Logo von Aroundhome mit der Tagline "Denn es ist Ihr Zuhause."Aroundhome Logo
Fachfirma finden
Ratgeber

Richtig bauen

Baugenehmigung & Vorschriften für einen Wintergarten in Bayern

Brauchen Sie passende Empfehlungen für Fachfirmen?
Für den Bau eines Wintergartens in Bayern ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich, unabhängig davon, ob er beheizt oder unbeheizt ist. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Unterlagen für den Bauantrag notwendig sind und welche baurechtlichen Regelungen beim Bau eines Wintergartens beachtet werden müssen.
Unsere Autorin Undine Tackmann  ist Senior Editor bei Aroundhome und Expertin auf dem Gebiet Energieeffizienz und für Solaranlagen
Undine Tackmann
05.11.2024, 10:08 Uhr
Wintergarten mit großen Glasfronten

Benötigen Sie für einen Wintergarten in Bayern eine Baugenehmigung?

In Bayern ist für den Bau eines Wintergartens grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) sieht keine generelle Genehmigungsfreiheit für Wintergärten vor, auch nicht für Kaltwintergärten oder frei stehende Wintergärten. Daher muss vor dem Bau immer eine Baugenehmigung beantragt werden, unabhängig von der Größe oder Art des Wintergartens.

Da die Anforderungen je nach Gemeinde unterschiedlich sein können, ist es sinnvoll, sich vorab umfassend zu informieren und alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen. Fachfirmen für Wintergärten kennen die regionalen Vorschriften genau und unterstützen Sie bei der Beantragung der Baugenehmigung sowie der Umsetzung Ihres Projekts.

Moderner Wintergarten mit großen Glasfronten
Mithilfe von Fachfirmen zu Baugenehmigung & Wintergarten
Erhalten Sie eine kostenfreie Beratung von regionalen Experten.
Jetzt Fachfirma finden

Welche Regelungen und Baugenehmigungen für Wintergärten gibt es in Bayern?

Beim Bau eines Wintergartens in Bayern ist es wichtig, zunächst den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde zu beachten. Gibt es keinen Bebauungsplan, greifen die Regelungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Die Vorgaben für den Bau eines Wintergartens können je nach dessen Größe und Nutzung variieren, und es müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

Wintergarten mit Baugenehmigung in Bayern

In Bayern ist für den Bau eines Wintergartens grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich, unabhängig davon, ob es sich um einen beheizten oder unbeheizten Wintergarten handelt. Auch freistehende Wintergärten unterliegen der Genehmigungspflicht.

Beheizte Wintergärten gelten als Erweiterung des Wohnraums und müssen daher die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen, insbesondere in Bezug auf Wärmedämmung und Energieeffizienz. Dabei gelten für beheizte Wintergärten mit einer Fläche bis zu 50 m² die GEG-Grenzwerte für Fenster und Türen. Ist der Wintergarten größer als 50 m², gelten die GEG-Grenzwerte für Neubauten. Dies bedeutet, dass der gesamte Wintergarten als vollwertiger Bestandteil des Hauses betrachtet wird und denselben energetischen Anforderungen unterliegt wie ein Neubau.

Kaltwintergärten werden nicht als Wohnraumerweiterung betrachtet und müssen deswegen nicht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Allerdings gelten dennoch andere baurechtliche Vorschriften wie die Einhaltung von Abstandsflächen, statische Anforderungen und Brandschutzauflagen.

Bei der Errichtung des Wintergartens müssen mindestens drei Meter Abstandsflächen nach Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung eingehalten werden. Für einen geringeren Abstand können Sie eine Sondergenehmigung anfordern. In diesem Fall ist außerdem das schriftliche Einverständnis der Nachbarn einzuholen. Falls der Wintergarten die vorgegebene Abstandsfläche nicht einhalten kann, können Sie eine Sondergenehmigung beantragen. Dabei sollten Sie auch das schriftliche Einverständnis der Nachbarn einholen, um Konflikte zu vermeiden.

Bei der Planung sind zudem statische Nachweise, Bauzeichnungen und Brandschutzanforderungen zu beachten. Dazu kann bei geringer Entfernung zur Grundstücksgrenze die Verwendung von feuerfesten Materialien, wie Feuerwiderstandsglas (F 90), notwendig sein.

Wintergarten mit großen Fenstern

Regelungen für Wintergärten in Bayern an Reihen- und Doppelhäusern

Für Reihen- und Doppelhäuser in Bayern gilt die Mindestabstandsregelung von drei Metern nach Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Diese Regelung gilt jedoch vorzugsweise in städtischen Gebieten und ist je nach lokalem Bebauungsplan oder durch Satzungen modifizierbar, die engere Grenzabstände festlegen könnten. Fällt der geplante Wintergarten dann an die Grundstücksgrenze eines Reihenhauses oder Doppelhauses, darf der Abstand gegebenenfalls verkürzt werden, sofern die schriftliche Zustimmung des Nachbarn vorliegt.

Kosten für die Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern

Die Gebühren für eine Baugenehmigung in Bayern können variieren und hängen maßgeblich vom Bauwert des Projekts ab. Generell berechnen die Baubehörden zwischen 0,5 und 1 Prozent der Baukosten. Bei kleineren Bauvorhaben können Mindestgebühren von etwa 100 bis 200 Euro anfallen. Es ist jedoch zu beachten, dass zusätzliche Kosten für die Erstellung notwendiger Unterlagen wie Baupläne, statische Nachweise und Wärmeschutznachweise anfallen können, was den Gesamtbetrag erhöhen kann.

Rechenbeispiel

Ausgehend von einem Rohbauwert von 30.000 Euro würden die Gebühren für die Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern demnach zwischen 150 und 300 Euro liegen, basierend auf den üblichen Gebühren von 0,5 bis 1 Prozent der Baukosten.

Zusätzlich zu den Genehmigungsgebühren fallen Kosten für Planungsunterlagen an, wie Bauzeichnungen, Lagepläne und statische Nachweise. Diese Planungs- und Dokumentationskosten können, abhängig vom Projektumfang und Architekten, zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen. Ab einem bestimmten Bauwert ist das Architektenhonorar gemäß der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gesetzlich festgelegt.

Sollten Sie für Ihren geplanten Wintergarten in Bayern eine Bauvoranfrage bei den zuständigen Ämtern stellen?

Es ist empfehlenswert, eine Bauvoranfrage für Ihren Wintergarten in Bayern bei den zuständigen Ämtern zu stellen, insbesondere wenn Unklarheiten über die Genehmigungsfähigkeit bestehen. Eine Bauvoranfrage hilft, rechtzeitig potenzielle Hindernisse zu erkennen wie zum Beispiel Abstandsflächen, besondere Vorschriften oder baurechtliche Einschränkungen. Damit erhalten Sie vorab eine rechtlich unverbindliche Einschätzung, die Ihnen Planungssicherheit gibt und teure Planänderungen vermeiden kann.

Beachten Sie

Sollte Ihnen die Baugenehmigung erteilt werden, wird ein Teil der bereits bezahlten Kosten für die Bauvoranfrage auf die endgültige Genehmigungsgebühr angerechnet, sodass Sie nicht die vollen Gebühren für beide Schritte zahlen müssen.

Wenn Sie den Bau Ihres Wintergartens mit einer Fachfirma planen, ist eine Bauvoranfrage möglicherweise nicht zwingend erforderlich. Die Wintergarten-Fachfirma kennt die geltenden Vorschriften und kann sicherstellen, dass alle baurechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Bauvoranfrage vermeiden – mit Experten planen
Mit regionalen Wintergarten-Fachfirmen aus Ihrer Umgebung
Jetzt Firma finden

Welche Unterlagen benötigen Sie, um eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Bayern zu beantragen?

Für einen reibungslosen Ablauf vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung für Ihren Wintergarten in Bayern sollten folgende Unterlagen vorhanden sein:

  1. Antragsformular: Das entsprechende Formblatt für den Bauantrag erhalten Sie beim zuständigen Bauamt oder auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.

  2. Lageplan des Grundstücks: Ein amtlich anerkannter Lageplan im Maßstab 1:500, der die genaue Position des geplanten Wintergartens zeigt. Dieser kann beim Katasteramt beantragt werden.

  3. Bauzeichnungen: Detaillierte Pläne des Wintergartens, in der Regel im Maßstab 1:100. Wenn Änderungen am Wohnhaus vorgenommen werden, sind zusätzliche Bauzeichnungen erforderlich. Diese Pläne werden oft vom Hersteller oder einem Architekten bereitgestellt.

  4. Statische Berechnungen: Nachweis der Standsicherheit des Wintergartens, erstellt von einem Statiker oder Ingenieurbüro.

  5. Nachweis der Abstandsflächen: Bestätigung, dass die gesetzlichen Abstände zu benachbarten Grundstücken eingehalten werden. Dies wird normalerweise von einem Architekten oder Vermessungsingenieur erstellt.

  6. Wenn der Wintergarten direkt an der Grundstücksgrenze gebaut wird, ist eine Sondergenehmigung bei der Gemeinde und eine schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn erforderlich.

  7. Wärmeschutznachweis: Wenn der Wintergarten beheizt ist, muss er den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Der Wärmeschutznachweis wird von einem Energieberater oder Architekten erstellt

  8. Brandschutznachweis: Bei Wohnwintergärten müssen Brandschutzanforderungen erfüllt werden. Ein Brandschutzsachverständiger oder Ingenieurbüro stellt diesen Nachweis aus.

  9. Nachweis der Erschließung: Bestätigung, dass Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und eventuell Gas vorhanden sind. Diese Informationen erhalten Sie von den jeweiligen Versorgungsunternehmen.

Runder Wintergarten mit spitzem Dach
Hilfe bei Planung und Bau Ihres Wintergartens?
Regionale Fachfirmen unterstützen Sie von der Planung bis zum finalen Wintergarten.
Wintergarten-Firma finden

Was passiert, wenn Sie Ihren Wintergarten in Bayern ohne Baugenehmigung errichten?

Wenn Sie Ihren Wintergarten in Bayern ohne Baugenehmigung bauen, müssen Sie im schlimmsten Fall den Anbau abreißen und alles komplett zurückbauen. Zudem drohen hohe Bußgelder. Um das zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig noch vor Beginn Ihres Wintergartenbaus das Bauamt in Kenntnis setzen.

In Ausnahmefällen kann es möglich sein, dass Ihnen die Baugenehmigung noch nachträglich erteilt wird. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Bau vorher schon genehmigungsfähig war. Entscheidend ist am Ende jedoch das aktuelle Recht. So kann es passieren, dass Sie für die Genehmigung eventuell nachträglich noch Anpassungen vornehmen müssen.

Wintergarten aus Holz mit Sonnenschutz Übergang zu Garten

Häufig gestellte Fragen
Ist ein Sommergarten in Bayern genehmigungspflichtig?

Ein Sommergarten in Bayern ist genehmigungspflichtig, da er als bauliche Anlage gilt, ähnlich wie eine Terrassenüberdachung. Eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht besteht, wenn der Sommergarten bestimmte Maße nicht überschreitet. In Bayern darf die überdachte Fläche bis zu 30 m² groß und die Tiefe maximal 3 Meter betragen, um als verfahrensfreies Bauvorhaben zu gelten. Überschreitet der Sommergarten diese Grenzen oder hat er Seitenwände, die ihn von einer einfachen Überdachung abheben, ist eine Baugenehmigung erforderlich​.

Ist eine Balkonverglasung in Bayern genehmigungspflichtig?

In Bayern ist eine Balkonverglasung grundsätzlich genehmigungspflichtig, da sie als bauliche Maßnahme das Erscheinungsbild des Gebäudes verändert. Es kann außerdem nötig sein, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern.

Was sind die GEG-Grenzwerte für Fenster und Türen?

Die GEG-Grenzwerte (Gebäudeenergiegesetz) für Wintergärten bis 50 m² betreffen insbesondere die energetischen Anforderungen an Türen und Fenster. Hier sind die relevanten U-Werte, die den Wärmedurchgangskoeffizienten beschreiben, entscheidend. Diese geben an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht.

Für Fenster und Türen gelten folgende U-Werte laut GEG:

  • Fenster: Der maximal zulässige U-Wert für Fenster liegt bei 1,3 W/(m²·K).

  • Türen: Für Außentüren beträgt der maximal zulässige U-Wert 1,8 W/(m²·K).

Diese Werte sind verbindlich und sollen sicherstellen, dass der Wintergarten energieeffizient ist und wenig Wärme nach außen verloren geht.

Was sind die GEG-Grenzwerte für Neubauten?

Bei Wintergärten, die größer als 50 m² sind, müssen die stärkeren GEG-Vorgaben für Neubauten eingehalten werden. Diese beziehen sich auf den gesamten energetischen Standard des Gebäudes. Die relevanten Grenzwerte sind:

  1. Primärenergiebedarf: Der maximale Primärenergiebedarf für ein Gebäude darf laut GEG nicht höher sein als 75 Prozent des Referenzgebäudes gemäß den gesetzlichen Anforderungen (das heißt, es gibt keinen festen Wert, sondern eine prozentuale Orientierung am Referenzgebäude).

  2. Wärmedurchgangskoeffizient (U-Werte) für Bauteile eines Neubaus:

  • Außenwände: Maximal 0,24 W/(m²·K).

  • Fenster: Maximal 1,3 W/(m²·K) (gleiche Anforderung wie für kleinere Wintergärten).

  • Dachflächen: Maximal 0,20 W/(m²·K).

  • Bodenplatten/Kellerdecken: Maximal 0,30 W/(m²·K).

  • Außentüren: Maximal 1,8 W/(m²·K) (gleiche Anforderung wie für kleinere Wintergärten).

Zusätzlich muss der gesamte Wintergarten als Teil des Gebäudes energetisch betrachtet werden. Das bedeutet, dass die Heizung, Dämmung und der Energiebedarf des gesamten Gebäudes (einschließlich Wintergarten) den Anforderungen für Neubauten entsprechen müssen.

© Adobe Stock - Js Photo | © Adobe Stock - Klaus Rose | © Adobe Stock U - U.-J.-Alexander | © AdobeStock - Rangzen | © Fotolia - david hughes