Wer einen Treppenlift braucht, benötigt ihn, um in den eigenen vier Wänden mobil zu bleiben. Oftmals betrifft das auch Pflegebedürftige, deren Einschränkungen durch einen Treppenlift kompensiert werden können, was die häusliche Pflege vereinfacht.
Die Kranken- und die Pflegekasse übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten für Hilfs- und Pflegehilfsmittel, doch zählen dazu auch Treppenlifte?
Hilfsmittel: Sie dienen zur Unterstützung bei Erkrankungen einzelner Gliedmaßen und Organe sowie bei Behinderungen. Dazu gehören beispielsweise Hör- und Gehhilfen, die im Hilfsmittelkatalog eingetragen sind. Sie werden von der Krankenkasse bezuschusst. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die von der Kasse genehmigt werden muss.
Pflegehilfsmittel: Dazu gehören unter anderem Produkte zur selbstständigen Lebensführung und zur Linderung von Beschwerden, beispielsweise eine Pflegebett. Die Mittel werden bei der Pflegekasse beantragt und müssen im Pflegehilfsmittelkatalog aufgeführt sein. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie Angehörige zu Hause pflegen und diese mindestens Pflegegrad 1 haben.
Treppenlifte zählen laut Gesetz nicht zu den Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln, wodurch keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Grundlage dafür ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 3 KR 14/ 97), in der es unter anderem heißt:
Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V.
[…]
Aus der Gegenüberstellung der in § 33 Abs 1 SGB V ausdrücklich genannten Hilfsmittel […] folgt ferner, dass nur solche technischen Hilfen als Hilfsmittel im Sinne dieser Vorschrift anzuerkennen sind, die […] vom Behinderten getragen oder mitgeführt, bei einem Wohnungswechsel auch mitgenommen und benutzt werden können, um sich im jeweiligen Umfeld zu bewegen, zurechtfinden und die elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen.
[…]
Durch den Einbau des Treppenlifts wird nur ein der Mobilität des Gehbehinderten entgegenstehendes lokales Hindernis überwunden, nicht aber das Treppensteigen ermöglicht.
Jede Krankenkasse hat eine eigene Pflegekasse, die ihr angeschlossen ist. Da Treppenlifte nicht als Hilfsmittel zählen und die gesetzliche Krankenversicherung daher keine Zuschüsse zahlt, müssen Sie die Kostenübernahme für den Einbau eines Treppenlifts auch nicht bei der Krankenkasse selbst, sondern über die Pflegekasse beantragen. In dieser sind Sie automatisch Mitglied, wenn Sie krankenversichert sind.Der Einbau eines Treppenlifts kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme zählen. Das bedeutet, dass die Mobilität durch eine Umbaumaßnahme verbessert und ein eigenständiges Leben im Zuhause gefördert werden kann.
Voraussetzungen für einen Zuschuss der Pflegeversicherung zum Einbau eines Treppenlifts sind folgende:
die betroffene Person hat einen anerkannten Pflegegrad
innerhalb der letzten zehn Jahre bestand mindestens zwei Jahre lang eine Versicherung bei der Pflegekasse
in Ihrem Antrag bei der Pflegekasse erklären Sie die Anschaffung des Treppenlifts als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Ob ein Treppenlift notwendig ist, muss der medizinische Dienst in einem Vorort-Besuch beurteilen. Ein Arzt oder eine Ärztin kann einen Treppenlift außerdem empfehlen, was bei der Einstufung in einen Pflegegrad helfen kann. Eine direkte Verordnung ist aber nicht möglich.
Der Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts wird von der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse ausgezahlt. Den Antrag dafür können Sie entweder telefonisch oder in Form eines schriftlichen Anschreibens stellen. Die meisten Treppenliftanbieter bieten außerdem an, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen. Gleiches gilt, wenn Sie bisher keinen Pflegegrad haben und diesen erst beantragen müssen.Wollen Sie einen schriftlichen Antrag auf die Bezuschussung des Treppenlift-Einbaus über die Krankenkasse stellen, können Sie sich an folgendem Muster orientieren:
Absender
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Empfänger
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Versicherungsnummer: -------------------------
Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich im Rahmen der Pflegeversicherung den Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI. Bei der wohnumfeldverbessernden Maßnahme handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Treppenlift.
Aus gesundheitlichen Gründen ist es mir nicht möglich die Treppe selbstständig zu bewältigen. Ein Treppenlift würde mir die selbstständige Lebensführung sowie die häusliche Pflege ermöglichen.
Einen konkreten Kostenvoranschlag sowie Bilder der räumlichen Gegebenheiten finden Sie als Anlage.
Mit freundlichen Grüßen
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Die Anschaffung eines Treppenlifts ist eine große Investition, aber sie lohnt sich. Ein einfacher Sitzlift über eine Etage und für eine gerade Treppe ist schon ab etwa 3.000 Euro erhältlich. Hier kann eine günstige Standardmontage erfolgen. Lifte für kurvige Treppen beginnen etwa bei 10.000 Euro, da die Konstruktion und die Montage hier deutlich aufwendiger sind. Sie werden immer auf Maß produziert. Der größte Faktor bei Preisen verschiedener Treppenlifte ist die individuell angefertigte Schiene, die etwa 70 Prozent des Preises ausmacht. Die Ausgaben für einen Treppenlift lassen sich durch die anteilige Kostenübernahme der Pflegekasse deutlich senken.
Beispielrechnung
Kostenpunkt | Kosten* |
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Sitzlift für kurvige Treppe (eine Etage) | 14.000 Euro |
Umbaumaßnahmen | 500 Euro |
Montagekosten | 1.000 Euro |
Zwischensumme | 15.500 Euro |
Zuschuss Pflegeversicherung | - 4.000 Euro |
Gesamtkosten | 11.500 Euro |
* Kosten sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Nicht immer ist für Ihren Treppenlift-Einbau ein Zuschuss der Pflegeversicherung möglich. Das ist einerseits der Fall, wenn Sie keinen Pflegegrad erhalten oder Sie die Vorversicherungszeit bei der Kasse nicht erfüllen. Andererseits gibt es aber auch Fälle, in denen die Pflegekasse nicht zuständig ist. Beispiele, in denen andere Stellen einspringen, sind folgende:
Private Unfallversicherung: Sie hatten einen Unfall, aus dem ein bestimmter Grad an Behinderung folgt.
Haftpflichtversicherung: Sie hatten einen Unfall, den eine andere Person verursacht hat.
Berufsgenossenschaft: Sie brauchen den Treppenlift wegen eines Arbeitsunfalls.
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es zwei Förderprogramme für Treppenlifte, die Sie nutzen können:
Investitionszuschuss 455-B der KfW: Der Zuschuss für die Barrierereduzierung liegt bei 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro bzw. bei 12,5 Prozent bis maximal 6.250 Euro für den Standard „Altersgerechtes Haus“.
Kredit 159: Einen Kredit für das altersgerechte und behindertengerechte Umbauen können Sie bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Wohneinheit aufnehmen. Zahlen Sie ihn in gleichbleibenden Monatsraten zurück, liegt der effektive Jahreszins zwischen 2,85 und 3,60 Prozent.
Eine Kombination des Investitionszuschusses und des Kredits ist nicht möglich.
Beantragen Sie einen Treppenlift, werden die Kosten hierfür nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern anteilig von der Pflegekasse. Diese ist der Krankenkasse allerdings angeschlossen, wodurch Sie automatisch pflegeversichert sind, wenn Sie eine Krankenversicherung haben.
Die Pflegekasse, die der Krankenkasse angeschlossen ist, beteiligt sich mit bis zu 4.000 Euro pro Person an der Anschaffung eines Treppenlifts. Je Haushalt können diesen Zuschuss höchstens vier Personen erhalten – insgesamt gibt es dann also bis zu 16.000 Euro.
Ja. Wollen Sie einen Treppenlift mieten, zahlt die Pflegekasse der Krankenkasse ebenfalls einen Zuschuss, sofern die üblichen Voraussetzungen wie der Pflegegrad erfüllt sind.