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Können Sie einen Treppenlift steuerlich absetzen?

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Prinzipiell kann ein Treppenlift steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Erfahren Sie, was man unter einer außergewöhnlichen Belastung versteht und welche Nachweise Sie bereithalten sollten.
Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
29.10.2024, 13:56 Uhr
Treppenlift von der Steuer absetzen
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Treppenlift bei der Steuer absetzen: die Voraussetzungen

Laut Bundesgerichtshof gilt die Montage eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung (nach § 33 EStG), sofern er medizinisch notwendig, das Erfordernis gerechtfertigt und der Kostenaufwand angemessen ist. Das bedeutet, Sie können einen Treppenlift steuerlich absetzen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das das Treppenlift-Modell als „allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und der Heilung oder Linderung“ einstuft. Diese ärztliche Verordnung ist besonders wichtig, wenn bisher noch keine Behandlungen beansprucht wurden, die auf eine Einschränkung der Mobilität der betroffenen Person hinweisen.

Wichtig: Von der Steuer absetzbar sind lediglich die Kosten, die den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Den Eigenanteil müssen Sie selbst zahlen. Zuschüsse der Krankenkassen oder Erstattungen der Versicherungen können nicht abgesetzt werden.

Alternativ: Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit Behinderung können statt der Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastungen den Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Der Pauschbetrag ist nach Grad der Behinderung gestaffelt und liegt zwischen 310 und 1.420 Euro im Jahr. Sollten im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „H“ für „Hilflos“ oder „Bl“ für „Blind“ eingetragen sein, ist eine Erhöhung auf 3.700 Euro. Liegt der Preis Ihres Treppenlifts über den genannten Summen, können Sie die weiteren Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Wie machen Sie außergewöhnliche Belastungen geltend?

Die Ausgaben für einen Treppenlift können Sie in der jährlichen Steuererklärung im Mantelbogen auf Seite drei unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastungen“ angeben. Neben den Kosten für den Treppenlift, die den zumutbaren Eigenanteil übersteigen, können auch Kosten für Reparatur und Montage geltend gemacht werden. Bewahren Sie in jedem Fall alle Rechnungen und Belege auf, um sie im Zweifelsfall dem Finanzamt nachweisen zu können. Für weitere Details sollten Sie die Beratung eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin in Anspruch nehmen.

Wie hoch fällt die Erstattung aus?

Mit welchem Betrag Sie rechnen können, ist komplett individuell. Entscheidend ist die „zumutbare Belastungsgrenze“ für den Eigenanteil, die sowohl die Einkünfte im Haushalt, den Familienstand sowie die Anzahl der Kinder einbezieht. Je nach Ausgangssituation macht die Belastungsgrenze zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte aus. Das Finanzamt ermittelt die zumutbare Belastung dabei stufenweise. Allein der Betrag, welcher über dem ermittelten Wert der zumutbaren Belastung liegt, kann steuerlich geltend gemacht werden und somit das zu versteuernde Einkommen mindern. Die Höhe der Erstattung ist dabei an Ihren persönlichen Steuersatz geknüpft. Bei einem niedrigeren Einkommen zahlen Sie entsprechend weniger Einkommenssteuer. Dementsprechend wird auch Ihre Erstattung nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung geringer ausfallen.

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