Gut informiert loslegen
Der Bau eines Wintergartens unterliegt dem Baurecht und wird daher von den Bundesländern geregelt. Viele Länder haben dafür eigene Vorschriften festgelegt. Dabei spielt die Größe und Funktion Ihres gewählten Wintergartenmodells eine zentrale Rolle.
Ein beheizter Wintergarten, auch Wohnwintergarten genannt, zählt zur Wohnfläche und unterliegt daher strengeren Bauvorschriften. In allen Bundesländern ist für ihn eine Baugenehmigung erforderlich.
Im Gegensatz dazu sind Kaltwintergärten, die überwiegend als Wetterschutz oder für Pflanzen genutzt werden, in einigen Bundesländern genehmigungsfrei. Zum Beispiel erlauben Bayern und Niedersachsen unter bestimmten Auflagen den Bau eines Kaltwintergartens ohne Genehmigung, während in Nordrhein-Westfalen dafür immer eine Genehmigung erforderlich ist.
Auf unseren Übersichtsseiten zu den Wintergartenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer finden Sie die wichtigsten Informationen:
Regionale Wintergarten-Fachfirmen sind mit den aktuellen Vorschriften bestens vertraut. Sie unterstützen Sie bei der Planung und Baugenehmigung Ihres Wintergarten-Anbaus sowie der rechtssicheren Umsetzung. So können Sie sicher sein, dass Ihr Wintergarten am Ende allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Bundesland | Genehmigungspflicht für Wintergärten |
---|---|
Baden-Württemberg | Beheizte Wintergärten: Baugenehmigung erforderlich Kaltwintergärten: Genehmigungsfrei, wenn nicht als Wohn- oder Aufenthaltsraum genutzt (z. B. Unterstellmöglichkeit für Pflanzen) |
Bayern | Beheizte und unbeheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig |
Berlin | Beheizte Wintergärten: Immer baugenehmigungspflichtig Unbeheizte Wintergärten: Einige Bezirke erlauben Kaltwintergärten bis 10 m² ohne Baugenehmigung |
Brandenburg | Beheizte Wintergärten: Baugenehmigung erforderlich Kaltwintergärten: Genehmigungsfrei bei einer Fläche unter 20 m² |
Bremen | Beheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig Unbeheizte Wintergärten: Genehmigungsfrei unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei einer Fläche bis 30 m² |
Hamburg | Beheizte und unbeheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig laut Bauordnung Ausnahmen: Mögliche Sonderregelungen für kleinere Kaltwintergärten je nach Bebauungsplan der Bezirke |
Hessen | Beheizte Wintergärten: Immer baugenehmigungspflichtig Kaltwintergärten: Ohne Baugenehmigung bis 30 m² unter bestimmten Voraussetzungen |
Mecklenburg-Vorpommern | Beheizte und unbeheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig |
Niedersachsen | Beheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig Unbeheizte Wintergärten: Kaltwintergärten bis 40 m² können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein |
Nordrhein-Westfalen | Beheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig Kaltwintergärten: Ohne Baugenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen auf einer Fläche unter 30 m² |
Rheinland-Pfalz | Beheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig Unbeheizte Wintergärten: Genehmigungsfrei bei einer Größe bis 50 m³ an Wohngebäuden |
Saarland | Beheizte und unbeheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig |
Sachsen | Beheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig Unbeheizte Wintergärten: Kaltwintergärten, die nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden, können unter bestimmten Bedingungen verfahrensfrei eingerichtet werden (Gemeindeentscheidung) |
Sachsen-Anhalt | Beheizte und unbeheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig |
Schleswig-Holstein | Beheizte und unbeheizte Wintergärten: Grundsätzlich baugenehmigungspflichtig |
Thüringen | Beheizte Wintergärten: Immer baugenehmigungspflichtig Kaltwintergärten: Ohne Baugenehmigung bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Raumvolumen unter bestimmten Bedingungen |
* Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen der Länder jederzeit ändern können und darüber hinaus weitere baurechtliche Vorschriften auf Sie zukommen können.
Auch wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, haften Sie als Bauherr:in für die Einhaltung aller Vorgaben. Lassen Sie sich sicherheitshalber von einer Fachfirma helfen. Die meisten Wintergartenbauer:innen übernehmen auch die Vorklärungen und kennen sich in Ihrer Region mit den Vorschriften für Wintergärten aus.
Warmwintergärten sind in der Regel genehmigungspflichtig.
Unabhängig von der Genehmigungspflicht müssen auch bestimmte Vorschriften für die verschiedenen Bestandteile eines Wintergarten eingehalten werden.
Das Fundament, die Bodenplatte und die Abdichtung des Wintergartens sind entscheidend für die Stabilität und Langlebigkeit der Konstruktion. Wie bei jedem Anbau gelten hier strenge Anforderungen.
Lasten aufnehmen: Das Fundament muss das Gewicht des Wintergartens tragen und alle Lasten sicher auf den Untergrund übertragen. Es sollte so ausgelegt sein, dass keine Setzrisse oder Schäden durch Bewegungen im Boden entstehen. Als grobe Faustregel gilt: Die Fundamenttiefe sollte mindestens 80 cm betragen, um frostsicher zu sein. Die Breite liegt häufig bei 30 bis 50 cm. Für eine genaue Berechnung ist es ratsam, eine Fachfirma zu beauftragen oder das Fundament genauer zu berechnen.
Sperre gegen aufsteigende Feuchte: Um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden, muss eine Abdichtungsschicht eingebaut werden, die verhindert, dass Feuchtigkeit aus dem Erdreich aufsteigt. Diese Feuchtigkeitssperre schützt die Struktur des Wintergartens und sorgt für ein trockenes Innenklima.
Niederschlags- und Tauwasser fernhalten: Die Bodenplatte und das Fundament sollten so gestaltet sein, dass Regen- und Tauwasser von der Konstruktion ferngehalten werden. Ein korrekt ausgeführtes Gefälle sorgt dafür, dass Wasser abgeleitet wird und Frostschäden an der Bodenplatte vermieden werden.
Wärmedämmung: Für beheizte Wintergärten ist eine druckfeste Dämmung (z. B. XPS oder EPS) unter der Bodenplatte nötig, um Wärmeverluste zu verhindern. Die Dämmplatten werden auf einer Schicht aus Sand oder Schotter verlegt, gefolgt von einer Feuchtigkeitssperre und der Betonbodenplatte. So bleibt der Wintergarten auch bei niedrigen Temperaturen warm.
Das Tragwerk des Wintergartens ist entscheidend für dessen Sicherheit und Energieeffizienz:
Tragfähigkeit: Das Tragwerk muss Eigenlasten, Schneelasten (ca. 75-250 kg/m² je nach Region) und Windlasten (ca. 50-100 kg/m²) sicher tragen können. Die genaue Auslegung hängt vom Standort und der Bauweise ab. Als grobe Orientierung können für einen Wintergarten etwa 240 kg/m² Gesamtlast kalkuliert werden. Eine genaue Berechnung sollte jedoch von Statiker:innen oder einer Fachfirma durchgeführt werden.
Schutz vor Wärmeverlusten: Um Wärmeverluste zu minimieren, sind dreifach verglastes Isolierglas, thermisch getrennte Profile und luftdichte Abdichtungen ideal. Für beheizte Wintergärten ist außerdem eine Bodendämmung (z. B. XPS oder EPS) sinnvoll, um das Raumklima stabil zu halten und die Heizkosten zu senken.
Schutz vor Wind und Wetter: Wasserabweisende Dichtprofile, wetterfeste Dichtbänder und Aluminiumprofile mit Wasserablaufsystemen schützen den Wintergarten vor Witterungseinflüssen. Eine hochwertige Isolierung, z. B. durch dreifach verglastes Isolierglas und thermisch getrennte Profile, verhindert Wärmeverluste und sorgt für ein stabiles Raumklima.
Wintergärten können aus verschiedenen Materialien gefertigt werden. Informieren Sie sich, ob Ihr Wintergarten optisch an den Rest des Hauses oder der Nachbarschaft angepasst werden muss und stimmen Sie die Materialwahl darauf ab.
Die Planung der Heizung für einen Wintergarten hängt stark von der Nutzung ab.
Heizleistung für Wohnwintergarten: Bei ganzjährig genutzten, beheizten Wintergärten ist eine leistungsstarke Heizung erforderlich, die auch bei niedrigen Außentemperaturen im Winter ausreichend Wärme liefert. Die Heizkapazität sollte so ausgelegt sein, dass der Raum ohne zusätzliche Wärmequellen angenehm warm bleibt. Geeignete Heizungen für Wohnwintergärten sind Infrarotheizungen, Fußbodenheizungen und Konvektoren. Wärmepumpen können ebenfalls effizient eingesetzt werden. Heizöfen eignen sich gut, um an kalten Tagen kurzzeitig Wärme zu schaffen, sind als einzige Heizquelle jedoch nicht effizient genug für Wohnwintergärten.
Vermeidung von Schimmel und Kondensat: Die Heizung muss alle Oberflächen gleichmäßig erwärmen, um Kondensation und Schimmel zu verhindern. Feuchtigkeitsunempfindliche Materialien wie Aluminium, PVC und Edelstahl sind ideal für Rahmen und Profile an kritischen Stellen wie Fensterrahmen, Außenwänden und Dachverglasungen, wo häufig Feuchtigkeit auftritt.
Anforderungen an die Luftzirkulation: Eine gleichmäßige Wärmeverteilung beugt Kältebrücken und Schimmel vor. Deckenventilatoren, Luftkanalsysteme und automatische Belüftungssysteme sorgen für eine effektive Luftzirkulation und ein stabiles Raumklima.
Ihren Antrag für die Baugenehmigung stellen Sie bei Ihrem zuständigen Landesbauamt.
Die richtige Kombination von Belüftungssystemen und Beschattungen sorgt für ein angenehmes Raumklima im Wintergarten:
Belüftung: Für eine ausreichende Luftzirkulation ist es wichtig, dass der Wintergarten je nach Beschattungssystem mindestens zehn- bis zwanzigmal pro Stunde gelüftet wird. Für eine gute Luftqualität sind automatische Fensterlüftungen, Dachlüfter oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ideal. Querlüftungssysteme und Kleinraumlüfter können ebenfalls für regelmäßigen Luftaustausch sorgen und Stauluft verhindern.
Beschattungssysteme: Im Sommer kann ein Wintergarten ohne Beschattung schnell überhitzen. Außenliegende Beschattungssystem, wie Markisen oder Jalousien, sind besonders effektiv, da sie das Eindringen der Sonnenstrahlen bereits vor der Verglasung abfangen. Automatisierte Systeme mit Sonnen- und Temperatursensoren oder Smart-Home-Steuerung passen die Beschattung optimal an die Lichtverhältnisse an und sorgen für ein angenehmes Raumklima.
Neben dem Tragwerk ist auch die Verglasung für Wintergärten ein wichtiger Faktor. Die aktuellen Anforderungen für Wintergarten-Verglasungen finden Sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wichtige Kennwerte für Neubau Planen Sie einen neuen Wintergarten, gelten die GEG Grenzwerte für Neubauten, welche die Referenzwerte der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzen:
Fenster/Fenstertüren – Uw ≤ 1,3 W/m²K g = 0,60
Falt- und Hebeschiebeanlagen – Uw ≤ 1,6 W/m²K
Außentüren – U ≤ 1,8 W/m²K
Glasdächer (Wintergärten) – U ≤ 2,0 W/m²K
Wichtige Kennwerte bei Renovierung Renovieren Sie Ihren bereits vorhandenen Wintergarten, sind folgende Höchstwerte einzuhalten:
Fenster/Fenstertüren – Uw = 1,3 W/m²K
Falt- und Hebeschiebeanlagen – Uw = 1,6 W/m²K
Außentüren – U = 1,8 W/m²K
Glasdächer (Wintergärten) – U = 2,0 W/m²K
Dann sind Sie nach der GEG verpflichtet, im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit einer zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigten Person zu führen. Passende Fachfirmen finden Sie bei uns. Füllen Sie dazu mit wenigen Klicks unseren Online-Fragebogen aus. Anhand Ihrer Angaben empfehlen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich bis zu drei Fachfirmen aus Ihrer Nähe.
Für Reihenhäuser oder Doppelhaushälften ist der Anbau eines Wintergartens grundsätzlich möglich, sofern keine Grundbucheinträge dagegen sprechen und die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes eingehalten werden. Beachten Sie zudem, dass Sie nicht ihr komplettes Grundstück zubauen dürfen und ein Wintergarten-Anbau eine Baugenehmigung benötigen kann. Ein Mindestabstand von etwa drei Metern zum Nachbargrundstück ist oft erforderlich. Ist der Wintergarten höher als drei Meter, sollte der Abstand mindestens der Hälfte der Gebäudehöhe entsprechen. Bei Reihenhäusern können zudem besondere Anforderungen wie Brandschutzauflagen bestehen.
Für Wintergärten an Reihenhäusern kann es Ausnahmeregelungen geben, die einen geringeren Abstand oder eine Grenzbebauung zulassen.
Die Vorschriften für den Anbau eines Wintergartens an eine Doppelhaushälften oder an ein Reihenhauses variieren je nach Bundesland. Hier einige Beispiele:
In Schleswig-Holstein gelten beispielsweise für Wintergärten an Reihen- und Doppelhäusern grundsätzlich die gleichen Abstandsflächen wie bei anderen Gebäuden, mit einem Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze. Diese Vorgaben können durch Bebauungspläne oder Nachbarschaftsabsprachen angepasst werden. Falls der Abstand verringert werden soll, ist oft eine schriftliche Zustimmung des Nachbarn sowie zusätzliche Brandschutzmaßnahmen, wie eine feuerfeste Wand, erforderlich.
In Bayern gilt ebenfalls für Wintergärten an Reihen- und Doppelhäusern gemäß Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ein Mindestabstand von drei Metern. In städtischen Gebieten kann diese Regel jedoch durch örtliche Bebauungspläne oder Satzungen angepasst werden, die engere Abstände vorsehen können. Wird der Wintergarten direkt an die Grundstücksgrenze gebaut, kann der Abstand mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn verkürzt werden.
In Sachsen fallen laut Bauordnung bei Wintergärten für Reihen- und Doppelhäuser die Abstandsflächen von drei Metern an. Örtliche Bebauungspläne können Ausnahmen zulassen. Bei Grenzbebauung sind feuerfeste Wände ohne Fenster oder Brandschutzglas notwendig. Hierbei ist ebenso das schriftliche Einverständnis der Nachbarn ratsam, um Konflikte zu vermeiden.
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen und ggf. eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit regionalen Wintergarten-Fachfirmen empfehlenswert. Diese sind mit den geltenden Vorschriften vertraut und unterstützen bei Planung, Umsetzung und Baugenehmigung Ihres Wintergarten-Anbaus.
Die Wintergarten-Baugenehmigung wird beim örtlichen Bauamt beantragt. Das Bauamt bewertete den Bauantrag und überprüft unter anderem, ob Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken eingehalten und energetische Vorgaben erfüllt werden.
Zur Beurteilung des Vorhabens sind dem Antragsformular folgende wesentliche Unterlagen beizufügen:
Amtlich anerkannter Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500
Bauzeichnungen des Wintergartens mit Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:100 (werden meist von den Hersteller:innen geliefert)
Zusätzliche Bauzeichnungen bei Veränderungen am Hauptgebäude im Maßstab 1:100
Statische Berechnungen als Nachweis zur Standsicherheit
Baubeschreibung des Projekts, die Materialien und Bauweise detailliert beschreibt
Nachweis zum Wärmeschutz
Die für einen Wintergarten-Bauantrag erforderlichen Unterlagen variieren je nach Bundesland. Neben den standardmäßigen Dokumenten können je nach regionalen Vorschriften zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Hier einige Beispiele:
Baden-Württemberg:
Brandschutznachweis: Insbesondere bei größeren Wintergärten oder bestimmten Bauweisen kann ein Nachweis über den Brandschutz verlangt werden.
Entwässerungsplan: Darstellung der geplanten Entwässerungseinrichtungen, um die Ableitung von Niederschlagswasser sicherzustellen.
Bayern:
Schallschutznachweis: In lärmbelasteten Gebieten kann ein Nachweis über den Schallschutz erforderlich sein.
Energieeinsparnachweis: Bei beheizten Wintergärten ist ein Nachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) notwendig.
Nordrhein-Westfalen:
Grünordnungsplan: In bestimmten Gebieten kann ein Plan zur Gestaltung der Grünflächen verlangt werden.
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde: Bei Bauvorhaben in naturnahen Gebieten wird ggf. eine Stellungnahme der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingeholt.
Hessen:
Nachweis über die Einhaltung der Abstandsflächen: Detaillierte Berechnungen, die belegen, dass die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
Nachweis der Erschließung: Dokumentation, dass das Grundstück ausreichend erschlossen ist, insbesondere im Hinblick auf Zufahrt und Versorgungsleitungen.
Vorprüfung und Bauvoranfrage: Viele Bauämter bieten eine unverbindliche Bauvoranfrage an. Diese Vorabprüfung gibt Klarheit darüber, ob das Projekt genehmigungspflichtig ist und ob das Vorhaben den Bauvorschriften entspricht. Das spart Zeit und Kosten, da mögliche Änderungen bereits vor dem eigentlichen Antrag eingearbeitet werden können.
Einreichung des Bauantrags: Ist eine Genehmigung erforderlich, reichen Sie den Bauantrag beim Bauamt ein. Das Antragsformular sollte mit allen erforderlichen Unterlagen wie Lageplan, Bauzeichnungen und statischen Nachweisen ergänzt werden. Falls Fachfirmen die Unterlagen vorbereiten, können diese häufig sicherstellen, dass alle relevanten Anforderungen erfüllt sind.
Prüfung durch das Bauamt: Nach Einreichung wird der Antrag umfassend geprüft. Die Baubehörde kontrolliert, ob alle baurechtlichen Vorschriften, wie Abstandsregelungen und energetische Standards, eingehalten werden. Die Bearbeitungszeit beträgt häufig zwischen vier und zwölf Wochen, je nach Region und Komplexität des Vorhabens.
Fristen und Dauer: In den meisten Fällen wird das Bauamt innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung treffen. Bei sehr komplexen oder unvollständigen Anträgen kann sich die Genehmigung jedoch verzögern. Einige Bauämter haben feste Fristen, innerhalb derer Anträge bearbeitet werden müssen, in anderen Fällen können längere Bearbeitungszeiten anfallen.
Liegt eine schriftliche Genehmigung vor, die bestätigt, dass das Projekt alle rechtlichen und baulichen Vorschriften erfüllt, können Sie mit Bauarbeiten beginnen. Der Start des Baus ohne die endgültige Genehmigung kann zu Bußgeldern und möglicherweise sogar zu einem Baustopp führen.
Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen: Häufige Ursache für Verzögerungen oder Ablehnungen. Fehlende Nachweise oder fehlerhafte Dokumentation können die Bearbeitung verzögern. Die Zusammenarbeit mit einer Fachfirma hilft, da sie sicherstellt, dass alle Anforderungen korrekt erfüllt werden.
Verstöße gegen Abstandsregelungen und Bebauungspläne: Missachtung von Mindestabständen zu Nachbargrundstücken kann Einsprüche und Verzögerungen nach sich ziehen. In vielen Regionen gelten zudem strenge Vorgaben zur Gestaltung und Nutzung von Wintergärten, die bei Abweichungen individuell angepasst werden müssen.
Die Kosten Ihrer Wintergarten-Baugenehmigung sind davon abhängig, welche Unterlagen Sie einreichen müssen und wie hoch der Gebührensatz Ihres zuständigen Bauamts ist. Beispielsweise zahlen sie in Hamburg 20,50 Euro pro 1.000 Euro der anrechenbaren Kosten. Die Mindestgebühr liegt in der Hansestadt bei 129,40 Euro. In Sachsen erheben die Bauämter eine Gebühr von 0,5 bis 0,7 Prozent des Gesamtbauwertes. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Kosten für eine Baugenehmigung deutlich.
Beispiel: Bei Baukosten von 30.000 Euro zahlen sie in Hamburg 615 Euro, in Sachsen beträgt die Gebühr nur 150 bis 210 Euro.
Zusätzlich zu den Kosten für die Wintergarten-Baugenehmigung fallen Gebühren für die Planungsunterlagen wie Bauzeichnungen, Lagepläne und statische Nachweise an. Je nach Projektumfang und Architekt:innen können diese zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen. Bei höheren Bauwerten ist das Architektenhonorar gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) festgelegt.
Auf unseren Detailseiten zur Baugenehmigung in den einzelnen Bundesländern (siehe Liste oben) gehen wir auf die genauen Kosten pro Region ein.
Wenn Sie einen Wintergarten ohne die erforderliche Baugenehmigung errichten, drohen ernsthafte Konsequenzen. Baubehörden können Bußgelder verhängen, die je nach Bundes- und Bauordnung bis zu 50.000 Euro betragen können.
Haben Sie einen Wintergarten ohne Baugenehmigung errichtet, kann die Behörde den Abriss anordnen, wenn dieser nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und nachträglich keine Genehmigung erteilt werden kann. Selbst wenn eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, sind hierfür häufig zusätzliche Dokumentationen und bauliche Anpassungen erforderlich, die kostspielig sein können. Zudem kann die Baubehörde eine Nutzung des Wintergartens ohne Baugenehmigung verbieten, bis alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Um solche schwierigen und finanziellen Risiken zu vermeiden, ist es ratsam, sich vor dem Bauvorhaben genau über die Genehmigungspflicht zu informieren und ggf. Eine Fachfirma hinzuzuziehen, die Sie bei der Einhaltung aller baurechtlichen Anforderungen unterstützt.