Ob Sie eine Wintergarten-Baugenehmigung in Thüringen benötigen, hängt davon ab, ob dieser beheizt oder unbeheizt ist. Ein beheizter Wintergarten ist in Thüringen grundlegend genehmigungspflichtig, da er als Erweiterung des Wohnraums gilt. Unabhängig von der Größe oder Bauweise des Wintergartens ist hier eine Baugenehmigung erforderlich.
Ein unbeheizter Wintergarten kann verfahrensfrei errichtet werden und ist dann von der Baugenehmigung befreit. Dies gilt, wenn die Grundfläche des Wintergartens maximal 20 m² beträgt, der Brutto-Rauminhalt nicht mehr als 75 m³ ausmacht und er aus lichtdurchlässigen Baustoffen besteht. Zudem muss er vor der Außenwand eines Gebäudes errichtet werden und darf sich nicht im Außenbereich befinden. Werden diese Kriterien erfüllt, ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Um alle baulichen und rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, unterstützen Sie regionale Wintergarten-Fachfirmen bei Ihrem Projekt. Wintergarten-Fachfirmen sind mit den Regelungen in Thüringen vertraut und begleiten Sie von der Planung bis zur Fertigstellung ihres Projekts.
In Thüringen gelten klare Regelungen für den Bau von Wintergärten, insbesondere im Hinblick auf beheizte und unbeheizte Varianten. Maßgeblich ist dabei zunächst der örtliche Bebauungsplan. Falls dieser nicht vorhanden ist, gelten die Vorgaben der Thüringer Bauordnung (ThürBO). Für freistehende, beheizte Wintergärten gelten dieselben Regelungen wie für angebundene Warmwintergärten, da sie als Erweiterung des Wohnraums betrachtet werden und daher genehmigungspflichtig sind.
Beheizte Wintergärten (Wohnwintergärten) werden als Erweiterung des Wohnraums angesehen und sind daher genehmigungspflichtig. Dabei müssen die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingehalten werden.
GEG-Vorschriften: Bis zu einer Fläche von 50 m² gelten die GEG-Grenzwerte für Fenster und Türen. Bei einer Fläche von über 50 m² müssen die Anforderungen für Neubauten erfüllt werden. Das bedeutet strengere energetische Vorgaben, um den Energieverlust zu minimieren.
Abstandsflächen: Der Mindestabstand eines Gebäudes zu den Nachbargrenzen entspricht 0,4 Prozent der Wandhöhe, gemessen von der Oberkante des Geländes bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut. Das bedeutet, dass bei einer Wandhöhe von beispielsweise vier Metern die Abstandsfläche mindestens 1,6 Meter betragen muss (4 m x 0,4 = 1,6 m). Der Mindestabstand beträgt jedoch immer drei Meter, auch wenn die Berechnung nach der Wandhöhe einen kleineren Wert ergibt.
Ausnahmen bei den Abstandsflächen gibt es in bestimmten Gebieten wie in Kerngebieten, Dorfgebieten, Urbanen Gebieten oder Gebieten mit besonderer Wohnnutzung. Hier kann der Mindestabstand auf 0,2 der Wandhöhe reduziert werden, sofern dies im Bebauungsplan vorgesehen ist. Bei Gebäuden, die bis zu fünf Meter breit sind, kann der Mindestabstand auf zwei Meter reduziert werden, was für kleine Wintergärten relevant sein kann. Wenn der Wintergarten unterhalb der Abstandsgrenze oder direkt an der Grundstücksgrenze gebaut wird, ist eine Sondergenehmigung bei der Gemeinde und eine schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn erforderlich.
Maximale Bauhöhen und Tiefen: Für beheizte Wintergärten in Thüringen gibt es keine ausdrücklich festgelegten maximalen Bauhöhen und -tiefen in der Bauordnung. Diese werden individuell im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und der örtlichen Vorschriften festgelegt.
Fensterflächen: Für beheizte Wintergärten gibt es keine besonderen Vorschriften zur maximalen Fensterfläche. Allerdings gelten die Anforderungen des GEG, die eine gute Wärmedämmung und den Einsatz von energieeffizienten Fensterelementen vorschreiben, um den Energieverbrauch zu minimieren.
Feuerungsanlagen: Es dürfen keine Feuerungsanlagen im Wintergarten installiert werden, es sei denn, diese werden ausdrücklich genehmigt.
Für unbeheizte Wintergärten (Kaltwintergärten), die größer als 20 m² oder 75 m³ Brutto-Rauminhalt sind, benötigen Sie in Thüringen eine Baugenehmigung. Für freistehende Kaltwintergärten gelten in Thüringen die gleichen Regelungen wie für angebundene Kaltwintergärten, da beide als unbeheizte Anbauten unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein können.
Energetische Anforderungen: Obwohl der Wintergarten unbeheizt ist, können energetische Anforderungen (insbesondere hinsichtlich der Dämmung) geprüft werden, um sicherzustellen, dass keine unnötigen Wärmeverluste entstehen.
Abstandsflächen: Wie bei beheizten Wintergärten gelten auch für genehmigungspflichtige unbeheizte Wintergärten die Abstandsflächenregelungen gemäß § 6 ThürBO.
Maximale Bauhöhe und Tiefe: Kaltwintergärten ab einer Bauhöhe von fünf Metern sind genehmigungspflichtig. Die maximale Bauhöhe wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegt, abhängig von der Umgebung und der Integration in das bestehende Gebäude. Die Tiefe des Wintergartens wird ebenfalls durch das Platzangebot und die Abstandsflächenregelungen beeinflusst.
Statik und Sicherheit: Für genehmigungspflichtige unbeheizte Wintergärten müssen entsprechende statikrelevante Nachweise erbracht werden. Dazu gehören Berechnungen zur Standsicherheit sowie gegebenenfalls zur Schneelast und Windlast, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden.
Die baurechtlichen Anforderungen, wie Abstandsflächen, Dämmvorgaben und Bauhöhen, erfordern eine sorgfältige Planung. Fachfirmen für Wintergärten helfen Ihnen dabei, alle regionalen Vorschriften einzuhalten und begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung Ihres Projekts.
Ein verfahrensfreier unbeheizter Wintergarten in Thüringen ist ohne Baugenehmigung möglich, wenn
er unbeheizt ist,
aus lichtdurchlässigen Baustoffen besteht,
maximal 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt hat
und vor der Außenwand eines Gebäudes steht.
Es gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Abstandsflächenregelungen und Anforderungen an die Standsicherheit, während keine spezifischen Anforderungen an energetische Vorgaben oder bauhöhenbezogene Einschränkungen bestehen.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist eine schnellere und kostengünstigere Option für bestimmte Bauvorhaben in Deutschland. Es wird für Wohngebäude und deren Nebengebäude genutzt. Im Vergleich zum regulären Verfahren prüft die zuständige Baubehörde nur grundlegende Aspekte wie die planungsrechtliche Zulässigkeit und Abstandsflächen. Andere Vorschriften, etwa Brandschutz oder Lärmschutz, müssen von Bauherr:innen selbst eingehalten und dokumentiert werden.
Um das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zu nutzen, muss ein „Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren“ bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Dabei sind alle erforderlichen Bauunterlagen beizufügen, wie etwa Lagepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen. Die genauen Dokumente können je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens variieren.
In Thüringen gelten für Doppelhäuser und Reihenhäuser besondere Abstandsflächenregelungen. In solchen Fällen entfällt die Notwendigkeit von Abstandsflächen an den Grundstücksgrenzen, sofern der örtliche Bebauungsplan dies zulässt. Wird der Wintergarten jedoch mit einem Abstand zur Grundstücksgrenze geplant, gelten die allgemeinen Vorschriften der ThürBO mit einer Abstandsfläche mindestens 40 Prozent der Wandhöhe und mindestens drei Metern.
Wichtig ist, dass Sie außerdem Ihren Kaufvertrag nach einer Klausel, die den Bau eines Wintergartens untersagen könnte, überprüfen. Sollte der Wintergarten direkt an der Grenze errichtet werden, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Nachbarn erforderlich. Dies kann helfen, rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und potenzielle Konflikte zu vermeiden.
Die Kosten für eine Wintergarten-Baugenehmigung in Thüringen variieren je nach Bauvorhaben und Bauwert. Nach der Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) wird die Gebühr auf Basis des anrechenbaren Bauwerts berechnet.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, das für kleinere Bauvorhaben wie Wintergärten erhoben wird, beträgt die Gebühr etwa 6 bis 7 Euro pro 1.000 Euro des Bauwerts. Die Mindestgebühr liegt bei 75 Euro. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten stark vom Umfang und den Kosten des Bauprojekts abhängen. Für größere Wintergärten könnte auch ein normales Baugenehmigungsverfahren nach ThürBauGVO berechnet werden. Die Gebühr beträgt hier etwa 7 Euro pro angefangene 1.000 Euro Bauwert.
Als Beispiel: Wenn der Bau eines Wintergartens 30.000 Euro kostet, würde die Gebühr für die normale Baugenehmigung etwas 210 Euro und für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren etwa 180 und 210 Euro betragen.
Zusätzlich zu den Genehmigungskosten fallen oft noch Planungskosten für Architekt:innen an, die nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) berechnet werden. Diese richten sich nach dem Gesamtwert des Bauvorhabens und dem Aufwand der Planungsleistungen.
Eine Bauvoranfrage für Ihren geplanten Wintergarten in Thüringen kann sinnvoll sein, wenn Sie im Vorfeld sicherstellen möchten, dass Ihr Bauvorhaben den örtlichen Vorschriften entspricht. Sie erhalten dadurch eine verbindliche Auskunft der zuständigen Behörden, ob Ihr Bauvorhaben in der geplanten Form genehmigungsfähig ist. Dies kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn unklare Regelungen vorliegen oder Sie sich in einem Gebiet mit strengen Bauvorschriften befinden.
Allerdings könnte eine Bauvoranfrage in Zusammenarbeit mit einer Wintergarten-Fachfirma nicht notwendig sein. Diese Firmen sind mit den Bauvorschriften in Thüringen vertraut und können bereits bei der Planung sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Um in Thüringen eine Baugenehmigung für einen Wintergarten zu beantragen, sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die den Umfang und die Art des Bauvorhabens genau beschreiben. Diese Dokumente sollten sorgfältig und rechtzeitig zusammengestellt werden, um Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Unterlagen, die in Thüringen eingereicht werden müssen:
Antragsformular: Das ausgefüllte Antragsformular ist die Grundlage des Bauantrags und kann bei der zuständigen Baubehörde oder online beantragt werden.
Bauzeichnungen und Baubeschreibung: Detaillierte Baupläne und eine Baubeschreibung des Wintergartens sind notwendig. Diese umfassen die verwendeten Materialien und die Bauweise. Sie werden von Architekt:innen, einem Planungsbüro oder dem Wintergartenhersteller bereitgestellt.
Lageplan: Ein amtlicher Lageplan des Grundstücks, der die genaue Position des Wintergartens zeigt, muss ebenfalls eingereicht werden. Dies kann beim Katasteramt beantragt werden.
Statische Berechnungen: Für die Standsicherheit des Wintergartens sind statische Berechnungen erforderlich. Diese müssen von Statiker:innen oder Ingenieurbüro erstellt werden, um sicherzustellen, dass der Wintergarten den baulichen Anforderungen entspricht.
Nachweise über Abstandsflächen: Ein Nachweis, dass die vorgeschriebenen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden, ist ebenfalls erforderlich. Dieser wird meist von Architekt:innen oder Vermessungsingenieur:innen erstellt.
Wärmeschutznachweis (bei beheizten Wintergärten): Sollte der Wintergarten beheizt werden, muss er den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Energieberater:innen oder Architekt:innen können den Wärmeschutznachweis erstellen, um sicherzustellen, dass der Wintergarten energetisch effizient ist.
Brandschutznachweis: Falls der Wintergarten als Wohnraum genutzt wird, ist ein Nachweis über die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen erforderlich. Dies wird von Brandschutzsachverständigen oder einem Ingenieurbüro ausgestellt.
Nachweis der Erschließung: Dieser Nachweis bestätigt, dass der Wintergarten an die nötigen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom und ggf. Gas) angeschlossen werden kann. Dies kann von dem jeweiligen Versorgungsunternehmen oder der Gemeinde bereitgestellt werden.
Zustimmung der Nachbarn: Sollte der Wintergarten sehr nah an der Grundstücksgrenze errichtet werden und die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen unterschreiten, ist das schriftliche Einverständnis der betroffenen Nachbar:innen erforderlich.
Wenn Sie in Thüringen einen Wintergarten ohne die erforderliche Baugenehmigung errichten, riskieren Sie erhebliche rechtliche Konsequenzen. In erster Linie handelt es sich dabei um einen Schwarzbau, der von der Baubehörde entdeckt und überprüft werden kann. Dies kann zu Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro führen. In besonders schweren Fällen, wenn der Bau nicht den baurechtlichen Vorgaben entspricht, kann die Behörde sogar den Abriss oder Rückbau des Wintergartens anordnen. Alternativ kann in manchen Fällen eine nachträgliche Genehmigung beantragt werden, dies ist jedoch mit weiteren Kosten verbunden und nicht garantiert. Zudem besteht das Risiko, dass Ihr Versicherungsschutz eingeschränkt oder vollständig aufgehoben wird, da der Wintergarten nicht ordnungsgemäß genehmigt wurde.
In Thüringen ist eine Balkonverglasung genehmigungspflichtig, da sie als bauliche Veränderung gilt und den Charakter des Gebäudes verändert. Ob in Ihrer Region eine Genehmigung erforderlich ist, hängt jedoch von den spezifischen Vorschriften des örtlichen Bebauungsplans und der Thüringer Bauordnung ab. Es empfiehlt sich, vorab beim zuständigen Bauamt nachzufragen, um sicherzustellen, dass eine Baugenehmigung notwendig ist.
Bei Wintergärten, die größer als 50 m² sind, müssen die stärkeren GEG-Vorgaben für Neubauten eingehalten werden. Diese beziehen sich auf den gesamten energetischen Standard des Gebäudes. Die relevanten Grenzwerte sind:
Primärenergiebedarf: Der maximale Primärenergiebedarf für ein Gebäude darf laut GEG nicht höher sein als 75 Prozent des Referenzgebäudes gemäß den gesetzlichen Anforderungen (das heißt, es gibt keinen festen Wert, sondern eine prozentuale Orientierung am Referenzgebäude).
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Werte) für Bauteile eines Neubaus:
Außenwände: Maximal 0,24 W/(m²·K).
Fenster: Maximal 1,3 W/(m²·K) (gleiche Anforderung wie für kleinere Wintergärten).
Dachflächen: Maximal 0,20 W/(m²·K).
Bodenplatten/Kellerdecken: Maximal 0,30 W/(m²·K).
Außentüren: Maximal 1,8 W/(m²·K) (gleiche Anforderung wie für kleinere Wintergärten).
Zusätzlich muss der gesamte Wintergarten als Teil des Gebäudes energetisch betrachtet werden. Das bedeutet, dass die Heizung, Dämmung und der Energiebedarf des gesamten Gebäudes (einschließlich Wintergarten) den Anforderungen für Neubauten entsprechen müssen.
Die GEG-Grenzwerte (Gebäudeenergiegesetz) für Wintergärten bis 50 m² betreffen insbesondere die energetischen Anforderungen an Türen und Fenster. Hier sind die relevanten U-Werte, die den Wärmedurchgangskoeffizienten beschreiben, entscheidend. Diese geben an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht.
Für Fenster und Türen gelten folgende U-Werte laut GEG:
Fenster: Der maximal zulässige U-Wert für Fenster liegt bei 1,3 W/(m²·K).
Türen: Für Außentüren beträgt der maximal zulässige U-Wert 1,8 W/(m²·K).
Diese Werte sind verbindlich und sollen sicherstellen, dass der Wintergarten energieeffizient ist und wenig Wärme nach außen verloren geht.