Planung, Umsetzung & Kosten
Die Umgestaltung der Terrasse zum Wintergarten bietet mehr Wohnkomfort, setzt aber einige bauliche Gegebenheiten voraus. Wenn Sie Ihre Terrasse in einen Wintergarten umbauen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Ein Kaltwintergarten ist eine kostengünstigere und einfachere Variante des Wintergartens, die hauptsächlich als Schutz vor Wind und Wetter dient. Der Umbau einer Terrasse zu einem Kaltwintergarten erfordert wenige bauliche Maßnahmen und ist schnell und einfach umsetzbar.
Voraussetzungen:
Es muss geklärt werden, ob der Umbau genehmigungspflichtig ist. Auch wenn Kaltwintergärten häufig genehmigungsfrei sind, gibt es Regionen, in denen eine Wintergarten-Baugenehmigung erforderlich ist.
Die Terrasse muss über eine stabile Unterkonstruktion verfügen, die das Gewicht der neuen Struktur tragen kann. In der Regel eignen sich Terrassen mit Streifenfundamenten, Punktfundamenten für kleinere Konstruktionen und Betonplatten mit einer Dicke von 10 bis 20 Zentimetern.
Aluminiumprofile und einfach verglaste Fenster sind ausreichend für einen Kaltwintergarten. Da keine Heizung vorgesehen ist, ist eine umfassende Isolierung nicht notwendig.
Um eine überdachte Terrasse zum Wintergarten umzubauen, wird die bestehende Terrassenüberdachung durch isolierte Wände und Fenster ergänzt. Besonders geeignet für den Umbau sind bestehende Terrassenüberdachungen in Massivbauweise, z. B. aus Holz, Kunststoff oder Aluminium. Diese lassen sich relativ einfach mit speziellen Glaselementen oder Glasschiebewänden zu einem Kaltwintergarten aufrüsten.
Ein Warmwintergarten ist eine erweiterte Wohnfläche, die ganzjährig genutzt werden kann. Der Umbau der Terrasse zu einem Warmwintergarten ist komplexer und erfordert eine sorgfältige Planung und Ausführung. Häufig fehlt bei einer offenen Terrasse das notwendige Gefälle für einen Wintergarten. Auch Versorgungsleitungen beispielsweise für die Heizkörper werden in der Regel direkt mit der Bodenplatte des Wintergartens geplant. Eine Nachrüstung bringt meist einen großen Aufwand mit sich, weswegen ein neues Fundament häufig unumgänglich ist.
Voraussetzungen:
Eine Wintergarten-Baugenehmigung muss vor Baubeginn eingeholt werden. Warmwintergärten sind in allen Bundesländern genehmigungspflichtig, auch dann, wenn Sie Ihre Terrasse zu einem Wintergarten umbauen.
Bei einer Fläche bis zu 50 m² gelten die GEG-Grenzwerte für Fenster und Türen. Wenn der Wintergarten größer als 50 m² ist, gelten die GEG-Grenzwerte für Neubauten. Dies bedeutet, dass der gesamte Wintergarten als vollwertiger Bestandteil des Hauses betrachtet wird und denselben energetischen Anforderungen unterliegt wie ein Neubau. Dazu gehören auch Anforderungen an die Dämmung der Wände, des Dachs und des Fundaments, insbesondere wenn das Heizsystem unverändert bleibt.
Die Terrasse muss über ein ausreichend stabiles und tragfähiges Fundament verfügen. Für den Umbau der Terrasse zum Warmwintergarten ist eine isolierte Betonbodenplatte oder ein Schraubfundament mit isoliertem Bodenaufbau mit einer Mindesttiefe von 80 bis 100 Zentimetern empfehlenswert.
Hochwertige, mindestens zweifach verglaste Fenster sind notwendig, um eine gute Wärmedämmung zu gewährleisten.
Eine geeignete Heizung für den Wintergarten auf der Terrasse muss installiert werden oder der Anbau an das vorhandene Heizsystem angeschlossen werden.
Der Umbau Ihrer Terrasse zu einem Wintergarten erfordert sorgfältige Planung und fachkundige Umsetzung. Um sicherzustellen, dass Ihr Projekt reibungslos verläuft und allen baulichen Anforderungen entspricht, ist die Unterstützung erfahrener Fachfirmen empfehlenswert.
Ein nachträglicher Bau eines Wintergartens auf der Terrasse bietet eine kostengünstigere Alternative zum vollständigen Neubau eines Wintergartens, da bestehende Strukturen genutzt werden. Zudem verlängert ein Wintergarten die Terrassensaison erheblich, da er Schutz vor Regen und kühlerem Wetter bietet. Dadurch kann die Terrasse häufiger und komfortabler genutzt werden.
Ein Kaltwintergarten lässt sich ideal auf eine Terrasse bauen, ohne eine aufwendige Umgestaltung vorzunehmen. Die Vor- und Nachteile dieser Variante sind:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Kostengünstige Bauweise | Nicht ganzjährig nutzbar |
Schnelle und einfache Installation | Geringere Energieeffizienz |
Verlängerte Nutzungsdauer der Terrasse | Eingeschränkter Wohnkomfort im Vergleich zum Warmwintergarten |
Ggf. keine Baugenehmigung erforderlich |
Mit einem Warmwintergarten auf der Terrasse haben Sie schon einen klassischen Anbau, der Ihren Wohnraum ganzjährig erweitert. Dies erfordert jedoch eine sorgfältigere Planung und teurer. Die Vor- und Nachteile dieser Variante sind:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Ganzjährige Nutzung möglich | Höhere Baukosten |
Erhöhter Wohnkomfort | Aufwendigere Planung und Installation |
Steigerung des Immobilienwerts | Baugenehmigung erforderlich |
Langlebig und robust |
Ein potenzieller Nachteil beim Bau eines Wintergartens auf einer bestehenden Terrasse ist, dass diese möglicherweise nicht für ein geeignetes Fundament ausgelegt ist. Durch eine Fehleinschätzung kann dies später zu Feuchtigkeits- und Wärmeproblemen im Wintergarten führen. Sind Sie unsicher, können Fachfirmen Sie bei Ihrem Wintergarten-Projekt begleiten und beurteilen, ob die baulichen Voraussetzungen für einen effizienten Bau eines Wintergartens gegeben sind.
Die Kosten für den Umbau einer Terrasse in einen Wintergarten sind je nach Art des Wintergartens und der gewünschten Ausstattung sehr unterschiedlich. Bei einer leichten Bauweise können durch das vorhandene Fundament Kosten für den Wintergarten eingespart werden. Bei einem Warmwintergarten ist der Preisunterschied sehr gering, da der Aufwand für den Bau eines Warmwintergartens auf einer bestehenden Terrasse relativ hoch ist.
Im Durchschnitt liegen die Kosten für einen Kaltwintergarten auf der Terrasse zwischen 7.000 und 25.000 Euro, wobei Sie pro Quadratmeter mit 600 bis 1.200 Euro rechnen können. Einfache Modelle ab 12m² ohne zusätzliche Ausstattung beginnen bei etwa 3.000 Euro.
Die Kosten für einen Wohnwintergarten auf der Terrasse liegen zwischen 25.000 und 100.000 Euro. Pro Quadratmeter Grundfläche können Sie mit circa 1.500 bis 2.000 Euro rechnen. Bei einer Wohnfläche von 20 m² können die Gesamtkosten zwischen 60.000 und 100.000 Euro betragen, inklusive Montage, Heizsystem, Dämmungen und Baugenehmigung.
Wintergärten können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Wenn der Anbau zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes beiträgt oder dazu dient, Barrieren zu reduzieren, können Sie eine Wintergarten-Förderung erhalten.
Bevor Sie sich für den Bau eines Wintergartens auf Ihrer Terrasse entscheiden, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten, um langfristige Probleme zu vermeiden und Komfort zu gewährleisten:
Ihren Wintergarten auf einen Terrassenboden zu bauen sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn sich unter der Terrasse ein passendes Fundament für den Wintergarten befindet.
Fundament für den Kaltwintergarten: Für einen Kaltwintergarten eignet sich ein kostengünstiges Fundament ohne aufwendige Isolierung. Empfehlenswert sind Streifenfundamente, Punktfundamente oder Schraubfundamente. Alternativ kann auch eine einfache Betonplatte ohne Isolierung ausreichen.
Fundament für den Wohnwintergarten: Ein Warmwintergarten erfordert eine gute Isolierung und Energieeffizienz. Für beheizte, gemauerte Wintergärten, Wintergärten aus Aluminium oder Holz-Aluminium eignet sich eine gedämmte Betonbodenplatte oder ein Schraubfundament mit gedämmtem Bodenaufbau.
Bevor Sie mit dem Bau eines Wintergartens auf Ihrer Terrasse beginnen, sollten Sie sich umfassend über die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen informieren:
Wintergarten-Baugenehmigung: Ein beheizter Wintergarten ist in allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Kaltwintergärten, sind im Gegensatz dazu in einigen Bundesländern genehmigungsfrei.
Grenzabstände: In der Regel gelten Abstände zu Nachbargrundstücken von 2,5-3 Metern. Diese Vorgaben können durch Bebauungspläne oder Nachbarschaftsabsprachen angepasst werden.
Vorschrift Überkopfverglasung: Für ein Wintergartendach ist Verbundsicherheitsglas (VSG) als Überkopfverglasung vorgeschrieben.
Für die einfach zu handhabende, großzügige Öffnung des Terrassenwintergartens ist die Installation des passenden Öffnungsmechanismus notwendig. Hier haben Eigenheimbesitzer:innen die Wahl zwischen
einer Faltanlage aus Komplettglas,
einer Aluminium-Faltanlage oder
einer Schiebe-Anlage aus Komplettglas beziehungsweise Aluminium.
Alternativ zu den Falt- und Schiebeanlagen können auch feste Elemente, Dreh oder Dreh-Kipp-Elemente und Wintergartenfenster wie Dachfenster eingebaut werden.
Faltanlage: Mit einer Faltanlage lassen sich die Seiten des Wintergartens vollständig nach innen oder außen öffnen.
Schiebetüren: Schiebetüren lassen sich besonders einfach bedienen und schließen schnell.
Um einen passenden Anbieter für Ihr Wintergarten-Projekt zu finden, ist es ratsam, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Fachfirmen aus Ihrer Nähe kommen vorbei, sehen sich Ihre Terrasse und die Gegebenheiten an und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Bei der Suche nach dem passenden Anbieter in Ihrer Nähe, füllen Sie einfach unseren Online-Fragebogen aus. Anhand Ihrer Angaben können wir Ihnen bis zu drei passende Fachfirmen aus Ihrer Region empfehlen. Dabei ist unser Service für Sie jederzeit kostenlos und unverbindlich*.
Der Umbau einer Terrasse zu einem Wintergarten bietet eine hervorragende Möglichkeit, ihre Terrassensaison zu verlängern. Besonders ein Kaltwintergarten lässt sich oft problemlos auf einer bestehenden Terrasse errichten, da die Fundamente vieler Terrassen bereits ausreichend stabil sind. Diese kostengünstige Variante ermöglicht es Ihnen, Ihre Terrasse länger im Jahr zu nutzen, ohne aufwendige bauliche Maßnahmen durchführen zu müssen.
Ein Warmwintergarten hingegen erfordert in der Regel ein neues, speziell angepasstes Fundament. Der Umbau ist deutlich aufwendiger und kostenintensiver, was diese Option für viele Hausbesitzer:innen weniger attraktiv macht. Unabhängig von Ihrer Entscheidung ist es ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen, um die beste Lösung für Ihre individuellen Wünsche zu finden.
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Eine Terrasse zählt als Wintergarten, wenn sie vollständig verglast und überdacht ist, wodurch sie vor Witterungseinflüssen geschützt wird. Zudem muss sie baulich in das Gebäude integriert sein und feste Wandelemente aufweisen.
Ein Wintergarten und eine Terrassenüberdachung sind verschiedene Bauelemente. Eine Terrassenüberdachung kann zwar zusätzlich mit seitlichen Windschutzelementen ausgestattet werden. Jedoch hält nur ein richtiger Wintergarten auch Schlagregen ab und ist luft- sowie winddicht.
Die Größe eines Wintergartens, der ohne Baugenehmigung errichtet werden kann, variiert je nach Bundesland. Allgemein lässt sich sagen: Unbeheizte Wintergärten (Kaltwintergärten) können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch stark zwischen den Bundesländern. Zum Beispiel:
In Brandenburg sind Kaltwintergärten bis 20 m² genehmigungsfrei.
In Niedersachsen können Kaltwintergärten bis 40 m² genehmigungsfrei sein.
In Nordrhein-Westfalen und Hessen sind Kaltwintergärten bis 30 m² unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei.
Die GEG-Grenzwerte (Gebäudeenergiegesetz) für Wintergärten bis 50 m² betreffen insbesondere die energetischen Anforderungen an Türen und Fenster. Hier sind die relevanten U-Werte, die den Wärmedurchgangskoeffizienten beschreiben, entscheidend. Diese geben an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht.
Für Fenster und Türen gelten folgende U-Werte laut GEG:
Fenster: Der maximal zulässige U-Wert für Fenster liegt bei 1,3 W/(m²·K).
Türen: Für Außentüren beträgt der maximal zulässige U-Wert 1,8 W/(m²·K).
Diese Werte sind verbindlich und sollen sicherstellen, dass der Wintergarten energieeffizient ist und wenig Wärme nach außen verloren geht.
Bei Wintergärten, die größer als 50 m² sind, müssen die stärkeren GEG-Vorgaben für Neubauten eingehalten werden. Diese beziehen sich auf den gesamten energetischen Standard des Gebäudes. Die relevanten Grenzwerte sind:
Primärenergiebedarf: Der maximale Primärenergiebedarf für ein Gebäude darf laut GEG nicht höher sein als 75 Prozent des Referenzgebäudes gemäß den gesetzlichen Anforderungen (das heißt, es gibt keinen festen Wert, sondern eine prozentuale Orientierung am Referenzgebäude).
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Werte) für Bauteile eines Neubaus:
Außenwände: Maximal 0,24 W/(m²·K).
Fenster: Maximal 1,3 W/(m²·K) (gleiche Anforderung wie für kleinere Wintergärten).
Dachflächen: Maximal 0,20 W/(m²·K).
Bodenplatten/Kellerdecken: Maximal 0,30 W/(m²·K).
Außentüren: Maximal 1,8 W/(m²·K) (gleiche Anforderung wie für kleinere Wintergärten).
Zusätzlich muss der gesamte Wintergarten als Teil des Gebäudes energetisch betrachtet werden. Das bedeutet, dass die Heizung, Dämmung und der Energiebedarf des gesamten Gebäudes (einschließlich Wintergarten) den Anforderungen für Neubauten entsprechen müssen.