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Mit Förderungen und Zuschüssen beim Treppenlift sparen

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Treppenlifte sind für mobilitätseingeschränkte Personen und Senioren oft eine notwendige und zugleich praktische Lösung für mehr Bewegungsfreiheit und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause. Die hohen Anschaffungskosten müssen Sie aber nicht alleine stemmen: Mit staatlichen Förderungen und Zuschüssen von Pflegekassen und anderen Trägern lassen sich die Kosten für einen Treppenlift senken – bis hin zur vollständigen Kostenübernahme.
Unsere Autorin Antonia Rupnow ist als Project Managerin der Redaktion für den Video- und Podcast-Content zuständig.
Antonia Rupnow
29.10.2024, 13:57 Uhr
Teaser Treppenlift Förderung

Wer bezuschusst den Einbau von Treppenliften?

Verschiedene Behörden, staatliche Einrichtungen sowie einzelne Bundesländer, Förderbanken und Stiftungen haben eigene Programme, mit denen sie barrierefreies Wohnen und behindertengerechte sowie altersgerechte Umbaumaßnahmen finanziell unterstützen. Gefördert werden in der Regel die anfallenden Einbau- und Umbaumaßnahmen, die mit dem Kauf oder der Miete eines neuen oder eines gebrauchten Treppenlifts einhergehen.Welches Förderprogramm für Sie infrage kommt, hängt davon ab, warum Sie einen Treppenlift benötigen und wie die persönlichen Voraussetzungen aussehen. Ob die Anschaffungskosten anteilig oder sogar vollständig übernommen werden, bestimmen die einzelnen Träger.

Grundsätzlich lassen sich die Förderungen in folgende Kategorien unterteilen:

  • Zuschüsse von staatlichen Trägern und Behörden

  • regionale Förderprogramme einzelner Bundesländer und Städte

  • Förderungen und Zuschüsse von Versicherungen

  • Unterstützung privater Institutionen

Einige der Förderungen lassen sich miteinander kombinieren, andere können nur einzeln in Anspruch genommen werden. Zudem prüft jeder Träger separat, ob er oder doch eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Wann können Sie eine Förderung beantragen?

In der Regel können Sie Zuschüsse und Kostenübernahmen für Treppenlifte nur im Voraus beantragen und nicht rückwirkend. Informieren Sie sich deshalb vor dem Kauf bei der jeweiligen Stelle. Fragen Sie gern auch die Fachfirmen nach passenden Förderungen in der Region oder vom Bund. Die Anbieter haben bereits Erfahrung mit den Anträgen und können Sie bei dem Prozess unterstützen.

Kostenzuschuss der Pflegeversicherung

Die bekannteste Treppenlift-Förderung ist der Zuschuss der Pflegekasse. Diesen Zuschuss kann nutzen, wer in einen Pflegegrad eingestuft ist. Die Förderung beträgt bis zu 4.000 Euro für eine Person und wird für bis zu vier zuschussberechtigte Personen in einem Haushalt gewährt, sodass sich die maximale Förderungshöhe auf 16.000 Euro erhöht.Gefördert wird der Einbau eines Treppenlifts, wenn er als wohnumfeldverbessernde Maßnahme erklärt wird. Der Zuschuss wird sowohl für den Einbau eines neuen als auch eines gebrauchten Treppenlifts gewährt und ebenso für die Mietvariante. Antragsberechtigt sind private Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie Mieter:innen.

ARTIKEL: Bezuschusst die Krankenkasse einen Treppenlift?

Folgende Voraussetzung müssen Sie oder die angehörige Person für den Zuschuss der Pflegekasse erfüllen:

  • Die Person muss einen Pflegegrad besitzen, egal welche Stufe.

  • Die betreffende Person ist während der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang bei der Pflegekasse versichert gewesen.

  • Die häusliche Pflege wird durch den Umbau erleichtert oder erst ermöglicht oder die persönliche Lebensführung wird wiederhergestellt.

  • Ein Kostenvoranschlag liegt vor.

Den Antrag stellen Sie entweder telefonisch bei der Pflegekasse oder in einem formlosen Schreiben. Erklären Sie darin Ihre Situation und erläutern Sie, dass der Einbau eines Treppenlifts als wohnumfeldverbessernde Maßnahme Ihre Mobilität wiederherstellen oder verbessern würde.

Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Einbau eines Treppenlifts auf zwei Arten: Sie können entweder einen Investitionszuschuss bekommen oder einen Förderkredit aufnehmen.

Investitionszuschuss 455-B

Mit dem „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“ sollen der Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort im privaten Wohnumfeld gefördert werden. Die KfW-Förderung kann unter anderem für Treppenlifte, Hebelifte, Plattformlifte und den Einbau von Rampen gewährt werden - unabhängig vom Alter.Beantragen können Sie den Zuschuss als Eigentümer:in und als Mieter:in. Die Konditionen sehen dabei wie folgt aus:

  • 10 Prozent Zuschuss für einzelne Maßnahme wie beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts, maximal 2.500 Euro

  • 12,5 Prozent der Kosten, wenn der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, maximal 6.250 Euro

  • Beim Kauf müssen barrierereduzierende Maßnahmen im Vertrag aufgeführt werden

  • Förderung muss vor dem Kauf und vor den Umbaumaßnahmen beantragt werden

Treppenlift Förderung beantragen

So funktioniert die Antragsstellung

Förderkredit 159

Alternativ zum Zuschuss können Sie zur Finanzierung des Treppenliftes den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nehmen. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zum Abbau von Barrieren. Dazu zählen etwa der Einbau und das Nachrüsten von Aufzugsanlagen sowie die Installation von Treppenliften, Senkrecht-, Hebe- oder Plattform­liften.Beantragen können den Förderkredit Eigentümer:­innen und Mieter:innen - unabhängig vom Alter. Auch Wohnungseigentümer­gemeinschaften sind antragsberechtigt. Für Ferienhäuser und -wohnungen und gewerblich genutzte Flächen und Gebäude lässt sich der Kredit allerdings nicht nutzen. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt und genehmigt werden und ist bei der Hausbank einzureichen.

  • Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit

  • Auszahlung der Kreditsumme als Gesamtsumme oder in Teilbeträgen

  • effektiver Jahreszins zwischen 2,85 und 3,60 Prozent (Annuitätendarlehen) bzw. 3,64 Prozent (endfälliges Darlehen)

  • Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren

  • maximale Zinsbindung bis zu 5 oder 10 Jahren (Annuitätendarlehen) bzw. zwischen 4 und 10 Jahren (endfälliges Darlehen)

  • 12 Monate Zeit für die Auszahlung ab Kreditzusage (Verlängerung auf maximal 36 Monate möglich)

  • ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat fällig

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Regionale Zuschüsse der Länder

Einige Bundesländer und Kommunen fördern ebenfalls barrierereduzierende und behindertengerechte sowie altersgerechte Bau- und Umbaumaßnahmen wie den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts in privaten Wohnhäusern. Die Angebote richten sich je nach Bundesland an Eigentümer:innen einer selbst genutzten Immobilie und/oder an Mieter:innen. In der Regel müssen auch diese Förderungen und Zuschüsse vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragt werden, wobei Planungs- und Beratungsleistungen nicht dazu zählen. Einige der Fördermittel lassen sich mit der Förderung der KfW kombinieren. Hier lohnt es sich, vorab bei den zuständigen Trägern nachzufragen.In der Tabelle finden Sie einen Überblick über bestehende Förderprogramme einzelner Bundesländer und Städte:

Träger

Wer und was wird gefördert?

Höhe der Förderung

Voraussetzungen*

Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit Baden-Württemberg

Eigentümer:innen, die ihre Immobilie selbst bewohnen

Personen mit Schwerbehinderung

Kredit bis zu 50.000 €

Zuschuss bis zu 3 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 €

maximale Einkommensgrenze

Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW wird in Anspruch genommen

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Eigentümer:innen

leistungsfreies und tilgungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 €

ggf. Schwerbehindertennachweis

Unterschreitung der Einkommensgrenze

Einhaltung der Normen zum barrierefreien Bauen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Eigentümer:innen

bis zu 6.000 € für Lift- und Aufzugseinbau

Bauvorhaben darf noch nicht begonnen haben

Wohnraum muss selbst genutzt werden

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBHH)

Eigentümer:innen

Erbbauberechtigte einer selbst genutzten Wohnimmobilie

Einzelmaßnahmen zwischen 3.000 € und 15.000 €

maximale Einkommensgrenze je nach Personen im Haushalt

Städtisches Förderprogramm Mannheim

Eigentümer:innen

Mieter:innen

Wohnungseigentümergemeinschaften

10 % der förderfähigen Kosten von mindestens 2.500 €

Antrag muss vor Baubeginn bewilligt werden

Wohnobjekt befindet sich im Stadtkreis Mannheim

Wohnraumförderung Mecklenburg-Vorpommern

Eigentümer:innen

bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aber maximal bis zu 4.500 €

Beantragung vor Baubeginn

Sächsische Aufbaubank SAB

Eigentümer:innen eines selbst genutzten Wohnraums

Mieter:innen

Zuschuss für Bau- und Einbaukosten bis zu 80 % der entstandenen Ausgaben, maximal 8.000 €

80 % Zuschuss der entstandenen Kosten bis maximal 20.000 € für barrierefreien Wohnraum für Rollstuhlfahrer:innen

Höchstmaß für Wohnfläche

Nachweis über eingeschränkte Mobilität

* Neben den hier aufgeführten gibt es weitere Voraussetzungen und Bestimmungen der Länder. Informieren Sie sich für Details gern bei den jeweiligen Trägern.

Treppenlift im Mietshaus fördern lassen

Auch Personen, die zur Miete wohnen, haben einen Anspruch auf Barrierefreiheit in ihrem Mietshaus, die beispielsweise durch den Einbau eines Treppenlifts erreicht werden kann. Daher können auch sie entsprechende Fördergelder erhalten.

Alternative Ansprechpartner für Treppenlift-Förderungen

Viele Bundesämter sowie Versicherungen bezuschussen die Anschaffung eines Treppenlifts, wenn dieser der Wiedereingliederung in das Berufsleben und der Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes dient. Voraussetzung ist, dass die Person aufgrund einer Behinderung, einer Krankheit oder Verletzung in ihrer Mobilität eingeschränkt ist und ihr ein Treppenlift hilft, weiterhin am beruflichen Leben teilzunehmen.

Erste Anlaufstelle für einen Treppenlift für Berufstätige sind die Deutsche Rentenversicherung und die Agentur für Arbeit. Wird der Treppenlift aufgrund eines Unfalls benötigt, können Sie sich an Ihre Unfallversicherung oder die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.

Treppenliftförderung Arbeitsplatz

Auch für barrierereduzierende Maßnahmen am Arbeitsplatz gibt es Förderungen.

Förderung der Deutschen Rentenversicherung

Mit den sogenannten „Leistungen zur Teilhabe“ fördert die Deutsche Rentenversicherung Programme zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes. Zuschüsse für behinderungsgerechte Arbeitshilfen und Einrichtungen im Betrieb - wie etwa einen Treppenlift - können gewährt werden, wenn Sie keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen nach anderen Vorschriften haben.Zur beruflichen Rehabilitation können außerdem Wohnungshilfen für den behindertengerechten Um- und Ausbau des Wohnbereichs beantragt werden. Dieser muss dazu beitragen, den Arbeitsplatz barrierefrei erreichen zu können. Beantragen kann die Förderung nur, wer den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Einige der Voraussetzungen für die erfolgreiche Antragstellung sind folgende:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist aus gesundheitlichen Gründen gemindert oder gefährdet.

  • Eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren muss erfüllt sein.

  • Sie sind nicht verbeamtet oder selbstständig.

Unser Tipp

Personen in einem Beamtenverhältnis und Selbstständige müssen sich für die Förderung barrierefreier Umbaumaßnahmen an das Integrationsamt oder eine Fürsorgestelle wenden.

Zuschuss der Agentur für Arbeit

Alternativ können sich berufstätige Rollstuhlfahrer:innen oder mobileingeschränkte Personen für eine Förderung auch an die Agentur für Arbeit wenden. Diese bezuschusst mit dem Programm „Teilhabe am Arbeitsleben“ Maßnahmen, damit Betroffene weiterhin sicher am Arbeitsleben teilnehmen können. Übernommen werden die Kosten unter anderem für nicht orthopädische Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen wie Treppenlifte oder Auffahrrampen. Vorab prüft die Agentur die Notwendigkeit der Maßnahmen und schlägt gegebenenfalls eine günstigere Lösung vor. Aus diesen Gründen sollten Sie sich zuerst an die Pflege- oder Rentenversicherung wenden.

Wer als private Person keine Förderung erhält, kann sein:e Arbeitgeber:in fragen. Denn diese:r kann ebenfalls finanzielle Mittel beantragen, um den Arbeitsplatz barrierefrei zu gestalten.

Treppenlift im Treppenhaus

Lifte für Stufen in Treppenhäusern von Büros, Arztpraxen und in der Hotellerie werden gefördert.

Wann springen Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung ein?

Unter Umständen können die Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft die Kosten für einen Treppenlift übernehmen. Bedingung ist, dass die Ursache für die Mobilitätseinschränkung ein Arbeits- bzw. Wegeunfall oder eine Berufskrankheit ist. In diesen Fällen werden die Kosten meist komplett übernommen. Sprechen Sie Ihre Versicherung an, um die Chancen der Kostenübernahme zu prüfen.

Alternativ zur Berufsgenossenschaft bezuschussen die Landesfürsorgestelle oder die Kriegsopferfürsorge den Kauf eines Treppenliftes, wenn die Beeinträchtigung aufgrund einer Verletzung aus dem Krieg- oder Wehrdienst auftritt. Diese Leistungen stehen den Betroffenen laut dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) im Rahmen des Sozialen Entschädigungssrechts zu.

Kostenübernahme durch Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten ganz oder anteilig, wenn die Mobilitätseinschränkung durch Fremdverschulden verursacht wurde, etwa durch einen Unfall. In diesem Fall kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten der Folgeschäden auf. Besteht so eine Versicherung nicht oder erkennt sie die Leistungspflicht nicht an, kann auch Ihre private Haftpflichtversicherung aufkommen. Dafür muss so ein Versicherungsausfall in Ihrer Police allerdings mitversichert sein.

Sozialamt und Eingliederungshilfe

Wenn keine der genannten Förderungen und Zuschüsse bewilligt wird, kann gegebenenfalls das Sozialamt finanziell unterstützen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die betroffene Person Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhält. Zudem müssen Antragsteller:innen ihre Bedürftigkeit nachweisen. Das bedeutet, dass sie für die Kosten nicht mit eigenen Mitteln aufkommen können. Der Bedarf muss auch durch eine:n Mitarbeiter:in des örtlichen Gesundheitsamtes bestätigt werden. Neben der Bedürftigkeit wird häufig geprüft, ob ein Umzug in eine bereits barrierefrei umgebaute Wohnung möglich wäre. Gefördert wird außerdem nur der günstigste Lift bzw. das günstigste Angebot.

Seit 2020 kann im Rahmen des Teilhabegesetzes statt des Sozialamts auch die Eingliederungshilfe für die Förderung eines Treppenlifts infrage kommen. Bei dieser Förderung sind die Leistungen nicht an die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe gebunden. Informations- und Beratungsstellen dazu finden Sie in dieser Karte.

Stiftungen als Förderer für Treppenlifte

Die Kosten für den Kauf und Einbau eines Treppenliftes werden auch von einigen privaten Stiftungen übernommen. Oft gelten die Zuschüsse aber nur für bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Rollstuhlfahrer:innen oder Personen, die infolge einer MS-Erkrankung mobil eingeschränkt sind. Um die Förderung zu erhalten, müssen Betroffene bei der jeweiligen Stiftung schriftlich oder online einen Antrag stellen.Zusätzlich wird in der Regel ein Nachweis über die Erkrankung oder Mobilitätseinschränkung sowie ein Kostenvoranschlag für die geplanten Umbaumaßnahmen verlangt. Daneben ist die Bedürftigkeit entscheidend für den Erhalt der Förderung. Diese richtet sich je nach Stiftung nach dem Einkommen oder dem Schweregrad der Erkrankung und wird ebenfalls überprüft. Mitunter lassen sich die Zuschüsse der Stiftungen auch mit anderen Förderungen kombinieren, diese sollten dann allerdings angegeben werden. Eine Kombination mit Krediten ist dagegen selten möglich.

In der folgenden Liste finden Sie einige Stiftungen, die den Einbau und Kauf eines Treppenlifts sowie weitere Hilfsmittel fördern:

Die Förderungen der jeweiligen Stiftungen sind oft an spezielle Voraussetzungen geknüpft. Es empfiehlt sich, Kontakt zu den Stiftungen aufzunehmen, bevor Sie den Antrag stellen. So können Sie in Erfahrung bringen, ob der Zuschuss für Sie oder Ihre Angehörigen infrage kommt und welche Nachweise erforderlich sind.

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Häufig gestellte Fragen
Wird ein Treppenlift gefördert?

Ja, je nach Träger wird der Kauf und die Miete eines Treppenlifts und/oder die Ein- und Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies und behinderten- sowie altersgerechtes Wohnen bezuschusst oder sogar komplett übernommen. Die Förderungen sind altersunabhängig und gelten in der Regel für Eigentümer:innen einer selbst genutzten Immobilie sowie für Mieter:innen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie für den Bau einer neuen Immobilie.

Wer übernimmt die Kosten für einen Treppenlift?

Je nach den persönlichen Voraussetzungen und den Anforderungen der einzelnen Träger können ein Teil oder die gesamten Kosten von der Pflegeversicherung, von staatlichen Einrichtungen wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau und Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer oder von privaten Stiftungen übernommen werden. Hier variieren die Zuschüsse zwischen 2.000 Euro und 20.000 Euro je nach Träger.

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Zuständig ist hier die Pflegekasse, die der Krankenkasse angeschlossen ist. Verfügt die betroffene Person über einen Pflegegrad, kann sie den Zuschuss der Pflegeversicherung von bis zu 4.000 Euro pro Person erhalten. Wohnen vier pflegeberechtigten Personen in einem Haushalt zusammen, stehen ihnen sogar bis zu 16.000 Euro zu. Diese Förderung gilt für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen im privaten Wohnbereich wie den Einbau eines Treppenlifts. In der Regel verlangen die Versicherungen mindestens einen Kostenvoranschlag für den Kauf. Hier lohnt es sich, vorab verschiedene Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen.

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