Bauvorschriften & Planung
Der erste Schritt bei der Planung Ihres Wintergartens ist, die Baugenehmigung einzuholen. Je nach Bundesland variieren die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen (die sog. Bauvorlagen). Der Bauantrag wird mit allen Bauvorlagen schriftlich bei der zuständigen Verwaltungsstelle eingereicht und von dort an die Baubehörde weitergegeben.
Formblatt mit Fragen zum Grundstück, Bauvorhaben, Kosten usw.
Lageplan, Maßstab 1:500
Bauzeichnungen
Baubeschreibung vom Hersteller
statische Berechnungen für Konstruktion und Fundament
Berechnungen zu Schallschutz, Wärmedämmung und Brandschutz
Neben der Genehmigung vom Amt ist es auch immer angebracht, die Nachbarn in Ihre Bauvorhaben einzuweihen. Bei einer Grenzbebauung oder mangelnden Abstandsflächen sind Sie auf das Wohlwollen der Nachbarn angewiesen. Oft verlangt man beim Bauamt auch eine schriftliche Einverständniserklärung.
Wohnwintergärten dienen ganzjährig als weiterer Wohnraum.
Warmwintergärten sind in der Regel genehmigungspflichtig, wohingegen Glashaus-Konstruktionen wie Sommergarten oder Kaltwintergärten ggf. keine Genehmigung vom Amt benötigen. Ein Gewächshaus, das im Garten aufgestellt oder das als sogenanntes Anlehnhaus errichtet werden kann, ist oft genehmigungsfrei. Entscheidend ist die Verbindung zum Haus, mit der sich die Bestimmungen ändern.
Da ein Wintergarten in der Regel mindestens phasenweise von Menschen bewohnt wird, unterliegt der zusätzlich geschaffene Wohnraum den gleichen Wärmeschutzverordnungen wie das Wohnhaus. Das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche Höchstwerte einzuhalten sind.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Arbeit einer Fachfirma überlassen oder den Wintergarten selbst bauen. Die erste Variante bringt natürlich vor allem eines mit sich: Die Gewissheit, dass am Ende alles sitzt und steht, wo es sollte. Die Montagekosten belaufen sich aber im Durchschnitt auf ca. 3.000 bis zu 5.000 Euro.
Wer sich das sparen möchte, kann zum Beispiel auch einen Wintergarten-Bausatz in Eigenleistung errichten. Wichtig ist auf jeden Fall eins: Die umfangreiche Beratung im Voraus durch erfahrenes Fachpersonal. Beachten Sie außerdem, dass Fehler bei einem Wintergartenbau in Eigenleistung langfristig kostspielige Folgen haben können und niemand dafür die Haftung übernimmt.
Bauen Sie Ihren Wintergarten selbst auf, haften Sie ggf. für Bauschäden.
Statische und wärmetechnische Gründe erfordern Tragfähigkeit, Frostschutz und ideale Wärmedämmung: In der Regel muss das Fundament mindestens 80 bis 100 cm tief sein, um den Anforderungen zu genügen. Das Fundament trägt natürlich auch die baulichen Lasten in den Untergrund ab, muss also Hand in Hand mit der Statik geplant werden, um Stabilität zu gewährleisten. Das Fundament spielt in vielerlei Hinsicht eine enorm wichtige Rolle:
Lastenaufnahme und –verteilung
aufsteigende Feuchte abhalten
Niederschlags- und Tauwasser von Grund fernhalten
Wärmedämmung gemäß des GEG
Das Fundament gehört nicht automatisch zu den Regelleistungen der Wintergartenanbieter. Oft werden Sie jedoch an seriöse Partnerfirmen vermittelt, die als externe Dienstleister die Bodenarbeiten übernehmen. Auch eine Fundamentlegung in Eigenregie ist möglich, bedarf aber einiger Kenntnisse und ebenfalls spezieller Beratung.
Eine bestehende Terrasse als Fundament für den Wintergarten zu benutzen, ist für viele Bauherren naheliegend. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten eines Terrassenanbaus es gibt. In den meisten Fällen genügt der Untergrund aber nicht den Anforderungen für einen vollwertigen Wohnwintergarten, es fehlen:
nötige Wärmedämmung
thermische Trennung
Sperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit
ausreichende Tragfähigkeit
Das Grundgerüst eines Wintergartens soll viele Anforderungen erfüllen: Stabilität, Langlebigkeit und pflegeleichte Handhabung sind nur einige davon. Aber auch die Optik spielt bei der Materialauswahl eine wichtige Rolle. Grundlegend haben Sie die Wahl zwischen:
Material | Eigenschaften |
---|---|
Stahl | besonders strapazierfähig und tragfähig schwer zu verarbeiten |
Kunststoff | preisgünstig weniger strapazierfähig |
Holz | gute Wärmedämmeigenschaften hoher Pflegeaufwand |
Aluminium | sehr robust weniger ansprechende Optik |
Holz-Aluminium | vereint gute Wärmedämmung und Robustheit kostenintensiv |
Überlegen Sie sich zudem, wie Ihr Wintergarten aussehen soll. Je nachdem, wo Sie ihn anbauen möchten, wie groß er werden soll und wie viel Glasanteil Sie wählen, variieren die möglichen Dachformen. Beliebte Wintergartenlösungen sind:
Egal ob Warm- oder Kaltwintergarten - beim Wintergartenbau müssen Sie drei besondere Wintergartenelemente berücksichtigen:
Heizung: Vor allem für Warmwintergärten ist es wichtig, ein passendes Heizsystem auszuwählen.
Verglasung: Die richtige Verglasung spielt eine essenzielle Rolle. Bei einem Glasdach beispielsweise sind Sie verpflichtet, Verbundsicherheitsglas zu verbauen.
Beschattung und Belüftung: Beschattungssysteme sind wichtig, damit sich im Sommer Ihr Anbau nicht zu sehr aufheizt. Beschattungen werden in der Regel gemeinsam mit einem Belüftungssysteme für Kaltwintergärten ausgesucht und aufeinander abgestimmt.
Wer den Bau eines Wintergartens plant, sollte sich unter allen Umständen individuell beraten lassen. Vom Fundament über das Material, Verglasung, Beschattung, Belüftung und Heizung: Alles muss perfekt aufeinander abgestimmt sein. Fehler in der Planung können am Ende Mängel nachziehen, die sich nur mit enormem Kostenaufwand wieder ausgleichen lassen.
Passende Fachfirmen können Sie mithilfe unseres kostenlosen und unverbindlichen* Online-Formulars finden. Geben Sie mit wenigen Klicks an, wonach Sie suchen und wie Ihr Wintergarten aussehen soll. Anhand Ihrer Angaben empfehlen wir Ihnen bis zu drei Firmen aus Ihrer Nähe. Das Beste: Am Ende entscheiden Sie, mit welcher Firma Sie zusammenarbeiten möchten.
In Abhängigkeit von Größe und Material beginnen die Kosten für einen Wintergarten bei circa 17.500 Euro. Für einen Warmwintergarten können Sie aufgrund der Vorschriften für Wärmedämmung und Fenster jedoch mit deutlich mehr Kosten rechnen. Hier beginnen die Kosten meist bei 30.000 Euro.
Je nachdem, wofür Sie Ihren Wintergarten nutzen möchten, planen Sie eine Mindestfläche von 9 m² ein. So können Sie in den Anbau auch Tisch und Stühle platzieren.
Planen Sie einen Warmwintergarten als Wohnraumerweiterung, ist dieser in der Regel genehmigungspflichtig. Kaltwintergärten, die vorrangig als Gewächshäuser genutzt werden, können meist ohne Baugenehmigung errichtet werden.