Barrierereduzierung im Mietshaus
Die Reduzierung von Barrieren im Haushalt gehört immer häufiger zu den gewünschten Umbaumaßnahmen, da die meisten Menschen vorhaben, auch im Alter oder im Fall körperlicher Beeinträchtigungen in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Die Planung dieser Maßnahmen im Eigenheim ist unproblematisch. Doch wie gestaltet sich die Montage eines Treppenlifts für Personen, die in Mietshäusern wohnen?
Einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge wohnten im Jahr 2022 unter den Menschen zwischen 60 und 69 Jahren in Deutschland 39,5 Prozent zur Miete. Das entspricht 4,21 Millionen Menschen. Wenn Sie nicht warten möchten, bis Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin eigenständig einen Treppenlift im Haus installiert, haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, selbstständig zu handeln.
Auch im Mietshaus ist die Barrierereduzierung durch einen Treppenlift möglich.
Rechtliche Voraussetzungen für Treppenlifte im Mietshaus
Personen, die zur Miete wohnen, haben einen Anspruch darauf, dass der Vermieter oder die Vermieterin sich mit baulichen Umbauten auseinandersetzt, durch die Barrierefreiheit gewährleistet wird. Geregelt ist das im Wohneigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG). Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse, also etwa eine körperliche oder eine andere Einschränkung des Mieters oder der Mieterin, aus der sich die Notwendigkeit ergibt, auf den Treppenlift angewiesen zu sein.
Treppensteigen zu schwer?
Ein Treppenlift kann Ihnen helfen!
Absprache & weitere Bestimmungen zum Einbau
Wohnen Sie nicht allein in dem Mietshaus müssen neben dem Vermieter oder der Vermieterin auch die restlichen Mietparteien mit den baulichen Veränderungen durch den Einbau eines Treppenlifts einverstanden sein.
Überprüfen Sie am besten im Vorfeld die Gegebenheiten. Können alle Voraussetzungen in Ihrem Mietshaus berücksichtigt werden? Müssen mit dem Einbau des Treppenlifts weitere bauliche Maßnahmen vorgenommen werden, informieren Sie sich rechtzeitig über die Tragweite.
Darüber hinaus müssen einige Bestimmungen beachtet werden, um die Sicherheit im Treppenhaus trotz des Lifteinbaus zu gewährleisten:
Fluchtwege und andere Hilfsmittel dürfen durch den Treppenlift nicht versperrt werden.
Die Treppe muss auch nach dem Einbau noch mindestens einen Meter breit sein. Hierfür empfiehlt sich ein Lift mit hochklappbarer Sitzfläche.
Der Treppenlift muss jederzeit vor unbefugter Benutzung gesichert werden.
Der Handlauf der Treppe muss noch uneingeschränkt nutzbar sein.
Der Treppenlift sollte aus nicht brennbarem Material bestehen, um Brandlasten zu vermeiden.
Anfallende Kosten & mögliche Förderungen
Auch bei einer Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin zum Einbau des Treppenlifts im Mietshaus haben Sie als Mieter oder Mieterin alle im Zusammenhang mit dem Treppenlift anfallenden Kosten selbst zu tragen. Diese variieren je nach Liftart, Treppenform und Anzahl der Etagen, die überwunden werden müssen. Einfache Sitzlifte sind schon ab 2.000 Euro je Etage erhältlich, Plattformlifte für den Rollstuhl ab 10.000 Euro.
Damit Sie sich den Traum von mehr Bewegungsfreiheit trotz der hohen Kosten erfüllen können, gibt es mehrere Förderungsmöglichkeiten für Treppenlifte . Zum einen haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss über die Pflegekasse zu beantragen. Dieser kann bis zu 4.000 Euro pro berechtigter Person im Haushalt betragen. Daneben unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch Mieter:innen beim Einbau eines Treppenlifts.