsleben teilnehmen können. Übernommen werden die Kosten unter anderem für nicht orthopädische Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen wie Treppenlifte oder Auffahrrampen. Vorab prüft die Agentur die Notwendigkeit der Maßnahmen und schlägt gegebenenfalls eine günstigere Lösung vor. Aus diesen Gründen sollten Sie sich zuerst an die Pflege- oder Rentenversicherung wenden.
Wer als private Person keine Förderung erhält, kann sein:e Arbeitgeber:in fragen. Denn diese:r kann ebenfalls finanzielle Mittel beantragen, um den Arbeitsplatz barrierefrei zu gestalten.
Lifte für Stufen in Treppenhäusern von Büros, Arztpraxen und in der Hotellerie werden gefördert.
Unter Umständen können die Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft die Kosten für einen Treppenlift übernehmen. Bedingung ist, dass die Ursache für die Mobilitätseinschränkung ein Arbeits- bzw. Wegeunfall oder eine Berufskrankheit ist. In diesen Fällen werden die Kosten meist komplett übernommen. Sprechen Sie Ihre Versicherung an, um die Chancen der Kostenübernahme zu prüfen.
Alternativ zur Berufsgenossenschaft bezuschussen die Landesfürsorgestelle oder die Kriegsopferfürsorge den Kauf eines Treppenliftes, wenn die Beeinträchtigung aufgrund einer Verletzung aus dem Krieg- oder Wehrdienst auftritt. Diese Leistungen stehen den Betroffenen laut dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) im Rahmen des Sozialen Entschädigungssrechts zu.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten ganz oder anteilig, wenn die Mobilitätseinschränkung durch Fremdverschulden verursacht wurde, etwa durch einen Unfall. In diesem Fall kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten der Folgeschäden auf. Besteht so eine Versicherung nicht oder erkennt sie die Leistungspflicht nicht an, kann auch Ihre private Haftpflichtversicherung aufkommen. Dafür muss so ein Versicherungsausfall in Ihrer Police allerdings mitversichert sein.
Wenn keine der genannten Förderungen und Zuschüsse bewilligt wird, kann gegebenenfalls das Sozialamt finanziell unterstützen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die betroffene Person Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhält. Zudem müssen Antragsteller:innen ihre Bedürftigkeit nachweisen. Das bedeutet, dass sie für die Kosten nicht mit eigenen Mitteln aufkommen können. Der Bedarf muss auch durch eine:n Mitarbeiter:in des örtlichen Gesundheitsamtes bestätigt werden. Neben der Bedürftigkeit wird häufig geprüft, ob ein Umzug in eine bereits barrierefrei umgebaute Wohnung möglich wäre. Gefördert wird außerdem nur der günstigste Lift bzw. das günstigste Angebot.
Seit 2020 kann im Rahmen des Teilhabegesetzes statt des Sozialamts auch die Eingliederungshilfe für die Förderung eines Treppenlifts infrage kommen. Bei dieser Förderung sind die Leistungen nicht an die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe gebunden. Informations- und Beratungsstellen dazu finden Sie in dieser Karte.
Die Kosten für den Kauf und Einbau eines Treppenliftes werden auch von einigen privaten Stiftungen übernommen. Oft gelten die Zuschüsse aber nur für bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Rollstuhlfahrer:innen oder Personen, die infolge einer MS-Erkrankung mobil eingeschränkt sind. Um die Förderung zu erhalten, müssen Betroffene bei der jeweiligen Stiftung schriftlich oder online einen Antrag stellen.Zusätzlich wird in der Regel ein Nachweis über die Erkrankung oder Mobilitätseinschränkung sowie ein Kostenvoranschlag für die geplanten Umbaumaßnahmen verlangt. Daneben ist die Bedürftigkeit entscheidend für den Erhalt der Förderung. Diese richtet sich je nach Stiftung nach dem Einkommen oder dem Schweregrad der Erkrankung und wird ebenfalls überprüft. Mitunter lassen sich die Zuschüsse der Stiftungen auch mit anderen Förderungen kombinieren, diese sollten dann allerdings angegeben werden. Eine Kombination mit Krediten ist dagegen selten möglich.
In der folgenden Liste finden Sie einige Stiftungen, die den Einbau und Kauf eines Treppenlifts sowie weitere Hilfsmittel fördern:
Die Aktion Mensch bietet im Rahmen des Förderprogramms „Barrierefreiheit für alle“ verschiedene Zuschüsse an.
Die Elsa-Krauschitz-Stiftung fördert den barrierefreien Wohnungsumbau für Menschen mit Körperbehinderungen.
Die Franz-Beckenbauer-Stiftung fördert den Einbau von Treppenliften und Aufzügen für erkrankte und mobil eingeschränkte Personen.
Die Nathalie-Todenhöfer-Stiftung fördert barrierefreie Umbaumaßnahmen für MS-Kranke.
Die Otto und Lonny Bayer Stiftung: unterstützt deutschlandweit in Not geratene Menschen mit sozialen Projekten.
Die Förderungen der jeweiligen Stiftungen sind oft an spezielle Voraussetzungen geknüpft. Es empfiehlt sich, Kontakt zu den Stiftungen aufzunehmen, bevor Sie den Antrag stellen. So können Sie in Erfahrung bringen, ob der Zuschuss für Sie oder Ihre Angehörigen infrage kommt und welche Nachweise erforderlich sind.
Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Treppenlift-Projekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Treppenlifte in Ihrer Nähe zu finden!
Ja, je nach Träger wird der Kauf und die Miete eines Treppenlifts und/oder die Ein- und Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies und behinderten- sowie altersgerechtes Wohnen bezuschusst oder sogar komplett übernommen. Die Förderungen sind altersunabhängig und gelten in der Regel für Eigentümer:innen einer selbst genutzten Immobilie sowie für Mieter:innen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie für den Bau einer neuen Immobilie.
Je nach den persönlichen Voraussetzungen und den Anforderungen der einzelnen Träger können ein Teil oder die gesamten Kosten von der Pflegeversicherung, von staatlichen Einrichtungen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau und Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer oder von privaten Stiftungen übernommen werden. Hier variieren die Zuschüsse zwischen 2.000 Euro und 20.000 Euro je nach Träger.
Zuständig ist hier die Pflegekasse, die der Krankenkasse angeschlossen ist. Verfügt die betroffene Person über einen Pflegegrad, kann sie den Zuschuss der Pflegeversicherung von bis zu 4.000 Euro pro Person erhalten. Wohnen vier pflegeberechtigten Personen in einem Haushalt zusammen, stehen ihnen sogar bis zu 16.000 Euro zu. Diese Förderung gilt für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen im privaten Wohnbereich wie den Einbau eines Treppenlifts. In der Regel verlangen die Versicherungen mindestens einen Kostenvoranschlag für den Kauf. Hier lohnt es sich, vorab verschiedene Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen.