Sollten Sie aus privaten Gründen einen Wohnortwechsel durchführen, können Sie Ihre entstandenen Arbeits- und Fahrtkosten im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Hierfür können Sie jährlich höchstens 20.000 Euro angeben. Als Steuerermäßigung ergibt sich ein Betrag von 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, sprich maximal 4.000 Euro. Auch 20 Prozent der Handwerkerkosten (maximal 1.200 Euro) können bei einem Umzug von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung: Rechnungen und Zahlungsnachweise müssen vorhanden sein und dem Finanzamt vorgelegt werden. Bestehen Sie deshalb auf eine Zahlung per Überweisung statt in bar zu zahlen. Kosten für Materialien werden nicht erstattet.
Umzugsunternehmen (Transport, Ein- und Auspacken, Montage- und Demontage-Service)
Mietkosten für Umzugsfahrzeuge
Reinigungskosten (Endreinigung der alten Wohnung und Reinigung der neuen Wohnung)
Installationsarbeiten (z. B. Anschluss von Elektrogeräten, Installation von Lampen)
Malerarbeiten
Kleine Reparaturen und Renovierungen
Montage der Küche
Falls Sie wegen Ihrer Gesundheit umziehen müssen, zum Beispiel weil Sie einen Unfall hatten oder wegen einer Behinderung, können die entstanden Kosten als außergewöhnliche Belastung vom Finanzamt anerkannt werden. Hierfür ist ein ärztliches Attest als Nachweis erforderlich, und die Kosten müssen eine zumutbare Belastung übersteigen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, herauszufinden, ob diese Kriterien erfüllt sind.
Bei einem beruflich bedingten Umzug können doppelte Mietzahlungen steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt, wenn Sie während des Übergangszeitraums gleichzeitig Miete für die alte und die neue Wohnung zahlen müssen. Um die Kosten abzusetzen, müssen Sie dem Finanzamt die Mietverträge und Zahlungsbelege für beide Wohnungen vorlegen.
Bei privaten Umzügen können Sie die doppelte Miete nicht absetzen.
Viele Umzugskosten können Sie steuerlich geltend machen.
Wenn Sie wegen Ihres Jobs umziehen wollen oder müssen, können Sie einen Teil der entstandenen Kosten als Werbungskosten in der Anlage N der Steuererklärung angeben. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Kürzerer Arbeitsweg: Ein verkürzter Weg zur Arbeit bedeutet, dass Sie durch Ihren Umzug jeweils für den Hin- und Rückweg mindestens eine halbe Stunde Anfahrtszeit einsparen. Dabei geht es nicht um die Länge der Strecke, sondern darum, wie viel Zeit Sie beim Pendeln einsparen. Das bedeutet, dass Sie auch, wenn Sie innerhalb einer Großstadt umziehen, steuerlich profitieren können. Die Zeitersparnis sollten Sie anhand von Routenplanern im Internet belegen können.
Arbeitsplatzwechsel / Versetzung: Ihre Firma strebt einen Standortwechsel an oder Sie wollen für Ihren neuen Job in eine andere Stadt ziehen? Auch in diesem Fall können Sie den Umzug in der Steuererklärung geltend machen.
Auflösung einer doppelten Haushaltsführung: Wenn Sie wegen Ihres Jobs eine Zweitwohnung beziehen oder eine Zweitwohnung aufgeben, können Sie diesen Umzug ebenfalls bei der Steuer angeben.
Auslandsrückkehr: Wenn Sie längere Zeit im Ausland gelebt haben, können Sie ebenfalls Ihre berufliche Rückkehr nach Deutschland steuerlich absetzen.
Erste Berufsausbildung: Auch Studenten und Auszubildende, die Ihre erste Berufsausbildung antreten und hierfür umziehen, können die Umzugskosten als Sonderausgaben deklarieren.
Auch Selbstständige können den beruflich bedingten Umzug in der Steuererklärung deklarieren. Hierfür muss aber die Notwendigkeit belegt werden. Notwendig ist der Umzug zum Beispiel, wenn Ihr Unternehmen gewachsen ist, und Sie deshalb ein größeres Gebäude benötigen, Sie näher an Auftraggeber, Kunden, Lieferanten und Partner ziehen oder es Absatzprobleme an der aktuellen Örtlichkeit gibt.
Mit der Umzugskostenpauschale können Sie alle kleinen und größeren Kosten rund um den Umzug absetzen, ohne Belege einreichen zu müssen. Diese Leistungen werden von der Umzugskostenpauschale abgedeckt:
Annoncen für die Wohnungssuche
Ummeldegebühren (Pkw, Telefon und Internet, Personalausweis)
Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung (wenn Sie verpflichtend sind)
fachgerechte Montage der Kücheneinrichtung
elektrische Arbeiten (Lampen anbringen, Anschluss elektrischer Geräte etc.)
Trinkgelder für Möbelpacker:innen bzw. Verpflegung für Umzugshelfer:innen
Die Umzugskostenpauschale zu nutzen, ergibt immer dann Sinn, wenn Ihre Kosten entweder gleich hoch oder geringer sind als die Pauschale. Für jeden Angehörigen, der mit umzieht, gibt es einen Aufschlag. Dabei definiert das Bundesumzugskostengesetz, wer genau als Angehöriger gezählt wird. Die Pauschbeträge werden in regelmäßigen Abständen erhöht. Hier finden Sie die Höhe der aktuellen Umzugskostenpauschale:
Zeitpunkt des Umzugs | Pauschale für Singles | Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt | Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern |
---|---|---|---|
ab 1. März 2024 | 964 Euro | 643 Euro | 2.893 Euro |
ab 1. April 2022 | 886 Euro | 590 Euro | 2.656 Euro |
ab 1. April 2021 | 870 Euro | 580 Euro | 2.610 Euro |
ab 1. Juni 2020 | 860 Euro | 573 Euro | 2.579 Euro |
Die Umzugskostenpauschale ist nicht verpflichtend. Lagen Ihre Umzugskosten deutlich über dem Pauschbetrag, lohnt es sich, die Kosten einzeln zu deklarieren. In diesem Fall müssen Sie aber alle Belege und Quittungen gesammelt beim Finanzamt einreichen.
Sollten Sie in den zurückliegenden fünf Jahren schon einmal aus beruflichen Gründen umgezogen sein, wird die Pauschale um 50 Prozent erhöht. Wichtig ist, dass Sie vorher und nachher eine eigene Wohnung hatten. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für das Umzugsunternehmen, können Sie die Kosten nicht geltend machen.Außerdem gibt es einen Zuschlag für Nachhilfeunterricht, falls Schulstoff aufgrund unterschiedlicher Lehrpläne nachgeholt werden muss. Hierfür gelten folgende Sätze:
ab 1. März 2024: 1.286 Euro
ab 1. April 2022: 1.181 Euro
ab 1. April 2021: 1.160 Euro
ab 1. Juni 2020: 1.146 Euro
Um die Umzugskostenpauschale in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie keine Nachweise. Einzelnachweise der Kosten werden nur nötig, wenn Ihre Umzugskosten über dem Pauschalbetrag liegen. Diese zusätzlichen Angaben können Sie unter den Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen.
Die Anschaffungskosten für neue Möbel können Sie nicht von der Steuer absetzen. Das gleiche gilt für Kosten, die für die zwischenzeitliche Einlagerung Ihrer Möbel fällig werden, wenn Sie diese benötigen. Ihre privaten Umzugshelfer:innen können Sie nur von der Steuer absetzen, wenn Sie deren Bezahlung durch Rechnungen oder Überweisungen nachweisen können. Auch die Maklergebühren für den Wohnungs- oder Hauskauf werden nicht übernommen.
Die Umzugskostenpauschale können Sie bei einem privaten Umzug nicht in Anspruch nehmen. Haushaltsnahe Dienstleistungen (in Höhe von 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, maximal 4.000 Euro) sowie Handwerkerkosten (in Höhe von 20 Prozent der abzugsfähigen Ausgaben, maximal 1.200 Euro) können Sie trotzdem absetzen. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für ein Umzugsunternehmen oder Reinigungsarbeiten.
Beruflich veranlasste Umzugskosten werden in der Anlage N unter den Werbungskosten eingetragen. Geschieht der Umzug aus privaten Gründen können haushaltsnahe Dienstleistungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen deklariert werden.
Umzugskosten, die von der Umzugskostenpauschale abgedeckt werden, umfassen Kosten für Wohnungsannoncen, Ummeldegebühren, verpflichtende Schönheitsreparaturen der vorherigen Wohnung, Küchenmontage, elektrische Installationsarbeiten sowie Trinkgelder für Umzugshelfer:innen.
Die Umzugskostenpauschale gilt für beruflich bedingte Umzüge. Dank ihr können Sie schwer belegbare Kosten (z. B. Renovierungsarbeiten) auch ohne Nachweis geltend zu machen.